Vielfalt und Homogenität – Aspekte und Inkonsistenzen des Ethnopluralismusdiskurses

Mit der europaweiten Aktion Defend Europe wollte die Identitäre Bewegung 2017 die NGOs, welche im Mittelmeerraum Menschenleben retten, diffamieren und deren Arbeit als „Schlepperaktivitäten“[1] darstellen. Sieben Jahre später mietet sie im Rahmen der aktuellen Kampagne No Way – Do Not Come To Europe Werbeflächen in afrikanischen Ländern. Die Identitäre Bewegung meint, dadurch die lokale Bevölkerung aufklären (oder auch ermahnen) zu können, dass sich die gefährliche Reise nach Europa nicht lohnt.[2] Den Vorwurf des Rassismus weist die Identitäre Bewegung zurück: „Wir stehen anderen Kulturen und Völkern nicht ablehnend gegenüber. Wir verstehen die Welt als plurales Gebilde vielfältiger kultureller Entwürfe und Lebensausdrücke mit einer konkreten örtlichen Bestimmtheit und geschichtlichen Entwicklung“[3].

Dieser und ähnlichen Erklärungen der Identitären Bewegung liegt eine bestimmte Weltanschauung zu Grunde. Explizit bezieht sie sich an anderer Stelle positiv auf den Ethnopluralismus im Sinne Alain de Benoists, den Intellektuellen der Nouvelle Droite in Frankreich.[4] Im Allgemeinen bezeichnet die Idee des Ethnopluralismus Vorstellungen, die davon ausgehen, dass Menschen hinsichtlich ihrer ‚ethnisch-kulturellen‘ Gruppenzugehörigkeit ungleich sind. Im Sinne Benoists ist damit zunächst keine Ungleichwertigkeit im Sinne eines eugenischen Rassenbegriffs gemeint, sondern eine Anerkennung verschiedener Kulturen.[5] Es entsteht sogar der Eindruck, dass die Vielfalt der Kulturen im ethnopluralistischen Denken geschätzt werde.

Im Folgenden werden Aspekte und Inkonsistenzen der positiven Bezugnahme auf den Begriff des Ethnopluralismus aufgezeigt, um schließlich die Frage zu beantworten, welche politischen und praktischen Implikationen aus dem Begriff abgeleitet werden können.

Die substanzialisierte Kultur

Die Ethnie trägt nach Benoist sowohl die „Idee der Rasse als auch […] der Kultur“[6] in sich. Die Beziehung zwischen der vermeintlichen ‚Rasse‘ und der Kultur bezeichnet Benoist als eine der Potentialität.[7] Diesem Gedanken nach bildet eine ‚Rasse‘ den Boden für die (Schicksals-)Geschichte und Kultur.[8] So führt der französische Rechtsintellektuelle die verschiedenen Kulturen auf ein jeweils unterschiedliches biologistisches Fundament  zurück. Die Kultur bildet somit in gewisser Weise den Überbau der Biologie.

Henning Eichberg gilt als derjenige, der den Begriff des Ethnopluralismus popularisiert und im deutschen Diskurs maßgeblich geprägt hat. In den 70er Jahren veröffentlichte der Soziologie und Historiker in der neurechten Zeitschrift Junges Forum einen Aufsatz, in dem er wie Benoist die Überzeugung vertritt, dass substanzielle Unterschiede zwischen den Kulturen hinsichtlich ihres „Verhaltens, Wahrnehmens und Denkens“[9] bestehen. Eichberg unternimmt eine Kritik an den westlichen Entwicklungshilfen, die einen „[naiv-ethnozentrisch linearen] Maßstab von hoch- bzw. unterentwickelt“[10] voraussetzen und rät dazu „auf alle Interventionen in andere Kulturen hinein zu verzichten“[11]. Jede Kultur solle seiner Ansicht nach selbstbestimmt entscheiden, wie und ob diese sich entwickeln möchte. Einem universellen Begriff der Entwicklung setzt der Ethnopluralismus dem eigenen Anspruch nach die Anerkennung jener unterschiedlichen Vorstellungen entgegen, wie die Gesellschaft organisiert werden soll.

Ebenso entsteht der Eindruck, dass es sich bei den ‚Kulturen‘ um ein abgeschlossenes Ganzes handelt. Der Mensch wird nach Benoist in einen Kulturkreis hineingeboren und findet eine bereits existierende Kultur vor. Er habe diese anzunehmen, „weil es seine Kultur ist und weil er ihr Erbe ist“[12]. Von Außenstehenden könne diese Kultur nie verstanden werden, weil diese nicht über den Zugang verfügen, wie Kulturangehörige dies tun.[13] Die Kultur ist folglich ein rigides Gebilde, das den klaren Blick nach außen nicht ermöglicht. Von Hajo Funke wird dieses Verständnis als eine „Substanzialisierung von Kultur“[14] bezeichnet. Anders als Benoist meint, existieren Kulturen aber nicht als Monolithen im luftleeren Raum. Kulturen sind im stetigen Wandel begriffen. Ihnen liegt eine Dynamik zugrunde, weil diese im Verlaufe der Zeit von unterschiedlichen Menschen, sowohl von innerhalb, als auch von außerhalb, geprägt worden sind und geprägt werden. Ebenso erleben Menschen in multikulturellen Kontexten, wie etwa im bilingualen Aufwachsen unterschiedliche Kulturen, die sich vermischen können. Insofern lassen sich diese auch nicht fein säuberlich voneinander trennen, kategorisieren und den einzelnen Menschen zuordnen. Benoist jedoch behauptet eine natürlich Verbindung des einzelnen Menschen zu seiner Kultur. Menschen sollen sich für die Kultur entscheiden und für diese einstehen, die ihrer ‚ethnischen‘ Herkunft, ihrem Aussehen nach entspricht.

In seinem 2023 erschienenen Werk Wir und die Anderen operiert Benoist eher mit dem Begriff der Identität als dem der Ethnie. Die deutsche Identitäre Bewegung beruft sich explizit auf dieses Werk und bezeichnet Identität als Resultat von unterschiedlichen kollektiven und individuellen Faktoren, wobei letzteres auch die „Marker der ethnokulturellen Identität enthalten“[15]. Ziel der Bewegung sei es, die Identität des deutschen Volkes zu bewahren, ohne die Existenz anderer Völker zu negieren. Benoist meint ebenfalls, dass die eigene Kultur gefördert und verteidigt werden könne, ohne dass andere Menschen verachtet werden müssen.[16] Wieso muss aber die eigene Kultur verteidigt werden und was ist damit gemeint?

Der Universalismus als Bedrohung

Der ethische Universalismus vereint alles Menschliche unter allgemeingültigen Prinzipien. Eine solche Vorstellung liegt der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen zugrunde. Artikel 2 besagt, dass allen Menschen die in der Erklärung enthaltenen Rechte und Freiheiten unabhängig von den ihnen zugeschriebenen oder angeborenen Merkmalen zustehen.[17] Benoist erkennt den einzelnen Menschen als Individuum jedoch nicht an, sondern subsumiert diesen unter seine ‚Kultur‘. Es gebe „nur Kulturen [gibt], die alle ihre eigenen Merkmale und ihre eigenen Gesetze haben“[18]. An die Stelle eines Universalismus setzt Benoist einen allgemeinen Relativismus. Diese Besonderheiten der unterschiedlichen Kulturen seien durch den universellen Anspruch allgemeingültiger Prinzipien bedroht. Dagegen formuliert Benoist die These, dass „das Pflegen des kollektiven Ichs vielleicht das beste Mittel ist, einen Beitrag zum Universellen zu leisten“[19]. Hier verwickelt sich Benoist in einen Selbstwiderspruch: entgegen seiner Ablehnung eines jeden Universalismus vertritt er einen neuen, wenn er die Unterwerfung unter die Kultur als ein allgemeingültiges Prinzip fordert. Doch es bleibt nicht bei einer nüchternen Ablehnung: der Universalismus kommt dem Rassismus gleich, da beide totalisierend sind und so jegliche Unterschiede zwischen Völkern bestreiten.[20] Dass der Rassismus Andersartigkeiten erst produziert und potenziert, negiert er.

Die deutsche Identitäre Bewegung schließt sich ebenfalls der Kritik Benoists an, dass der Universalismus eine Unterdrückungsideologie ist.[21] Sie sieht den „Globalismus“[22] als den Hauptgrund dafür an, dass die Verschiedenheiten zwischen den Völkern und Kulturen aufgehoben werden.[23] Dieser verdränge die Bedeutung der regionalen Identität zugunsten der Vorstellung einer universellen Menschheit. Benoist betont ebenfalls, dass der Universalismus „häufig lediglich die Maske für uneingestandene Beherrschungspraktiken war“[24].

Henning Eichberg hingegen formuliert eine merkwürdige Kapitalismuskritik. Seiner Ansicht nach ist die Xenophobie Resultat des Kapitalismus, welcher durch seine leistungszentrierten Anforderungen die Arbeitenden in existenzieller Angst zurücklässt. Diese Angst wird zur Projektionsfläche für den Hass gegen ihnen fremde Menschen. Gleichzeitig behauptet er, dass die Deutschen sich selbst nicht als ‚Volk‘ anerkennen würden.[25] Eichberg scheint es nicht in den Sinn zu kommen, dass der Fremdenhass die eigene Anerkennung als ‚Volk‘ voraussetzt. Der Hass auf fremde Menschen kann gerade als die Folge der Auffassung eines ‚deutschen Volkes‘ verstanden werden. In diesem Falle existiert ein deutsches Volksverständnis – es ist jedoch ein rassistisches.

Vielfalt und Homogenität

„Die Vielfalt [der Kulturen] ist etwas Gutes, denn jeder wahre Reichtum beruht auf ihr“[26]. Mit diesen Worten möchte Benoist betonen, dass die Verschiedenheiten zwischen den Kulturen zu wertschätzen sind und suggeriert Toleranz. Gleichzeitig schreibt er in Kulturrevolution von rechts, dass bei zunehmender Einwanderung Gruppen mit unterschiedlichen ethnisch-kulturellen Identitäten „Kulturverlust“[27], Ausgrenzung sowie einen Anstieg an Kriminalität erfahren. Ebenfalls könne „Rassenvermischung“[28] zu einem Verlust der Kultur führen, kritisiert Benoist. Der französische Rechtsintellektuelle konstatier, dass die Vielfalt der Kulturen anzuerkennen und wertzuschätzen ist, diese sollten möglichst getrennt voneinander existieren. Er spricht gar von einer „wechselseitigen Entkolonisation“[29]. Benoist relativiert damit das historische Verbrechen des Kolonialismus durch das vemeintlich vergleichbare Übel einer mulitkulturellen Gesellschaft. Diese Relativierung liegt eine rassistische Vorstellung von gesellschaftlicher Homogenität zu Grunde. Kulturen gehören voneinander entzerrt und segregiert, da sich diese andernfalls gegenseitig schaden und jeweils von der eigenen Identität entfremden können. Die Vielfalt wird von Benoist nur aus der Ferne gewürdigt – im besten Falle interagiert man gar nicht mit dieser und verbleibt in der eigenen Homogenität.

Zugunsten der Homogenität sprach sich auch Carl Schmitt aus. Das Fremde wird als Bedrohung beschrieben, welche durch die Demokratie als homogene Entität ausgelöscht werden soll.[30] Schmitt meint, dass sich auch dann noch von einer Demokratie sprechen lässt, wenn eine Gruppe ausgeschlossen ist.[31] Diese Homogenität wird innerhalb des nationalstaatlichen Rahmens angestrebt. In Rückbesinnung auf die Kernidee des Ethnopluralismus gibt es dann nach Schmitt auch keine universalistische Staatenwelt, sondern ein „Pluriversum“[32]. Im Gegensatz zu Schmitts Bezugnahme auf den neuzeitlichen Nationalstaat bezeichnet Benoist die Idee von innerstaatlicher Homogenität hinsichtlich ‚ethno-kultureller‘ Aspekte als eine illusorische Vorstellung. Ihm zufolge solle sich die kollektive Identität regional beschränken, da sich auf dieser Ebene Menschen finden, die tatsächlich mit den gleichen Problemen zu kämpfen haben.[33]

Die Vorstellung, Homogenität auf nationalstaatlicher Ebene herzustellen, lehnt Eichberg ebenfalls ab und plädiert für die Akzeptanz von unterschiedlichen ‚Stämmen‘ innerhalb eines Staatengebildes.[34] Benoist und Eichberg stellen sich gegen die Idee eines völkischen Nationalismus, betrachten aber Kulturen als voneinander getrennt existierende Entitäten – wenn auch innerhalb gleicher Staatsgrenzen.

Pierre Krebs ist der Leiter des sogenannten Thule-Seminars, welches nach eigener Aussage eine „Forschungs- und Lehrgemeinschaft für die indo-europäische Kultur“[35]ist. Er verknüpft die Identität ebenfalls nicht mit dem Nationalstaat, sondern weitet diese auf ganz Europa aus. Sich dieser Identität anzunehmen, bedeutet für ihn auch „die Bewahrung der Unterschiede und die kulturelle Autonomie der europäischen Minderheiten“[36] ernst zu nehmen. Krebs bezieht sich allerdings dezidiert nicht auf den Begriff des Ethnopluralismus, den er als veraltet betrachtet. Eher verwendet er den Begriff des „europäischen Ethnobewusstseins“[37]. Nach Krebs‘ Vorstellung bedeutet dies die Überwindung der „[zerstörenden] Assimilation fremder Ethnien […] und die ganz natürliche und überall verständliche Rückkehr der Immigranten in das Land ihrer Vorfahren“[38]. Was Krebs als eine Natürlichkeit darstellt, bedeutet in praktischer Konsequenz die Zwangsumsiedlung von Millionen von Menschen, die nicht dem pseudowissenschaftlichen Bild eines Europäers entsprechen.

Remigration als eine Konsequenz des Ethnopluralismus

Während rechtsintellektuelle Vordenker wie Benoist und Eichberg die Idee einer Massenausweisung ablehnen, wird diese etwa von Pierre Krebs oder Martin Sellner, dem bekanntesten Gesicht der Identitären Bewegung Deutschlands und Österreichs, gefordert. Sellner bezieht sich in einem Interview positiv auf den Begriff des Ethnopluralismus und betont dabei das Selbstbestimmungsrecht der ‚Völker‘ und Kulturen. Sellner tritt für „Massenrückführungen“[39] als Teil einer durch Selbstbestimmung gerechtfertigten Migrationspolitik ein. So können seiner Ansicht nach Menschen anderer Herkunft außer Landes verwiesen werden, wenn das ‚einheimische‘ Volk befindet, dass „die wirtschaftlichen und kulturellen Kapazitätsgrenzen unserer Aufnahme- und Assimilationsfähigkeit“[40] ausgeschöpft seien. Dies bedeutet, dass Migrant_innen und Menschen mit Migrationshintergrund der reinen Willkür einer bestimmten Bevölkerungsgruppe ausgeliefert sind.

Der Staat solle Sellner zufolge die ‚ethnisch-kulturelle‘ Identität schützen, da diese für eine Demokratie unabdingbar sei. Er spricht selbst von einem „monokulturellen [Staat]“[41]. Damit knüpft Sellner an Carl Schmitts Demokratieverständnis an, welcher, wie zuvor erwähnt, ebenfalls auf innerstaatliche Homogenität abzielt – auch unter Anwendung von Gewalt. In einem Beitrag für Sezession im Netz, dessen verantwortlicher Redakteur Götz Kubitschek ist, führt Sellner mehrere historische Beispiele für „Remigration“[42] an, offenbar mit der Absicht, dieses Vorhaben zu normalisieren. Er bestreitet, dass die Deportation von zahlreichen Menschen mit den Menschenrechten oder der Verfassung konfligieren würden.[43] Zur Gruppe der auszuweisenden Menschen zählt Sellner ‚Asylbetrüger‘ und Menschen ohne deutscher Staatsbürgerschaft, „die eine kulturelle, wirtschaftliche und kriminologische Belastung darstellen“[44]. Ebenfalls ausgewiesen werden sollen jene Menschen, die sich auf Dauer nicht einer ‚Leitkultur‘ im Land anpassen. Diese Leitkultur sei Ausdruck der ‚ethnisch-kulturellen‘ Identität innerhalb nationalstaatlicher Grenzen. Wer gut assimiliert ist, das entscheidet derjenige, der ein ‚Erbe‘ der ‚Ethnie‘ sei. Die deutsche Identitäre Bewegung fordert, dass das Staatsbürgerschaftsrecht an die Herkunft geknüpft werden sollte.[45]

Im Januar 2024 berichtete das Investigativportal Correctiv von einem geheimen Treffen zwischen Rechtsextremen – unter den Anwesenden waren unter anderem Politiker_innen der Werteunion sowie der AfD und Martin Sellner. Zentraler Inhalt dieses Treffen waren Pläne zur „Remigration“. Diese Reportage löste einen öffentlichen Aufschrei aus, gefolgt von zahlreichen Demonstrationen in ganz Deutschland. Martin Sellner zieht daraus andere Schlüsse: „Mit dieser symbolischen und theoretischen Schwungmasse kann die Vision der Remigration den Graben überspringen und in der Mitte der Gesellschaft landen“[46].

Schluss

Der Begriff des Ethnopluralismus beruft sich in einem basalen Sinne auf die Anerkennung der Ungleichheit der Kulturen, ohne diese abzuwerten. Die Kultur wird essentialisiert und biologisiert, indem sie an den Begriff der ‚Ethnie‘ oder gar der ‚Rasse‘ geknüpft wird. Die Vorstellung, dass jede Kultur ihrer eigenen Logik folgt und demnach keine Vergleichbarkeit möglich ist, verunmöglicht jedes universalistische Prinzip. Der Universalismus erkenne die Unterschiede der Kulturen nicht an und sei durch diese Negation der Vielfalt unterdrückerisch. Ebenso bestehe die Gefahr, dass sich die Kulturen gegenseitig überfremden, weshalb diese möglichst getrennt voneinander existieren müssen. Obwohl Alain de Benoist und Henning Eichberg die Massenausweisung von Menschen anderer Herkunft ablehnen, streben Pierre Krebs und Martin Sellner mit der Identitären Bewegung die Zwangsdeportation zahlreicher Menschen zugunsten einer „monokulturellen“[47] Gesellschaft an. Der Ethnopluralismus ist anschlussfähige für völkisch-nationalistisches Gedankengut und wird als relativ loses theoretisches Konzept von rechtsradikalen Akteuren als Grundlage herangezogen, um die Deutungshoheit darüber auszuüben, wie und welche Menschen zusammenleben sollen. In diesem Sinne ist die Kultur als Bezugspunkt anstelle der ‚Rasse‘ „ein bloßes Deckbild für den brutalen Herrschaftsanspruch“[48].

Vielen Dank an das antifaschistische pressearchiv und bildungszentrum berlin e.V. (apabiz) für die Bereitstellung der Materialien.

Literaturverzeichnis:

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[1] Identitäre Bewegung: Unsere Mission. Die patriotische Wende, in: Identitäre Bewegung, o.D., https://www.identitaere-bewegung.de/mission/ (abgerufen am 29.11.2024).

[2] Vgl. Identitäre Bewegung: „No Way – Do not come to Europe“ – Identitäre Aufklärungskampagne in Afrika gestartet, in: Identitäre Bewegung, o.D., https://www.identitaere-bewegung.de/neuigkeiten/no-way-do-not-come-to-europe-identitaere-aufklaerungskampagne-in-afrika-gestartet/ (abgerufen am 29.11.2024).

[3] Identitäre Bewegung.

[4] Vgl. Identitäre Bewegung: Skandalisierung ohne Skandal, in: Identitäre Bewegung, 2016, https://www.identitaere-bewegung.de/neuigkeiten/skandalisierung-ohne-skandal/ (abgerufen am 29.11.2024).

[5] Vgl. Benoist, Alain d.: Wir und die anderen, Berlin: Junge Freiheit, 2008, S.60.

[6] Benoist, Alain d.: Kulturrevolution von rechts, Krefeld: Sinus, 1985, S. 57.

[7] Vgl. Ebd.

[8] Vgl. Ebd. S. 55.

[9] Eichberg, Henning:  Ethnopluralismus. Eine Kritik des naiven Ethnozentrismus und der Entwicklungshilfe, in: Junges Forum, Nr. 5, 1973, S. 6.

[10] Ebd. S. 4.

[11] Ebd. S. 10.

[12] Benoist, 1985, S. 61.

[13] Vgl. Ebd. S. 55.

[14] Funke, Hajo: Rechtsextreme Ideologien, strategische Orientierungen und Gewalt, in: Martin Gerster (Hrsg.), Strategien der extremen Rechten, Wiesbaden: VS Verlag für Sozialwissenschaften, 2009, S. 25.

[15] Identitäre Bewegung: Mission.

[16] Vgl. Benoist, 1985, S. 61.

[17] Vgl. Vereinte Nationen: Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, in: Vereinte Nationen, 1948, https://unric.org/de/allgemeine-erklaerung-menschenrechte/ (abgerufen am 30.11.2024).

[18] Benoist, Alain d.: Gleichheitslehre, Weltanschauung und Moral; die Auseinandersetzung von Nominalismus und Universalismus, in: Pierre Krebs (Hrsg.), Das unvergängliche Erbe. Alternativen zum Prinzip der Gleicheit, Tübingen: Grabert, 1981, S. 87.

[19] Benoist, 1985, S. 61.

[20] Krause, Peter: Einwanderung bedroht unsere kollektive Identität nicht. Alain de Benoist, Vordenker der Neuen Rechten in Frankreich, über Rassismus und Antirassismus, Ideologien und Fremdenfeindlichkeit, Berlin: Junge Freiheit, 1998, S. 3.

[21] Vgl. Identitäre Bewegung: Themen, in: Identitäre Bewegung, o.D., https://www.identitaere-bewegung.de/themen/#globalismus (abgerufen am 30.11.2024).

[22] Ebd.

[23] Vgl. Identitäre Bewegung: Mission.

[24] Benoist, 2008, S. 63.

[25] Vgl. Eichberg, Henning: Das gute Volk: Über multikulturelles Miteinander, in: Ästhetik & Kommunikation, Jg. 23, Nr. 84, 1994,S. 79-82.

[26] Benoist, 1981, S.87.

[27] Benoist, 1985, S. 65.

[28] Ebd., S.64.

[29] Ebd., S. 67.

[30] Vgl. Schmitt, Carl: Die geistesgeschichtliche Lage des heutigen Parlamentarismus, 10. Auflage, Berlin: Duncker & Humblot, 2017, S. 14.

[31] Ebd., S. 15.

[32] Schmitt, Carl: Der Begriff des Politischen, 9. korrigierte Auflage, Berlin: Duncker & Humblot, 2015, S.50.

[33] Vgl. Krause, 1998, S. 4.

[34] Vgl. Eichberg, 1994, S. 81.

[35] Krebs, Pierre: Wofür wir kämpfen, In: ahnenrad.org – Die Geistesgegenwart der Zukunft, 2020, https://ahnenrad.org/2020/05/16/wofuer-wir-kaempfen/ (abgerufen am 30.11.2024).

[36] Ebd.

[37] Ebd.

[38] Ebd.

[39] Sellner, Martin: Wiedervorlage: Remigration ist keine Erfindung unserer Zeit, in: Sezession, 2024, https://sezession.de/68602/remigration-ist-keine-erfindung-unserer-zeit (abgerufen am 30.11.2024).

[40] Wagener, Martin: Über die Identitäre Bewegung – Ein Gespräch mit Martin Sellner, Berlin: Kindle Direct Publishing, 2021, S. 15.

[41] Ebd., S. 14.

[42] Sellner, 2024.

[43] Vgl. Ebd.

[44] Ebd.

[45] Vgl. Identitäre Bewegung: Themen.

[46] Sellner, 2024.

[47] Wagener, 2021, S. 14.

[48] Adorno, Theodor W.: Schuld und Abwehr,  in: Gesammelte Schriften (Bd. 9.2). Soziologische Schriften II.2, Frankfurt am Main: Suhrkamp, S. 276.

Radikale Substruktur – Wie die AfD ihre neonazistische Basis reorganisiert

Die Junge Alternative (JA) bietet und biedert sich den Bauernprotesten vor dem Brandenburger Tor im Januar 2024 an: Sie durften dort mit Sympathien rechnen gerade wegen ihrer bodenständigen neofaschistischen Ideologie (Foto: Burschel)

Die vom Bundesam für Verfassungsschutz als „gesichert rechtsextrem“ eingestufte Jugendorganisation der AfD steht vor einem grundlegenden Wandel. Verfassungsschutz-Chef Jörg Müller bezeichnete sie in einer Pressemitteilung als „Straßentruppe der AfD“ und als eine Gefahr für die Demokratie. Sie gilt als noch radikalisierter als die Mutterpartei selbst – eine Einschätzung, die zunehmend auch innerhalb der AfD für Spannungen sorgt.[1] Als Lösungsansatz steht eine Umstrukturierung nach dem Vorbild der sozialdemokratischen Jungsozialist*innen (Jusos) zur Debatte. Diese Jugendorganisation der SPD ist eng in die Parteistruktur eingebunden, was eine einfachere Kontrolle und Überprüfung einzelner Mitglieder ermöglicht. Durch diese Änderungen würden alle AfD-Mitglieder unter 36 Jahren automatisch Mitglieder der JA werden. Die JA, eine Jugendorganisation, die sich durch dezidiert nationalistische und rassistische Rhetorik auszeichnet, hat wiederholt Aufmerksamkeit durch ihre Radikalität erregt. Kritiker*innen wie die Linken-Abgeordnete Martina Renner argumentieren, dass die geplante Eingliederung nicht primär auf organisatorische Effizienz abzielt, sondern vielmehr den Zweck verfolgt, die JA-Mitglieder vor staatlichen Maßnahmen und einem potenziellen Verbot zu schützen.

Ideologische Verankerung der Jungen Alternative

Die Junge Alternative für Deutschland (JA) zählt rund 2.500 Mitglieder und wurde 2013 als völkische Jugendorganisation gegründet, die von Anfang an rechtspopulistisch in Erscheinung trat und als Scharnier zur neonazistischen Rechten agierte. Wie viele Bewegungen der Neuen Rechten übernimmt auch die JA die Inhalte der AfD und spitzt diese häufig zu. Trotz einem auf dem Bundeskongress 2016 gefassten Beschluss, sich von rechtsextremistischen Gruppierungen zu distanzieren, bestehen weiterhin enge Verbindungen etwa zur „Identitären Bewegung“ (IB). Trotz der sogenannten „Unvereinbarkeitsliste“, nach der die AfD keine Rechtsextremen aufnehmen dürfte, wurde Jannis George aufgrund einer Aktion der IB, deretwegen er sich vor Gericht verantworten musste, in den Landesvorstand der JA gewählt.[2]

Auch mit der mutmaßlichen terroristischen Vereinigung der „Sächsischen Separatisten“, welche eine rassistische, antisemitische und apokalyptische Ideologie propagieren, gab es seitens der JA bereits Überschneidungen.  Die „Sächsischen Separatisten“ haben die Vorstellung eines „freien Sachsens“, das sich von der Bundesrepublik abspalten soll. Anfang November 2024 wurden ein AfD-Stadtrat und weitere AfD-Mitglieder unter dem Verdacht, Mitglieder der „Sächsischen Separatisten“ zu sein und sich an deren gewaltbereiten Aktionen zu beteiligen, festgenommen. Die Mitglieder wurden mittlerweile aus der Partei ausgeschlossen.

Die Programmatik der JA lässt sich durch eine starke Orientierung an ethno-nationalistischen und anti-pluralistischen Idealen charakterisieren. Auf ihrer Website werden Aussagen wie „Deutsche Jugend ist rechts und geht aufrecht“ und „Unser Volk zuerst“ prominent platziert. Dies offenbart eine völkisch geprägte Weltanschauung, die mit der Idee einer offenen Gesellschaft nichts zu tun hat. Solche Äußerungen und die enge ideologische Nähe zu anderen faschistischen Strömungen zeigen, dass die JA ein Sammelbecken für radikale Positionen geworden ist. Die Verweigerung, sich dem „woken, linken Zeitgeist“ zu beugen, wird von der JA hochgehalten und ist im Grundsatzpapier der JA verankert.

Die Verstrickung prominenter Mitglieder wie etwa des Bundesvorsitzenden der JA und AfD-Bundestagsabgeordneten Hannes Gnauck, der bereits vom Militärischen Abschirmdienst (MAD) als „Verdachtsfall Rechtsextremismus“ eingestuft wurde, unterstreicht die ideologische Grundausrichtung der Organisation.

Kontrolle und Schutz

Die AfD argumentiert, die Eingliederung der JA diene der besseren Kontrolle und Integration ihrer Jugendorganisation. Doch diese Argumentation wirft einige Widersprüche auf: Ist es tatsächlich Kontrolle, wenn eine Partei ihre Struktur so erweitert, dass radikale Elemente institutionellen Schutz genießen? Oder handelt es sich hierbei um eine bewusste Entscheidung, die den Zweck verfolgt, ein Verbot der JA unmöglich zu machen?

Der Schritt der Eingliederung, der auf dem bevorstehenden Parteitag im Januar 2025 in Riesa beschlossen werden soll, zeigt, dass die AfD ihre Verantwortung nicht in der Distanzierung von extremistischen Tendenzen sieht, sondern vielmehr im institutionellen Schutz ihrer Jugendorganisation. Durch diese Entscheidung liegt nun der Verdacht eher noch näher, dass die AfD die Strukturen demokratischer Rechtsstaatlichkeit nicht als normativen Rahmen anerkennt, sondern als lästiges Hindernis, das es strategisch zu überwinden gilt.

Die geplante Integration der Jungen Alternative in die AfD ist also mehr als ein bloß organisatorischer Vorgang. Sie ist auch ein Signal: Die AfD stellt den Schutz ihrer radikalen Substruktur über die Verantwortung für die inakzeptablen Inhalte, die durch diese propagiert werden. Damit entsteht ein geschlossenes System, das sowohl gegen Kritik von außen als auch Selbstreflexion von innen abschirmt.

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[1] SWR Kultur. (Jahr, Monat Tag). Junge Alternative: Ein Treiber für die Radikalisierung der AfD [Audio]. Abgerufen von https://www.swr.de/swrkultur/leben-und-gesellschaft/junge-alternative-ein-treiber-fuer-die-radikalisierung-der-afd-100.html

[2] „Vom Gerichtssaal in den Vorstand: AfD-Nachwuchs wählt rechtsextremen Aktivisten.“ Zugriff am [Datum], https://www.zvw.de/stuttgart-region/vom-gerichtssaal-in-den-vorstand-afd-nachwuchs-w%C3%A4hlt-rechtsextremen-aktivisten_arid-883946.

Kulturen des Verdrängens und Erinnerns – Rezension

Diese neue Publikation reiht sich in die Vielzahl derer ein, die in den letzten Jahren zum Thema der Nicht_Erinnerungen an die rassistische Gewalt der 1990 er Jahre erschienen sind. Sie fragt danach, wie die rassistische Gewalt erinnert wird, und von wem und in welcher Form?

«Kulturen des Verdrängens und Erinnerns» legt den Fokus auf den August 1992, als in Rostock-Lichtenhagen ein Heim für Geflüchtete belagert und angegriffen wird, eine Menschenmenge zuschaut, und die AngreiferInnen anfeuert. Es geht also, und selbst das ist heute kaum öffentlich sagbar, um Gewalt, Schmerz, Leid und Traumata, und den individuellen wie den gesellschaftlichen Umgang damit.

Das Buch enthält eine Einleitung und 14 Artikel, Angaben zu den Autor*innen des Bandes, die Informationen zu deren Perspektive oder Sprechposition hätten bieten können, fehlen bedauerlicherweise. Die Historikerin Franka Maubach plädiert vehement dafür, rassistische Gewalt auch in die spezifische lokale und regionale Situation einzubetten und sie nicht nur als Ausdruck gesamtgesellschaftlicher Stimmungen zu verstehen. Die Tübinger Rechtsextremismusforscherin Tanja Thomas und Fabian Virchow weisen gut begründet darauf hin, dass die Erinnerungskultur weiterhin von der Mehrheitsgesellschaft geprägt, wenn nicht dominiert sei. Dies führe unter anderem dazu, dass die Stimmen und Perspektiven von Betroffenen, Opfern und Überlebenden beharrlich übergangen werden. Oliver Plessow, Geschichtsdidaktiker und die Demokratiepädagogin Gudrun Heinrich, beide von der Universität Rostock  skizzieren in ihren Texten jeweils die Situation in Rostock selbst, hinterfragen den auch von aktivistischen Kreisen angenommenen Wirkungsoptimismus öffentlichen Gedenkens und öffentlicher Gedenkzeichen, und benennen die wichtige Rolle, die lokale und überregionale zivilgesellschaftliche Initiativen im Feld der Erinnerungspolitik, und so war es auch in Rostock, haben. Kien Nghi Ha begreift Rostock als Symbol für institutionellen Rassismus von Medien, Polizei, Stadtverwaltung und anderen, kollektiven Akteur*innen. Von ihnen wird lange Zeit, von vielen bis heute, der Begriff «Pogrom» vermieden. Die antiziganistische Dimension des Pogroms wird im Beitrag von Stefanie Oster und Johann Henningsen vom Dokumentationszentrum «Lichtenhagen im Gedächtnis» deutlich. Sie haben betroffene Rom*nja des Pogroms recherchiert und so 2022 einige Interviews führen (lassen) können, vier sind hier online.

Im letzten Kapitel werden noch drei andere, wichtige Ereignisse, und die damit zusammenhängende Erinnerung, thematisiert: Die Pogrome in Hoyerswerda 1991 und in Mannheim-Schönau 1992 und der Brandanschlag auf ein Wohnhaus in Solingen 1993, bei dem fünf Menschen ermordet werden. Der Anschlag in Solingen fand am 29. Mai statt, drei Tage nachdem im Bundestag mit großer Mehrheit die bis dahin bestehende Asylrechtsregelung abgeschafft wurde.

Die Texte zeigen, dass Erinnerung umkämpft ist und immer wieder um Erinnerung gerungen wird. Die Publikation dokumentiert auch, dass durch das jahrzehntelange, mühsame Engagement von vielen sich etwas verändert hat, wenn auch zu langsam und zu wenig. Wer sich noch nicht so grundlegend oder umfangreich mit der Historisierung rassistischer Gewalt beschäftigt hat, wird in dem Buch viel Lesens- und Bedenkenswertes finden. Die Sprache ist auch nicht zu akademisch. Wer sich besser auskennt, wird jedoch auch viel Bekanntes lesen. Die Publikation entstand aus Aktivitäten an der Universität Rostock im Sommer 2022, sie ist hier auch open access  verfügbar.

 

Informationen zum Buch:

Gudrun Heinrich / David Jünger / Oliver Plessow / Cornelia Sylla (Hrsg.): Kulturen des Verdrängens und Erinnerns. Perspektiven auf die rassistische Gewalt in Rostock-Lichtenhagen 1992; Neofelis Verlag, Berlin 2024, 226 Seiten, 23 Euro

 

 

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Die Offenbarung des Johannes M. – weiterer Reichsbürgerprozess vor dem Landgericht München

Das Strafjustizzentrum in München ist derzeit Schauplatz von vier Reichsbürger*innen-Prozessen: Das Landgericht verhandelt den Fall von Johannes Müller

Dem Reichsbürger Johannes M. werden unter anderem die Bildung einer kriminellen Vereinigung, Volksverhetzung, Beleidigung und Bedrohung vorgeworfen.

„Pädokriminelle Machenschaften“

Konkret heißt das, dass er Behörden, darunter Jugendämter, Polizei, Gerichte, und Ärzt*innen aufs übelste beschimpfte und sie durch Anrufe selbst terrorisierte oder von seinen Anhänger*innen – die er auf Telegram gewinnen konnte – terrorisieren ließ. Er bedrohte sie mit dem Tod und stellte ganz in Reichsbürger-Manier ihre Legitimation in Frage. Dabei verkündet er, die Bedrohten würden bald von US-amerikanischen Militärs auf Grundlage eines Dekrets von Donald Trump abgeurteilt und hingerichtet.

Seine Ideologie fußt dabei auf kruden Verschwörungsideologien, die stark antisemitisch durchsetzt sind. Er spricht von „Zionisten“, die die Welt beherrschten, leugnet die Existenz der Bundesrepublik Deutschland und wittert in jeder Behörde „pädokriminelle Machenschaften“. Zudem ist er Anhänger der QAnon-Verschwörungsidee, die besagt, dass „Eliten“ Kinder in unterirdische Tunnelsysteme entführten und missbrauchten, um ihr Blut für Verjüngungssera zu nutzen.

Maskenzwang und Sorgerecht

Das könnte auch der Grund sein, weshalb er sich für zwei seiner Anhängerinnen eingesetzt hat. Als Jugendämter bei den beiden Müttern bei Frankfurt und in Weiden Kontrollen durchführten, weil sie ihre Kinder während der Pandemie wegen des Maskenzwangs nicht in die Schule schickten. Sie fürchteten um ihr Sorgerecht. Daraufhin kontaktierten sie Johannes M. Dieser erteilte den beiden Müttern telefonisch klare Anweisungen, was zu tun sei, und begann mit seinen „Terror-Telefonaten“ bei zuständigen Ämtern und der Polizei.

Er scheint außerdem ein ziemlich fanatischer Christ zu sein. Jedenfalls hält er auch im Gerichtssaal ausgedruckte Jesus- und andere Heiligenbilder in den Händen, betet mit ihnen und küsst sie sogar auf theatralische Weise während der Beweisaufnahme. Dabei kehrt er dem Gericht fast durchgehend den Rücken zu und hält stattdessen zwinkernd Augenkontakt mit seinen mehr als zwanzig Anhänger*innen, die regelmäßig im Zuschauer*innenraum sitzen.

Mit dem Rücken zum Gericht

Diese, sowie alle weiteren Zuschauer*innen und Journalist*innen müssen zunächst eine doppelte Durchsuchung über sich ergehen lassen, bevor sie in den in brutalistischem Stil gebauten Sitzungssaal eingelassen werden, der wie aus der Zeit gefallen wirkt.

Auf Beobachter*innen wirkt Johannes M. selbstsicher. Er scherzt mit dem Publikum, unter ihnen auffällig viele Frauen. Sie sprechen ihm Mut zu, „bald habe er es geschafft“. Auch sie beten für ihn und rufen ihm Segenswünsche zu. Während der Verhandlung sucht er immer wieder den Blickkontakt und die Bestätigung seiner „Fans“. Er steht die gesamte Zeit mit dem Rücken zu den Richter*innen, setzt sich nie hin, bewegt sich fahrig und grinst in sich hinein.

Zu seinen beiden Pflichtverteidigern sucht er ebenfalls keinen Kontakt. Er bezeichnete sie sogar als „vermutlich pädokriminell“, lehnt ihre Unterstützung kategorisch als „illegal“ ab. Stattdessen fällt der Angeklagte ständig sämtlichen Prozessbeteiligten ins Wort und brüllt die immer gleichen Phrasen. Weil er dabei immer wieder den Senat, die Staatsanwältinnen und anwesende Polizei heftig beleidigt, hagelt es regelmäßig Ordnungsgelder bzw. Hafttage. Das Gericht inklusive des erfahrenen Vorsitzenden Richters wirkt dabei bisweilen etwas hilflos. Der Vorsitzende versucht die Vernehmungen trotz massiver Störungen so gut es geht sicher zu stellen. Vielleicht setzt M. beim Ordnungsgeld auf die Unterstützung seiner Fans – seine populäre Telegram-Gruppe hatte zwischenzeitlich über 50.000 Follower*innen und spendete reichlich. So aberwitzig und absurd seine Thesen auch sein mögen, die Zahl seiner Anhänger*innen zeigt, dass er und seine Ideologie durchaus Resonanz finden. Seine „Jünger*innen“ jedenfalls wirken wie eine eingespielte, vielleicht sogar befreundete Gruppe. Indem sie sich voll und ganz auf sein abstruses Denken und seine „Fangemeinde“, wie sie auch der Vorsitzende nennt, eingelassen haben, könnten sie sich möglicherweise  sozial isoliert haben und immer weiter in den Bann des Gurus geraten sein, so jedenfalls wirken sie, ihre Weltsicht ist auf M. fokussiert und hermetisch gegen Einwände – zum Beispiel, dass seine Prophezeiungen noch nie eingetreten sind – abgeschirmt. „Ja, ich glaube das schon alles, was der Johannes sagt“, äußert dann auch eine von ihnen auf kritische Nachfragen.

Pandemie als Kipppunkt

Während der Covid-19-Pandemie rutschten so ganze Bevölkerungsgruppen in Verschwörungsglauben und damit auch oft in rechte Ideologien ab. Johannes M.s Drohungen gegenüber einer Kinderärzt*innenpraxis, die Corona-Impfungen anbot, sind da nur die Spitze des Eisbergs.

Mit den Anhänger*innen von Johannes M. kommt man schnell ins Gespräch: In einer Sitzungspause – die Kammer beschließt gerade ein weiteres Ordnungsgeld gegen den querulantischen Angeklagten– erzählt eine von ihnen, wie sie auf den Kanal des Angeklagten stieß: Zunächst sei sie darauf aufmerksam geworden, wie Bill Gates seine Mitarbeiter*innen behandle und hätte dann seine Verwicklung in die WHO und Vorhaben, Impfstoffe zu verteilen, kritisiert. Als Trump der WHO Teile der Unterstützung entzog, begann sie Vertrauen in dessen Politik zu fassen und sah sich Videos seiner Reden an. Der ihrer Meinung nach abschließende Schritt war es dann, ebenfalls Videos von Reichsbürger*innen zu konsumieren, deren Inhalte sie dann „schlüssig“ fand.

Kein klinischer Wahn

Eine forensisch-psychiatrische Sachverständige sagte vor Gericht aus, dass Johannes M. eventuell von Wahnvorstellungen betroffen sei, sie ihn aber zur abschließenden Beurteilung dessen nicht ausreichend kennengelernt habe. In zwei Einzelgesprächen, sprach der offenbar mehrmals davon, von Gott auserwählt zu sein, tatsächlich die biblische „Offenbarung des Johannes“ zu erfüllen. Diese Behauptung stellte Johannes M. vor Gericht heftig in Abrede: Er beleidigte die Sachverständige und alle weiteren Beteiligten, sodass der Sitzungstag deutlich in die Länge gezogen wurde und seine Ordnungsgelder weiter in die Höhe schossen. Vor allem ein weiterer Sachverständiger, sowie der vom Gericht bestellte psychiatrischer Gutachter betonten aber, dass die Grenze zwischen Ideologie und Wahn meist fließend  verlaufe. Weil er seine Thesen immer mit realen Bezugspunkten verknüpfe, gäbe es keine Anhaltspunkte für einen ausgesprochenen klinischen Wahn. Diese Einschätzungen machen eine Einstufung des Angeklagten als schuldunfähig durch das Gericht sehr unrealistisch.

In den zurückliegenden Prozesstagen vor der Sommerpause werden M.s Fans immer unruhiger und aufmüpfiger, werden vom Vorsitzenden ermahnt und mit Räumung bedroht. Der Prozess dauert an. Ein Urteil wird zu Ende September erwartet.

Reichsbürger-Prozess in München: Messianische Verzückung

Das brutalistische Strafjustizzentrum in der Nymphenburger Straße in München ist derzeit Schauplatz mehrerer zum Teil bizarrer „Reichsbürger“-Verfahren

„Der Faschismus funktioniert nur, wenn viele Menschen mitmachen“, sagt Johannes M. eindringlich zu einem der Polizeibeamt*innen, die ihn hier im Münchener Gerichtssaal bewachen und die er als Büttel einer faschistischen Firma betrachtet. „Sans ma ned bös, Herr M., aber des interessiert mich nicht“, erwidert der sichtlich genervte Beamte. Seine Genervtheit ist gut nachvollziehbar, das Verfahren gegen den selbsternannten Propheten des Untergangs ist an Absurdität kaum zu überbieten.

Christliche Versatzstücke

M. ist angeklagt, Rädelsführer einer kriminellen Vereinigung zu sein, die sich des Telefonterrors bei Behörden und der Bedrohung von Praxismitarbeiter*innen schuldig gemacht haben soll. Verhandelt wird seit Ende Juni vor dem Staatsschutzsenat des Landgerichts München, die Sicherheitsvorkehrungen sind enorm, strenger als im parallel stattfindenden so genannten Reuß-Prozess gegen 8 Angeklagte. M. wiederholt in Endlosschleifen seine wahnwitzige Weltsicht zwischen Reichsbürgerdenken, Verschwörungsmythos QAnon und christlichen Versatzstücken. Er sagt, dass es sich bei den deutschen Behörden um 47.000 private Firmen handele und dass er hier gegen seinen Willen bei einer Firmenbesprechung sei.

M. wiederholt unbeirrt und mit lauter Stimme die immer gleichen Textbausteine seiner Verschwörungsidee. Am 18. Juli, so prophezeit er, werde das US-Militär unter Commander in Chief Donald J. Trump eh übernehmen und dann werde mit den Nazis hier, die seit 109 Jahren Krieg gegen das deutsche Volk führten, aufgeräumt: nach göttlichem Willen und nach der Offenbarung des – ja, wessen? – Johannes würden zwei Drittel der Leute hier wegen Kriegs- und Menschenrechtsverbrechen, vor allem gegen Kinder, vor’s Kriegsgericht gestellt und gerichtet. Wenn die Richter oder die beiden Vertreterinnen des Generalstaatsanwalts oder gar die psychiatrischen Sachverständigen es wagen ihn zu unterbrechen, belegt er sie mit unflätigen Schimpftiraden, Flüchen und Drohungen: er sei mit dem Militär in ständigem Kontakt und es werde hier alles aufgenommen.

Hörige Fangemeinde

Dabei bleibt er stehen und dreht dem Senat den Rücken zu und bespielt eine wachsende Zahl von Jünger*innen, die ihn aus dem Publikumsbereich anhimmeln. Der manipulative Prediger in eigener Sache versteht es sogar, seine Stimme brechen zu lassen und Tränen vorzuspielen, weil er zunächst im „Nazi-KZ Haar“ – er meint das Bezirksklinikum, wo er ein halbes Jahr im Maßregelvollzug verbrachte – oder in der U-Haft festgehalten werde. Dabei hält er oft Heiligenbildchen in der Hand und betet gemeinsam mit seinen Anhänger*innen. Fast noch mehr als M. selbst, schockiert die Hörigkeit seiner Gemeinde, die offenbar Geld und Zeit genug hat, um regelmäßig zum Prozess aus ganz Deutschland anzureisen – da ist von Berlin, Winterberg, Soest die Rede. Gefragt, ob sie M.s Aussagen für bare Münze nähmen, antworten sie fest und überzeugt: Ja! Dass seine dystopischen Vorhersagen stets nicht eintreffen, stört sie offenbar gar nicht in ihrer messianischen Verzückung.

Über weite Strecken mutet das Geschehen im Gerichtssaal wie eine absurde, komische Oper an: Während der Senat versucht, Zeug*innen und Sachverständige zu befragen, fährt M. ungerührt mit dröhnender Stimme mit seiner Suada fort. Seine „Fangemeine“, wie der Vorsitzende die Besucher*innen mahnend anspricht und mit Sanktionen droht, wird im Laufe der psychiatrischen Begutachtung immer unruhiger, die hingezischten Worte „Folter“ und „Unrecht“ werden lauter. Der Richter wirkt recht hilflos, wenn er die Verhandlung alle Viertelstunde unterbricht, um danach ein Ordnungsgeld gegen M. zu verhängen, weil er stets in der Begründung die zum Teil sexistischen Beschimpfungen wiederholen muss. Bisweilen verhandeln bzw. brüllen das Gericht und M. im Chor, zu verstehen ist wenig, die Meute hinten wird noch unruhiger und bestärkt M. in seinem Wüten.

Zusammenrottung rechter Fanatiker*innen

Das Verfahren gegen M. ist nur eines der Verfahren, in denen – auch nicht nur in München – wohl die Corona-Folgen abgearbeitet werden. Mit der Pandemie und folgenden Krisen sind sehr viele Menschen im Lande dem politischen System der Bundesrepublik von der Fahne gegangen oder haben sich sogar den irrwitzigsten Verschwörungsideologien und terroristischen und Preppergruppen angeschlossen. Ebenso wie im Reuß-Prozess, wo Angeklagte unbeirrt an der QAnon-Story festhalten, oder im Verfahren gegen weitere Reichsbürger im benachbarten Gerichtssaal, wo es um die Ausgabe illegaler Urkunden eines „Bundesstaates Bayern“ geht, werden Thesen vertreten, von denen man nicht fassen kann, dass irgendjemand sich dem ernstlich verschreiben könnte. Man möchte sie als völlig durchgedrehten Unfug vom Tisch wischen. Aber das Drohszenario, das Täter*innen wie M. und seine zeitweise bis zu 50.000 Follower auf seinem Telegram-Kanal entfalten, oder die Tatsache, dass es im Reuß-Verfahren um Beamt*innen selbst, politische Mandatsträger*innen und eben auch (Elite-)Soldat*innen und Polizist*innen geht, die Waffen horteten, zeigen, dass es sich nicht um harmlose Spinner*innen, sondern um gefährliche Zusammenrottungen rechter Fanatiker*innen handelt, die keineswegs zu unterschätzen sind.

Dieser Beitrag erschien am 18. Juli 2024 in gekürzter Fassung im nd.