Das Münchener Strafjustizzentrum ist weit mehr als ein funktionaler Ort für juristische Abläufe. Derzeit steht es im Mittelpunkt einer Debatte über seine Zukunft: Sollte es abgerissen oder einer neuen Nutzung zugeführt werden? Noch ist das Gebäude in Betrieb, aber seine symbolische und historische Bedeutung wirft die Frage auf, ob und wie man diesen Ort bewahren sollte, wenn die Gerichte wie geplant umziehen.
Es ist ein Ort, der in der Geschichte der deutschen Justiz und ihrer Auseinandersetzung mit rechtem Terror und neonazistischen Netzwerken eine symbolische und tiefgreifende Bedeutung erlangt hat. Über Jahrzehnte hinweg war es Schauplatz bedeutender Verfahren, die nicht nur juristisch, sondern auch politisch und gesellschaftlich von größter Relevanz waren. Dazu zählen unter anderem der Prozess, der die rassistisch motivierte Mordserie des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ (NSU) verhandelte, sowie der gegen den Waffenlieferanten des Attentäters vom Olympia-Einkaufszentrum (OEZ), der im Juli 2016 neun Menschen ebenfalls aus rassistischen Motiven dort ermordet hat.
In einer Zeit, in der rechte Gewalt und rechter Terror immer wieder und immer mehr auf erschreckende Weise in Deutschland zutage treten, rückt die Diskussion um das Strafjustizzentrum in ein neues Licht. Im Rahmen einer Podiumsdiskussion, organisiert von der Initiative „JustizzentrumErhalten / AbbrechenAbbrechen“, gingen die Podiumsgäste der Frage nach, ob das Justizzentrum als Ort des Gedenkens an die hier verhandelten Gewaltverbrechen erhalten bleiben sollte, um Raum zu bieten für eine gesellschaftliche Auseinandersetzung mit dieser Geschichte, diesen Geschichten.
Auf dem Panel saßen Gisela Kollmann, die ihren Enkel Giuliano Kollmann bei dem rechten Anschlag im OEZ verlor, Patrycja Kowalska, eine Unterstützerin der Initiative „München OEZ Erinnern“, Friedrich Burschel von der Rosa-Luxemburg-Stiftung &NSU Watch sowie der Journalist Robert Andreasch, der für die Antifaschistische Informations‑, Dokumentations- und Archivstelle München arbeitet. Sie alle verbindet das Anliegen, dass die Opfer rechter Gewalt nicht vergessen werden und dass der Staat endlich Verantwortung übernimmt – sowohl für die lückenlose Aufklärung solcher Taten als auch für die Anerkennung des rechten Terrors als systemisches Problem.
Der OEZ-Anschlag und die Kämpfe der Angehörigen
Im Jahr 2016 ereignete sich der rechtsterroristischer Anschlag im Münchener Olympia-Einkaufszentrum. Neun Menschen, überwiegend mit familiärer Migrationsgeschichte, fielen dem Anschlag zum Opfer, darunter auch Giuliano Kollmann, der damals 19-jährige Enkel von Gisela Kollmann. Der Täter, mit tief verwurzelten rassistischen und völkisch-nationalen Überzeugungen, plante die Tat systematisch und fand dabei Unterstützung von einem Waffenhändler, der ihn mit der Mordwaffe sowie „ausreichend“ Munition versorgte. Trotz offensichtlicher Hinweise auf die rechte Motivation, verharmoste man die Hintergründe des Anschlags lange. Die Behörden sprachen von einem „Amoklauf“, nicht von rechtem Terror.
Gisela Kollmann berichtet in der Diskussion von den Erfahrungen, die sie während des Prozesses gegen den Waffenhändler im Strafjustizzentrum in der Nymphenburgerstraße machte. „Ich wollte nur, dass er mir einmal in die Augen sieht, aber er konnte es nicht“, erzählt sie. Kollmanns Erlebnisse im Gerichtssaal sind symptomatisch für die Art und Weise, wie staatliche Institutionen mit den Betroffenen umgehen: Ohne Empathie, ohne wirkliches Verständnis für den Schmerz und das Trauma, das solche Taten hinterlassen. Floskeln wie „Sie müssen keine Angst haben, dass er ihre anderen Kinder tötet“ hätten diese Mißachtung sehr deutlich gemacht, sagt Gisela Kollmann. Die Hinterblieben werden durch den Prozess weiter traumatisiert – diesmal durch den Staat, der sie hätte schützen und unterstützen sollen.
Diese Erfahrungen sind keine Einzelfälle. Die Initiative „München OEZ Erinnern“, der auch andere Angehörige und Überlebende des Anschlags angehören, kämpft seit Jahren dafür, dass der Anschlag als das anerkannt wird, was er war: ein rechtsterroristischer Angriff. Patrycja Kowalska, die die Initiative unterstützt, betont, dass dieser Kampf nicht nur ein persönlicher ist. Es geht um das politische und gesellschaftliche Bewusstsein, dass rechter Terror ein systematischer Angriff auf das Leben und die Würde von Menschen ist – motiviert durch gruppenbezogenen Hass und getragen von rechter Ideologie.
Parallelen zum NSU-Prozess
Auch im gigantischen, 438 Tage dauernden NSU-Verfahren dort wurden die Angehörigen der Opfer oft ignoriert und ihre Interessen aktiv missachtet. Der NSU, eine neonazistische Terrorzelle, war für die Morde an zehn Menschen, überwiegend Migranten, verantwortlich. Doch ähnlich wie im OEZ-Fall wurde auch hier lange an einem Narrativ festgehalten, das die Verantwortung des Staates und die Rolle eines hinter dem Kern-Trio stehenden, umfangreichen rechten Netzwerks kleinredete. Die jahrelangen Ermittlungen und der anschließende Gerichtsprozess zeigten, wie tief strukturelle Ignoranz und institutionelles Rassismus verankert sind, wenn es um die Aufklärung und Verfolgung rechten Terrors geht.
Der NSU-Prozess offenbarte zudem, dass der NSU keineswegs isoliert agierte. Ein breites Netzwerk von Unterstützern half der Terrorgruppe, sich jahrelang dem Zugriff der Behörden zu entziehen. Beobachter des Prozesses betonen, dass weit über 100 Personen in dieses Netzwerk involviert waren, viele von ihnen als aktive Mittäter oder Unterstützer. Trotz dieser klaren Beweise wurde im Prozess versucht, die Verantwortung des Staates und der Verfassungsschutzbehörden herunterzuspielen, die den NSU über zahlreiche Informant*innen in unmittelbarer Nähe der Täter*innen und über das Geld für deren Dienste erst überhaupt mit aufgebaut und unter Beobachtung gehabt hätten, aber dann eben nicht gestoppt hätten.
Auch im NSU-Prozess war der Gerichtssaal geprägt von einer bedrückenden Hierarchie. Die 93 Nebenkläger*innen, die Familien der Opfer, die im Verfahren von mehr als 60 Rechtsanwält*innen vertreten wurden, saßen im Saal A101 unter der Tribüne, auf der die Presse und die Öffentlichkeit über ihnen thronten. Diese räumliche Anordnung spiegelte die reale Marginalisierung der Opfer und ihrer Angehörigen wider, die um Gehör und Anerkennung kämpften, während die staatlichen Institutionen versuchten die eigenen Versäumnisse zu verdecken.
Die Bedeutung der Räume des Justizzentrums
Angesichts dieser Geschichte wird die historische Bedeutung der Räume des Justizzentrums besonders deutlich. Diese Wände haben Zeugenberichte von Menschen gehört, deren Familien durch rechten Terror zerstört wurden. Sie haben die Bemühungen gesehen, den Staat zur Verantwortung zu ziehen, und zugleich das Scheitern staatlicher Institutionen, sich der vollen Wahrheit über diese Verbrechen zu stellen. Die Prozesse, die hier stattfanden, sind Zeugnisse eines fortwährenden Kampfes – nicht nur gegen die Täter, sondern auch gegen eine Gesellschaft, die allzu oft wegschaut.
Das Justizzentrum könnte, wenn es mit einem Ort des Gedenkens — etwa im A101 — erhalten bliebe, all diese Geschichten bewahren. Es wäre ein Mahnmal, das nicht nur an die Opfer erinnerte, sondern auch daran, wie institutionelles Versagen rechten Terror ermöglicht und begünstigt hat.
„Reichsbürger“-Prozesse und die Kontinuität rechten Terrors
Nicht nur vergangene Prozesse sind hier von Bedeutung: In den gleichen Hallen finden heute die „Reichsbürger“-Prozesse statt.
Die „Reichsbürger“, eine Bewegung, die die Legitimität der Bundesrepublik Deutschland ablehnt und sich oft durch rechte, antisemitische und verschwörungstheoretische Überzeugungen auszeichnet, stehen derzeit im Zentrum zahlreicher Gerichtsverfahren. Diese Prozesse, die ebenfalls im Justizzentrum geführt werden, knüpfen direkt an die Tradition der Auseinandersetzung mit rechtem Terror an. Wie schon bei den NSU-Morden und dem OEZ-Anschlag zeigt sich auch hier, dass rechte Ideologien nicht isoliert, sondern in Netzwerken agieren – unterstützt werden die Akteur*innen von Gleichgesinnten, teils mit weitreichenden Verbindungen in gesellschaftliche und staatliche Strukturen.
Diese Kontinuität rechter Gewalt und ihre bedrohliche Präsenz in der Gegenwart verdeutlichen, wie notwendig eine Auseinandersetzung mit der Geschichte des Justizzentrums ist. Der Abriss dieses symbolträchtigen Ortes wäre ein Verlust, der weit über das rein Architektonische hinausgeht.
Der Prozess gegen den Reichsbürger Johannes M., der unter anderem wegen der Bildung einer kriminellen Vereinigung, Volksverhetzung, Nachstellung sowie Anstiftung zu Straftaten angeklagt war, endete vor dem Staatsschutzsenat des Landgerichts München mit einer Verurteilung zu 2 Jahren und 10 Monaten Freiheitsentzug.
Bereits beim Betreten des Saals wird M. von seinen etwa 20 Anhänger*innen empfangen, die ihn mit freudigen Gesten und warmen Worten begrüßen. Der Angeklagte, der in seiner Erscheinung an einen charismatischen Prediger erinnert, wendet sich durchweg seiner Fangemeinde zu. Mit einer Darstellung von Jesus in den Händen verteilt er Küsse und Grüße in die Menge – das Gericht ignoriert er dabei demonstrativ und wendet ihm den Rücken zu. Im Plädoyer der Vertreterin der Generalstaatsanwaltschaft München, Staatsanwältin Stefanie Ruf, wird die volle Tragweite von M. Taten und deren Konsequenzen unmissverständlich dargestellt.
Die BRD-Firmen
Johannes M. hat sich in den letzten Jahren als Kopf einer über Telegram organisierten Gruppe etabliert. Auf dem unterdessen gesperrten Account verbreitete er Verschwörungsfantasien, die zu einer Melange aus antisemitischen Ideologien, staatsfeindlichen Positionen wie der aus den USA stammenden QAnon-Erzählung und Pandemieleugnungen mit Christlichen Versatzstücken verrührt werden. Zentral ist M.s Überzeugung, dass ein „zionistischer Plan“ auf die Vernichtung des „deutschen Volkes“ abziele und Deutschland seit über einem Jahrhundert im Krieg lebe. Er bestreitet konsequent die Existenz der BRD und sieht damit Behörden und staatliche Institutionen als illegal an und beschuldigt sie, in pädokriminelle Machenschaften verwickelt zu sein. Auch er selbst sieht sich als Opfer und wirft dem Gericht Nötigung und Verschleppung durch Schergen der in Delaware (USA) registrierten aus 47.000 Privatfirmen bestehenden BRD vor.
Institutionen als Hassobjekte
M.s Attacken richteten sich gegen eine Vielzahl von Institutionen. Besonders betroffen waren Arztpraxen und Schulen, die nach seiner Ansicht über Impfungen und Corona-Schutzmaßnahmen das Wohl der Kinder gefährdeten. Aber auch Jugendämter, Polizeibeamt*innen und Mitarbeiter*innen des Gerichts, die er als kriminell und pädophil beschimpft, werden nicht verschont. Der Ablauf der von M. losgetretenen Aktionen war stets ähnlich: Zunächst rief er persönlich in den betreffenden Institutionen an, hielt einen wirren Monolog über die angeblich dort stattfindenden kriminellen Machenschaften und stieß teils direkte Gewaltandrohungen und Tötungsvorhersagen aus. Er geht davon aus, dass in naher Zeit „das Militär“ unter Führung des Commanders in Chief, Donald J. Trump, über seine Widersacher „richten“ und diese exekutieren werde — das teilte er den zum Teil tief geschockten Betroffenen am Telefon auch so mit.
Doch bei einem einzigen Anruf bleibt es nicht. Müller forderte anschließend stets seine Anhänger*innen auf Telegram auf, ebenfalls bei den betreffenden Institutionen anzurufen, um dort tätige Personen systematisch zu terrorisieren. Kontaktdaten und Fotos der Opfer verbreitete er vielfach in der Chatgruppe und die Aufrufe zur Gewalt häuften sich – wobei sich Müller selbst widersprüchlich stets als Pazifist bezeichnet hatte.
„Die Herren in Schwarz“
Die langanhaltende Einschüchterung durch Müllers Gruppe hinterließ bei den Betroffenen tiefe Spuren. Die Staatsanwältin berichtet von traumatisierten Mitarbeitenden in Jugendämtern, die Polizeischutz benötigen und kurzzeitig schließen mußten. Beschäftigte trauten sich nicht mehr alleine nach Hause, Polizist*innen überlegten, ob sie ihre Dienstwaffen mitnehmen sollten, Ärzt*innen sahen sich gezwungen, ihre Praxen zu schließen und sich krankschreiben zu lassen. Die Angst und der psychische Druck sind allgegenwärtig – viele Opfer leiden bis heute unter Schlaflosigkeit und schweren Belastungsreaktionen. Nicht alle schafften es, vor Gericht auszusagen.
Nach dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft, lässt der Angeklagte keine Gelegenheit aus, das Gericht zu verunglimpfen. Die Staatsanwältin wird von ihm in herabwürdigender Weise als „blonde Tusse“ bezeichnet, während er das gesamte Gericht als „pädokriminell“ und „illegitim“ beschimpft.
In der anschließenden kurzen Pause sammeln sich M.s Anhänger, um untereinander kollektiv ihr Unverständnis gegenüber dem Gericht kundzutun. Die tiefe Ablehnung gegenüber der Institution Gericht und die Glorifizierung des Angeklagten werden in dieser Gruppe deutlich. Als der Prozess fortgesetzt wird, wendet sich das Geschehen der Verteidigung M.s zu.
Doch bevor sein Verteidiger überhaupt zu sprechen beginnt, wird dieser von M. selbst unterbrochen. In einem bizarren Akt der Selbstinszenierung beschuldigt M. seinen Anwalt, Teil krimineller Machenschaften zu sein, und erklärt offen, dass er sich von den beiden Verteidigern unter keinen Umständen vertreten lassen wolle. Er bezeichnet die Mitglieder des Gerichts lediglich als „Herren in Schwarz“ und verweigert jegliche Anerkennung der juristischen Autorität. Stattdessen interagiert er mit Gesten mit seinen Anhänger*innen oder versinkt in Gebeten.
Anwalt schweigt zur Verteidigung
Trotz Müllers aufgebrachter Intervention versucht sein Anwalt, die Verteidigung in mildernder Absicht fortzusetzen, beschränkt sich jedoch auf einige Worte, die sich vor allem auf die juristische Frage der Bildung einer kriminellen Vereinigung konzentrieren, deren Bildung der Jurist nicht zu erkennen vermochte. Jede weitere inhaltliche Verteidigung unterbleibt unter diesen Umständen jedoch.
Erlösungsfantasien
Im weiteren Verlauf fordert der Vorsitzende Richter M. zu seinem letzten Wort vor der Urteilsverkündung auf. Er nutzt diese Gelegenheit, um ein weiteres Mal seine umfassende Verschwörungsideologie in epischer Breite darzulegen. Er spricht davon, dass nur ein Drittel der Menschheit, diejenigen, die „auf dem richtigen Weg“ seien, gerettet werden könnten, während die übrigen zwei Drittel, darunter auch der Senat, dem Gericht Gottes anheimfallen würden. Er wendet sich provokativ an die Prozessbeteiligten: „Grüß Gott an die Kinder Satans“.
M.s Rede mündet schließlich in einem Schwall bizarrer Verschwörungserzählungen, die verschiedene historische und aktuelle Themen und Persönlichkeiten miteinander verweben. Der „Tag des Herrn“, so prophezeit er, stünde unmittelbar bevor, eine Art Endzeitmoment, der das Schicksal der Menschheit besiegeln werde. Dabei verknüpft er aktuelle politische Akteure wie Donald Trump mit fantastischen Narrativen über elektromagnetische Strahlen und geheime Knöpfe. Auch Annalena Baerbock taucht in seinen Theorien auf– angeblich maskiert mit einer Silikonhaut. Während dieser verstörenden Ausführungen hält M. durchgehend eine Bibel in der Hand, aus der er stellenweise Passagen zitiert, um seine wirren Theorien mit religiöser Beglaubigung zu untermauern. M.s Rede endet, wie sie begonnen hat: mit einem Mix aus religiösem Pathos, Bedrohungsszenarien und wilden Verschwörungsgeschichten, die das Bild eines radikalisierten und unberechenbaren Individuums zeichnen.
Das Urteil
Als tags darauf das Urteil gegen M. verkündet werden soll, richtet er einen wissenden Blick in die Menge und sagt zu seinen Anhängerinnen: „Man müsse nur Gott vertrauen.“ Noch während der Richter das Urteil verliest, unterbricht Müller ihn und erklärt, der Richter besiegele gerade „sein eigenes Todesurteil“.
M. wird schließlich zu 2 Jahren und 10 Monaten Haft verurteilt — 14 Monate weniger als die Staatsanwaltschaft gefordert hatte. Daraufhin beginnt die verzückte Menge einen Choral für und mit ihrem Helden anzustimmen. Alle Zuschauer*innen werden des Saales verwiesen. Kein Publikum – keine Bühne mehr — nun ging der Prozess, den Müller bislang immer wieder in die Länge gezogen hatte, nun zügig zu Ende.
Es bleibt unklar, wie und ob sich Müllers Anhänger*innen in seiner Abwesenheit weiter organisieren werden. Die Frage, ob die Gruppe ohne ihren Anführer weiterbesteht und möglicherweise auch weiter radikalisiert, bleibt offen.
Dem Reichsbürger Johannes M. werden unter anderem die Bildung einer kriminellen Vereinigung, Volksverhetzung, Beleidigung und Bedrohung vorgeworfen.
„Pädokriminelle Machenschaften“
Konkret heißt das, dass er Behörden, darunter Jugendämter, Polizei, Gerichte, und Ärzt*innen aufs übelste beschimpfte und sie durch Anrufe selbst terrorisierte oder von seinen Anhänger*innen — die er auf Telegram gewinnen konnte — terrorisieren ließ. Er bedrohte sie mit dem Tod und stellte ganz in Reichsbürger-Manier ihre Legitimation in Frage. Dabei verkündet er, die Bedrohten würden bald von US-amerikanischen Militärs auf Grundlage eines Dekrets von Donald Trump abgeurteilt und hingerichtet.
Seine Ideologie fußt dabei auf kruden Verschwörungsideologien, die stark antisemitisch durchsetzt sind. Er spricht von „Zionisten“, die die Welt beherrschten, leugnet die Existenz der Bundesrepublik Deutschland und wittert in jeder Behörde „pädokriminelle Machenschaften“. Zudem ist er Anhänger der QAnon-Verschwörungsidee, die besagt, dass „Eliten“ Kinder in unterirdische Tunnelsysteme entführten und missbrauchten, um ihr Blut für Verjüngungssera zu nutzen.
Maskenzwang und Sorgerecht
Das könnte auch der Grund sein, weshalb er sich für zwei seiner Anhängerinnen eingesetzt hat. Als Jugendämter bei den beiden Müttern bei Frankfurt und in Weiden Kontrollen durchführten, weil sie ihre Kinder während der Pandemie wegen des Maskenzwangs nicht in die Schule schickten. Sie fürchteten um ihr Sorgerecht. Daraufhin kontaktierten sie Johannes M. Dieser erteilte den beiden Müttern telefonisch klare Anweisungen, was zu tun sei, und begann mit seinen „Terror-Telefonaten“ bei zuständigen Ämtern und der Polizei.
Er scheint außerdem ein ziemlich fanatischer Christ zu sein. Jedenfalls hält er auch im Gerichtssaal ausgedruckte Jesus- und andere Heiligenbilder in den Händen, betet mit ihnen und küsst sie sogar auf theatralische Weise während der Beweisaufnahme. Dabei kehrt er dem Gericht fast durchgehend den Rücken zu und hält stattdessen zwinkernd Augenkontakt mit seinen mehr als zwanzig Anhänger*innen, die regelmäßig im Zuschauer*innenraum sitzen.
Mit dem Rücken zum Gericht
Diese, sowie alle weiteren Zuschauer*innen und Journalist*innen müssen zunächst eine doppelte Durchsuchung über sich ergehen lassen, bevor sie in den in brutalistischem Stil gebauten Sitzungssaal eingelassen werden, der wie aus der Zeit gefallen wirkt.
Auf Beobachter*innen wirkt Johannes M. selbstsicher. Er scherzt mit dem Publikum, unter ihnen auffällig viele Frauen. Sie sprechen ihm Mut zu, „bald habe er es geschafft“. Auch sie beten für ihn und rufen ihm Segenswünsche zu. Während der Verhandlung sucht er immer wieder den Blickkontakt und die Bestätigung seiner „Fans“. Er steht die gesamte Zeit mit dem Rücken zu den Richter*innen, setzt sich nie hin, bewegt sich fahrig und grinst in sich hinein.
Zu seinen beiden Pflichtverteidigern sucht er ebenfalls keinen Kontakt. Er bezeichnete sie sogar als „vermutlich pädokriminell“, lehnt ihre Unterstützung kategorisch als „illegal“ ab. Stattdessen fällt der Angeklagte ständig sämtlichen Prozessbeteiligten ins Wort und brüllt die immer gleichen Phrasen. Weil er dabei immer wieder den Senat, die Staatsanwältinnen und anwesende Polizei heftig beleidigt, hagelt es regelmäßig Ordnungsgelder bzw. Hafttage. Das Gericht inklusive des erfahrenen Vorsitzenden Richters wirkt dabei bisweilen etwas hilflos. Der Vorsitzende versucht die Vernehmungen trotz massiver Störungen so gut es geht sicher zu stellen. Vielleicht setzt M. beim Ordnungsgeld auf die Unterstützung seiner Fans – seine populäre Telegram-Gruppe hatte zwischenzeitlich über 50.000 Follower*innen und spendete reichlich. So aberwitzig und absurd seine Thesen auch sein mögen, die Zahl seiner Anhänger*innen zeigt, dass er und seine Ideologie durchaus Resonanz finden. Seine „Jünger*innen“ jedenfalls wirken wie eine eingespielte, vielleicht sogar befreundete Gruppe. Indem sie sich voll und ganz auf sein abstruses Denken und seine „Fangemeinde“, wie sie auch der Vorsitzende nennt, eingelassen haben, könnten sie sich möglicherweise sozial isoliert haben und immer weiter in den Bann des Gurus geraten sein, so jedenfalls wirken sie, ihre Weltsicht ist auf M. fokussiert und hermetisch gegen Einwände — zum Beispiel, dass seine Prophezeiungen noch nie eingetreten sind — abgeschirmt. „Ja, ich glaube das schon alles, was der Johannes sagt“, äußert dann auch eine von ihnen auf kritische Nachfragen.
Pandemie als Kipppunkt
Während der Covid-19-Pandemie rutschten so ganze Bevölkerungsgruppen in Verschwörungsglauben und damit auch oft in rechte Ideologien ab. Johannes M.s Drohungen gegenüber einer Kinderärzt*innenpraxis, die Corona-Impfungen anbot, sind da nur die Spitze des Eisbergs.
Mit den Anhänger*innen von Johannes M. kommt man schnell ins Gespräch: In einer Sitzungspause – die Kammer beschließt gerade ein weiteres Ordnungsgeld gegen den querulantischen Angeklagten– erzählt eine von ihnen, wie sie auf den Kanal des Angeklagten stieß: Zunächst sei sie darauf aufmerksam geworden, wie Bill Gates seine Mitarbeiter*innen behandle und hätte dann seine Verwicklung in die WHO und Vorhaben, Impfstoffe zu verteilen, kritisiert. Als Trump der WHO Teile der Unterstützung entzog, begann sie Vertrauen in dessen Politik zu fassen und sah sich Videos seiner Reden an. Der ihrer Meinung nach abschließende Schritt war es dann, ebenfalls Videos von Reichsbürger*innen zu konsumieren, deren Inhalte sie dann „schlüssig“ fand.
Kein klinischer Wahn
Eine forensisch-psychiatrische Sachverständige sagte vor Gericht aus, dass Johannes M. eventuell von Wahnvorstellungen betroffen sei, sie ihn aber zur abschließenden Beurteilung dessen nicht ausreichend kennengelernt habe. In zwei Einzelgesprächen, sprach der offenbar mehrmals davon, von Gott auserwählt zu sein, tatsächlich die biblische „Offenbarung des Johannes“ zu erfüllen. Diese Behauptung stellte Johannes M. vor Gericht heftig in Abrede: Er beleidigte die Sachverständige und alle weiteren Beteiligten, sodass der Sitzungstag deutlich in die Länge gezogen wurde und seine Ordnungsgelder weiter in die Höhe schossen. Vor allem ein weiterer Sachverständiger, sowie der vom Gericht bestellte psychiatrischer Gutachter betonten aber, dass die Grenze zwischen Ideologie und Wahn meist fließend verlaufe. Weil er seine Thesen immer mit realen Bezugspunkten verknüpfe, gäbe es keine Anhaltspunkte für einen ausgesprochenen klinischen Wahn. Diese Einschätzungen machen eine Einstufung des Angeklagten als schuldunfähig durch das Gericht sehr unrealistisch.
In den zurückliegenden Prozesstagen vor der Sommerpause werden M.s Fans immer unruhiger und aufmüpfiger, werden vom Vorsitzenden ermahnt und mit Räumung bedroht. Der Prozess dauert an. Ein Urteil wird zu Ende September erwartet.
„Der Faschismus funktioniert nur, wenn viele Menschen mitmachen“, sagt Johannes M. eindringlich zu einem der Polizeibeamt*innen, die ihn hier im Münchener Gerichtssaal bewachen und die er als Büttel einer faschistischen Firma betrachtet. „Sans ma ned bös, Herr M., aber des interessiert mich nicht“, erwidert der sichtlich genervte Beamte. Seine Genervtheit ist gut nachvollziehbar, das Verfahren gegen den selbsternannten Propheten des Untergangs ist an Absurdität kaum zu überbieten.
Christliche Versatzstücke
M. ist angeklagt, Rädelsführer einer kriminellen Vereinigung zu sein, die sich des Telefonterrors bei Behörden und der Bedrohung von Praxismitarbeiter*innen schuldig gemacht haben soll. Verhandelt wird seit Ende Juni vor dem Staatsschutzsenat des Landgerichts München, die Sicherheitsvorkehrungen sind enorm, strenger als im parallel stattfindenden so genannten Reuß-Prozess gegen 8 Angeklagte. M. wiederholt in Endlosschleifen seine wahnwitzige Weltsicht zwischen Reichsbürgerdenken, Verschwörungsmythos QAnon und christlichen Versatzstücken. Er sagt, dass es sich bei den deutschen Behörden um 47.000 private Firmen handele und dass er hier gegen seinen Willen bei einer Firmenbesprechung sei.
M. wiederholt unbeirrt und mit lauter Stimme die immer gleichen Textbausteine seiner Verschwörungsidee. Am 18. Juli, so prophezeit er, werde das US-Militär unter Commander in Chief Donald J. Trump eh übernehmen und dann werde mit den Nazis hier, die seit 109 Jahren Krieg gegen das deutsche Volk führten, aufgeräumt: nach göttlichem Willen und nach der Offenbarung des – ja, wessen? – Johannes würden zwei Drittel der Leute hier wegen Kriegs- und Menschenrechtsverbrechen, vor allem gegen Kinder, vor’s Kriegsgericht gestellt und gerichtet. Wenn die Richter oder die beiden Vertreterinnen des Generalstaatsanwalts oder gar die psychiatrischen Sachverständigen es wagen ihn zu unterbrechen, belegt er sie mit unflätigen Schimpftiraden, Flüchen und Drohungen: er sei mit dem Militär in ständigem Kontakt und es werde hier alles aufgenommen.
Hörige Fangemeinde
Dabei bleibt er stehen und dreht dem Senat den Rücken zu und bespielt eine wachsende Zahl von Jünger*innen, die ihn aus dem Publikumsbereich anhimmeln. Der manipulative Prediger in eigener Sache versteht es sogar, seine Stimme brechen zu lassen und Tränen vorzuspielen, weil er zunächst im „Nazi-KZ Haar“ – er meint das Bezirksklinikum, wo er ein halbes Jahr im Maßregelvollzug verbrachte – oder in der U‑Haft festgehalten werde. Dabei hält er oft Heiligenbildchen in der Hand und betet gemeinsam mit seinen Anhänger*innen. Fast noch mehr als M. selbst, schockiert die Hörigkeit seiner Gemeinde, die offenbar Geld und Zeit genug hat, um regelmäßig zum Prozess aus ganz Deutschland anzureisen – da ist von Berlin, Winterberg, Soest die Rede. Gefragt, ob sie M.s Aussagen für bare Münze nähmen, antworten sie fest und überzeugt: Ja! Dass seine dystopischen Vorhersagen stets nicht eintreffen, stört sie offenbar gar nicht in ihrer messianischen Verzückung.
Über weite Strecken mutet das Geschehen im Gerichtssaal wie eine absurde, komische Oper an: Während der Senat versucht, Zeug*innen und Sachverständige zu befragen, fährt M. ungerührt mit dröhnender Stimme mit seiner Suada fort. Seine „Fangemeine“, wie der Vorsitzende die Besucher*innen mahnend anspricht und mit Sanktionen droht, wird im Laufe der psychiatrischen Begutachtung immer unruhiger, die hingezischten Worte „Folter“ und „Unrecht“ werden lauter. Der Richter wirkt recht hilflos, wenn er die Verhandlung alle Viertelstunde unterbricht, um danach ein Ordnungsgeld gegen M. zu verhängen, weil er stets in der Begründung die zum Teil sexistischen Beschimpfungen wiederholen muss. Bisweilen verhandeln bzw. brüllen das Gericht und M. im Chor, zu verstehen ist wenig, die Meute hinten wird noch unruhiger und bestärkt M. in seinem Wüten.
Zusammenrottung rechter Fanatiker*innen
Das Verfahren gegen M. ist nur eines der Verfahren, in denen – auch nicht nur in München – wohl die Corona-Folgen abgearbeitet werden. Mit der Pandemie und folgenden Krisen sind sehr viele Menschen im Lande dem politischen System der Bundesrepublik von der Fahne gegangen oder haben sich sogar den irrwitzigsten Verschwörungsideologien und terroristischen und Preppergruppen angeschlossen. Ebenso wie im Reuß-Prozess, wo Angeklagte unbeirrt an der QAnon-Story festhalten, oder im Verfahren gegen weitere Reichsbürger im benachbarten Gerichtssaal, wo es um die Ausgabe illegaler Urkunden eines „Bundesstaates Bayern“ geht, werden Thesen vertreten, von denen man nicht fassen kann, dass irgendjemand sich dem ernstlich verschreiben könnte. Man möchte sie als völlig durchgedrehten Unfug vom Tisch wischen. Aber das Drohszenario, das Täter*innen wie M. und seine zeitweise bis zu 50.000 Follower auf seinem Telegram-Kanal entfalten, oder die Tatsache, dass es im Reuß-Verfahren um Beamt*innen selbst, politische Mandatsträger*innen und eben auch (Elite-)Soldat*innen und Polizist*innen geht, die Waffen horteten, zeigen, dass es sich nicht um harmlose Spinner*innen, sondern um gefährliche Zusammenrottungen rechter Fanatiker*innen handelt, die keineswegs zu unterschätzen sind.
Dieser Beitrag erschien am 18. Juli 2024 in gekürzter Fassung im nd.
„In Gedenken an Mehmet Turgut, der hier am 25. Februar 2004 dem menschenverachtenden, rechtsextremistischen Terror einer bundesweiten Mordserie zum Opfer fiel.“ Gedenkplatte der Stadt Rostock, eröffnet am 25.2.2014
Vor zwanzig Jahren
Am 25. Februar 2004 wurde Mehmet Turgut in Rostock-Toitenwinkel in einem Dönerimbiss erschossen.Der oder die Täter*innen hatten den Stand kurz nach der Öffnung zwischen 10.10 Uhr und 10.20 Uhr durch die Seitentüre betreten, Turgut wahrscheinlich gezwungen sich auf den Boden zu legen und ihn hingerichtet. Der eigentliche Betreiber des Standes, Haydar A., hatte sich an diesem Morgen verspätet und fand seinen Mitarbeiter gegen 10.20 Uhr — noch lebend — im Imbissstand. Wiederbelebungsversuche scheiterten und die Kriminalpolizei in Rostock richtete eine erweiterte Mordkommission ein, die die Ermittlungen aufnahm. In den Tagen nach dem Mord informierten die Norddeutschen Neuesten Nachrichten (NNN) sowie die Rostocker-Zeitung die Öffentlichkeit: Die Rostocker-Zeitung veröffentlichte die Vermutung einer Bewohnerin, dass „soziale Konflikte im Stadtteil“ für die Gewalttat verantwortlich seien. (26.2.2004) Die NNN berichteten am Tag nach dem Mord, dass keine Einzelheiten zum Tathergang oder Motiv bekannt seien. (26.2.2004) Als Todesursache wurden jedoch Messerstiche oder Schläge vermutet. (Bild-Zeitung v. 26.2.2004 / Ostseezeitung v. 26.2.2004) Die Ausgabe der Bild-Zeitung Rostock schrieb drei Tage nach dem Mord davon, dass in Rostock-Toitenwinkel der „sympathische Typ (…) unweit der Post erstochen“ worden sei. (28.2.2004)
Wahrscheinlich war den Ermittler*innen selbst nicht sofort klar, dass das Opfer erschossen worden war, da die Täter ihn zuerst gezwungen hatten sich hinzulegen, bevor sie ihn hinrichteten, so Rechtsanwalt Hardy Langer in seinem Plädoyer im NSU-Prozess vor dem OLG München im Dezember 2017, in dem er die Familie Turgut als Nebenkläger*innen vertrat. Drei Tage nach dem Mord veröffentlichte die lokale Presse ein Foto von Mehmet Turgut. (NNN v. 28.2.2004) Die Kripo Rostock suchte nach Hinweisen zur Identität des Opfers. Anscheinend war diese noch nicht geklärt. Eine Woche nach dem Mord wurde bestätigt, dass eine Obduktion durchgeführt worden war und tatsächlich ein Verbrechen vorlag. Der Zeitungstext erwähnte, dass „Einzelheiten dazu“ nicht mitgeteilt würden, aber nicht warum. (NNN v. 4.3.2004) Denkbar hier, dass die Formulierung darauf hindeutete, dass die Beamt*innen die Information zurückhielten, dass drei Projektile des Kalibers 7,65 mm und eine Patronenhülse gefunden worden waren. Ob sie bereits zu diesem Zeitpunkt ahnten, dass es sich um eine Fortsetzung der Česká-Serie handelte, ist nicht belegt.
Kein „ausländerfeindlicher Hintergrund“
Am 4. März 2004 schlug der Ermittlungsleiter in Rostock, Bernd Scharen, bei einer Besprechung, bei der es um die Weitergabe von Informationen an die türkische Presse ging, folgende Formulierung vor: „Ein ausländerfeindlicher Hintergrund kann derzeit ausgeschlossen werden.“ (Parlamentarischer Untersuchungsausschuss Mecklenburg-Vorpommern zum NSU (PUAMV), S. 569)1 Eben diese wurde dann vom Pressesprecher der Kriminalpolizeidirektion Rostock, Volker Werner, aufgegriffen, als dieser nach einem Gespräch eine Pressemitteilung (PM) in Form einer E‑Mail an Asgar Adeh, einen Korrespondenten der türkischen Zeitung Hürriyet, übersandte, mit der Bitte folgenden Text zu veröffentlichen: „Die Rostocker Polizei bittet die Bevölkerung um Mithilfe bei der Aufklärung einer Straftat. In den Vormittagsstunden des 25. 02.2004 töteten unbekannte Täter in Rostock (…) in einem Döner-Imbiss den abgebildeten türkischen Staatsbürger TURGUT. Ein ausländerfeindlicher Hintergrund kann derzeit ausgeschlossen werden. Nach bisher vorliegenden Erkenntnissen reiste TURGUT seit 1994 mehrfach illegal nach Deutschland ein und war hier mit Unterbrechungen in verschiedenen Orten aufhältig.“ (PMKPI Rostock v. 9.3.2004) Die Feststellung, dass „ein ausländerfeindlicher Hintergrund (…) derzeit ausgeschlossen werden“ könne, musste zu einem noch so frühen Zeitpunkt der Ermittlungen mehr als verblüffen. Als der Einsatzleiter Scharen Ende Oktober 2013 in seiner Vernehmung vor dem OLG München darauf angesprochen wurde, berief er sich auf mündliche Besprechungen mit der Staatsanwaltschaft, dem LKA, dem Staatsschutz und – interessanterweise — dem Landesamt für Verfassungsschutz (LfV).2 Aus dieser Aussage geht hervor, dass diese Stellen unmittelbar in die Mordermittlungen miteinbezogen waren. Doch auch sie hatten nach zwei Wochen keine Erkenntnisse, die erlaubten, einen rassistischen Hintergrund in der Weise auszuschließen, wie es in der zitierten Pressemitteilung der Polizei Rostock geschehen war.
Anschlagserie auf Asia- und Dönerbuden
Das spielte sich alles vor dem Hintergrund einer sich zeitgleich ereignenden nazistischen Anschlagsserie gegen die Asia- und Döner-Imbisse im Nachbarbundesland Brandenburg. Für die Zeit zwischen 2000 bis zum Februar 2004 wurden hier um die 50 Anschläge registriert.3 In fast allen Fällen, in denen Täter ermittelt werden konnten, handelte es sich um Angehörige der einschlägigen Naziszene. Exemplarisch hier die Gruppierung „Freikorps Havelland“, die in der Zeit zwischen August 2003 bis Mai 2004 wenigstens 10 Brandanschläge verübte, bevor die Polizei diese Gruppe fassen konnte. Im August 2004 – mitten in der Ermittlungen im Mordfall Turgut — wurde gegen die Gruppe durch den Brandenburger Generalstaatsanwalt, Erardo Rautenberg, unter dem Verdacht der Bildung einer terroristischen Vereinigung ermittelt.4 Ende November 2004 wurde dann unter diesem Vorwurf Anklage erhoben.5 Kurz vor Weihnachten berichtete die Süddeutsche Zeitung unter der Überschrift: „Anschläge auf Imbissbuden / Zwölf Neonazis in Brandenburg vor Gericht.“ (SZ v. 21.12.2004) Hier drängte sich der Zusammenhang zu Rostock förmlich auf, denn auch Mehmet Turgut war ja in einer Imbissbude ermordet worden. Doch für das Jahr 2004 ist für die in der Mordsache Turgut ermittelnden Sicherheitsbehörden nicht ein einziger Beleg auffindbar, in der die rassistische Anschlagwelle auf Imbissbuden im benachbarten Brandenburg in irgendeiner Weise rezipiert wurden. Überhaupt gab es bis zur Selbstenttarnung des NSU Anfang November 2011 in Bezug auf die Ermittlungen im Mordfall Turgut für die Polizei in Rostock nicht ein einziges Mal einen Grund, ein rassistisches Tatmotiv auch nur in Betracht zu ziehen. Exemplarisch dafür steht die Botschaft des Direktors des Landeskriminalamtes Mecklenburg-Vorpommern (LKA), Ingmar Weitemeier, in einem Presseartikel in der Schweriner Volkszeitung Mitte März 2007. Basierend auch auf seinen Aussagen hieß es hier unmissverständlich, zwar bereite den Ermittler*innen „vor allem das Motiv des Serienkillers“ immer noch Kopfzerbrechen. Allein: „Einen rechtsextremen und ausländerfeindlichen Hintergrund schließt die Polizei längst aus. Aus den Taten könne kein politisches Kapital geschlagen werden.“ (PUAMV S. 577) Diese Polizeiarbeit wurde in der Abschlussdiskussion zum Bericht des PUA Mitte Juni 2021 von dem Abgeordneten Peter Ritter dahingehend bilanziert, dass man „durch intensives Aktenstudium“ habe feststellen müssen, dass „den Betroffenen, dem Umfeld Mehmet Turguts, (…) nicht zugehört“ worden sei. Ritter weiter: „Ihnen wurde nicht geglaubt. In mindestens zehn Vernehmungen wurden die Beamten auf einen rassistischen Tathintergrund hingewiesen, das können wir aus den Akten nachvollziehen. Doch es passierte nichts. An keiner Stelle wurde nachgehakt. Stattdessen schloss ein leitender Ermittler eine Woche nach der Tat ein ausländerfeindliches Motiv öffentlich aus. Zudem wurden rassistische Vorfälle im Umfeld des Imbissstandes aus dem Jahr 1998 in den Ermittlungsarbeiten ignoriert.“6 (Siehe auch die Darstellung in: PUAMV S. 581⁄82)
Der Mord von Rostock als Teil der Česká-Morde
Zwei Wochen nach dem Mord an Mehmet Turgut in Rostock, am 11. März, bestätigte das Bundeskriminalamt (BKA), dass die gleiche Česká verwendet worden war, wie bei den anderen vier Morden. Die Polizei wusste nun, dass die Mordserie fortgesetzt worden war. Der jüngste Mord davor war der an Habil Kılıç am 29. August 2001 in München. Etwas über ein Jahr später, Anfang Oktober 2002, hatte das Polizeipräsidium Mittelfranken (Nürnberg) die mit einer Česká-Pistole verübten „Morde an türkischen Staatsangehörigen in Nürnberg, Hamburg und München“ erstmals als Serie publik gemacht. Hier stand die Mitteilung zu lesen, dass „aufgrund des zentralen Schusswaffenvergleichs beim Bundeskriminalamt Wiesbaden mit den am Tatort aufgefundenen Projektilen (…) zweifelsfrei fest[stehe], dass sowohl bei den Morden in Nürnberg sowie auch in München und Hamburg die gleiche Tatwaffe, eine Pistole vom Kal[iber] 7.65, verwendet worden ist.“ Kurz: Das war damals von den Ermittlern an die Presse weitergegeben worden. Genau das aber wurde in Rostock unterlassen. Evident hier: Von Seiten der Polizei, hier die beim Polizeipräsidium Mittelfranken angesiedelte „Soko Halbmond“, liefen die Ermittlungen zu dieser Serie seit jener letzten Presseerklärung von Anfang Oktober 2002 nur noch auf Sparflamme.7 Diese Situation wird an einer erhellenden Aussage des seit dem ersten Tötungsdelikt an Enver Şimşek ermittelnden Polizeibeamten Albert Vögeler aus Nürnberg vor dem Landtag in Mecklenburg-Vorpommern deutlich: „Zu diesem Zeitpunkt war ich alleine mit der ganzen Serie beschäftigt beziehungsweise habe das mehr verwaltet. Große Ermittlungen kann man mit einem Mann nicht machen. Und deswegen war der Wunsch ans BKA, dass sie jetzt übernehmen sollten.“ (PUAMV, S. 229)
Klarer als Vögeler das zum Ausdruck brachte – ich war „alleine mit der ganzen Serie beschäftigt“– kann man die am Boden liegende Polizeiarbeit zu der im Februar 2004 fortgesetzten Mordserie nicht bilanzieren.
Nun waren die Mörder 30 Monate später zurückgekehrt und schlugen 670 Kilometer Luftlinie von München entfernt erneut zu, und setzten so die Mordserie fort.
Was passierte nun?
Der Erste Polizeihauptkommissar (EHK), Ermittlungsleiter Scharen, erinnerte sich 15 Jahre später in seiner Aussage vor dem NSU-PUAMV daran, dass die Tatsache, dass es sich bei der Ermordung von Mehmet Turgut um eine Tat im Rahmen einer Mordserie gehandelt habe, seitens der Kriminalpolizei als ein „entscheidende[r] Wendepunkt“ im Ermittlungsverfahren angesehen worden sei, denn vorher habe man es als ein „normales Tötungsdelikt“ angesehen. „Bis dahin hätten sie gedacht, es sei eine Einzeltat, ab dann sei bekannt gewesen, es handle sich um eine bundesweite Tötungsserie, das LKA habe angerufen. Kurze Zeit später habe er einen Anruf des ehemaligen Leiters der Soko Halbmond, (Albert) Vögeler, bekommen. Die Soko Halbmond sei ja zu dem Zeitpunkt schon eingestellt gewesen, Vögeler habe die Möglichkeit gesehen, die Ermittlungen weiterzuführen.“8Die in der Sache ermittelnde Staatsanwältin Kerstin Grimm wurde einen Tag später, am 12. März 2004 durch einen Anruf von EHK Scharen darüber informiert, dass die Tatwaffe identifiziert worden sei, und „diese Česká 83 bereits in vier weiteren Mordfällen in den Jahren von 2000 bis 2001 im gesamten Bundesgebiet verwandt worden“ sei. (PUAMV, S. 108) Als sie davon erfahren habe, dass der Mord an Turgut Teil einer bundesweiten Mordserie sei, „sei sie aus allen Wolken gefallen. Sie habe sich sofort mit Herrn Sch(aren) getroffen und das weitere Vorgehen abgestimmt. Dann sollte die ‚Soko Halbmond‘ ihre Arbeit wieder aufnehmen. (…) Am 17.03.2004 seien die Ermittler K. und Vögeler aus Bayern nach Rostock gekommen.“
Doch eben das, was sich für die Ermittler*innen in Rostock in ihrer Erinnerung als ein „entscheidender Wendepunkt“ darstellte, ein Hinweis bei dem die Staatsanwältin „aus allen Wolken“ gefallen sein will, wurde in der Folge nicht an die Öffentlichkeit weitergegeben. Staatsanwältin Grimm erinnerte sich in ihrer Aussage dann noch daran, dass man besprochen habe, „dass es sinnvoll sei, wenn die Mordserie in die Hand einer einzigen Staatsanwaltschaft gelegt würde. Es sei an Bayern gedacht worden, es habe viele Indikationen für Organisierte Kriminalität gegeben, das ginge nicht dezentral. Das sei aber abgelehnt worden.“ Als Begründung habe man ausgeführt, „dass es keinen Sachzusammenhang gäbe, das könne man sehr wohl regional machen“, habe es geheißen, wobei sie „die Ablehnung der Übernahme durch die Staatsanwaltschaft Fürth (die zu diesem Zeitpunkt in den vorangegangen vier Mordfällen Şimşek, Özüdoğru, Taşköprü und Kılıç ermittelte) sehr verwundert“ habe.10
Langer Rede kurzer Sinn: Es sollte bis zum sechsten Mord an İsmail Yaşar am 9. Juni 2005 in Nürnberg dauern, bis die bundesweite Öffentlichkeit vom Mord an Mehmet Turgut als Teil der Mordserie erfuhr. Nachdem die Nürnberger Nachrichten über den Mord an Yaşar zunächst als fünftem der Serie berichtet hatten, informierte die Polizei die Öffentlichkeit in einer Pressemitteilung über den, wie es hieß, „Tatzusammenhang mit weiteren Tötungsdelikten.“ Darin stand zu lesen: „Seit kurzem muss auch der Mord an Yunus TURGUT (25) am Vormittag des 25.02.2004 in Rostock zu dieser Serie gezählt werden. T. war Verkäufer in einem Dönerstand. Auch hier besteht Übereinstimmung hinsichtlich der verwendeten Waffe.“11
Richtig gelesen: Durch die Mitte Juni 2005 wahrheitswidrig in Anschlag gebrachte Formulierung „seit kurzem muss auch der Mord an Yunus TURGUT“ hat sich der Pressesprecher des Polizeipräsidiums Mittelfranken einfach eines rhetorischen Tricks bedient: Es ist absurd einen zeitlichen Abstand von 16. Monaten in die Formulierung „… vor kurzem“ zusammen zu kürzen. Hier geht es darum, zu kaschieren, dass eben dieser Mord als Teil einer seit dem September 2000 in der Bundesrepublik anhaltenden Mordserie war, der von der Polizei gegenüber der Öffentlichkeit für 16 Monate unterschlagen worden war.
Von dem „Netzwerk von Kameraden“, als der sich der NSU selbst bezeichnete, wurde das nicht vergessen. Als das Mitglied des Kerntrios des NSU, Beate Zschäpe, nach der Selbstenttarnung und Selbstmord der beiden anderen Mörder Anfang November 2011 das sogenannte „Paulchen-Panther“-Bekennervideo verbreitete, wurden bis auf Mehmet Turgut zu allen Mordopfern Fotos und auf den jeweiligen Mordanschlag bezogene faksimilierte Presseartikel dokumentiert. Doch eben dieser Mord tauchte in der Presse für 16 Monate gar nicht und auch danach niemals prominent als Teil der Serie auf. Nebenklageanwalt Hardy Langer führte hier aus, wie sich die Mörder dann behalfen: „Auffällig anders – im Vergleich zu den übrigen Česká-Mordtaten – ist das Fehlen jeglicher Ausschnitte aus Zeitungen zu diesem Ereignis. Weder wurden solche in der Frühlingsstraße 26 (in Zwickau) gefunden, noch sind solche im sog. Bekennervideo verarbeitet. (…). Die dort im Video in der Schlußfassung (….) unter der sog. ‚Deutschlandtour‘ zum fünften Mord neben dem Foto von Mehmet Turgut eingestellte Zeitungsüberschrift ‚Rätsel um Morde‘ entstammt – offenbar in Ermangelung einer ‚passenden‘ Berichterstattung zum Rostocker Mord – einem Artikel der ‚Nürnberger Nachrichten‘ vom 10.11.2001 zu den ersten vier Mordopfern (… Der Untertitel: ‚Bereits vier Bluttaten bekannt‘ ist im sog. Bekennervideo derart abgedeckt, daß nur das Wort ‚Bluttaten‘ sichtbar ist.).“
Kein Thema im Bundeskanzleramt?
Mit dem Ende Februar 2004 in Rostock verübten fünften Mord der Česká-Serie forderte eine Bande die Institutionen des Sicherheitsapparats heraus. Schwer vorstellbar, dass hier bei den Verantwortlichen nicht alle Warnlampen angegangen sein sollen: „Das musste auffallen“, mutmaßte der in den Jahren 1973 bis 1982 als Abteilungsleiter im Bundeskanzleramt tätige Sozialdemokrat Albrecht Müller kurz nach der Selbstenttarnung des NSU im November 2011. Basierend auf seinen Arbeitserfahrungen in der werktäglichen Lagebesprechung zur inneren Sicherheit im Land, wies Müller drauf hin, dass es „nicht vorstellbar“ sei, dass der Kreis der zehn bis 15 Teilnehmer*innen der Lagebesprechung, zu denen u.a. der Chef des Bundeskanzleramts und der Regierungssprecher gehören, „nicht spätestens nach der Ermordung des fünften Türken mit der gleichen Pistole hätte wissen wollen, was da vorgeht. Das musste auffallen.“12
Was aber nun wirklich die Gründe dafür sind, dass die Sicherheitsbehörden nicht spätestens ab Mitte März 2004 angefangen haben, zu der anhaltenden Mordserie in aller Öffentlichkeit Alarm zu schlagen – sprich: die Öffentlichkeit mit umfassenden Informationen über den Stand der Dinge, etwa die Übernahme der Ermittlungen durch das BKA und den Generalbundesanwalt, zu versorgen – ist bis heute unbekannt. Weder in den PUAs im Bundestag ( NSU-PUA I 2014) noch in Schwerin (PUAMV 2021), auch nicht in dem zwischen 2013 – 2018 vor dem OLG in München durchgeführten Strafverfahren wurden die betreffenden Zeug*innen aus dem Sicherheitsapparat danach gefragt.
Erinnern an den Tod von Mehmet Turgut
Die Stadt Rostock hat am 25. Februar 2014 unter anderem im Beisein der Brüder des Ermordeten, Mustafa und Yunus Turgut, des Oberbürgermeisters Roland Methling, des Botschafters der Republik Türkei in Deutschland, Hüseyin Avni Karslioglu, sowie der Ombudsfrau der Bundesregierung für die Hinterbliebenen der NSU-Opfer, Prof. Barbara John, am Neudierkower Weg eine Gedenkplatte für Mehmet Turgut eingeweiht, der, so die Inschrift, „einer bundesweiten Mordserie zum Opfer fiel“13 Der explizite Hinweis auf die Mordserie steht bislang einzig in den Mahnmalen für die Opfer des NSU quer durch die ganze Bundesrepublik. Doch ausgerechnet hier ist das aus der oben dargelegten Beschreibung unpräzise vermerkt: Denn gegenüber der Öffentlichkeit existierte für die Polizei in der Zeit zwischen dem 11. März 2004 bis zum 10. Juni 2005 die Ermordung von Mehmet Tugut gar nicht als Teil einer Mordserie. Und das obwohl sie es besser wusste. Auch an diese verdeckte Polizeipraxis soll bei dem nunmehr anstehenden 20. Jahrestag der Ermordung von Mehmet Turgut erinnert werden.
1LT Mecklenburg-Vorpommern, Beschlussempfehlung und Zwischenbericht des 2. PUA zur Aufklärung der NSU-Aktivitäten in Mecklenburg-Vorpommern, Drs 7⁄6211 vom 2.6.2021URL: https://www.landtag-mv.de/fileadmin/media/Dokumente/Parlamentsdokumente/Drucksachen/7_Wahlperiode/D07-6000/Drs07-6211.pdf
4AM, Neonazis unter Terrorverdacht / Der Brandenburger Generalstaatsanwalt ermittelt gegen eine Jugendgruppe, die von Ausländern betriebene Imbisse angezündet hat. Der Verdacht: Bildung einer terroristischen Vereinigung, in: taz vom 20.8.2004, S. 1 URL: https://taz.de/Neonazis-unter-Terrorverdacht/!710032/
5 Daniel Schulz, Rechter Terror mit Schriftführer und Kassierer / Westlich von Berlin wollte eine Gruppe Jugendlicher durch regelmäßige Brandanschläge sämtliche Ausländer aus ihrer Stadt vertreiben. Die Staatsanwaltschaft hat Anklage wegen Bildung einer terroristischen Vereinigung erhoben, in: taz vom 25.11.2004, URL: https://taz.de/Rechter-Terror-mit-Schriftfuehrer-und-Kassierer/!669766/
6 Plenarprotokoll Landtag MV7⁄124 v. 9.6.2021, S. 106, URL: https://www.landtag-mv.de/fileadmin/media/Dokumente/Parlamentsdokumente/Plenarprotokolle/7_Wahlperiode/PlPr07-0124.pdf
7POL-MFR: (1872) Morde an türkischen Staatsangehörigen in Nürnberg, Hamburg und München hier: Aktueller Ermittlungsstand 08.10.2002 mit Bildveröffentlichungen, URL: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/6013/387608
11POL-MFR (847), Dönerstandbesitzer am 09.06.2005 in Nürnberg erschossen hier: Tatzusammenhang mit weiteren Tötungsdelikten und Fahndungsaufruf. Pressestelle vom 10.6.2005. URL: https://www.presseportal.de/ blaulicht/pm/6013/689016; zu dieser Zeit galt als Vorname es Ermordeten noch der Vorname seines Bruders Yunus
12 Albrecht Müller, Ich glaube nichts von dem, was uns die politisch Verantwortlichen über die Bekämpfung des Rechtsterrorismus erzählen, auf: nachdenkseiten.de vom 22.11.2011, URL: http://www.nachdenkseiten.de/?p=11383
13 Stadt Rostock, Tafeln am Gedenkort für Mehmet Turgut mit Inschriften in deutscher und türkischer Sprache, PM vom 21.2.2014, URL: https://rathaus.rostock.de/de/tafeln_am_gedenkort_f_uuml_r_mehmet_turgut_mit_inschriften_in_deutscher_und_t_uuml_rkischer_sprache/283156