Erinnern heißt kämpfen“: Die Zukunft des Strafjustizzentrums in München

Das früh­mor­gend­lich erleuch­te­te Straf­jus­tiz­zen­trum am 9. Dezem­ber 2015, dem Tag, als die NSU-Ter­ro­ris­tin erst­mals aus­sa­gen woll­te — der „Gla­mour“ der Haupt­an­ge­klag­ten trieb viel Publi­kum in den Saal A101 (Foto: Burschel)

Das Mün­che­ner Straf­jus­tiz­zen­trum ist weit mehr als ein funk­tio­na­ler Ort für juris­ti­sche Abläu­fe. Der­zeit steht es im Mit­tel­punkt einer Debat­te über sei­ne Zukunft: Soll­te es abge­ris­sen oder einer neu­en Nut­zung zuge­führt wer­den? Noch ist das Gebäu­de in Betrieb, aber sei­ne sym­bo­li­sche und his­to­ri­sche Bedeu­tung wirft die Fra­ge auf, ob und wie man die­sen Ort bewah­ren soll­te, wenn die Gerich­te wie geplant umziehen.

Es ist ein Ort, der in der Geschich­te der deut­schen Jus­tiz und ihrer Aus­ein­an­der­set­zung mit rech­tem Ter­ror und neo­na­zis­ti­schen Netz­wer­ken eine sym­bo­li­sche und tief­grei­fen­de Bedeu­tung erlangt hat. Über Jahr­zehn­te hin­weg war es Schau­platz bedeu­ten­der Ver­fah­ren, die nicht nur juris­tisch, son­dern auch poli­tisch und gesell­schaft­lich von größ­ter Rele­vanz waren. Dazu zäh­len unter ande­rem der Pro­zess, der die ras­sis­tisch moti­vier­te Mord­se­rie des „Natio­nal­so­zia­lis­ti­schen Unter­grunds“ (NSU) ver­han­del­te, sowie der gegen den Waf­fen­lie­fe­ran­ten des Atten­tä­ters vom Olym­pia-Ein­kaufs­zen­trum (OEZ), der im Juli 2016 neun Men­schen eben­falls aus ras­sis­ti­schen Moti­ven dort ermor­det hat.

In einer Zeit, in der rech­te Gewalt und rech­ter Ter­ror immer wie­der und immer mehr auf erschre­cken­de Wei­se in Deutsch­land zuta­ge tre­ten, rückt die Dis­kus­si­on um das Straf­jus­tiz­zen­trum in ein neu­es Licht. Im Rah­men einer Podi­ums­dis­kus­si­on, orga­ni­siert von der Initia­ti­ve „Jus­tiz­zen­trum­Er­hal­ten / Abbre­chen­Ab­bre­chen“, gin­gen die Podi­ums­gäs­te der Fra­ge nach, ob das Jus­tiz­zen­trum als Ort des Geden­kens an die hier ver­han­del­ten Gewalt­ver­bre­chen erhal­ten blei­ben soll­te, um Raum zu bie­ten für eine gesell­schaft­li­che Aus­ein­an­der­set­zung mit die­ser Geschich­te, die­sen Geschichten.

Auf dem Panel saßen Gise­la Koll­mann, die ihren Enkel Giu­lia­no Koll­mann bei dem rech­ten Anschlag im OEZ ver­lor, Patryc­ja Kowals­ka, eine Unter­stüt­ze­rin der Initia­ti­ve „Mün­chen OEZ Erin­nern“, Fried­rich Bur­schel von der Rosa-Luxem­burg-Stif­tung & NSU Watch sowie der Jour­na­list Robert Andre­asch, der für die Anti­fa­schis­ti­sche Informations‑, Doku­men­ta­ti­ons- und Archiv­stel­le Mün­chen arbei­tet. Sie alle ver­bin­det das Anlie­gen, dass die Opfer rech­ter Gewalt nicht ver­ges­sen wer­den und dass der Staat end­lich Ver­ant­wor­tung über­nimmt – sowohl für die lücken­lo­se Auf­klä­rung sol­cher Taten als auch für die Aner­ken­nung des rech­ten Ter­rors als sys­te­mi­sches Problem.

Der OEZ-Anschlag und die Kämp­fe der Angehörigen

Im Jahr 2016 ereig­ne­te sich der rechts­ter­ro­ris­ti­scher Anschlag im Mün­che­ner Olym­pia-Ein­kaufs­zen­trum. Neun Men­schen, über­wie­gend mit fami­liä­rer Migra­ti­ons­ge­schich­te, fie­len dem Anschlag zum Opfer, dar­un­ter auch Giu­lia­no Koll­mann, der damals 19-jäh­ri­ge Enkel von Gise­la Koll­mann. Der Täter, mit tief ver­wur­zel­ten ras­sis­ti­schen und völ­kisch-natio­na­len Über­zeu­gun­gen, plan­te die Tat sys­te­ma­tisch und fand dabei Unter­stüt­zung von einem Waf­fen­händ­ler, der ihn mit der Mord­waf­fe sowie „aus­rei­chend“ Muni­ti­on ver­sorg­te. Trotz offen­sicht­li­cher Hin­wei­se auf die rech­te Moti­va­ti­on, ver­har­mos­te man die Hin­ter­grün­de des Anschlags lan­ge. Die Behör­den spra­chen von einem „Amok­lauf“, nicht von rech­tem Terror.

Gise­la Koll­mann berich­tet in der Dis­kus­si­on von den Erfah­run­gen, die sie wäh­rend des Pro­zes­ses gegen den Waf­fen­händ­ler im Straf­jus­tiz­zen­trum in der Nym­phen­bur­ger­stra­ße mach­te. „Ich woll­te nur, dass er mir ein­mal in die Augen sieht, aber er konn­te es nicht“, erzählt sie. Koll­manns Erleb­nis­se im Gerichts­saal sind sym­pto­ma­tisch für die Art und Wei­se, wie staat­li­che Insti­tu­tio­nen mit den Betrof­fe­nen umge­hen: Ohne Empa­thie, ohne wirk­li­ches Ver­ständ­nis für den Schmerz und das Trau­ma, das sol­che Taten hin­ter­las­sen.  Flos­keln wie „Sie müs­sen kei­ne Angst haben, dass er ihre ande­ren Kin­der tötet“ hät­ten die­se Miß­ach­tung sehr deut­lich gemacht, sagt Gise­la Koll­mann. Die Hin­ter­blie­ben wer­den durch den Pro­zess wei­ter trau­ma­ti­siert – dies­mal durch den Staat, der sie hät­te schüt­zen und unter­stüt­zen sollen.

Die­se Erfah­run­gen sind kei­ne Ein­zel­fäl­le. Die Initia­ti­ve „Mün­chen OEZ Erin­nern“, der auch ande­re Ange­hö­ri­ge und Über­le­ben­de des Anschlags ange­hö­ren, kämpft seit Jah­ren dafür, dass der Anschlag als das aner­kannt wird, was er war: ein rechts­ter­ro­ris­ti­scher Angriff. Patryc­ja Kowals­ka, die die Initia­ti­ve unter­stützt, betont, dass die­ser Kampf nicht nur ein per­sön­li­cher ist. Es geht um das poli­ti­sche und gesell­schaft­li­che Bewusst­sein, dass rech­ter Ter­ror ein sys­te­ma­ti­scher Angriff auf das Leben und die Wür­de von Men­schen ist – moti­viert  durch grup­pen­be­zo­ge­nen Hass und getra­gen von rech­ter Ideologie.

Par­al­le­len zum NSU-Prozess

Auch im gigan­ti­schen, 438 Tage dau­ern­den NSU-Ver­fah­ren dort wur­den die Ange­hö­ri­gen der Opfer oft igno­riert und ihre Inter­es­sen aktiv miss­ach­tet. Der NSU, eine neo­na­zis­ti­sche Ter­ror­zel­le, war für die Mor­de an zehn Men­schen, über­wie­gend Migran­ten, ver­ant­wort­lich. Doch ähn­lich wie im OEZ-Fall wur­de auch hier lan­ge an einem Nar­ra­tiv fest­ge­hal­ten, das die Ver­ant­wor­tung des Staa­tes und die Rol­le eines hin­ter dem Kern-Trio ste­hen­den, umfang­rei­chen rech­ten Netz­werks klein­re­de­te. Die jah­re­lan­gen Ermitt­lun­gen und der anschlie­ßen­de Gerichts­pro­zess zeig­ten, wie tief struk­tu­rel­le Igno­ranz und insti­tu­tio­nel­les Ras­sis­mus ver­an­kert sind, wenn es um die Auf­klä­rung und Ver­fol­gung rech­ten Ter­rors geht.

Der NSU-Pro­zess offen­bar­te zudem, dass der NSU kei­nes­wegs iso­liert agier­te. Ein brei­tes Netz­werk von Unter­stüt­zern half der Ter­ror­grup­pe, sich jah­re­lang dem Zugriff der Behör­den zu ent­zie­hen. Beob­ach­ter des Pro­zes­ses beto­nen, dass weit über 100 Per­so­nen in die­ses Netz­werk invol­viert waren, vie­le von ihnen als akti­ve Mit­tä­ter oder Unter­stüt­zer. Trotz die­ser kla­ren Bewei­se wur­de im Pro­zess ver­sucht, die Ver­ant­wor­tung des Staa­tes und der Ver­fas­sungs­schutz­be­hör­den her­un­ter­zu­spie­len, die den NSU über zahl­rei­che Informant*innen in unmit­tel­ba­rer Nähe der Täter*innen und über das Geld für deren Diens­te erst über­haupt mit auf­ge­baut und unter Beob­ach­tung gehabt hät­ten, aber dann eben nicht gestoppt hätten.

Auch im NSU-Pro­zess war der Gerichts­saal geprägt von einer bedrü­cken­den Hier­ar­chie. Die 93 Nebenkläger*innen, die Fami­li­en der Opfer, die im Ver­fah­ren von mehr als 60 Rechtsanwält*innen ver­tre­ten wur­den, saßen im Saal A101 unter der Tri­bü­ne, auf der die Pres­se und die Öffent­lich­keit über ihnen thron­ten. Die­se räum­li­che Anord­nung spie­gel­te die rea­le Mar­gi­na­li­sie­rung der Opfer und ihrer Ange­hö­ri­gen wider, die um Gehör und Aner­ken­nung kämpf­ten, wäh­rend die staat­li­chen Insti­tu­tio­nen ver­such­ten die eige­nen Ver­säum­nis­se zu verdecken.

Die Bedeu­tung der Räu­me des Justizzentrums

Ange­sichts die­ser Geschich­te wird die his­to­ri­sche Bedeu­tung der Räu­me des Jus­tiz­zen­trums beson­ders deut­lich. Die­se Wän­de haben Zeu­gen­be­rich­te von Men­schen gehört, deren Fami­li­en durch rech­ten Ter­ror zer­stört wur­den. Sie haben die Bemü­hun­gen gese­hen, den Staat zur Ver­ant­wor­tung zu zie­hen, und zugleich das Schei­tern staat­li­cher Insti­tu­tio­nen, sich der vol­len Wahr­heit über die­se Ver­bre­chen zu stel­len. Die Pro­zes­se, die hier statt­fan­den, sind Zeug­nis­se eines fort­wäh­ren­den Kamp­fes – nicht nur gegen die Täter, son­dern auch gegen eine Gesell­schaft, die all­zu oft wegschaut.

Das Jus­tiz­zen­trum könn­te, wenn es mit einem Ort des Geden­kens — etwa im A101 — erhal­ten blie­be, all die­se Geschich­ten bewah­ren. Es wäre ein Mahn­mal, das nicht nur an die Opfer erin­ner­te, son­dern auch dar­an, wie insti­tu­tio­nel­les Ver­sa­gen rech­ten Ter­ror ermög­licht und begüns­tigt hat.

Reichsbürger“-Prozesse und die Kon­ti­nui­tät rech­ten Terrors

Nicht nur ver­gan­ge­ne Pro­zes­se sind hier von Bedeu­tung: In den glei­chen Hal­len fin­den heu­te die „Reichsbürger“-Prozesse statt.

Die „Reichs­bür­ger“, eine Bewe­gung, die die Legi­ti­mi­tät der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land ablehnt und sich oft durch rech­te, anti­se­mi­ti­sche und ver­schwö­rungs­theo­re­ti­sche Über­zeu­gun­gen aus­zeich­net, ste­hen der­zeit im Zen­trum zahl­rei­cher Gerichts­ver­fah­ren. Die­se Pro­zes­se, die eben­falls im Jus­tiz­zen­trum geführt wer­den, knüp­fen direkt an die Tra­di­ti­on der Aus­ein­an­der­set­zung mit rech­tem Ter­ror an. Wie schon bei den NSU-Mor­den und dem OEZ-Anschlag zeigt sich auch hier, dass rech­te Ideo­lo­gien nicht iso­liert, son­dern in Netz­wer­ken agie­ren – unter­stützt wer­den die Akteur*innen von Gleich­ge­sinn­ten, teils mit weit­rei­chen­den Ver­bin­dun­gen in gesell­schaft­li­che und staat­li­che Strukturen.

Die­se Kon­ti­nui­tät rech­ter Gewalt und ihre bedroh­li­che Prä­senz in der Gegen­wart ver­deut­li­chen, wie not­wen­dig eine Aus­ein­an­der­set­zung mit der Geschich­te des Jus­tiz­zen­trums ist. Der Abriss die­ses sym­bol­träch­ti­gen Ortes wäre ein Ver­lust, der weit über das rein Archi­tek­to­ni­sche hinausgeht.

Reichsbürger vor LG München: „Grüß Gott an die Kinder Satans“

Stets sei­ner Fan-Gemein­de zuge­wandt: Reichs­bür­ger Johan­nes M. vor dem Land­ge­richt München

Der Pro­zess gegen den Reichs­bür­ger Johan­nes M., der unter ande­rem wegen der Bil­dung einer kri­mi­nel­len Ver­ei­ni­gung, Volks­ver­het­zung, Nach­stel­lung sowie Anstif­tung zu Straf­ta­ten ange­klagt war, ende­te vor dem Staats­schutz­se­nat des Land­ge­richts Mün­chen mit einer Ver­ur­tei­lung zu 2 Jah­ren und 10 Mona­ten Freiheitsentzug.

Bereits beim Betre­ten des Saals wird M. von sei­nen etwa 20 Anhänger*innen emp­fan­gen, die ihn mit freu­di­gen Ges­ten und war­men Wor­ten begrü­ßen. Der Ange­klag­te, der in sei­ner Erschei­nung an einen cha­ris­ma­ti­schen Pre­di­ger erin­nert, wen­det sich durch­weg sei­ner Fan­ge­mein­de zu. Mit einer Dar­stel­lung von Jesus in den Hän­den ver­teilt er Küs­se und Grü­ße in die Men­ge – das Gericht igno­riert er dabei demons­tra­tiv und wen­det ihm den Rücken zu. Im Plä­doy­er der Ver­tre­te­rin der Gene­ral­staats­an­walt­schaft Mün­chen, Staats­an­wäl­tin Ste­fa­nie Ruf, wird die vol­le Trag­wei­te von M. Taten und deren Kon­se­quen­zen unmiss­ver­ständ­lich dargestellt.

Die BRD-Firmen

Johan­nes M. hat sich in den letz­ten Jah­ren als Kopf einer über Tele­gram orga­ni­sier­ten Grup­pe eta­bliert. Auf dem unter­des­sen gesperr­ten Account ver­brei­te­te er Ver­schwö­rungs­fan­ta­sien, die zu einer Melan­ge aus anti­se­mi­ti­schen Ideo­lo­gien, staats­feind­li­chen Posi­tio­nen wie der aus den USA stam­men­den QAnon-Erzäh­lung und Pan­de­mie­leug­nun­gen mit Christ­li­chen Ver­satz­stü­cken ver­rührt wer­den. Zen­tral ist M.s Über­zeu­gung, dass ein „zio­nis­ti­scher Plan“ auf die Ver­nich­tung des „deut­schen Vol­kes“ abzie­le und Deutsch­land seit über einem Jahr­hun­dert im Krieg lebe. Er bestrei­tet kon­se­quent die Exis­tenz der BRD und sieht damit Behör­den und staat­li­che Insti­tu­tio­nen als ille­gal an und beschul­digt sie, in pädo­kri­mi­nel­le Machen­schaf­ten ver­wi­ckelt zu sein. Auch er selbst sieht sich als Opfer und wirft dem Gericht Nöti­gung und Ver­schlep­pung durch Scher­gen der in Dela­ware (USA) regis­trier­ten aus 47.000 Pri­vat­fir­men bestehen­den BRD vor.

Institutionen als Hassobjekte

M.s Atta­cken rich­te­ten sich gegen eine Viel­zahl von Insti­tu­tio­nen. Beson­ders betrof­fen waren Arzt­pra­xen und Schu­len, die nach sei­ner Ansicht über Imp­fun­gen und Coro­na-Schutz­maß­nah­men das Wohl der Kin­der gefähr­de­ten. Aber auch Jugend­äm­ter, Polizeibeamt*innen und Mitarbeiter*innen des Gerichts, die er als kri­mi­nell und pädo­phil beschimpft, wer­den nicht ver­schont. Der Ablauf der von M. los­ge­tre­te­nen Aktio­nen war stets ähn­lich: Zunächst rief er per­sön­lich in den betref­fen­den Insti­tu­tio­nen an, hielt einen wir­ren Mono­log über die angeb­lich dort statt­fin­den­den kri­mi­nel­len Machen­schaf­ten und stieß teils direk­te Gewalt­an­dro­hun­gen und Tötungs­vor­her­sa­gen aus. Er geht davon aus, dass in naher Zeit „das Mili­tär“ unter Füh­rung des Com­man­ders in Chief, Donald J. Trump, über sei­ne Wider­sa­cher „rich­ten“ und die­se exe­ku­tie­ren wer­de — das teil­te er den zum Teil tief geschock­ten Betrof­fe­nen am Tele­fon auch so mit.

Doch bei einem ein­zi­gen Anruf bleibt es nicht. Mül­ler for­der­te anschlie­ßend stets sei­ne Anhänger*innen auf Tele­gram auf, eben­falls bei den betref­fen­den Insti­tu­tio­nen anzu­ru­fen, um dort täti­ge Per­so­nen sys­te­ma­tisch zu ter­ro­ri­sie­ren. Kon­takt­da­ten und Fotos der Opfer ver­brei­te­te er viel­fach in der Chat­grup­pe und die Auf­ru­fe zur Gewalt häuf­ten sich – wobei sich Mül­ler selbst wider­sprüch­lich stets als Pazi­fist bezeich­net hatte.

Die Herren in Schwarz“

Die lang­an­hal­ten­de Ein­schüch­te­rung durch Mül­lers Grup­pe hin­ter­ließ bei den Betrof­fe­nen tie­fe Spu­ren. Die Staats­an­wäl­tin berich­tet von trau­ma­ti­sier­ten Mit­ar­bei­ten­den in Jugend­äm­tern, die Poli­zei­schutz benö­ti­gen und kurz­zei­tig schlie­ßen muß­ten. Beschäf­tig­te trau­ten sich nicht mehr allei­ne nach Hau­se, Polizist*innen über­leg­ten, ob sie ihre Dienst­waf­fen mit­neh­men soll­ten, Ärzt*innen sahen sich gezwun­gen, ihre Pra­xen zu schlie­ßen und sich krank­schrei­ben zu las­sen. Die Angst und der psy­chi­sche Druck sind all­ge­gen­wär­tig – vie­le Opfer lei­den bis heu­te unter Schlaf­lo­sig­keit und schwe­ren Belas­tungs­re­ak­tio­nen. Nicht alle schaff­ten es, vor Gericht auszusagen.

Nach dem Plä­doy­er der Staats­an­walt­schaft, lässt der Ange­klag­te kei­ne Gele­gen­heit aus, das Gericht zu ver­un­glimp­fen. Die Staats­an­wäl­tin wird von ihm in her­ab­wür­di­gen­der Wei­se als „blon­de Tus­se“ bezeich­net, wäh­rend er das gesam­te Gericht als „pädo­kri­mi­nell“ und „ille­gi­tim“ beschimpft.

In der anschlie­ßen­den kur­zen Pau­se sam­meln sich M.s Anhän­ger, um unter­ein­an­der kol­lek­tiv ihr Unver­ständ­nis gegen­über dem Gericht kund­zu­tun. Die tie­fe Ableh­nung gegen­über der Insti­tu­ti­on Gericht und die Glo­ri­fi­zie­rung des Ange­klag­ten wer­den in die­ser Grup­pe deut­lich. Als der Pro­zess fort­ge­setzt wird, wen­det sich das Gesche­hen der Ver­tei­di­gung M.s zu.

Doch bevor sein Ver­tei­di­ger über­haupt zu spre­chen beginnt, wird die­ser von M. selbst unter­bro­chen. In einem bizar­ren Akt der Selbst­in­sze­nie­rung beschul­digt M. sei­nen Anwalt, Teil kri­mi­nel­ler Machen­schaf­ten zu sein, und erklärt offen, dass er sich von den bei­den Ver­tei­di­gern unter kei­nen Umstän­den ver­tre­ten las­sen wol­le. Er bezeich­net die Mit­glie­der des Gerichts ledig­lich als „Her­ren in Schwarz“ und ver­wei­gert jeg­li­che Aner­ken­nung der juris­ti­schen Auto­ri­tät. Statt­des­sen inter­agiert er mit Ges­ten mit sei­nen Anhänger*innen oder ver­sinkt in Gebeten.

Anwalt schweigt zur Verteidigung

Trotz Mül­lers auf­ge­brach­ter Inter­ven­ti­on ver­sucht sein Anwalt, die Ver­tei­di­gung in mil­dern­der Absicht  fort­zu­set­zen, beschränkt sich jedoch auf eini­ge Wor­te, die sich vor allem auf die juris­ti­sche Fra­ge der Bil­dung einer kri­mi­nel­len Ver­ei­ni­gung kon­zen­trie­ren, deren Bil­dung der Jurist nicht zu erken­nen ver­moch­te. Jede wei­te­re inhalt­li­che Ver­tei­di­gung unter­bleibt unter die­sen Umstän­den jedoch.

Erlösungsfantasien

Im wei­te­ren Ver­lauf for­dert der Vor­sit­zen­de Rich­ter M. zu sei­nem letz­ten Wort vor der Urteils­ver­kün­dung auf. Er nutzt die­se Gele­gen­heit, um ein wei­te­res Mal sei­ne umfas­sen­de Ver­schwö­rungs­ideo­lo­gie in epi­scher Brei­te dar­zu­le­gen. Er spricht davon, dass nur ein Drit­tel der Mensch­heit, die­je­ni­gen, die „auf dem rich­ti­gen Weg“ sei­en, geret­tet wer­den könn­ten, wäh­rend die übri­gen zwei Drit­tel, dar­un­ter auch der Senat, dem Gericht Got­tes anheim­fal­len wür­den. Er wen­det sich pro­vo­ka­tiv an die Pro­zess­be­tei­lig­ten: „Grüß Gott an die Kin­der Satans“.

M.s Rede mün­det schließ­lich in einem Schwall bizar­rer Ver­schwö­rungs­er­zäh­lun­gen, die ver­schie­de­ne his­to­ri­sche und aktu­el­le The­men und Per­sön­lich­kei­ten mit­ein­an­der ver­we­ben. Der „Tag des Herrn“, so pro­phe­zeit er, stün­de unmit­tel­bar bevor, eine Art End­zeit­mo­ment, der das Schick­sal der Mensch­heit besie­geln wer­de. Dabei ver­knüpft er aktu­el­le poli­ti­sche Akteu­re wie Donald Trump mit fan­tas­ti­schen Nar­ra­ti­ven über elek­tro­ma­gne­ti­sche Strah­len und gehei­me Knöp­fe. Auch Anna­le­na Baer­bock taucht in sei­nen Theo­rien auf– angeb­lich mas­kiert mit einer Sili­kon­haut. Wäh­rend die­ser ver­stö­ren­den Aus­füh­run­gen hält M. durch­ge­hend eine Bibel in der Hand, aus der er stel­len­wei­se Pas­sa­gen zitiert, um sei­ne wir­ren Theo­rien mit reli­giö­ser Beglau­bi­gung zu unter­mau­ern. M.s Rede endet, wie sie begon­nen hat: mit einem Mix aus reli­giö­sem Pathos, Bedro­hungs­sze­na­ri­en und wil­den Ver­schwö­rungs­ge­schich­ten, die das Bild eines radi­ka­li­sier­ten und unbe­re­chen­ba­ren Indi­vi­du­ums zeichnen.

Das Urteil

Als tags dar­auf das Urteil gegen M. ver­kün­det wer­den soll, rich­tet er einen wis­sen­den Blick in die Men­ge und sagt zu sei­nen Anhän­ge­rin­nen: „Man müs­se nur Gott ver­trau­en.“ Noch wäh­rend der Rich­ter das Urteil ver­liest, unter­bricht Mül­ler ihn und erklärt, der Rich­ter besie­ge­le gera­de „sein eige­nes Todesurteil“.

M. wird schließ­lich zu 2 Jah­ren und 10 Mona­ten Haft ver­ur­teilt — 14 Mona­te weni­ger als die Staats­an­walt­schaft gefor­dert hat­te. Dar­auf­hin beginnt die ver­zück­te Men­ge einen Cho­ral für und mit ihrem Hel­den anzu­stim­men. Alle Zuschauer*innen wer­den des Saa­les ver­wie­sen. Kein Publi­kum – kei­ne Büh­ne mehr — nun ging der Pro­zess, den Mül­ler bis­lang immer wie­der in die Län­ge gezo­gen hat­te, nun zügig zu Ende.

Es bleibt unklar, wie und ob sich Mül­lers Anhänger*innen in sei­ner Abwe­sen­heit wei­ter orga­ni­sie­ren wer­den. Die Fra­ge, ob die Grup­pe ohne ihren Anfüh­rer wei­ter­be­steht und mög­li­cher­wei­se auch wei­ter radi­ka­li­siert, bleibt offen.

Die Offenbarung des Johannes M. – weiterer Reichsbürgerprozess vor dem Landgericht München

Das Straf­jus­tiz­zen­trum in Mün­chen ist der­zeit Schau­platz von vier Reichsbürger*innen-Prozessen: Das Land­ge­richt ver­han­delt den Fall von Johan­nes Müller

Dem Reichs­bür­ger Johan­nes M. wer­den unter ande­rem die Bil­dung einer kri­mi­nel­len Ver­ei­ni­gung, Volks­ver­het­zung, Belei­di­gung und Bedro­hung vorgeworfen.

Pädokriminelle Machenschaften“

Kon­kret heißt das, dass er Behör­den, dar­un­ter Jugend­äm­ter, Poli­zei, Gerich­te, und Ärzt*innen aufs übels­te beschimpf­te und sie durch Anru­fe selbst ter­ro­ri­sier­te oder von sei­nen Anhänger*innen — die er auf Tele­gram gewin­nen konn­te — ter­ro­ri­sie­ren ließ. Er bedroh­te sie mit dem Tod und stell­te ganz in Reichs­bür­ger-Manier ihre Legi­ti­ma­ti­on in Fra­ge. Dabei ver­kün­det er, die Bedroh­ten wür­den bald von US-ame­ri­ka­ni­schen Mili­tärs auf Grund­la­ge eines Dekrets von Donald Trump abge­ur­teilt und hingerichtet.

Sei­ne Ideo­lo­gie fußt dabei auf kru­den Ver­schwö­rungs­ideo­lo­gien, die stark anti­se­mi­tisch durch­setzt sind. Er spricht von „Zio­nis­ten“, die die Welt beherrsch­ten, leug­net die Exis­tenz der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land und wit­tert in jeder Behör­de „pädo­kri­mi­nel­le Machen­schaf­ten“. Zudem ist er Anhän­ger der QAnon-Ver­schwö­rungs­idee, die besagt, dass „Eli­ten“ Kin­der in unter­ir­di­sche Tun­nel­sys­te­me ent­führ­ten und miss­brauch­ten, um ihr Blut für Ver­jün­gungs­se­ra zu nutzen.

Maskenzwang und Sorgerecht

Das könn­te auch der Grund sein, wes­halb er sich für zwei sei­ner Anhän­ge­rin­nen ein­ge­setzt hat. Als Jugend­äm­ter bei den bei­den Müt­tern bei Frank­furt und in Wei­den Kon­trol­len durch­führ­ten, weil sie ihre Kin­der wäh­rend der Pan­de­mie wegen des Mas­ken­zwangs nicht in die Schu­le schick­ten. Sie fürch­te­ten um ihr Sor­ge­recht. Dar­auf­hin kon­tak­tier­ten sie Johan­nes M. Die­ser erteil­te den bei­den Müt­tern tele­fo­nisch kla­re Anwei­sun­gen, was zu tun sei, und begann mit sei­nen „Ter­ror-Tele­fo­na­ten“ bei zustän­di­gen Ämtern und der Polizei.

Er scheint außer­dem ein ziem­lich fana­ti­scher Christ zu sein. Jeden­falls hält er auch im Gerichts­saal aus­ge­druck­te Jesus- und ande­re Hei­li­gen­bil­der in den Hän­den, betet mit ihnen und küsst sie sogar auf thea­tra­li­sche Wei­se wäh­rend der Beweis­auf­nah­me. Dabei kehrt er dem Gericht fast durch­ge­hend den Rücken zu und hält statt­des­sen zwin­kernd Augen­kon­takt mit sei­nen mehr als zwan­zig Anhänger*innen, die regel­mä­ßig im Zuschauer*innenraum sitzen.

Mit dem Rücken zum Gericht

Die­se, sowie alle wei­te­ren Zuschauer*innen und Journalist*innen müs­sen zunächst eine dop­pel­te Durch­su­chung über sich erge­hen las­sen, bevor sie in den in bru­ta­lis­ti­schem Stil gebau­ten Sit­zungs­saal ein­ge­las­sen wer­den, der wie aus der Zeit gefal­len wirkt.

Auf Beobachter*innen wirkt Johan­nes M. selbst­si­cher. Er scherzt mit dem Publi­kum, unter ihnen auf­fäl­lig vie­le Frau­en. Sie spre­chen ihm Mut zu, „bald habe er es geschafft“. Auch sie beten für ihn und rufen ihm Segens­wün­sche zu. Wäh­rend der Ver­hand­lung sucht er immer wie­der den Blick­kon­takt und die Bestä­ti­gung sei­ner „Fans“. Er steht die gesam­te Zeit mit dem Rücken zu den Richter*innen, setzt sich nie hin, bewegt sich fah­rig und grinst in sich hinein.

Zu sei­nen bei­den Pflicht­ver­tei­di­gern sucht er eben­falls kei­nen Kon­takt. Er bezeich­ne­te sie sogar als „ver­mut­lich pädo­kri­mi­nell“, lehnt ihre Unter­stüt­zung kate­go­risch als „ille­gal“ ab. Statt­des­sen fällt der Ange­klag­te stän­dig sämt­li­chen Pro­zess­be­tei­lig­ten ins Wort und brüllt die immer glei­chen Phra­sen. Weil er dabei immer wie­der den Senat, die Staats­an­wäl­tin­nen und anwe­sen­de Poli­zei hef­tig belei­digt, hagelt es regel­mä­ßig Ord­nungs­gel­der bzw. Haft­ta­ge. Das Gericht inklu­si­ve des erfah­re­nen Vor­sit­zen­den Rich­ters wirkt dabei bis­wei­len etwas hilf­los. Der Vor­sit­zen­de ver­sucht die Ver­neh­mun­gen trotz mas­si­ver Stö­run­gen so gut es geht sicher zu stel­len. Viel­leicht setzt M. beim Ord­nungs­geld auf die Unter­stüt­zung sei­ner Fans – sei­ne popu­lä­re Tele­gram-Grup­pe hat­te zwi­schen­zeit­lich über 50.000 Follower*innen und spen­de­te reich­lich. So aber­wit­zig und absurd sei­ne The­sen auch sein mögen, die Zahl sei­ner Anhänger*innen zeigt, dass er und sei­ne Ideo­lo­gie durch­aus Reso­nanz fin­den. Sei­ne „Jünger*innen“ jeden­falls wir­ken wie eine ein­ge­spiel­te, viel­leicht sogar befreun­de­te Grup­pe. Indem sie sich voll und ganz auf sein abstru­ses Den­ken und sei­ne „Fan­ge­mein­de“, wie sie auch der Vor­sit­zen­de nennt, ein­ge­las­sen haben, könn­ten sie sich mög­li­cher­wei­se  sozi­al iso­liert haben und immer wei­ter in den Bann des Gurus gera­ten sein, so jeden­falls wir­ken sie, ihre Welt­sicht ist auf M. fokus­siert und her­me­tisch gegen Ein­wän­de — zum Bei­spiel, dass sei­ne Pro­phe­zei­un­gen noch nie ein­ge­tre­ten sind — abge­schirmt. „Ja, ich glau­be das schon alles, was der Johan­nes sagt“, äußert dann auch eine von ihnen auf kri­ti­sche Nachfragen.

Pandemie als Kipppunkt

Wäh­rend der Covid-19-Pan­de­mie rutsch­ten so gan­ze Bevöl­ke­rungs­grup­pen in Ver­schwö­rungs­glau­ben und damit auch oft in rech­te Ideo­lo­gien ab. Johan­nes M.s Dro­hun­gen gegen­über einer Kinderärzt*innenpraxis, die Coro­na-Imp­fun­gen anbot, sind da nur die Spit­ze des Eisbergs.

Mit den Anhänger*innen von Johan­nes M. kommt man schnell ins Gespräch: In einer Sit­zungs­pau­se – die Kam­mer beschließt gera­de ein wei­te­res Ord­nungs­geld gegen den que­ru­lan­ti­schen Ange­klag­ten– erzählt eine von ihnen, wie sie auf den Kanal des Ange­klag­ten stieß: Zunächst sei sie dar­auf auf­merk­sam gewor­den, wie Bill Gates sei­ne Mitarbeiter*innen behand­le und hät­te dann sei­ne Ver­wick­lung in die WHO und Vor­ha­ben, Impf­stof­fe zu ver­tei­len, kri­ti­siert. Als Trump der WHO Tei­le der Unter­stüt­zung ent­zog, begann sie Ver­trau­en in des­sen Poli­tik zu fas­sen und sah sich Vide­os sei­ner Reden an. Der ihrer Mei­nung nach abschlie­ßen­de Schritt war es dann, eben­falls Vide­os von Reichsbürger*innen zu kon­su­mie­ren, deren Inhal­te sie dann „schlüs­sig“ fand.

Kein klinischer Wahn

Eine foren­sisch-psych­ia­tri­sche Sach­ver­stän­di­ge sag­te vor Gericht aus, dass Johan­nes M. even­tu­ell von Wahn­vor­stel­lun­gen betrof­fen sei, sie ihn aber zur abschlie­ßen­den Beur­tei­lung des­sen nicht aus­rei­chend ken­nen­ge­lernt habe. In zwei Ein­zel­ge­sprä­chen, sprach der offen­bar mehr­mals davon, von Gott aus­er­wählt zu sein, tat­säch­lich die bibli­sche „Offen­ba­rung des Johan­nes“ zu erfül­len. Die­se Behaup­tung stell­te Johan­nes M. vor Gericht hef­tig in Abre­de: Er belei­dig­te die Sach­ver­stän­di­ge und alle wei­te­ren Betei­lig­ten, sodass der Sit­zungs­tag deut­lich in die Län­ge gezo­gen wur­de und sei­ne Ord­nungs­gel­der wei­ter in die Höhe schos­sen. Vor allem ein wei­te­rer Sach­ver­stän­di­ger, sowie der vom Gericht bestell­te psych­ia­tri­scher Gut­ach­ter beton­ten aber, dass die Gren­ze zwi­schen Ideo­lo­gie und Wahn meist flie­ßend  ver­lau­fe. Weil er sei­ne The­sen immer mit rea­len Bezugs­punk­ten ver­knüp­fe, gäbe es kei­ne Anhalts­punk­te für einen aus­ge­spro­che­nen kli­ni­schen Wahn. Die­se Ein­schät­zun­gen machen eine Ein­stu­fung des Ange­klag­ten als schuld­un­fä­hig durch das Gericht sehr unrealistisch.

In den zurück­lie­gen­den Pro­zess­ta­gen vor der Som­mer­pau­se wer­den M.s Fans immer unru­hi­ger und auf­müp­fi­ger, wer­den vom Vor­sit­zen­den ermahnt und mit Räu­mung bedroht. Der Pro­zess dau­ert an. Ein Urteil wird zu Ende Sep­tem­ber erwartet.

Reichsbürger-Prozess in München: Messianische Verzückung

Das bru­ta­lis­ti­sche Straf­jus­tiz­zen­trum in der Nym­phen­bur­ger Stra­ße in Mün­chen ist der­zeit Schau­platz meh­re­rer zum Teil bizar­rer „Reichsbürger“-Verfahren

Der Faschis­mus funk­tio­niert nur, wenn vie­le Men­schen mit­ma­chen“, sagt Johan­nes M. ein­dring­lich zu einem der Polizeibeamt*innen, die ihn hier im Mün­che­ner Gerichts­saal bewa­chen und die er als Büt­tel einer faschis­ti­schen Fir­ma betrach­tet. „Sans ma ned bös, Herr M., aber des inter­es­siert mich nicht“, erwi­dert der sicht­lich generv­te Beam­te. Sei­ne Genervt­heit ist gut nach­voll­zieh­bar, das Ver­fah­ren gegen den selbst­er­nann­ten Pro­phe­ten des Unter­gangs ist an Absur­di­tät kaum zu überbieten.

Christliche Versatzstücke

M. ist ange­klagt, Rädels­füh­rer einer kri­mi­nel­len Ver­ei­ni­gung zu sein, die sich des Tele­fon­ter­rors bei Behör­den und der Bedro­hung von Praxismitarbeiter*innen schul­dig gemacht haben soll. Ver­han­delt wird seit Ende Juni vor dem Staats­schutz­se­nat des Land­ge­richts Mün­chen, die Sicher­heits­vor­keh­run­gen sind enorm, stren­ger als im par­al­lel statt­fin­den­den so genann­ten Reuß-Pro­zess gegen 8 Ange­klag­te. M. wie­der­holt in End­los­schlei­fen sei­ne wahn­wit­zi­ge Welt­sicht zwi­schen Reichs­bür­ger­den­ken, Ver­schwö­rungs­my­thos QAnon und christ­li­chen Ver­satz­stü­cken. Er sagt, dass es sich bei den deut­schen Behör­den um 47.000 pri­va­te Fir­men han­de­le und dass er hier gegen sei­nen Wil­len bei einer Fir­men­be­spre­chung sei.

M. wie­der­holt unbe­irrt und mit lau­ter Stim­me die immer glei­chen Text­bau­stei­ne sei­ner Ver­schwö­rungs­idee. Am 18. Juli, so pro­phe­zeit er, wer­de das US-Mili­tär unter Com­man­der in Chief Donald J. Trump eh über­neh­men und dann wer­de mit den Nazis hier, die seit 109 Jah­ren Krieg gegen das deut­sche Volk führ­ten, auf­ge­räumt: nach gött­li­chem Wil­len und nach der Offen­ba­rung des – ja, wes­sen? – Johan­nes wür­den zwei Drit­tel der Leu­te hier wegen Kriegs- und Men­schen­rechts­ver­bre­chen, vor allem gegen Kin­der, vor’s Kriegs­ge­richt gestellt und gerich­tet. Wenn die Rich­ter oder die bei­den Ver­tre­te­rin­nen des Gene­ral­staats­an­walts oder gar die psych­ia­tri­schen Sach­ver­stän­di­gen es wagen ihn zu unter­bre­chen, belegt er sie mit unflä­ti­gen Schimpf­ti­ra­den, Flü­chen und Dro­hun­gen: er sei mit dem Mili­tär in stän­di­gem Kon­takt und es wer­de hier alles aufgenommen.

Hörige Fangemeinde

Dabei bleibt er ste­hen und dreht dem Senat den Rücken zu und bespielt eine wach­sen­de Zahl von Jünger*innen, die ihn aus dem Publi­kums­be­reich anhim­meln. Der mani­pu­la­ti­ve Pre­di­ger in eige­ner Sache ver­steht es sogar, sei­ne Stim­me bre­chen zu las­sen und Trä­nen vor­zu­spie­len, weil er zunächst im „Nazi-KZ Haar“ – er meint das Bezirks­kli­ni­kum, wo er ein hal­bes Jahr im Maß­re­gel­voll­zug ver­brach­te – oder in der U‑Haft fest­ge­hal­ten wer­de. Dabei hält er oft Hei­li­gen­bild­chen in der Hand und betet gemein­sam mit sei­nen Anhänger*innen. Fast noch mehr als M. selbst, scho­ckiert die Hörig­keit sei­ner Gemein­de, die offen­bar Geld und Zeit genug hat, um regel­mä­ßig zum Pro­zess aus ganz Deutsch­land anzu­rei­sen – da ist von Ber­lin, Win­ter­berg, Soest die Rede. Gefragt, ob sie M.s Aus­sa­gen für bare Mün­ze näh­men, ant­wor­ten sie fest und über­zeugt: Ja! Dass sei­ne dys­to­pi­schen Vor­her­sa­gen stets nicht ein­tref­fen, stört sie offen­bar gar nicht in ihrer mes­sia­ni­schen Verzückung.

Über wei­te Stre­cken mutet das Gesche­hen im Gerichts­saal wie eine absur­de, komi­sche Oper an: Wäh­rend der Senat ver­sucht, Zeug*innen und Sach­ver­stän­di­ge zu befra­gen, fährt M. unge­rührt mit dröh­nen­der Stim­me mit sei­ner Sua­da fort. Sei­ne „Fan­ge­mei­ne“, wie der Vor­sit­zen­de die Besucher*innen mah­nend anspricht und mit Sank­tio­nen droht, wird im Lau­fe der psych­ia­tri­schen Begut­ach­tung immer unru­hi­ger, die hin­ge­zisch­ten Wor­te „Fol­ter“ und „Unrecht“ wer­den lau­ter. Der Rich­ter wirkt recht hilf­los, wenn er die Ver­hand­lung alle Vier­tel­stun­de unter­bricht, um danach ein Ord­nungs­geld gegen M. zu ver­hän­gen, weil er stets in der Begrün­dung die zum Teil sexis­ti­schen Beschimp­fun­gen wie­der­ho­len muss. Bis­wei­len ver­han­deln bzw. brül­len das Gericht und M. im Chor, zu ver­ste­hen ist wenig, die Meu­te hin­ten wird noch unru­hi­ger und bestärkt M. in sei­nem Wüten.

Zusammenrottung rechter Fanatiker*innen

Das Ver­fah­ren gegen M. ist nur eines der Ver­fah­ren, in denen – auch nicht nur in Mün­chen – wohl die Coro­na-Fol­gen abge­ar­bei­tet wer­den. Mit der Pan­de­mie und fol­gen­den Kri­sen sind sehr vie­le Men­schen im Lan­de dem poli­ti­schen Sys­tem der Bun­des­re­pu­blik von der Fah­ne gegan­gen oder haben sich sogar den irr­wit­zigs­ten Ver­schwö­rungs­ideo­lo­gien und ter­ro­ris­ti­schen und Prep­per­grup­pen ange­schlos­sen. Eben­so wie im Reuß-Pro­zess, wo Ange­klag­te unbe­irrt an der QAnon-Sto­ry fest­hal­ten, oder im Ver­fah­ren gegen wei­te­re Reichs­bür­ger im benach­bar­ten Gerichts­saal, wo es um die Aus­ga­be ille­ga­ler Urkun­den eines „Bun­des­staa­tes Bay­ern“ geht, wer­den The­sen ver­tre­ten, von denen man nicht fas­sen kann, dass irgend­je­mand sich dem ernst­lich ver­schrei­ben könn­te. Man möch­te sie als völ­lig durch­ge­dreh­ten Unfug vom Tisch wischen. Aber das Droh­sze­na­rio, das Täter*innen wie M. und sei­ne zeit­wei­se bis zu 50.000 Fol­lower auf sei­nem Tele­gram-Kanal ent­fal­ten, oder die Tat­sa­che, dass es im Reuß-Ver­fah­ren um Beamt*innen selbst, poli­ti­sche Mandatsträger*innen und eben auch (Elite-)Soldat*innen und Polizist*innen geht, die Waf­fen hor­te­ten, zei­gen, dass es sich nicht um harm­lo­se Spinner*innen, son­dern um gefähr­li­che Zusam­men­rot­tun­gen rech­ter Fanatiker*innen han­delt, die kei­nes­wegs zu unter­schät­zen sind.

Die­ser Bei­trag erschien am 18. Juli 2024 in gekürz­ter Fas­sung im nd.

25.2.2004: Warum wurde der Mord an Mehmet Turgut als Teil der NSU-Mordserie lange unterschlagen?

Gedenk­ort für den am 25. Febru­ar ermor­de­ten Döner-Buden-Mit­ar­bei­ter Meh­met Tur­gut am Neu­dier­kower Weg in Rostock

In Geden­ken an Meh­met Tur­gut, der hier am 25. Febru­ar 2004 dem men­schen­ver­ach­ten­den, rechts­extre­mis­ti­schen Ter­ror einer bun­des­wei­ten Mord­se­rie zum Opfer fiel.“ Gedenk­plat­te der Stadt Ros­tock, eröff­net am 25.2.2014

Vor zwanzig Jahren

Am 25. Febru­ar 2004 wur­de Meh­met Tur­gut in Ros­tock-Toi­ten­win­kel in einem Döne­r­im­biss erschos­sen. Der oder die Täter*innen hat­ten den Stand kurz nach der Öff­nung zwi­schen 10.10 Uhr und 10.20 Uhr durch die Sei­ten­tü­re betre­ten, Tur­gut wahr­schein­lich gezwun­gen sich auf den Boden zu legen und ihn hin­ge­rich­tet. Der eigent­li­che Betrei­ber des Stan­des, Hay­dar A., hat­te sich an die­sem Mor­gen ver­spä­tet und fand sei­nen Mit­ar­bei­ter gegen 10.20 Uhr — noch lebend — im Imbiss­stand. Wie­der­be­le­bungs­ver­su­che schei­ter­ten und die Kri­mi­nal­po­li­zei in Ros­tock rich­te­te eine erwei­ter­te Mord­kom­mis­si­on ein, die die Ermitt­lun­gen auf­nahm. In den Tagen nach dem Mord infor­mier­ten die Nord­deut­schen Neu­es­ten Nach­rich­ten (NNN) sowie die Ros­to­cker-Zei­tung die Öffent­lich­keit: Die Ros­to­cker-Zei­tung ver­öf­fent­lich­te die Ver­mu­tung einer Bewoh­ne­rin, dass „sozia­le Kon­flik­te im Stadt­teil“ für die Gewalt­tat ver­ant­wort­lich sei­en. (26.2.2004) Die NNN berich­te­ten am Tag nach dem Mord, dass kei­ne Ein­zel­hei­ten zum Tat­her­gang oder Motiv bekannt sei­en. (26.2.2004) Als Todes­ur­sa­che wur­den jedoch Mes­ser­sti­che oder Schlä­ge ver­mu­tet. (Bild-Zei­tung v. 26.2.2004 / Ost­see­zei­tung v. 26.2.2004) Die Aus­ga­be der Bild-Zei­tung Ros­tock schrieb drei Tage nach dem Mord davon, dass in Ros­tock-Toi­ten­win­kel der „sym­pa­thi­sche Typ (…) unweit der Post ersto­chen“ wor­den sei. (28.2.2004)
Wahr­schein­lich war den Ermittler*innen selbst nicht sofort klar, dass das Opfer erschos­sen wor­den war, da die Täter ihn zuerst gezwun­gen hat­ten sich hin­zu­le­gen, bevor sie ihn hin­rich­te­ten, so Rechts­an­walt Har­dy Lan­ger in sei­nem Plä­doy­er im NSU-Pro­zess vor dem OLG Mün­chen im Dezem­ber 2017, in dem er die Fami­lie Tur­gut als Nebenkläger*innen ver­trat. Drei Tage nach dem Mord ver­öf­fent­lich­te die loka­le Pres­se ein Foto von Meh­met Tur­gut. (NNN v. 28.2.2004) Die Kri­po Ros­tock such­te nach Hin­wei­sen zur Iden­ti­tät des Opfers. Anschei­nend war die­se noch nicht geklärt. Eine Woche nach dem Mord wur­de bestä­tigt, dass eine Obduk­ti­on durch­ge­führt wor­den war und tat­säch­lich ein Ver­bre­chen vor­lag. Der Zei­tungs­text erwähn­te, dass „Ein­zel­hei­ten dazu“ nicht mit­ge­teilt wür­den, aber nicht war­um. (NNN v. 4.3.2004) Denk­bar hier, dass die For­mu­lie­rung dar­auf hin­deu­te­te, dass die Beamt*innen die Infor­ma­ti­on zurück­hiel­ten, dass drei Pro­jek­ti­le des Kali­bers 7,65 mm und eine Patro­nen­hül­se gefun­den wor­den waren. Ob sie bereits zu die­sem Zeit­punkt ahn­ten, dass es sich um eine Fort­set­zung der Čes­ká-Serie han­del­te, ist nicht belegt.

Kein „ausländerfeindlicher Hintergrund“

Gedenk­ort für Meh­met Tur­gut in Ros­tock-Toi­ten­win­kel: Text auf der Dop­pel­bank am Neu­dier­kower Weg

Am 4. März 2004 schlug der Ermitt­lungs­lei­ter in Ros­tock, Bernd Scha­ren, bei einer Bespre­chung, bei der es um die Wei­ter­ga­be von Infor­ma­tio­nen an die tür­ki­sche Pres­se ging, fol­gen­de For­mu­lie­rung vor: „Ein aus­län­der­feind­li­cher Hin­ter­grund kann der­zeit aus­ge­schlos­sen wer­den.“ (Par­la­men­ta­ri­scher Unter­su­chungs­aus­schuss Meck­len­burg-Vor­pom­mern zum NSU (PUA MV), S. 569)1 Eben die­se wur­de dann vom Pres­se­spre­cher der Kri­mi­nal­po­li­zei­di­rek­ti­on Ros­tock, Vol­ker Wer­ner, auf­ge­grif­fen, als die­ser nach einem Gespräch eine Pres­se­mit­tei­lung (PM) in Form einer E‑Mail an Asgar Adeh, einen Kor­re­spon­den­ten der tür­ki­schen Zei­tung Hür­ri­y­et, über­sand­te, mit der Bit­te fol­gen­den Text zu ver­öf­fent­li­chen: „Die Ros­to­cker Poli­zei bit­tet die Bevöl­ke­rung um Mit­hil­fe bei der Auf­klä­rung einer Straf­tat. In den Vor­mit­tags­stun­den des 25. 02.2004 töte­ten unbe­kann­te Täter in Ros­tock (…) in einem Döner-Imbiss den abge­bil­de­ten tür­ki­schen Staats­bür­ger TURGUT. Ein aus­län­der­feind­li­cher Hin­ter­grund kann der­zeit aus­ge­schlos­sen wer­den. Nach bis­her vor­lie­gen­den Erkennt­nis­sen reis­te TURGUT seit 1994 mehr­fach ille­gal nach Deutsch­land ein und war hier mit Unter­bre­chun­gen in ver­schie­de­nen Orten auf­häl­tig.“ (PM KPI Ros­tock v. 9.3.2004) Die Fest­stel­lung, dass „ein aus­län­der­feind­li­cher Hin­ter­grund (…) der­zeit aus­ge­schlos­sen wer­den“ kön­ne, muss­te zu einem noch so frü­hen Zeit­punkt der Ermitt­lun­gen mehr als ver­blüf­fen. Als der Ein­satz­lei­ter Scha­ren Ende Okto­ber 2013 in sei­ner Ver­neh­mung vor dem OLG Mün­chen dar­auf ange­spro­chen wur­de, berief er sich auf münd­li­che Bespre­chun­gen mit der Staats­an­walt­schaft, dem LKA, dem Staats­schutz und – inter­es­san­ter­wei­se — dem Lan­des­amt für Ver­fas­sungs­schutz (LfV).2 Aus die­ser Aus­sa­ge geht her­vor, dass die­se Stel­len unmit­tel­bar in die Mord­er­mitt­lun­gen mit­ein­be­zo­gen waren. Doch auch sie hat­ten nach zwei Wochen kei­ne Erkennt­nis­se, die erlaub­ten, einen ras­sis­ti­schen Hin­ter­grund in der Wei­se aus­zu­schlie­ßen, wie es in der zitier­ten Pres­se­mit­tei­lung der Poli­zei Ros­tock gesche­hen war. 

Anschlagserie auf Asia- und Dönerbuden

Das spiel­te sich alles vor dem Hin­ter­grund einer sich zeit­gleich ereig­nen­den nazis­ti­schen Anschlags­se­rie gegen die Asia- und Döner-Imbis­se im Nach­bar­bun­des­land Bran­den­burg. Für die Zeit zwi­schen 2000 bis zum Febru­ar 2004 wur­den hier um die 50 Anschlä­ge regis­triert.3 In fast allen Fäl­len, in denen Täter ermit­telt wer­den konn­ten, han­del­te es sich um Ange­hö­ri­ge der ein­schlä­gi­gen Nazi­sze­ne. Exem­pla­risch hier die Grup­pie­rung „Frei­korps Havel­land“, die in der Zeit zwi­schen August 2003 bis Mai 2004 wenigs­tens 10 Brand­an­schlä­ge ver­üb­te, bevor die Poli­zei die­se Grup­pe fas­sen konn­te. Im August 2004 – mit­ten in der Ermitt­lun­gen im Mord­fall Tur­gut — wur­de gegen die Grup­pe durch den Bran­den­bur­ger Gene­ral­staats­an­walt, Erar­do Rau­ten­berg, unter dem Ver­dacht der Bil­dung einer ter­ro­ris­ti­schen Ver­ei­ni­gung ermit­telt.4 Ende Novem­ber 2004 wur­de dann unter die­sem Vor­wurf Ankla­ge erho­ben.5 Kurz vor Weih­nach­ten berich­te­te die Süd­deut­sche Zei­tung unter der Über­schrift: „Anschlä­ge auf Imbiss­bu­den / Zwölf Neo­na­zis in Bran­den­burg vor Gericht.“ (SZ v. 21.12.2004) Hier dräng­te sich der Zusam­men­hang zu Ros­tock förm­lich auf, denn auch Meh­met Tur­gut war ja in einer Imbiss­bu­de ermor­det wor­den. Doch für das Jahr 2004 ist für die in der Mord­sa­che Tur­gut ermit­teln­den Sicher­heits­be­hör­den nicht ein ein­zi­ger Beleg auf­find­bar, in der die ras­sis­ti­sche Anschlag­wel­le auf Imbiss­bu­den im benach­bar­ten Bran­den­burg in irgend­ei­ner Wei­se rezi­piert wur­den. Über­haupt gab es bis zur Selbst­ent­tar­nung des NSU Anfang Novem­ber 2011 in Bezug auf die Ermitt­lun­gen im Mord­fall Tur­gut für die Poli­zei in Ros­tock nicht ein ein­zi­ges Mal einen Grund, ein ras­sis­ti­sches Tat­mo­tiv auch nur in Betracht zu zie­hen. Exem­pla­risch dafür steht die Bot­schaft des Direk­tors des Lan­des­kri­mi­nal­am­tes Meck­len­burg-Vor­pom­mern (LKA), Ing­mar Wei­tem­ei­er, in einem Pres­se­ar­ti­kel in der Schwe­ri­ner Volks­zei­tung Mit­te März 2007. Basie­rend auch auf sei­nen Aus­sa­gen hieß es hier unmiss­ver­ständ­lich, zwar berei­te den Ermittler*innen „vor allem das Motiv des Seri­en­kil­lers“ immer noch Kopf­zer­bre­chen. Allein: „Einen rechts­extre­men und aus­län­der­feind­li­chen Hin­ter­grund schließt die Poli­zei längst aus. Aus den Taten kön­ne kein poli­ti­sches Kapi­tal geschla­gen wer­den.“ (PUA MV S. 577) Die­se Poli­zei­ar­beit wur­de in der Abschluss­dis­kus­si­on zum Bericht des PUA Mit­te Juni 2021 von dem Abge­ord­ne­ten Peter Rit­ter dahin­ge­hend bilan­ziert, dass man „durch inten­si­ves Akten­stu­di­um“ habe fest­stel­len müs­sen, dass „den Betrof­fe­nen, dem Umfeld Meh­met Tur­guts, (…) nicht zuge­hört“ wor­den sei. Rit­ter wei­ter: „Ihnen wur­de nicht geglaubt. In min­des­tens zehn Ver­neh­mun­gen wur­den die Beam­ten auf einen ras­sis­ti­schen Tat­hin­ter­grund hin­ge­wie­sen, das kön­nen wir aus den Akten nach­voll­zie­hen. Doch es pas­sier­te nichts. An kei­ner Stel­le wur­de nach­ge­hakt. Statt­des­sen schloss ein lei­ten­der Ermitt­ler eine Woche nach der Tat ein aus­län­der­feind­li­ches Motiv öffent­lich aus. Zudem wur­den ras­sis­ti­sche Vor­fäl­le im Umfeld des Imbiss­stan­des aus dem Jahr 1998 in den Ermitt­lungs­ar­bei­ten igno­riert.“6 (Sie­he auch die Dar­stel­lung in: PUA MV S. 58182)

Der Mord von Rostock als Teil der Česká-Morde

Zwei Wochen nach dem Mord an Meh­met Tur­gut in Ros­tock, am 11. März, bestä­tig­te das Bun­des­kri­mi­nal­amt (BKA), dass die glei­che Čes­ká ver­wen­det wor­den war, wie bei den ande­ren vier Mor­den. Die Poli­zei wuss­te nun, dass die Mord­se­rie fort­ge­setzt wor­den war. Der jüngs­te Mord davor war der an Habil Kılıç am 29. August 2001 in Mün­chen. Etwas über ein Jahr spä­ter, Anfang Okto­ber 2002, hat­te das Poli­zei­prä­si­di­um Mit­tel­fran­ken (Nürn­berg) die mit einer Čes­ká-Pis­to­le ver­üb­ten „Mor­de an tür­ki­schen Staats­an­ge­hö­ri­gen in Nürn­berg, Ham­burg und Mün­chen“ erst­mals als Serie publik gemacht. Hier stand die Mit­tei­lung zu lesen, dass „auf­grund des zen­tra­len Schuss­waf­fen­ver­gleichs beim Bun­des­kri­mi­nal­amt Wies­ba­den mit den am Tat­ort auf­ge­fun­de­nen Pro­jek­ti­len (…) zwei­fels­frei fest[stehe], dass sowohl bei den Mor­den in Nürn­berg sowie auch in Mün­chen und Ham­burg die glei­che Tat­waf­fe, eine Pis­to­le vom Kal[iber] 7.65, ver­wen­det wor­den ist.“ Kurz: Das war damals von den Ermitt­lern an die Pres­se wei­ter­ge­ge­ben wor­den. Genau das aber wur­de in Ros­tock unter­las­sen. Evi­dent hier: Von Sei­ten der Poli­zei, hier die beim Poli­zei­prä­si­di­um Mit­tel­fran­ken ange­sie­del­te „Soko Halb­mond“, lie­fen die Ermitt­lun­gen zu die­ser Serie seit jener letz­ten Pres­se­er­klä­rung von Anfang Okto­ber 2002 nur noch auf Spar­flam­me.7 Die­se Situa­ti­on wird an einer erhel­len­den Aus­sa­ge des seit dem ers­ten Tötungs­de­likt an Enver Şimşek ermit­teln­den Poli­zei­be­am­ten Albert Vöge­ler aus Nürn­berg vor dem Land­tag in Meck­len­burg-Vor­pom­mern deut­lich: „Zu die­sem Zeit­punkt war ich allei­ne mit der gan­zen Serie beschäf­tigt bezie­hungs­wei­se habe das mehr ver­wal­tet. Gro­ße Ermitt­lun­gen kann man mit einem Mann nicht machen. Und des­we­gen war der Wunsch ans BKA, dass sie jetzt über­neh­men soll­ten.“ (PUA MV, S. 229)

Kla­rer als Vöge­ler das zum Aus­druck brach­te – ich war „allei­ne mit der gan­zen Serie beschäf­tigt“– kann man die am Boden lie­gen­de Poli­zei­ar­beit zu der im Febru­ar 2004 fort­ge­setz­ten Mord­se­rie nicht bilanzieren.

Nun waren die Mör­der 30 Mona­te spä­ter zurück­ge­kehrt und schlu­gen 670 Kilo­me­ter Luft­li­nie von Mün­chen ent­fernt erneut zu, und setz­ten so die Mord­se­rie fort.

Was passierte nun?

Der Ers­te Poli­zei­haupt­kom­mis­sar (EHK), Ermitt­lungs­lei­ter Scha­ren, erin­ner­te sich 15 Jah­re spä­ter in sei­ner Aus­sa­ge vor dem NSU-PUA MV dar­an, dass die Tat­sa­che, dass es sich bei der Ermor­dung von Meh­met Tur­gut um eine Tat im Rah­men einer Mord­se­rie gehan­delt habe, sei­tens der Kri­mi­nal­po­li­zei als ein „entscheidende[r] Wen­de­punkt“ im Ermitt­lungs­ver­fah­ren ange­se­hen wor­den sei, denn vor­her habe man es als ein „nor­ma­les Tötungs­de­likt“ ange­se­hen. „Bis dahin hät­ten sie gedacht, es sei eine Ein­zel­tat, ab dann sei bekannt gewe­sen, es hand­le sich um eine bun­des­wei­te Tötungs­se­rie, das LKA habe ange­ru­fen. Kur­ze Zeit spä­ter habe er einen Anruf des ehe­ma­li­gen Lei­ters der Soko Halb­mond, (Albert) Vöge­ler, bekom­men. Die Soko Halb­mond sei ja zu dem Zeit­punkt schon ein­ge­stellt gewe­sen, Vöge­ler habe die Mög­lich­keit gese­hen, die Ermitt­lun­gen wei­ter­zu­füh­ren.“8 Die in der Sache ermit­teln­de Staats­an­wäl­tin Kers­tin Grimm wur­de einen Tag spä­ter, am 12. März 2004 durch einen Anruf von EHK Scha­ren dar­über infor­miert, dass die Tat­waf­fe iden­ti­fi­ziert wor­den sei, und „die­se Čes­ká 83 bereits in vier wei­te­ren Mord­fäl­len in den Jah­ren von 2000 bis 2001 im gesam­ten Bun­des­ge­biet ver­wandt wor­den“ sei. (PUA MV, S. 108) Als sie davon erfah­ren habe, dass der Mord an Tur­gut Teil einer bun­des­wei­ten Mord­se­rie sei, „sei sie aus allen Wol­ken gefal­len. Sie habe sich sofort mit Herrn Sch(aren) getrof­fen und das wei­te­re Vor­ge­hen abge­stimmt. Dann soll­te die ‚Soko Halb­mond‘ ihre Arbeit wie­der auf­neh­men. (…) Am 17.03.2004 sei­en die Ermitt­ler K. und Vöge­ler aus Bay­ern nach Ros­tock gekommen.“
Doch eben das, was sich für die Ermittler*innen in Ros­tock in ihrer Erin­ne­rung als ein „ent­schei­den­der Wen­de­punkt“ dar­stell­te, ein Hin­weis bei dem die Staats­an­wäl­tin „aus allen Wol­ken“ gefal­len sein will, wur­de in der Fol­ge nicht an die Öffent­lich­keit wei­ter­ge­ge­ben. Staats­an­wäl­tin Grimm erin­ner­te sich in ihrer Aus­sa­ge dann noch dar­an, dass man bespro­chen habe, „dass es sinn­voll sei, wenn die Mord­se­rie in die Hand einer ein­zi­gen Staats­an­walt­schaft gelegt wür­de. Es sei an Bay­ern gedacht wor­den, es habe vie­le Indi­ka­tio­nen für Orga­ni­sier­te Kri­mi­na­li­tät gege­ben, das gin­ge nicht dezen­tral. Das sei aber abge­lehnt wor­den.“ Als Begrün­dung habe man aus­ge­führt, „dass es kei­nen Sach­zu­sam­men­hang gäbe, das kön­ne man sehr wohl regio­nal machen“, habe es gehei­ßen, wobei sie „die Ableh­nung der Über­nah­me durch die Staats­an­walt­schaft Fürth (die zu die­sem Zeit­punkt in den vor­an­ge­gan­gen vier Mord­fäl­len Şimşek, Özüd­oğru, Taş­köprü und Kılıç ermit­tel­te) sehr ver­wun­dert“ habe.10

Lan­ger Rede kur­zer Sinn: Es soll­te bis zum sechs­ten Mord an İsm­ail Yaşar am 9. Juni 2005 in Nürn­berg dau­ern, bis die bun­des­wei­te Öffent­lich­keit vom Mord an Meh­met Tur­gut als Teil der Mord­se­rie erfuhr. Nach­dem die Nürn­ber­ger Nach­rich­ten über den Mord an Yaşar zunächst als fünf­tem der Serie berich­tet hat­ten, infor­mier­te die Poli­zei die Öffent­lich­keit in einer Pres­se­mit­tei­lung über den, wie es hieß, „Tat­zu­sam­men­hang mit wei­te­ren Tötungs­de­lik­ten.“ Dar­in stand zu lesen: „Seit kur­zem muss auch der Mord an Yunus TURGUT (25) am Vor­mit­tag des 25.02.2004 in Ros­tock zu die­ser Serie gezählt wer­den. T. war Ver­käu­fer in einem Döner­stand. Auch hier besteht Über­ein­stim­mung hin­sicht­lich der ver­wen­de­ten Waf­fe.“11

Rich­tig gele­sen: Durch die Mit­te Juni 2005 wahr­heits­wid­rig in Anschlag gebrach­te For­mu­lie­rung „seit kur­zem muss auch der Mord an Yunus TURGUT“ hat sich der Pres­se­spre­cher des Poli­zei­prä­si­di­ums Mit­tel­fran­ken ein­fach eines rhe­to­ri­schen Tricks bedient: Es ist absurd einen zeit­li­chen Abstand von 16. Mona­ten in die For­mu­lie­rung „… vor kur­zem“ zusam­men zu kür­zen. Hier geht es dar­um, zu kaschie­ren, dass eben die­ser Mord als Teil einer seit dem Sep­tem­ber 2000 in der Bun­des­re­pu­blik anhal­ten­den Mord­se­rie war, der von der Poli­zei gegen­über der Öffent­lich­keit für 16 Mona­te unter­schla­gen wor­den war. 

Von dem „Netz­werk von Kame­ra­den“, als der sich der NSU selbst bezeich­ne­te, wur­de das nicht ver­ges­sen. Als das Mit­glied des Kern­tri­os des NSU, Bea­te Zsch­ä­pe, nach der Selbst­ent­tar­nung und Selbst­mord der bei­den ande­ren Mör­der Anfang Novem­ber 2011 das soge­nann­te „Paulchen-Panther“-Bekennervideo ver­brei­te­te, wur­den bis auf Meh­met Tur­gut zu allen Mord­op­fern Fotos und auf den jewei­li­gen Mord­an­schlag bezo­ge­ne fak­si­mi­lier­te Pres­se­ar­ti­kel doku­men­tiert. Doch eben die­ser Mord tauch­te in der Pres­se für 16 Mona­te gar nicht und auch danach nie­mals pro­mi­nent als Teil der Serie auf. Neben­kla­ge­an­walt Har­dy Lan­ger führ­te hier aus, wie sich die Mör­der dann behal­fen: „Auf­fäl­lig anders – im Ver­gleich zu den übri­gen Čes­ká-Mord­ta­ten – ist das Feh­len jeg­li­cher Aus­schnit­te aus Zei­tun­gen zu die­sem Ereig­nis. Weder wur­den sol­che in der Früh­lings­stra­ße 26 (in Zwi­ckau) gefun­den, noch sind sol­che im sog. Beken­ner­vi­deo ver­ar­bei­tet. (…). Die dort im Video in der Schluß­fas­sung (….) unter der sog. ‚Deutsch­land­tour‘ zum fünf­ten Mord neben dem Foto von Meh­met Tur­gut ein­ge­stell­te Zei­tungs­über­schrift ‚Rät­sel um Mor­de‘ ent­stammt – offen­bar in Erman­ge­lung einer ‚pas­sen­den‘ Bericht­erstat­tung zum Ros­to­cker Mord – einem Arti­kel der ‚Nürn­ber­ger Nach­rich­ten‘ vom 10.11.2001 zu den ers­ten vier Mord­op­fern (… Der Unter­ti­tel: ‚Bereits vier Blut­ta­ten bekannt‘ ist im sog. Beken­ner­vi­deo der­art abge­deckt, daß nur das Wort ‚Blut­ta­ten‘ sicht­bar ist.).“

Kein Thema im Bundeskanzleramt?

Mit dem Ende Febru­ar 2004 in Ros­tock ver­üb­ten fünf­ten Mord der Čes­ká-Serie for­der­te eine Ban­de die Insti­tu­tio­nen des Sicher­heits­ap­pa­rats her­aus. Schwer vor­stell­bar, dass hier bei den Ver­ant­wort­li­chen nicht alle Warn­lam­pen ange­gan­gen sein sol­len: „Das muss­te auf­fal­len“, mut­maß­te der in den Jah­ren 1973 bis 1982 als Abtei­lungs­lei­ter im Bun­des­kanz­ler­amt täti­ge Sozi­al­de­mo­krat Albrecht Mül­ler kurz nach der Selbst­ent­tar­nung des NSU im Novem­ber 2011. Basie­rend auf sei­nen Arbeits­er­fah­run­gen in der werk­täg­li­chen Lage­be­spre­chung zur inne­ren Sicher­heit im Land, wies Mül­ler drauf hin, dass es „nicht vor­stell­bar“ sei, dass der Kreis der zehn bis 15 Teilnehmer*innen der Lage­be­spre­chung, zu denen u.a. der Chef des Bun­des­kanz­ler­amts und der Regie­rungs­spre­cher gehö­ren, „nicht spä­tes­tens nach der Ermor­dung des fünf­ten Tür­ken mit der glei­chen Pis­to­le hät­te wis­sen wol­len, was da vor­geht. Das muss­te auf­fal­len.“12

Was aber nun wirk­lich die Grün­de dafür sind, dass die Sicher­heits­be­hör­den nicht spä­tes­tens ab Mit­te März 2004 ange­fan­gen haben, zu der anhal­ten­den Mord­se­rie in aller Öffent­lich­keit Alarm zu schla­gen – sprich: die Öffent­lich­keit mit umfas­sen­den Infor­ma­tio­nen über den Stand der Din­ge, etwa die Über­nah­me der Ermitt­lun­gen durch das BKA und den Gene­ral­bun­des­an­walt, zu ver­sor­gen – ist bis heu­te unbe­kannt. Weder in den PUAs im Bun­des­tag ( NSU-PUA I 2014) noch in Schwe­rin (PUA MV 2021), auch nicht in dem zwi­schen 2013 – 2018 vor dem OLG in Mün­chen durch­ge­führ­ten Straf­ver­fah­ren wur­den die betref­fen­den Zeug*innen aus dem Sicher­heits­ap­pa­rat danach gefragt. 

Erinnern an den Tod von Mehmet Turgut

Die Stadt Ros­tock hat am 25. Febru­ar 2014 unter ande­rem im Bei­sein der Brü­der des Ermor­de­ten, Mus­ta­fa und Yunus Tur­gut, des Ober­bür­ger­meis­ters Roland Meth­ling, des Bot­schaf­ters der Repu­blik Tür­kei in Deutsch­land, Hüsey­in Avni Kars­lio­g­lu, sowie der Ombuds­frau der Bun­des­re­gie­rung für die Hin­ter­blie­be­nen der NSU-Opfer, Prof. Bar­ba­ra John, am Neu­dier­kower Weg eine Gedenk­plat­te für Meh­met Tur­gut ein­ge­weiht, der, so die Inschrift, „einer bun­des­wei­ten Mord­se­rie zum Opfer fiel“13 Der expli­zi­te Hin­weis auf die Mord­se­rie steht bis­lang ein­zig in den Mahn­ma­len für die Opfer des NSU quer durch die gan­ze Bun­des­re­pu­blik. Doch aus­ge­rech­net hier ist das aus der oben dar­ge­leg­ten Beschrei­bung unprä­zi­se ver­merkt: Denn gegen­über der Öffent­lich­keit exis­tier­te für die Poli­zei in der Zeit zwi­schen dem 11. März 2004 bis zum 10. Juni 2005 die Ermor­dung von Meh­met Tugut gar nicht als Teil einer Mord­se­rie. Und das obwohl sie es bes­ser wuss­te. Auch an die­se ver­deck­te Poli­zei­pra­xis soll bei dem nun­mehr anste­hen­den 20. Jah­res­tag der Ermor­dung von Meh­met Tur­gut erin­nert werden. 

1 LT Meck­len­burg-Vor­pom­mern, Beschluss­emp­feh­lung und Zwi­schen­be­richt des 2. PUA zur Auf­klä­rung der NSU-Akti­vi­tä­ten in Meck­len­burg-Vor­pom­mern, Drs 76211 vom 2.6.2021URL: https://​www​.land​tag​-mv​.de/​f​i​l​e​a​d​m​i​n​/​m​e​d​i​a​/​D​o​k​u​m​e​n​t​e​/​P​a​r​l​a​m​e​n​t​s​d​o​k​u​m​e​n​t​e​/​D​r​u​c​k​s​a​c​h​e​n​/​7​_​W​a​h​l​p​e​r​i​o​d​e​/​D​0​7​-​6​0​0​0​/​D​r​s​0​7​-​6​2​1​1​.​pdf

3Opfer­per­spek­ti­ve Bran­den­burg, Ras­sis­ti­sche Anschlä­ge gegen Imbis­se 2000 – 2004 (Doku­men­ta­ti­on Febru­ar 2005). URL: https://www.opferperspektive.de/aktuelles/rassistische-anschlaege-gegen-imbisse-2000–2004

4AM, Neo­na­zis unter Ter­ror­ver­dacht / Der Bran­den­bur­ger Gene­ral­staats­an­walt ermit­telt gegen eine Jugend­grup­pe, die von Aus­län­dern betrie­be­ne Imbis­se ange­zün­det hat. Der Ver­dacht: Bil­dung einer ter­ro­ris­ti­schen Ver­ei­ni­gung, in: taz vom 20.8.2004, S. 1 URL: https://​taz​.de/​N​e​o​n​a​z​i​s​-​u​n​t​e​r​-​T​e​r​r​o​r​v​e​r​d​a​c​h​t​/​!​7​1​0​0​32/

5 Dani­el Schulz, Rech­ter Ter­ror mit Schrift­füh­rer und Kas­sie­rer / West­lich von Ber­lin woll­te eine Grup­pe Jugend­li­cher durch regel­mä­ßi­ge Brand­an­schlä­ge sämt­li­che Aus­län­der aus ihrer Stadt ver­trei­ben. Die Staats­an­walt­schaft hat Ankla­ge wegen Bil­dung einer ter­ro­ris­ti­schen Ver­ei­ni­gung erho­ben, in: taz vom 25.11.2004, URL: https://​taz​.de/​R​e​c​h​t​e​r​-​T​e​r​r​o​r​-​m​i​t​-​S​c​h​r​i​f​t​f​u​e​h​r​e​r​-​u​n​d​-​K​a​s​s​i​e​r​e​r​/​!​6​6​9​7​66/

6 Ple­nar­pro­to­koll Land­tag MV 7124 v. 9.6.2021, S. 106, URL: https://​www​.land​tag​-mv​.de/​f​i​l​e​a​d​m​i​n​/​m​e​d​i​a​/​D​o​k​u​m​e​n​t​e​/​P​a​r​l​a​m​e​n​t​s​d​o​k​u​m​e​n​t​e​/​P​l​e​n​a​r​p​r​o​t​o​k​o​l​l​e​/​7​_​W​a​h​l​p​e​r​i​o​d​e​/​P​l​P​r​0​7​-​0​1​2​4​.​pdf

7POL-MFR: (1872) Mor­de an tür­ki­schen Staats­an­ge­hö­ri­gen in Nürn­berg, Ham­burg und Mün­chen hier: Aktu­el­ler Ermitt­lungs­stand 08.10.2002 mit Bild­ver­öf­fent­li­chun­gen, URL: https://​www​.pres​se​por​tal​.de/​b​l​a​u​l​i​c​h​t​/​p​m​/​6​0​1​3​/​3​8​7​608

8 nsu-watch, Zeu­ge Bernd Scha­ren, Ers­ter Poli­zei­haupt­kom­mis­sar a.D. ‚(…) NSU-UA Meck­len­burg-Vor­pom­mern am 29.11.2019, URL: https://www.nsu-watch.info/2019/12/also-ich-brauche-mich-fuer-gar-nichts-entschuldigen-die-sitzung-des-nsu-untersuchungsausschusses-mecklenburg-vorpommern-am-29–11-2019/

9 https://www.nsu-watch.info/2019/12/keinerlei-rechtsradikales-schmierentum-keine-bekennerbriefe-die-sitzung-des-nsu-untersuchungsausschusses-mecklenburg-vorpommern-am-06–12-2019/

10 https://www.nsu-watch.info/2019/12/keinerlei-rechtsradikales-schmierentum-keine-bekennerbriefe-die-sitzung-des-nsu-untersuchungsausschusses-mecklenburg-vorpommern-am-06–12-2019/

11 POL-MFR (847), Döner­stand­be­sit­zer am 09.06.2005 in Nürn­berg erschos­sen hier: Tat­zu­sam­men­hang mit wei­te­ren Tötungs­de­lik­ten und Fahn­dungs­auf­ruf. Pres­se­stel­le vom 10.6.2005. URL: https://​www​.pres​se​por​tal​.de/ blaulicht/pm/6013/689016; zu die­ser Zeit galt als Vor­na­me es Ermor­de­ten noch der Vor­na­me sei­nes Bru­ders Yunus

12 Albrecht Mül­ler, Ich glau­be nichts von dem, was uns die poli­tisch Ver­ant­wort­li­chen über die Bekämp­fung des Rechts­ter­ro­ris­mus erzäh­len, auf: nach​denk​sei​ten​.de vom 22.11.2011, URL: http://​www​.nach​denk​sei​ten​.de/​?​p​=​1​1​383

13 Stadt Ros­tock, Tafeln am Gedenk­ort für Meh­met Tur­gut mit Inschrif­ten in deut­scher und tür­ki­scher Spra­che, PM vom 21.2.2014, URL: https://​rat​haus​.ros​tock​.de/​d​e​/​t​a​f​e​l​n​_​a​m​_​g​e​d​e​n​k​o​r​t​_​f​_​u​u​m​l​_​r​_​m​e​h​m​e​t​_​t​u​r​g​u​t​_​m​i​t​_​i​n​s​c​h​r​i​f​t​e​n​_​i​n​_​d​e​u​t​s​c​h​e​r​_​u​n​d​_​t​_​u​u​m​l​_​r​k​i​s​c​h​e​r​_​s​p​r​a​c​h​e​/​2​8​3​156