Graue Erinnerung an den NSU-Prozess in München

Der folgende Text wurde von Regisseurin Annalena Maaas Anfang des Jahres 2025 für ihr Theaterstück Graue Energie angefordert und ein Vortrag zur Generalprobe des Stückes am 23. Mai 2025 ohne vorherige Beschäftigung damit bestellt: nach der Generalprobe entschied sie sich, den Text und seinen Vortrag kurzerhand aus dem Stück zu werfen, weil er ihr doch irgendwie nicht ins Konzept passte. Experimentell war an diesem Vorgang allenfalls der Umgang mit dem Autor und seinem Werk. Hier also just for the record:

Schwarze Luftballons über dem Münchener Strafjustizzentrum zur Eröffnung des NSU-Prozesses am 6. Mai 2013 – Foto: NSU-Watch

„Die Zeugin Nuran K. kam am 30. Verhandlungstag Ende Juli 2013 erst am Nachmittag dran. Wir sahen sie nur von hinten oben, von der Tribüne aus, auf der „die Öffentlichkeit“ saß. Sie berichtete, wie sie am 29. August 2001 das Geschäft von Habil Kılıç betrat, um noch Brot zu besorgen. Vor dem Laden begegnete sie ihren 8-jährigen Sohn mit einem Freund. Sie betrat den Laden und traf dort niemanden an, aber sie hörte aus dem Hinterzimmer eine Kaffeemaschine blubbern und dachte, Herr Kılıç mache hinten Pause. Erst als sie zum Tresen trat, sah sie Habil Kılıç hinter dem Tresen liegen, in einer riesigen Blutlache. Was Nuran K. für eine Kaffeemaschine gehalten hatte, war das Röcheln des an seinem Blut erstickenden Sterbenden, der von zwei Kugeln, eine davon in den Kopf, getroffen worden war.
Nuran K. konnte sich nicht daran erinnern, dass ihr Sohn mit im Laden gewesen war. Auch nicht, dass er nach dem, was er dort gesehen hatte, in kinderpsychiatrische Behandlung musste. Auch auf mehrfache Nachfrage des Vorsitzenden konnte sie sich daran nicht erinnern. Wollte es nicht.

Störrischer Zeuge

Ende Juli 2015 sagte der bizarr ausstaffierter V-Mann-Führer Reiner Görlitz als Zeuge aus. Der Mitarbeiter des Brandenburgischen Verfassungsschutzes, der einen der wichtigsten Zeugen des Prozesses, Carsten Szczepanski, Deckname „Piatto“, geführt hatte, trug eine Perücke, Sonnenbrille und hatte seine Kleidung mit Stoff ausgestopft, um korpulenter zu wirken.
Die Unterlagen des störrischen Zeugen ließ das Gericht vorläufig beschlagnahmen. Wohlgemerkt, die Unterlagen eines Geheimdienst-Mitarbeiters, einer staatlichen Behörde.

Es gibt politische Gruppen, die nur 9 vom NSU Ermordete zählen, weil Michèle Kiesewetter Polizistin war.

Am 9. Dezember 2015 ließ die Hauptangeklagte Beate Zschäpe ihre Aussage von ihrem Anwalt Matthias Grasel verlesen. Vor dem Gerichtsgebäude bildeten sich von früh morgens an Schlangen von „Schaulustigen“, die zum grünen Eingang des Strafjustizzentrums drängten, weil sie dachten, Beate Zschäpe werde selbst sprechen.
In der Nacht zu diesem Tage war die Nebenklageanwältin im NSU-Prozess und unsere Freundin Angelika Lex ihrem Krebsleiden erlegen.
Der Vorsitzende Richter Manfred Götzl und einige andere Mitglieder des erkennenden Senats kamen später zu ihrer Beerdigung am Münchener Ostfriedhof.

Manchmal ist einem der Kopf nach vorne gekippt – im Sommer – wenn es draußen fast 30 Grad hatte.

Gesunde Ernährung

Auf dem Treppenabsatz, wo einer der Eingänge zum A 101 ist, war mit mobilen hölzernen Tafeln eine Art Gehege abgetrennt worden mit einem Pausenraum für Zuschauer*innen und einem innen noch einmal abgegrenzten Bereich für Journalist*innen. Irgendwann kam das Gericht der dringenden Anforderung „der Öffentlichkeit“ nach, in den Pausen Verpflegung anzubieten. Darunter waren auch Plastikschalen mit Salat und ekligem Dressing, um das Speisenangebot „gesünder“ zu machen und weniger kohlehydratlastig. Ob wir das eingefordert hatten, weil wir bemerkten, dass die ewigen Butterbrezen uns im Laufe der Zeit aufgehen ließen wie Hefeknödel, weiß ich nicht mehr genau. Zahlen musste man in eine „Kasse des Vertrauens“. Dieses Vertrauen hatten offenbar durchaus nicht alle verdient. Irgendwann hieß es, es fehlten mehr als 1000 Euro in dieser Kasse. Das ging durch die Presse. Ausgerechnet die Süddeutsche Zeitung, die sich so viel auf ihre angeblich exklusive Mitschrift des Prozesses zugute hielt, erweckte in ihrem Artikel zu diesem „Skandal“ den Eindruck, dass ausgerechnet die Betroffenen des NSU-Terrors und Angehörigen der Ermordeten sich hier ohne zu zahlen bedient hätten.

Am 99. Prozesstag wurde über das Spiel gesprochen, dass der NSU im Untergrund konzipierte, um es zur Sicherung des Unterhalts im Untergrund zu verkaufen. Eines dieser Spiele tauchte später im Besitz des britischen Holocaustleugners David Irving auf. Das Spiel hieß „Pogromly“. Eine der „Ereigniskarten“ des Spiels lautete: „Du hattest auf ein Judengrab gekackt. Leider hattest Du Dir hierbei eine Infektion zugezogen. Arztkosten 1000 RM“.

Wissen Sie, was ein „Splittergarten“ ist? Was für ein poetisches Wort. Es kommt aus der Kriminaltechnik, der Spurensicherung. Wenn es um eine Bombenexplosion geht, wird die gezündete Bombe identisch nachgebaut und in gesichertem Gelände zur Explosion gebracht, um die Wucht und Zerstörungskraft der Bombe zu messen. Dafür werden um die Bombe in bestimmten Abständen Metallwände aufgebaut, auf die die Splitter der Bombe auftreffen, wodurch man ihre kinetische Energie bestimmen kann. Im NSU-Prozess ging es dabei um den Nagelbombenanschlag auf die migrantisch geprägte Keupstraße in Köln am 9. Juni 2004. Die Bombe in einer Camping-Gasflasche bestand aus 5,5 kg Schwarzpulver und 800 10 Zentimeter langen Nägeln. Ein Schwerverletzter hatte 9 dieser Nägel in seinen Oberschenkeln. Er kam gerade zum Zeitpunkt der Explosion an der auf einem Fahrrad deponierten Bombe vorbei. Trotz massiver physischer und psychischer Beeinträchtigungen musste er über Jahre um eine Opferentschädigung gegen den Landschaftsverband Rheinland prozessieren.

Die Gesinnung des Mandanten

Bei einer Hausdurchsuchung beim Angeklagten Ralf Wohlleben wird sein „Schlaf-Shirt“ beschlagnahmt. Zu sehen ist darauf das Eingangstor des Vernichtungslagers Auschwitz-Birkenau. Darüber steht in Fraktur: „Eisenbahnromantik“. Einer der einschlägig rechten Szene-Verteidiger erklärt, von einem solchen Tshirt lasse sich nicht auf die Gesinnung seines Mandanten schließen.

Das Scharzpulver des „Stollendosenanschlags“ in der Kölner Probsteigasse hat sich in die Gesichtshaut der betroffenen 19-jährigen Medizinstudentin Maja M., die schwer verletzt wurde, eingebrannt. Die schwarzen Spuren im ihrem Gesicht nennt man „Schmutztätowierungen“.

Der Freiburger Psychiatrieprofessor Joachim Bauer war von der „Neu-Verteidigung Zschäpe“ in den Prozess geholt worden, um als psychiatrischer Gutachter die Angeklagte zu entlasten. Das geriet zum Desaster, als bekannt wird, dass Bauer den Prozess eine „Hexenjagd“ genannt und er versucht hatte, seiner „Probandin“ eine Schachtel Pralinen in die JVA zu schmuggeln. Dieser „unschuldige Akt von Humanität“, wie er es bezeichnete, trägt ihm einen Befangenheitsantrag ein. Den einzigen Befangenheitsantrag, dem in den über 5 Jahren Prozess stattgegeben wurde.

„Ivan, der Schreckliche“ im A 101

Im Verfahren gegen den einstigen Gebirgsjäger-Leutnant Josef Scheungraber erörterte sein Verteidiger Rainer Thesen, ob Geiselerschießungen zu jener Zeit nicht üblich waren und insoweit keiner Verfolgung Jahrzehnte später erheischten. Der 90-jährige Scheungraber war angeklagt, als Kommandant eines Gebirgsjägerzuges der „Wehrmacht“ am 26. Juni 1944 für die Ermordung von 14 Menschen verantwortlich gewesen zu sein, die im Rahmen einer Sühneaktion getötet wurden. 11 von ihnen waren in Falcano di Cortona in ein Haus gesperrt worden, dass die deutschen Soldaten dann in die Luft sprengten. Nur ein damals 15-Jähriger überlebte das Massaker schwer verletzt in den Trümmern. Gino M. sagte 64 Jahre nach der Gräueltat gegen Scheungraber aus. Seine trauriges Gesicht ist mir in Erinnerung geblieben.

Zwei Jahre später wurde noch „Ivan, der Schreckliche“ in einem Krankenbett in den A 101 gerollt. Der einstige KZ-Aufseher im Vernichtungslager Sobibor, Ivan Demjaniuk, wurde wegen „Beihilfe zum Mord“ an 28.060 Menschen zu einer Freiheitsstrafe von 5 Jahren verurteilt. Der Tod des 92-Jährigen verhinderte, dass das Urteil rechtskräftig wurde. In Sobibor sind in den Jahren 1942 und 1943 etwa 250.000 Jüdinnen und Juden vergast worden.“

„Erinnern heißt kämpfen“: Die Zukunft des Strafjustizzentrums in München

Das frühmorgendlich erleuchtete Strafjustizzentrum am 9. Dezember 2015, dem Tag, als die NSU-Terroristin erstmals aussagen wollte – der „Glamour“ der Hauptangeklagten trieb viel Publikum in den Saal A101 (Foto: Burschel)

Das Münchener Strafjustizzentrum ist weit mehr als ein funktionaler Ort für juristische Abläufe. Derzeit steht es im Mittelpunkt einer Debatte über seine Zukunft: Sollte es abgerissen oder einer neuen Nutzung zugeführt werden? Noch ist das Gebäude in Betrieb, aber seine symbolische und historische Bedeutung wirft die Frage auf, ob und wie man diesen Ort bewahren sollte, wenn die Gerichte wie geplant umziehen.

Es ist ein Ort, der in der Geschichte der deutschen Justiz und ihrer Auseinandersetzung mit rechtem Terror und neonazistischen Netzwerken eine symbolische und tiefgreifende Bedeutung erlangt hat. Über Jahrzehnte hinweg war es Schauplatz bedeutender Verfahren, die nicht nur juristisch, sondern auch politisch und gesellschaftlich von größter Relevanz waren. Dazu zählen unter anderem der Prozess, der die rassistisch motivierte Mordserie des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ (NSU) verhandelte, sowie der gegen den Waffenlieferanten des Attentäters vom Olympia-Einkaufszentrum (OEZ), der im Juli 2016 neun Menschen ebenfalls aus rassistischen Motiven dort ermordet hat.

In einer Zeit, in der rechte Gewalt und rechter Terror immer wieder und immer mehr auf erschreckende Weise in Deutschland zutage treten, rückt die Diskussion um das Strafjustizzentrum in ein neues Licht. Im Rahmen einer Podiumsdiskussion, organisiert von der Initiative „JustizzentrumErhalten / AbbrechenAbbrechen“, gingen die Podiumsgäste der Frage nach, ob das Justizzentrum als Ort des Gedenkens an die hier verhandelten Gewaltverbrechen erhalten bleiben sollte, um Raum zu bieten für eine gesellschaftliche Auseinandersetzung mit dieser Geschichte, diesen Geschichten.

Auf dem Panel saßen Gisela Kollmann, die ihren Enkel Giuliano Kollmann bei dem rechten Anschlag im OEZ verlor, Patrycja Kowalska, eine Unterstützerin der Initiative „München OEZ Erinnern“, Friedrich Burschel von der Rosa-Luxemburg-Stiftung & NSU Watch sowie der Journalist Robert Andreasch, der für die Antifaschistische Informations-, Dokumentations- und Archivstelle München arbeitet. Sie alle verbindet das Anliegen, dass die Opfer rechter Gewalt nicht vergessen werden und dass der Staat endlich Verantwortung übernimmt – sowohl für die lückenlose Aufklärung solcher Taten als auch für die Anerkennung des rechten Terrors als systemisches Problem.

Der OEZ-Anschlag und die Kämpfe der Angehörigen

Im Jahr 2016 ereignete sich der rechtsterroristischer Anschlag im Münchener Olympia-Einkaufszentrum. Neun Menschen, überwiegend mit familiärer Migrationsgeschichte, fielen dem Anschlag zum Opfer, darunter auch Giuliano Kollmann, der damals 19-jährige Enkel von Gisela Kollmann. Der Täter, mit tief verwurzelten rassistischen und völkisch-nationalen Überzeugungen, plante die Tat systematisch und fand dabei Unterstützung von einem Waffenhändler, der ihn mit der Mordwaffe sowie „ausreichend“ Munition versorgte. Trotz offensichtlicher Hinweise auf die rechte Motivation, verharmoste man die Hintergründe des Anschlags lange. Die Behörden sprachen von einem „Amoklauf“, nicht von rechtem Terror.

Gisela Kollmann berichtet in der Diskussion von den Erfahrungen, die sie während des Prozesses gegen den Waffenhändler im Strafjustizzentrum in der Nymphenburgerstraße machte. „Ich wollte nur, dass er mir einmal in die Augen sieht, aber er konnte es nicht“, erzählt sie. Kollmanns Erlebnisse im Gerichtssaal sind symptomatisch für die Art und Weise, wie staatliche Institutionen mit den Betroffenen umgehen: Ohne Empathie, ohne wirkliches Verständnis für den Schmerz und das Trauma, das solche Taten hinterlassen.  Floskeln wie „Sie müssen keine Angst haben, dass er ihre anderen Kinder tötet“ hätten diese Mißachtung sehr deutlich gemacht, sagt Gisela Kollmann. Die Hinterblieben werden durch den Prozess weiter traumatisiert – diesmal durch den Staat, der sie hätte schützen und unterstützen sollen.

Diese Erfahrungen sind keine Einzelfälle. Die Initiative „München OEZ Erinnern“, der auch andere Angehörige und Überlebende des Anschlags angehören, kämpft seit Jahren dafür, dass der Anschlag als das anerkannt wird, was er war: ein rechtsterroristischer Angriff. Patrycja Kowalska, die die Initiative unterstützt, betont, dass dieser Kampf nicht nur ein persönlicher ist. Es geht um das politische und gesellschaftliche Bewusstsein, dass rechter Terror ein systematischer Angriff auf das Leben und die Würde von Menschen ist – motiviert  durch gruppenbezogenen Hass und getragen von rechter Ideologie.

Parallelen zum NSU-Prozess

Auch im gigantischen, 438 Tage dauernden NSU-Verfahren dort wurden die Angehörigen der Opfer oft ignoriert und ihre Interessen aktiv missachtet. Der NSU, eine neonazistische Terrorzelle, war für die Morde an zehn Menschen, überwiegend Migranten, verantwortlich. Doch ähnlich wie im OEZ-Fall wurde auch hier lange an einem Narrativ festgehalten, das die Verantwortung des Staates und die Rolle eines hinter dem Kern-Trio stehenden, umfangreichen rechten Netzwerks kleinredete. Die jahrelangen Ermittlungen und der anschließende Gerichtsprozess zeigten, wie tief strukturelle Ignoranz und institutionelles Rassismus verankert sind, wenn es um die Aufklärung und Verfolgung rechten Terrors geht.

Der NSU-Prozess offenbarte zudem, dass der NSU keineswegs isoliert agierte. Ein breites Netzwerk von Unterstützern half der Terrorgruppe, sich jahrelang dem Zugriff der Behörden zu entziehen. Beobachter des Prozesses betonen, dass weit über 100 Personen in dieses Netzwerk involviert waren, viele von ihnen als aktive Mittäter oder Unterstützer. Trotz dieser klaren Beweise wurde im Prozess versucht, die Verantwortung des Staates und der Verfassungsschutzbehörden herunterzuspielen, die den NSU über zahlreiche Informant*innen in unmittelbarer Nähe der Täter*innen und über das Geld für deren Dienste erst überhaupt mit aufgebaut und unter Beobachtung gehabt hätten, aber dann eben nicht gestoppt hätten.

Auch im NSU-Prozess war der Gerichtssaal geprägt von einer bedrückenden Hierarchie. Die 93 Nebenkläger*innen, die Familien der Opfer, die im Verfahren von mehr als 60 Rechtsanwält*innen vertreten wurden, saßen im Saal A101 unter der Tribüne, auf der die Presse und die Öffentlichkeit über ihnen thronten. Diese räumliche Anordnung spiegelte die reale Marginalisierung der Opfer und ihrer Angehörigen wider, die um Gehör und Anerkennung kämpften, während die staatlichen Institutionen versuchten die eigenen Versäumnisse zu verdecken.

Die Bedeutung der Räume des Justizzentrums

Angesichts dieser Geschichte wird die historische Bedeutung der Räume des Justizzentrums besonders deutlich. Diese Wände haben Zeugenberichte von Menschen gehört, deren Familien durch rechten Terror zerstört wurden. Sie haben die Bemühungen gesehen, den Staat zur Verantwortung zu ziehen, und zugleich das Scheitern staatlicher Institutionen, sich der vollen Wahrheit über diese Verbrechen zu stellen. Die Prozesse, die hier stattfanden, sind Zeugnisse eines fortwährenden Kampfes – nicht nur gegen die Täter, sondern auch gegen eine Gesellschaft, die allzu oft wegschaut.

Das Justizzentrum könnte, wenn es mit einem Ort des Gedenkens – etwa im A101 – erhalten bliebe, all diese Geschichten bewahren. Es wäre ein Mahnmal, das nicht nur an die Opfer erinnerte, sondern auch daran, wie institutionelles Versagen rechten Terror ermöglicht und begünstigt hat.

„Reichsbürger“-Prozesse und die Kontinuität rechten Terrors

Nicht nur vergangene Prozesse sind hier von Bedeutung: In den gleichen Hallen finden heute die „Reichsbürger“-Prozesse statt.

Die „Reichsbürger“, eine Bewegung, die die Legitimität der Bundesrepublik Deutschland ablehnt und sich oft durch rechte, antisemitische und verschwörungstheoretische Überzeugungen auszeichnet, stehen derzeit im Zentrum zahlreicher Gerichtsverfahren. Diese Prozesse, die ebenfalls im Justizzentrum geführt werden, knüpfen direkt an die Tradition der Auseinandersetzung mit rechtem Terror an. Wie schon bei den NSU-Morden und dem OEZ-Anschlag zeigt sich auch hier, dass rechte Ideologien nicht isoliert, sondern in Netzwerken agieren – unterstützt werden die Akteur*innen von Gleichgesinnten, teils mit weitreichenden Verbindungen in gesellschaftliche und staatliche Strukturen.

Diese Kontinuität rechter Gewalt und ihre bedrohliche Präsenz in der Gegenwart verdeutlichen, wie notwendig eine Auseinandersetzung mit der Geschichte des Justizzentrums ist. Der Abriss dieses symbolträchtigen Ortes wäre ein Verlust, der weit über das rein Architektonische hinausgeht.

Warum der Mord an Süleyman Taşköprü so lange als Teil der NSU-Serie verschleiert wurde

Zur Erinnerung an den 23. Todestag von Süleyman Taşköprü

Süleyman Taşköprü bat am Mittwoch, 27. Juni 2001, gegen 10.45 Uhr seinen Vater Ali, sich um den Einkauf von Waren zu kümmern. Danach muss er in seinem Gemüseladen in der Schützenstraße 39 in Altona von seinen Mördern überrascht worden sein. Sie erschossen ihn mit drei Kugeln, abgegeben aus zwei Pistolen, einer Česká 83 und einer Bruni. Als sein Vater um ungefähr 11.15 Uhr wieder zurückkehrte, fand er seinen Sohn auf dem Fußboden des Verkaufsraumes liegend mit einer blutenden Kopfverletzung vor. Wenig später konnte der Notarzt nur noch den Tod feststellen. Kurz darauf traf die Polizei ein und nahm die Ermittlungen in dem Tötungsdelikt auf. Die lokale Presse in der Stadt (BILD-Zeitung, Hamburger Morgenpost, Hamburger Abendblatt) berichteten dazu in den folgenden Tagen. Im Hamburger Abendblatt (HAB) war über einen „mysteriösen Mord am helllichten Tag“ sowie einer „Hinrichtung im Gemüseladen“ zu lesen. Aus der Sicht der polizeilichen Ermittler*innen lag das Motiv „noch völlig im Dunkeln“. Dem Abendblatt war es aber hier wichtig, dahingehend über das Motiv zu spekulieren, dass für die Tat „Schutzgelderpressung“ in Frage komme, wo „in vielen Fällen (…) die verbotene kurdische PKK dahinter“ stecke. (HAB v. 28.6.2001)

Vater Taşköprü: Deutsche Täter

Noch am Tag des Mordes vernahm die Polizei Taşköprüs Vater das erste Mal. Er habe bei seiner Rückkehr vor dem Geschäft zwei Männer gesehen, gab er zu Protokoll. Beide hätten gleich ausgesehen und seien 25 bis 30 Jahre alt gewesen. Auf die Frage: „Deutsche oder Türken?“, antwortete er: Deutsche. Ein Streit, in den sein Sohn habe verwickelt sein können, sei ihm nicht bekannt gewesen. Zwei Tage später gab es eine zweite Vernehmung. Er bekräftigte erneut, bei seiner Rückkehr zum Laden zwei männliche Personen im Bereich vor dem Laden gesehen zu haben, die sich in südliche Richtung entfernt hätten. Er beschrieb sie als etwa 1,78 Meter groß und jung, höchstens 25 Jahre alt. Ob „deutsch“ oder „ausländisch“, wusste er nicht genau zu sagen, aber er schloss aus, dass sie „südländisch“ gewesen seien. Ihre Haarfarbe sei hell gewesen. Es gab jedoch im Zusammenhang mit der Tatzeit noch weitere Zeuginnen. Eine gab dabei an, sie habe in den vergangenen etwa 14 Tagen mehrfach einen BMW beobachtet, dessen Fahrer mit Süleyman Taşköprü gesprochen habe, weder freundlich noch aggressiv. Eine genauere Beschreibung konnte sie nicht geben, es habe sich jedoch um einen „Südländer“ gehandelt, gab diese Zeugin zu Protokoll. Eine weitere Zeugin sagte aus, sie habe in ihrer Wohnung über dem Geschäft einen lauten Streit zwischen zwei Männern wahrgenommen. Auf die Frage, ob auf Deutsch oder „ausländisch“ gebrüllt worden sei, wollte sie nicht ausschließen, dass auch „türkische Worte“ gefallen seien. Eine dritte Zeugin berichtete von einem wenige Tage zurückliegenden Streit, den sie mitbekommen habe: Drei „südländisch“ aussehende Männer hätten sich im Laden aufgehalten, einer von ihnen hätte dem späteren Opfer „aufgeregt und wütend“ damit gedroht, wiederzukommen.

Zunächst konnte die Polizei natürlich noch nicht wissen, dass es sich um den dritten Mord als Teil einer Serie handelte. Am 9. September 2000 war der türkische Blumenhändler Enver Şimşek in seinem Transportwagen an einer Ausfallstraße bei Nürnberg ebenfalls mit zwei Tatwaffen erschossen worden. Elf Monate später, am 13. Juni 2001, also gerade einmal zwei Wochen vor der Ermordung Taşköprüs war – ebenfalls in Nürnberg – der türkische Staatsangehörige Abdurrahim Özüdoğru in seiner Änderungsschneiderei mit einer Pistole Marke Česká 83 ermordet worden. Das ergab die unmittelbar nach den beiden Taten vorgenommenen kriminaltechnische Untersuchung des Bundeskriminalamtes (BKA). Mit der Česká 83 war dieselbe Waffe als Tatwaffe verwendet worden. Vom Polizeipräsidium Mittelfranken (Nürnberg) war das schon fünf Tage nach der Tat in einer Pressemitteilung kommuniziert worden.[1]

Über Hamburg hinaus

Der Wissensstand der Hamburger Ermittler*innen zu der Mordsache Taşköprü sollte sich aber schnell und gravierend ändern. Als sie noch am Tattag zu dem Mord an Taşköprü ein Fernschreiben an bundesweite Dienststellen absetzten, meldeten sich schon kurz darauf die Nürnberger Kolleg*innen, die in der Mordsache Özüdoğru ermittelten. Offenbar kam ihnen der Modus Operandi der Mordtat bekannt vor. Jahre später, Ende Juni 2005 nach dem siebten Mord in der Serie, rapportierte das Hamburger Abendblatt die Aussage eines ungenannten Hamburger Ermittlers aus der Mordkommission: Sie seien noch am späten Abend des 27. Juni 2001 von Nürnberger Kolleg*innen angerufen worden. Dadurch sei ihnen klar geworden, „dass der Fall über Hamburg hinausgeht“. (HAB v. 23.6.2005) Einen Tag später informierten die Nürnberger Polizist*innen ihre Hamburger Kolleg*innen per Fax darüber, dass „die gleiche Tatwaffe“ bei der Tötung von zwei türkischen Staatsbürgern verwendet worden sei. Das war eine außerordentlich wichtige Information. Die Ermittler*innen sowohl in Hamburg wie auch in Nürnberg hätten also allen Grund dazu gehabt – umgangssprachlich formuliert – Alarm zu schlagen: Es war doch definitiv klar, dass man mit einer Mordserie in zwei großen Städten in der Bundesrepublik konfrontiert war. Und was passierte nun? Richtig: Zwecks genauer Prüfung der Tatwaffe wandten sich die Hamburger Ermittler*innen an das BKA und warteten. Wie lange?  Es sollte lange zwei Monate, sprich bis zum 31. August 2001, dauern, bis das BKA die Identität der Tatwaffen im Hamburger und den beiden Morden an Şimşek  und Özüdoğru feststellte. Gleich dazu die nächste Frage: Warum hat das BKA die eigentlich seit Ende Juni 2001 anstehende kriminaltechnische Untersuchung erst Ende August abgeschlossen?  In München hatte sich, keine 72 Stunden zuvor, der nächste Mord, der vierte in der Serie, ereignet: Am 29. August 2001 zwischen 10.35 und 10.50 Uhr erschossen die Mörder im „Frischmarkt“ in der Bad-Schachener-Straße 14 in München den hinter dem Kassentresen stehenden 38-jährigen türkischen Gemüsehändler Habil Kılıç. Das BKA ermittelte  hier binnen kürzester Frist, schon am 4. September, dass es sich um dieselbe Česká 83-Tatwaffe wie bei den drei vorangegangen Morden gehandelt hatte. Denkbar wäre auch, dass sich nach dem Mord an Kilic sowohl das BKA wie auch die Hamburger Ermittler*innen mit einem Mal an die noch offene Anfrage bezüglich der Tatwaffe von Hamburg von Ende Juni 2001 erinnert hatten.

Deutlich zu lange Frist

Ende August 2013 wurde der Abschlussbericht des ersten Parlamentarischen Untersuchungsausschusses des  Bundestages zum NSU-Komplex veröffentlicht. In ihren gemeinsamen Bewertungen erklärten sich alle Fraktionen mit den in Bezug auf die Mordsache Taşköprü ungewöhnlich schleppend durchgeführten Ermittlungen nicht zufrieden. Eine „deutlich zu lange Frist“ ist da vermerkt. Ja, so darf man es wohl formulieren, um dann noch  nachzuschieben, dass leider „nicht geklärt werden konnte, wer für die Verzögerung die Verantwortung trug“, zumal „nach dem nächsten Mord in München (…) die Feststellung der Serienzugehörigkeit weniger als eine Woche“ gedauert habe.[2]

Doch es kommt noch besser: Das Polizeipräsidium Mittelfranken veröffentlichte aus direktem Anlass der Ermordung von Kılıç am 5. September 2001 eine Pressemeldung. In Bezug auf den „Mord an türkischen Staatsangehörigen in Nürnberg“ wird nun in der Überschrift auf einen „Zusammenhang mit Mordfall in München“ hingewiesen: „Auf Grund des Schusswaffenvergleichs“ bei den Morden an Şimşek (9.9.200) und Özüdoğru (13.6.2001) sei „eine Identität der Tatwaffen festgestellt“ worden. Nun sei auch „der türkische Staatsangehörige Habil K. in seinem Obst- und Gemüseladen erschossen aufgefunden“ worden. In der Pressemitteilung wird von der Polizei nicht von einer Mordserie gesprochen, aber weiter wird ausgeführt: „Wie jetzt feststeht, ist auch im Münchener Fall die Tatwaffe identisch. Alle Fälle sind bisher noch nicht geklärt.“[3] Alle Fälle? Der Mord an Süleyman Taşköprü wird doch explizit nicht erwähnt. Warum wird er von der Polizei auch zu diesem Zeitpunkt offenbar nicht zu „allen Fällen“ gezählt? Und das obwohl ein paar Tage zuvor vom BKA die Identität der Tatwaffe bestätigt worden war.

„Türkische Mentalität“

Nächste Frage: Wie lange dauerte es denn nun bis die Ermittler*innen dazu bereit waren, die Öffentlichkeit von dem Mord an Taşköprü als Teil derselben Mordserie zu unterrichten? Kurze Antwort: Zwei weitere Monate. Erst am 9. November 2001 setzte das Polizeipräsidium Mittelfranken die Öffentlichkeit via Pressemitteilung nun auch über einen, wie sie formulierte, „Zusammenhang jetzt auch mit Mordfall in Hamburg“ in Kenntnis. Vier Monate waren nun vergangen nachdem die Nürnberger Ermittler*innen die Hamburger Polizeikolleg*innen im Mordfall Taşköprü auf den unmittelbaren Zusammenhang mit einer Mordserie aufmerksam gemacht hatten. Immerhin findet sich in dieser Pressemitteilung erstmals der Begriff „Mordserie“. Hier hielt es die Polizei für angezeigt, darauf hinzuweisen, dass sich „nach Zeugenangaben (…) zwei Tage vor dem Verbrechen (an Taşköprü) drei Türken in dem Laden aufgehalten haben und sich mit dem späteren Mordopfer in sehr aggressiver Weise gestritten haben.“[4]

Die Polizei fertigte nach diesen Angaben ein Phantombild an. Die zu der Pressemitteilung hinzugefügte Bildveröffentlichung zeigte zwei „südländisch“ aussehende Verdächtige. Den Betrachter*innen wird so nahegelegt, es habe sich  um einen Streit „unter den Türken“ gehandelt.. Ignoriert wurden die gegenläufigen Angaben in den Tatbeobachtungen des Vaters von Süleyman Taşköprü, der ja ausgeschlossen hatte, dass die beiden Täter „südländisch“ ausgesehen hätten, auch weil von ihm deren Haarfarbe als hell beschrieben worden war. Denkbar hier, dass die Polizeibeamt*innen dieser Aussage aus einem bestimmten Grund keine besondere Aufmerksamkeit schenken wollten: So formulierte diese Pressemitteilung eine in der Sache zwar falsche, gleichwohl für die weiteren polizeilichen Ermittlungen in den nächsten Jahren wirksame rassistische Erzählung: „Die Ermittlungen gestalteten sich aufgrund der türkischen Mentalität und der damit verbundenen Zurückhaltung sowie der Sprachbarriere von Anfang an sehr schwierig.“

Keine Soko für Hamburg

Auch heute noch türmen sich die weiter offenen Fragen zu den Ermittlungen der Hamburger Polizei im Mordfall Taşköprü auf. Wie mag denn gerade in den ersten Monaten nach dem 27. Juni 2001 die Zusammenarbeit zwischen den Hamburger und den Nürnberger Strafverfolgungsbehörden ausgesehen haben, die der Öffentlichkeit in der Pressemitteilung vom 9.11.2001 als „eng“ vorgestellt worden war?  Wie eng konnte sie gewesen sein, wenn schon im Nürnberger Fernschreiben vom 28. Juni 2001 darauf hingewiesen wurde, dass zwei Tötungsdelikte an türkischen Staatsbürgern in Nürnberg mit der gleichen Tatwaffe verübt worden seien? Und warum wurde in Hamburg nicht wie in Nürnberg Mitte September 2001 eine Soko gebildet, als allmählich klar wurde, dass es sich um eine Mordserie handelte? Fragen über Fragen.

Die Hamburger Sicherheitsbehörden haben den parlamentarischen Untersuchungshausschüssen zum NSU bislang allein Kriminaloberrat Felix Schwarz als Zeugen zur Verfügung gestellt. Und der trat seinen Dienst in der diesbezüglichen Mordkommission erst ab dem 1. Februar des Jahres 2006 an. Insofern konnte er bei seinen Befragungen im Berliner und Mecklenburger Untersuchungsausschuss für die Zeit der polizeilichen Ermittlungen in Hamburg in der Mordsache Taşköprü in den Jahren 2001 -2003 vieles allenfalls vom Hörensagen kolportieren.

Grüne Schritte

Mitte April 2023 wurde der Antrag der Partei Die Linke in der Hamburger Bürgerschaft auf die Einsetzung einen NSU-Untersuchungsausschusses abgelehnt. Bei Annahme hätte dieses Gremium in weniger als sechs Monaten seine Arbeit aufnehmen können. Von der Fraktion der Grünen war der Antrag der Linken trotz eines gegenläufigen Parteitagsbeschlusses nicht unterstützt worden. Gemeinsam mit der SPD nahm sie in der Bürgerschaft den Antrag an, nunmehr die „Aufarbeitung des NSU-Komplexes im Rahmen einer wissenschaftlichen Studie“ durchzuführen.[5] Das sei doch „ein großer Schritt in Richtung umfassenderer Aufklärung“, gaben sich die Grünen in einer Pressemitteilung damals überzeugt.  Mehr noch: Die Grünen bezeichneten es als ganz „entscheidend (…), dass die Aufklärungsarbeit nun endlich und intensiv vorangetrieben wird.“ Eben dies „sollte der Fokus der Debatte sein und bleiben.“[6] Wie wurde nun die Aufklärungsarbeit „intensiv vorangetrieben?“ Die Fortschritte sind schleppend: Nach jüngster Auskunft der Pressestelle der Hamburger Bürgerschaft gibt es inzwischen  bei der Präsidentin der Hamburgischen Bürgerschaft einen Beirat, der zunächst nur damit beauftragt ist, ein Vergabeverfahren bis zum Ende das Jahres 2024 abzuschließen, „so dass mit der wissenschaftlichen Aufarbeitung zum Jahresbeginn 2025 begonnen werden kann. Ein Büro für den Beirat ist nicht eingerichtet, er tagt in den Sitzungsräumen der Bürgerschaft.“ (Mail an den Verfasser vom 18.6.2024)

Somit darf zunächst einmal trocken festgestellt werden: Der von den Grünen Mitte April 2023 vor mehr als einem Jahr versprochene  „große Schritt“ in Sachen „umfassender“ NSU-Aufklärung in Hamburg ist bislang unterblieben. Für die seit April 2023 als Alternative zu einem Untersuchungsausschuss angestrebte „wissenschaftliche Studie“ existiert auch am 23. Todestag von Süleyman Taşköprü noch nicht einmal eine Ausschreibung.

 

Fußnoten:

[1] Polizeipräsidium Mittelfranken POL-MFR: (1123) Mordfall Özüdoğru – hier: Zusammenhang mit Mordfall Şimşek, PM vom 18.6.2001, URL: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/6013/257963

[2] BT-Drs. 17/14600 v. 22.8.2013, S. 835

[3] Polizeipräsidium Mittelfranken (Nürnberg) POL-MFR: (1705) Mord an türkischen Staatsangehörigen in Nürnberg – hier: Zusammenhang mit Mordfall in München, PM vom 5.9.2001, URL: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/6013/279915

[4] Polizeipräsidium Mittelfranken POL-MFR: 2073. Morde an türkischen Staatsangehörigen in Nürnberg und München hier: Aktueller Ermittlungsstand: 9.11.2001 mit Bildveröffentlichungen Zusammenhang jetzt auch mit Mordfall in Hamburg, URL: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/6013/298764

[5] FHHH Drs. 22/11561 v. 12.4.2023

[6] Grüne Hamburg, NSU-Aufklärung: Umfassende Studie als wichtiger Schritt Richtung umfassenderer Aufklärung, PM vom 13.4.2023, URL: https://www.gruene-hamburg.de/nsu/

Zum Weiterlesen

Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft, Der NSU-Komplex in Hamburg / Das Recht auf Aufklärung verjährt nicht, Hamburg 2023