Antifaschismus unter Anklage: Ein Trip nach Budapest zum Prozess gegen Maja T.

Landgericht Budapest: Schauplatz eines Schauprozesses vor der Machtkulisse des Gerichtsgebäudes. Foto: Burschel

Der ungarische Staat führt seit 2025 einen offenen Angriff auf den Antifaschismus. Was als Schutz der „öffentlichen Ordnung“ deklariert wird, ist in Wahrheit die politische Kriminalisierung einer Haltung, die sich gegen Faschismus, Rassismus und autoritäre Herrschaft richtet. Antifaschistische Zusammenkünfte werden nach einer neuen rechtlichen Regelung seit Herbst 2025 nicht mehr als legitime politische Versammlungen behandelt, sondern in den Bereich der inneren Sicherheit verschoben.
Seit geraumer Zeit ist dies nun in Budapest gängige Praxis:. Während antifaschistische Solidaritätskundgebungen selbst in kleinster Form untersagt werden, erhalten Neonazigruppen regelmäßig Genehmigungen für Aufmärsche, Konzerte und sogenannte Gedenkmärsche. Seit Jahrzehnten existieren in Ungarn offen agierende neonazistische Strukturen. Jährlich finden Dutzende Veranstaltungen statt, oft mit internationaler Beteiligung.1 Besonders deutlich zeigt sich das rund um den so genannten Tag der Ehre. Seit fast dreißig Jahren dient dieses Ereignis der Verherrlichung der Hitlerschen Wehrmacht und der faschistischen ungarischen Pfeilkreuzler. Auch wenn einzelne Demonstrationen formal verboten wurden, finden die Aktivitäten faktisch immer statt, umetikettiert als „Gedenkwanderung“. Tausende Neonazis aus ganz Europa reisen dafür nach Budapest. Der Staat weiß davon. Und er lässt sie gewähren.

Dass antifaschistische Proteste gegen diese internationalen Nazitreffen in den vergangenen Jahren anwuchsen, wird heute explizit gegen sie verwendet. Nicht die faschistische Mobilisierung, sondern der antifaschistische Widerstand wird kriminalisiert.

Der Prozess gegen Maja T.

In dieses politische Klima ist der Prozess gegen Maja T. eingebettet. Der Antifaschist*in wird vorgeworfen, im Februar 2023 am Rande des „Tags der Ehre“ am 11. Februar an Angriffen auf Neonazis beteiligt gewesen zu sein. Von einem regulären Strafverfahren kann hier kaum gesprochen werden. Der Prozess funktioniert vor allem als politisches Signal.

Maja T. sitzt seit fast 600 Tagen in Untersuchungshaft. Die Länge dieser Haft steht in keinem Verhältnis zum bisherigen Prozessverlauf. Die Beweislage ist dünn. Videos zeigen keine aktive Tatbeteiligung. Zeug:innen konnten keine eindeutige Identifikation vornehmen. Konkrete Tatbeiträge sind nicht nachweisbar. Dennoch fordert die Staatsanwaltschaft eine drakonische Strafe bis zu 24 Jahren Haft.

Besonders schwer wiegt der Vorwurf der „kriminellen Vereinigung“. Das Gericht stützt sich dabei maßgeblich auf Akten deutscher Behörden, ohne eigene Ermittlungen vorgenommen zu haben oder die Angaben der Deutschen auch nur einer kritischen Prüfung zu unterziehen. Weder Hierarchien noch konspirative Strukturen oder gemeinsame Tatentschlüsse konnten belegt werden. Trotzdem wird an diesem Vorwurf festgehalten, entgegen alle rechtsstaatlichen Standards.

Hinzu kommt die rechtswidrige Auslieferung Majas nach Ungarn. Obwohl in Deutschland gegen die Auslieferung ein Eilantrag an das Bundesverfassungsgericht lief, wurde Maja im Juni 2024 in einer Nacht-und-Nebel-Aktion an die ungarischen Behörden überstellt. Damit schufen die deutsche Stellen vollendete Tatsachen, noch bevor das Bundesverfassungsgericht zu einer Entscheidung kommen konnte. Wenig später stellte das Gericht fest, dass diese Auslieferung gegen grundlegende rechtsstaatliche Prinzipien verstieß. Die bekannten Risiken politischer Verfolgung und unmenschlicher Haftbedingungen in Ungarn hätten zuvor ausreichend geprüft werden müssen. Der deutsche Staat entzog sich seiner Schutzpflicht und lieferte eine antifaschistische Aktivist*in bewusst einem autoritären Justizsystem aus. Die derzeitige Haft Majas ist also nicht nur das Ergebnis ungarischer Repression, sondern auch Folge eines deutschen Rechtsbruchs.

Auch wurden zentrale Verfahrensunterlagen nur teilweise übersetzt und der Zugang zu Beweismaterial war für Maja stark eingeschränkt. Hinzu kommt, dass Anträge der Verteidigung, etwa aufgrund von Majas massiv geschwächtem Gesundheitszustand nach einem Hungerstreik, abgelehnt wurden. Von einem fairen Verfahren kann keine Rede sein.

Der Prozess zeigt, wie politischer Wille juristische Prinzipien verdrängt und auf ein bestimmtes erwünschtes Urteil hin beeinflusst. Als die Verteidigung dies anbringt, schaut der Richter, wie die meiste Zeit stur geradeaus. Das Verfahren wird abgespult, ohne dass Reaktionen der beteiligten Akteur*innen des Gerichts und der Staatsanwaltschaft auch nur zu erkennen wären. Was sich im Gerichtssaal abspielt, ist ein Spiegel der politischen Lage in Ungarn selbst. Rund 90 Prozent der Medien stehen unter staatlicher Aufsicht. Proteste werden unterbunden. Trotzdem geht das alltägliche Leben irgendwie weiter. Gewalt ist meist nur unter der Oberfläche spürbar. Auf den Straßen wirkt alles „normal“, es bleibt weitgehend ruhig. In der Gesellschaft herrscht eine auffällige Apathie gegenüber der politischen Situation.2

Trapped in Budapest: Maja T. bei der Vorführung in Ketten am 22. Januar 2026, dem 16. Verhandlungstag im Landgericht Budapest. Foto: Burschel

Politische Justiz

Der Fall Maja T. ist kein Einzelfall, sondern Ausdruck einer umfassenderen autoritären Entwicklung. Seit Jahren wickelt die Orbán-Regierung den Rechtsstaat systematisch ab. Staatliche Propaganda arbeitet offen mit rassistischen, antisemitischen und sozialdarwinistischen Motiven. Ein Fokus liegt dabei auch auf der queeren Community in Ungarn. Auch Armut wird ethnisiert, gesellschaftliche Konflikte werden auf Minderheiten projiziert.3

Dabei übernimmt der Staat zentrale Elemente faschistischer Ideologie selbst und macht klassische Neonazistrukturen zugleich politisch entbehrlich, so berichten antifaschistische Aktivist*innen übereinstimmend. Neonazistische Strukturen werden geduldet, teils eingebunden, aber bewusst klein gehalten. Ihre Ideologie: Nationalismus, Homophobie und Rassismus. Sie wird durch Orbáns Regierungspolitik effektiver umgesetzt als durch ihre eigenen Strukturen.

Diese Entwicklung ist kein ungarischer Sonderfall. Weltweit verschärft sich die autoritäre Wende in Rekordgeschwindigkeit. Die Krise des globalen Kapitalismus, verschärfte geopolitische Konkurrenz , die zunehmend unkalkulierbaren Folgen des Klimawandels und militärische Eskalationen begünstigen faschistische Tendenzen. Antifaschismus gerät zunehmend unter Druck, in den USA ebenso wie in Europa und in Deutschland, wo die AfD sich die Hände reibt angesichts der anti-antifaschistischen Eskalation.

Dass Orbáns Macht dennoch nicht grenzenlos ist, zeigen Massenmobilisierungen der letzten Jahre, wie etwa vergangenes Jahr die große Pride Parade mit über 300.000 Teilnehmenden aus aller Welt, die trotz eines Verbots (unter dem Schirm des liberalen Budapester Bürgermeisters) stattfand. Deshalb greift das Regime auf das klassische faschistische Instrumentarium zurück: Propaganda, Angstmache, rechtliche Willkür und Kriminalisierung politischer Gegner*innen.

Antifaschismus bleibt notwendig

Die Kriminalisierung des Antifaschismus ist eine Etappe auf dem Weg in den Faschismus. Wer heute schweigt, wenn Antifaschismus kriminalisiert und verboten wird, stellt sich faktisch auf die Seite der Repression. Die Geschichte zeigt, dass Faschismus nicht von selbst verschwindet. Er wird bekämpft oder er setzt sich durch.

Auch ein möglicher Machtverlust Orbáns würde den Faschismus nicht automatisch beenden. Der antifaschistische Kampf – vom Aktivismus bis in die werteorientierte bürgerliche Mitte – bleibt eine gesellschaftliche Aufgabe. Er richtet sich nicht nur gegen organisierte Neonazis, sondern gegen die politischen und sozialen Bedingungen, die aktuell weltweit autoritäre Herrschaft hervorbringen.

„Wenn du wissen willst, was du in den 1930-er Jahren getan hättest“, heißt es auf einem antifaschistischen Blog aus Budapest, „dann schau dir an, was du heute tust.“

Ungarn liefert dafür derzeit ein bedrückendes Klima, doch die Geschichte ist noch nicht abgeschlossen.

Fußnoten:

1 VVN-BdA. (12. Februar 2024). Erneut behindert die ungarische Polizei Proteste gegen Nazi-Event „Tag der Ehre“. Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes

2 Verseck, K. (2014, 22. Mai). Ungarn: Wo Rechtsextremismus in der Mitte der Gesellschaft angekommen ist. Bundeszentrale für politische Bildung (bpb)

3 PRO ASYL. (2015, 10. Juni). Rassismus und Antisemitismus in Ungarn: Bericht des Europarates übt massive Kritik. PRO ASYL.

Graue Erinnerung an den NSU-Prozess in München

Der folgende Text wurde von Regisseurin Annalena Maaas Anfang des Jahres 2025 für ihr Theaterstück Graue Energie angefordert und ein Vortrag zur Generalprobe des Stückes am 23. Mai 2025 ohne vorherige Beschäftigung damit bestellt: nach der Generalprobe entschied sie sich, den Text und seinen Vortrag kurzerhand aus dem Stück zu werfen, weil er ihr doch irgendwie nicht ins Konzept passte. Experimentell war an diesem Vorgang allenfalls der Umgang mit dem Autor und seinem Werk. Hier also just for the record:

Schwarze Luftballons über dem Münchener Strafjustizzentrum zur Eröffnung des NSU-Prozesses am 6. Mai 2013 – Foto: NSU-Watch

„Die Zeugin Nuran K. kam am 30. Verhandlungstag Ende Juli 2013 erst am Nachmittag dran. Wir sahen sie nur von hinten oben, von der Tribüne aus, auf der „die Öffentlichkeit“ saß. Sie berichtete, wie sie am 29. August 2001 das Geschäft von Habil Kılıç betrat, um noch Brot zu besorgen. Vor dem Laden begegnete sie ihren 8-jährigen Sohn mit einem Freund. Sie betrat den Laden und traf dort niemanden an, aber sie hörte aus dem Hinterzimmer eine Kaffeemaschine blubbern und dachte, Herr Kılıç mache hinten Pause. Erst als sie zum Tresen trat, sah sie Habil Kılıç hinter dem Tresen liegen, in einer riesigen Blutlache. Was Nuran K. für eine Kaffeemaschine gehalten hatte, war das Röcheln des an seinem Blut erstickenden Sterbenden, der von zwei Kugeln, eine davon in den Kopf, getroffen worden war.
Nuran K. konnte sich nicht daran erinnern, dass ihr Sohn mit im Laden gewesen war. Auch nicht, dass er nach dem, was er dort gesehen hatte, in kinderpsychiatrische Behandlung musste. Auch auf mehrfache Nachfrage des Vorsitzenden konnte sie sich daran nicht erinnern. Wollte es nicht.

Störrischer Zeuge

Ende Juli 2015 sagte der bizarr ausstaffierter V-Mann-Führer Reiner Görlitz als Zeuge aus. Der Mitarbeiter des Brandenburgischen Verfassungsschutzes, der einen der wichtigsten Zeugen des Prozesses, Carsten Szczepanski, Deckname „Piatto“, geführt hatte, trug eine Perücke, Sonnenbrille und hatte seine Kleidung mit Stoff ausgestopft, um korpulenter zu wirken.
Die Unterlagen des störrischen Zeugen ließ das Gericht vorläufig beschlagnahmen. Wohlgemerkt, die Unterlagen eines Geheimdienst-Mitarbeiters, einer staatlichen Behörde.

Es gibt politische Gruppen, die nur 9 vom NSU Ermordete zählen, weil Michèle Kiesewetter Polizistin war.

Am 9. Dezember 2015 ließ die Hauptangeklagte Beate Zschäpe ihre Aussage von ihrem Anwalt Matthias Grasel verlesen. Vor dem Gerichtsgebäude bildeten sich von früh morgens an Schlangen von „Schaulustigen“, die zum grünen Eingang des Strafjustizzentrums drängten, weil sie dachten, Beate Zschäpe werde selbst sprechen.
In der Nacht zu diesem Tage war die Nebenklageanwältin im NSU-Prozess und unsere Freundin Angelika Lex ihrem Krebsleiden erlegen.
Der Vorsitzende Richter Manfred Götzl und einige andere Mitglieder des erkennenden Senats kamen später zu ihrer Beerdigung am Münchener Ostfriedhof.

Manchmal ist einem der Kopf nach vorne gekippt – im Sommer – wenn es draußen fast 30 Grad hatte.

Gesunde Ernährung

Auf dem Treppenabsatz, wo einer der Eingänge zum A 101 ist, war mit mobilen hölzernen Tafeln eine Art Gehege abgetrennt worden mit einem Pausenraum für Zuschauer*innen und einem innen noch einmal abgegrenzten Bereich für Journalist*innen. Irgendwann kam das Gericht der dringenden Anforderung „der Öffentlichkeit“ nach, in den Pausen Verpflegung anzubieten. Darunter waren auch Plastikschalen mit Salat und ekligem Dressing, um das Speisenangebot „gesünder“ zu machen und weniger kohlehydratlastig. Ob wir das eingefordert hatten, weil wir bemerkten, dass die ewigen Butterbrezen uns im Laufe der Zeit aufgehen ließen wie Hefeknödel, weiß ich nicht mehr genau. Zahlen musste man in eine „Kasse des Vertrauens“. Dieses Vertrauen hatten offenbar durchaus nicht alle verdient. Irgendwann hieß es, es fehlten mehr als 1000 Euro in dieser Kasse. Das ging durch die Presse. Ausgerechnet die Süddeutsche Zeitung, die sich so viel auf ihre angeblich exklusive Mitschrift des Prozesses zugute hielt, erweckte in ihrem Artikel zu diesem „Skandal“ den Eindruck, dass ausgerechnet die Betroffenen des NSU-Terrors und Angehörigen der Ermordeten sich hier ohne zu zahlen bedient hätten.

Am 99. Prozesstag wurde über das Spiel gesprochen, dass der NSU im Untergrund konzipierte, um es zur Sicherung des Unterhalts im Untergrund zu verkaufen. Eines dieser Spiele tauchte später im Besitz des britischen Holocaustleugners David Irving auf. Das Spiel hieß „Pogromly“. Eine der „Ereigniskarten“ des Spiels lautete: „Du hattest auf ein Judengrab gekackt. Leider hattest Du Dir hierbei eine Infektion zugezogen. Arztkosten 1000 RM“.

Wissen Sie, was ein „Splittergarten“ ist? Was für ein poetisches Wort. Es kommt aus der Kriminaltechnik, der Spurensicherung. Wenn es um eine Bombenexplosion geht, wird die gezündete Bombe identisch nachgebaut und in gesichertem Gelände zur Explosion gebracht, um die Wucht und Zerstörungskraft der Bombe zu messen. Dafür werden um die Bombe in bestimmten Abständen Metallwände aufgebaut, auf die die Splitter der Bombe auftreffen, wodurch man ihre kinetische Energie bestimmen kann. Im NSU-Prozess ging es dabei um den Nagelbombenanschlag auf die migrantisch geprägte Keupstraße in Köln am 9. Juni 2004. Die Bombe in einer Camping-Gasflasche bestand aus 5,5 kg Schwarzpulver und 800 10 Zentimeter langen Nägeln. Ein Schwerverletzter hatte 9 dieser Nägel in seinen Oberschenkeln. Er kam gerade zum Zeitpunkt der Explosion an der auf einem Fahrrad deponierten Bombe vorbei. Trotz massiver physischer und psychischer Beeinträchtigungen musste er über Jahre um eine Opferentschädigung gegen den Landschaftsverband Rheinland prozessieren.

Die Gesinnung des Mandanten

Bei einer Hausdurchsuchung beim Angeklagten Ralf Wohlleben wird sein „Schlaf-Shirt“ beschlagnahmt. Zu sehen ist darauf das Eingangstor des Vernichtungslagers Auschwitz-Birkenau. Darüber steht in Fraktur: „Eisenbahnromantik“. Einer der einschlägig rechten Szene-Verteidiger erklärt, von einem solchen Tshirt lasse sich nicht auf die Gesinnung seines Mandanten schließen.

Das Scharzpulver des „Stollendosenanschlags“ in der Kölner Probsteigasse hat sich in die Gesichtshaut der betroffenen 19-jährigen Medizinstudentin Maja M., die schwer verletzt wurde, eingebrannt. Die schwarzen Spuren im ihrem Gesicht nennt man „Schmutztätowierungen“.

Der Freiburger Psychiatrieprofessor Joachim Bauer war von der „Neu-Verteidigung Zschäpe“ in den Prozess geholt worden, um als psychiatrischer Gutachter die Angeklagte zu entlasten. Das geriet zum Desaster, als bekannt wird, dass Bauer den Prozess eine „Hexenjagd“ genannt und er versucht hatte, seiner „Probandin“ eine Schachtel Pralinen in die JVA zu schmuggeln. Dieser „unschuldige Akt von Humanität“, wie er es bezeichnete, trägt ihm einen Befangenheitsantrag ein. Den einzigen Befangenheitsantrag, dem in den über 5 Jahren Prozess stattgegeben wurde.

„Ivan, der Schreckliche“ im A 101

Im Verfahren gegen den einstigen Gebirgsjäger-Leutnant Josef Scheungraber erörterte sein Verteidiger Rainer Thesen, ob Geiselerschießungen zu jener Zeit nicht üblich waren und insoweit keiner Verfolgung Jahrzehnte später erheischten. Der 90-jährige Scheungraber war angeklagt, als Kommandant eines Gebirgsjägerzuges der „Wehrmacht“ am 26. Juni 1944 für die Ermordung von 14 Menschen verantwortlich gewesen zu sein, die im Rahmen einer Sühneaktion getötet wurden. 11 von ihnen waren in Falcano di Cortona in ein Haus gesperrt worden, dass die deutschen Soldaten dann in die Luft sprengten. Nur ein damals 15-Jähriger überlebte das Massaker schwer verletzt in den Trümmern. Gino M. sagte 64 Jahre nach der Gräueltat gegen Scheungraber aus. Seine trauriges Gesicht ist mir in Erinnerung geblieben.

Zwei Jahre später wurde noch „Ivan, der Schreckliche“ in einem Krankenbett in den A 101 gerollt. Der einstige KZ-Aufseher im Vernichtungslager Sobibor, Ivan Demjaniuk, wurde wegen „Beihilfe zum Mord“ an 28.060 Menschen zu einer Freiheitsstrafe von 5 Jahren verurteilt. Der Tod des 92-Jährigen verhinderte, dass das Urteil rechtskräftig wurde. In Sobibor sind in den Jahren 1942 und 1943 etwa 250.000 Jüdinnen und Juden vergast worden.“

„Erinnern heißt kämpfen“: Die Zukunft des Strafjustizzentrums in München

Das frühmorgendlich erleuchtete Strafjustizzentrum am 9. Dezember 2015, dem Tag, als die NSU-Terroristin erstmals aussagen wollte – der „Glamour“ der Hauptangeklagten trieb viel Publikum in den Saal A101 (Foto: Burschel)

Das Münchener Strafjustizzentrum ist weit mehr als ein funktionaler Ort für juristische Abläufe. Derzeit steht es im Mittelpunkt einer Debatte über seine Zukunft: Sollte es abgerissen oder einer neuen Nutzung zugeführt werden? Noch ist das Gebäude in Betrieb, aber seine symbolische und historische Bedeutung wirft die Frage auf, ob und wie man diesen Ort bewahren sollte, wenn die Gerichte wie geplant umziehen.

Es ist ein Ort, der in der Geschichte der deutschen Justiz und ihrer Auseinandersetzung mit rechtem Terror und neonazistischen Netzwerken eine symbolische und tiefgreifende Bedeutung erlangt hat. Über Jahrzehnte hinweg war es Schauplatz bedeutender Verfahren, die nicht nur juristisch, sondern auch politisch und gesellschaftlich von größter Relevanz waren. Dazu zählen unter anderem der Prozess, der die rassistisch motivierte Mordserie des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ (NSU) verhandelte, sowie der gegen den Waffenlieferanten des Attentäters vom Olympia-Einkaufszentrum (OEZ), der im Juli 2016 neun Menschen ebenfalls aus rassistischen Motiven dort ermordet hat.

In einer Zeit, in der rechte Gewalt und rechter Terror immer wieder und immer mehr auf erschreckende Weise in Deutschland zutage treten, rückt die Diskussion um das Strafjustizzentrum in ein neues Licht. Im Rahmen einer Podiumsdiskussion, organisiert von der Initiative „JustizzentrumErhalten / AbbrechenAbbrechen“, gingen die Podiumsgäste der Frage nach, ob das Justizzentrum als Ort des Gedenkens an die hier verhandelten Gewaltverbrechen erhalten bleiben sollte, um Raum zu bieten für eine gesellschaftliche Auseinandersetzung mit dieser Geschichte, diesen Geschichten.

Auf dem Panel saßen Gisela Kollmann, die ihren Enkel Giuliano Kollmann bei dem rechten Anschlag im OEZ verlor, Patrycja Kowalska, eine Unterstützerin der Initiative „München OEZ Erinnern“, Friedrich Burschel von der Rosa-Luxemburg-Stiftung & NSU Watch sowie der Journalist Robert Andreasch, der für die Antifaschistische Informations-, Dokumentations- und Archivstelle München arbeitet. Sie alle verbindet das Anliegen, dass die Opfer rechter Gewalt nicht vergessen werden und dass der Staat endlich Verantwortung übernimmt – sowohl für die lückenlose Aufklärung solcher Taten als auch für die Anerkennung des rechten Terrors als systemisches Problem.

Der OEZ-Anschlag und die Kämpfe der Angehörigen

Im Jahr 2016 ereignete sich der rechtsterroristischer Anschlag im Münchener Olympia-Einkaufszentrum. Neun Menschen, überwiegend mit familiärer Migrationsgeschichte, fielen dem Anschlag zum Opfer, darunter auch Giuliano Kollmann, der damals 19-jährige Enkel von Gisela Kollmann. Der Täter, mit tief verwurzelten rassistischen und völkisch-nationalen Überzeugungen, plante die Tat systematisch und fand dabei Unterstützung von einem Waffenhändler, der ihn mit der Mordwaffe sowie „ausreichend“ Munition versorgte. Trotz offensichtlicher Hinweise auf die rechte Motivation, verharmoste man die Hintergründe des Anschlags lange. Die Behörden sprachen von einem „Amoklauf“, nicht von rechtem Terror.

Gisela Kollmann berichtet in der Diskussion von den Erfahrungen, die sie während des Prozesses gegen den Waffenhändler im Strafjustizzentrum in der Nymphenburgerstraße machte. „Ich wollte nur, dass er mir einmal in die Augen sieht, aber er konnte es nicht“, erzählt sie. Kollmanns Erlebnisse im Gerichtssaal sind symptomatisch für die Art und Weise, wie staatliche Institutionen mit den Betroffenen umgehen: Ohne Empathie, ohne wirkliches Verständnis für den Schmerz und das Trauma, das solche Taten hinterlassen.  Floskeln wie „Sie müssen keine Angst haben, dass er ihre anderen Kinder tötet“ hätten diese Mißachtung sehr deutlich gemacht, sagt Gisela Kollmann. Die Hinterblieben werden durch den Prozess weiter traumatisiert – diesmal durch den Staat, der sie hätte schützen und unterstützen sollen.

Diese Erfahrungen sind keine Einzelfälle. Die Initiative „München OEZ Erinnern“, der auch andere Angehörige und Überlebende des Anschlags angehören, kämpft seit Jahren dafür, dass der Anschlag als das anerkannt wird, was er war: ein rechtsterroristischer Angriff. Patrycja Kowalska, die die Initiative unterstützt, betont, dass dieser Kampf nicht nur ein persönlicher ist. Es geht um das politische und gesellschaftliche Bewusstsein, dass rechter Terror ein systematischer Angriff auf das Leben und die Würde von Menschen ist – motiviert  durch gruppenbezogenen Hass und getragen von rechter Ideologie.

Parallelen zum NSU-Prozess

Auch im gigantischen, 438 Tage dauernden NSU-Verfahren dort wurden die Angehörigen der Opfer oft ignoriert und ihre Interessen aktiv missachtet. Der NSU, eine neonazistische Terrorzelle, war für die Morde an zehn Menschen, überwiegend Migranten, verantwortlich. Doch ähnlich wie im OEZ-Fall wurde auch hier lange an einem Narrativ festgehalten, das die Verantwortung des Staates und die Rolle eines hinter dem Kern-Trio stehenden, umfangreichen rechten Netzwerks kleinredete. Die jahrelangen Ermittlungen und der anschließende Gerichtsprozess zeigten, wie tief strukturelle Ignoranz und institutionelles Rassismus verankert sind, wenn es um die Aufklärung und Verfolgung rechten Terrors geht.

Der NSU-Prozess offenbarte zudem, dass der NSU keineswegs isoliert agierte. Ein breites Netzwerk von Unterstützern half der Terrorgruppe, sich jahrelang dem Zugriff der Behörden zu entziehen. Beobachter des Prozesses betonen, dass weit über 100 Personen in dieses Netzwerk involviert waren, viele von ihnen als aktive Mittäter oder Unterstützer. Trotz dieser klaren Beweise wurde im Prozess versucht, die Verantwortung des Staates und der Verfassungsschutzbehörden herunterzuspielen, die den NSU über zahlreiche Informant*innen in unmittelbarer Nähe der Täter*innen und über das Geld für deren Dienste erst überhaupt mit aufgebaut und unter Beobachtung gehabt hätten, aber dann eben nicht gestoppt hätten.

Auch im NSU-Prozess war der Gerichtssaal geprägt von einer bedrückenden Hierarchie. Die 93 Nebenkläger*innen, die Familien der Opfer, die im Verfahren von mehr als 60 Rechtsanwält*innen vertreten wurden, saßen im Saal A101 unter der Tribüne, auf der die Presse und die Öffentlichkeit über ihnen thronten. Diese räumliche Anordnung spiegelte die reale Marginalisierung der Opfer und ihrer Angehörigen wider, die um Gehör und Anerkennung kämpften, während die staatlichen Institutionen versuchten die eigenen Versäumnisse zu verdecken.

Die Bedeutung der Räume des Justizzentrums

Angesichts dieser Geschichte wird die historische Bedeutung der Räume des Justizzentrums besonders deutlich. Diese Wände haben Zeugenberichte von Menschen gehört, deren Familien durch rechten Terror zerstört wurden. Sie haben die Bemühungen gesehen, den Staat zur Verantwortung zu ziehen, und zugleich das Scheitern staatlicher Institutionen, sich der vollen Wahrheit über diese Verbrechen zu stellen. Die Prozesse, die hier stattfanden, sind Zeugnisse eines fortwährenden Kampfes – nicht nur gegen die Täter, sondern auch gegen eine Gesellschaft, die allzu oft wegschaut.

Das Justizzentrum könnte, wenn es mit einem Ort des Gedenkens – etwa im A101 – erhalten bliebe, all diese Geschichten bewahren. Es wäre ein Mahnmal, das nicht nur an die Opfer erinnerte, sondern auch daran, wie institutionelles Versagen rechten Terror ermöglicht und begünstigt hat.

„Reichsbürger“-Prozesse und die Kontinuität rechten Terrors

Nicht nur vergangene Prozesse sind hier von Bedeutung: In den gleichen Hallen finden heute die „Reichsbürger“-Prozesse statt.

Die „Reichsbürger“, eine Bewegung, die die Legitimität der Bundesrepublik Deutschland ablehnt und sich oft durch rechte, antisemitische und verschwörungstheoretische Überzeugungen auszeichnet, stehen derzeit im Zentrum zahlreicher Gerichtsverfahren. Diese Prozesse, die ebenfalls im Justizzentrum geführt werden, knüpfen direkt an die Tradition der Auseinandersetzung mit rechtem Terror an. Wie schon bei den NSU-Morden und dem OEZ-Anschlag zeigt sich auch hier, dass rechte Ideologien nicht isoliert, sondern in Netzwerken agieren – unterstützt werden die Akteur*innen von Gleichgesinnten, teils mit weitreichenden Verbindungen in gesellschaftliche und staatliche Strukturen.

Diese Kontinuität rechter Gewalt und ihre bedrohliche Präsenz in der Gegenwart verdeutlichen, wie notwendig eine Auseinandersetzung mit der Geschichte des Justizzentrums ist. Der Abriss dieses symbolträchtigen Ortes wäre ein Verlust, der weit über das rein Architektonische hinausgeht.

Reichsbürger vor LG München: „Grüß Gott an die Kinder Satans“

Stets seiner Fan-Gemeinde zugewandt: Reichsbürger Johannes M. vor dem Landgericht München

Der Prozess gegen den Reichsbürger Johannes M., der unter anderem wegen der Bildung einer kriminellen Vereinigung, Volksverhetzung, Nachstellung sowie Anstiftung zu Straftaten angeklagt war, endete vor dem Staatsschutzsenat des Landgerichts München mit einer Verurteilung zu 2 Jahren und 10 Monaten Freiheitsentzug.

Bereits beim Betreten des Saals wird M. von seinen etwa 20 Anhänger*innen empfangen, die ihn mit freudigen Gesten und warmen Worten begrüßen. Der Angeklagte, der in seiner Erscheinung an einen charismatischen Prediger erinnert, wendet sich durchweg seiner Fangemeinde zu. Mit einer Darstellung von Jesus in den Händen verteilt er Küsse und Grüße in die Menge – das Gericht ignoriert er dabei demonstrativ und wendet ihm den Rücken zu. Im Plädoyer der Vertreterin der Generalstaatsanwaltschaft München, Staatsanwältin Stefanie Ruf, wird die volle Tragweite von M. Taten und deren Konsequenzen unmissverständlich dargestellt.

Die BRD-Firmen

Johannes M. hat sich in den letzten Jahren als Kopf einer über Telegram organisierten Gruppe etabliert. Auf dem unterdessen gesperrten Account verbreitete er Verschwörungsfantasien, die zu einer Melange aus antisemitischen Ideologien, staatsfeindlichen Positionen wie der aus den USA stammenden QAnon-Erzählung und Pandemieleugnungen mit Christlichen Versatzstücken verrührt werden. Zentral ist M.s Überzeugung, dass ein „zionistischer Plan“ auf die Vernichtung des „deutschen Volkes“ abziele und Deutschland seit über einem Jahrhundert im Krieg lebe. Er bestreitet konsequent die Existenz der BRD und sieht damit Behörden und staatliche Institutionen als illegal an und beschuldigt sie, in pädokriminelle Machenschaften verwickelt zu sein. Auch er selbst sieht sich als Opfer und wirft dem Gericht Nötigung und Verschleppung durch Schergen der in Delaware (USA) registrierten aus 47.000 Privatfirmen bestehenden BRD vor.

Institutionen als Hassobjekte

M.s Attacken richteten sich gegen eine Vielzahl von Institutionen. Besonders betroffen waren Arztpraxen und Schulen, die nach seiner Ansicht über Impfungen und Corona-Schutzmaßnahmen das Wohl der Kinder gefährdeten. Aber auch Jugendämter, Polizeibeamt*innen und Mitarbeiter*innen des Gerichts, die er als kriminell und pädophil beschimpft, werden nicht verschont. Der Ablauf der von M. losgetretenen Aktionen war stets ähnlich: Zunächst rief er persönlich in den betreffenden Institutionen an, hielt einen wirren Monolog über die angeblich dort stattfindenden kriminellen Machenschaften und stieß teils direkte Gewaltandrohungen und Tötungsvorhersagen aus. Er geht davon aus, dass in naher Zeit „das Militär“ unter Führung des Commanders in Chief, Donald J. Trump, über seine Widersacher „richten“ und diese exekutieren werde – das teilte er den zum Teil tief geschockten Betroffenen am Telefon auch so mit.

Doch bei einem einzigen Anruf bleibt es nicht. Müller forderte anschließend stets seine Anhänger*innen auf Telegram auf, ebenfalls bei den betreffenden Institutionen anzurufen, um dort tätige Personen systematisch zu terrorisieren. Kontaktdaten und Fotos der Opfer verbreitete er vielfach in der Chatgruppe und die Aufrufe zur Gewalt häuften sich – wobei sich Müller selbst widersprüchlich stets als Pazifist bezeichnet hatte.

„Die Herren in Schwarz“

Die langanhaltende Einschüchterung durch Müllers Gruppe hinterließ bei den Betroffenen tiefe Spuren. Die Staatsanwältin berichtet von traumatisierten Mitarbeitenden in Jugendämtern, die Polizeischutz benötigen und kurzzeitig schließen mußten. Beschäftigte trauten sich nicht mehr alleine nach Hause, Polizist*innen überlegten, ob sie ihre Dienstwaffen mitnehmen sollten, Ärzt*innen sahen sich gezwungen, ihre Praxen zu schließen und sich krankschreiben zu lassen. Die Angst und der psychische Druck sind allgegenwärtig – viele Opfer leiden bis heute unter Schlaflosigkeit und schweren Belastungsreaktionen. Nicht alle schafften es, vor Gericht auszusagen.

Nach dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft, lässt der Angeklagte keine Gelegenheit aus, das Gericht zu verunglimpfen. Die Staatsanwältin wird von ihm in herabwürdigender Weise als „blonde Tusse“ bezeichnet, während er das gesamte Gericht als „pädokriminell“ und „illegitim“ beschimpft.

In der anschließenden kurzen Pause sammeln sich M.s Anhänger, um untereinander kollektiv ihr Unverständnis gegenüber dem Gericht kundzutun. Die tiefe Ablehnung gegenüber der Institution Gericht und die Glorifizierung des Angeklagten werden in dieser Gruppe deutlich. Als der Prozess fortgesetzt wird, wendet sich das Geschehen der Verteidigung M.s zu.

Doch bevor sein Verteidiger überhaupt zu sprechen beginnt, wird dieser von M. selbst unterbrochen. In einem bizarren Akt der Selbstinszenierung beschuldigt M. seinen Anwalt, Teil krimineller Machenschaften zu sein, und erklärt offen, dass er sich von den beiden Verteidigern unter keinen Umständen vertreten lassen wolle. Er bezeichnet die Mitglieder des Gerichts lediglich als „Herren in Schwarz“ und verweigert jegliche Anerkennung der juristischen Autorität. Stattdessen interagiert er mit Gesten mit seinen Anhänger*innen oder versinkt in Gebeten.

Anwalt schweigt zur Verteidigung

Trotz Müllers aufgebrachter Intervention versucht sein Anwalt, die Verteidigung in mildernder Absicht  fortzusetzen, beschränkt sich jedoch auf einige Worte, die sich vor allem auf die juristische Frage der Bildung einer kriminellen Vereinigung konzentrieren, deren Bildung der Jurist nicht zu erkennen vermochte. Jede weitere inhaltliche Verteidigung unterbleibt unter diesen Umständen jedoch.

Erlösungsfantasien

Im weiteren Verlauf fordert der Vorsitzende Richter M. zu seinem letzten Wort vor der Urteilsverkündung auf. Er nutzt diese Gelegenheit, um ein weiteres Mal seine umfassende Verschwörungsideologie in epischer Breite darzulegen. Er spricht davon, dass nur ein Drittel der Menschheit, diejenigen, die „auf dem richtigen Weg“ seien, gerettet werden könnten, während die übrigen zwei Drittel, darunter auch der Senat, dem Gericht Gottes anheimfallen würden. Er wendet sich provokativ an die Prozessbeteiligten: „Grüß Gott an die Kinder Satans“.

M.s Rede mündet schließlich in einem Schwall bizarrer Verschwörungserzählungen, die verschiedene historische und aktuelle Themen und Persönlichkeiten miteinander verweben. Der „Tag des Herrn“, so prophezeit er, stünde unmittelbar bevor, eine Art Endzeitmoment, der das Schicksal der Menschheit besiegeln werde. Dabei verknüpft er aktuelle politische Akteure wie Donald Trump mit fantastischen Narrativen über elektromagnetische Strahlen und geheime Knöpfe. Auch Annalena Baerbock taucht in seinen Theorien auf– angeblich maskiert mit einer Silikonhaut. Während dieser verstörenden Ausführungen hält M. durchgehend eine Bibel in der Hand, aus der er stellenweise Passagen zitiert, um seine wirren Theorien mit religiöser Beglaubigung zu untermauern. M.s Rede endet, wie sie begonnen hat: mit einem Mix aus religiösem Pathos, Bedrohungsszenarien und wilden Verschwörungsgeschichten, die das Bild eines radikalisierten und unberechenbaren Individuums zeichnen.

Das Urteil

Als tags darauf das Urteil gegen M. verkündet werden soll, richtet er einen wissenden Blick in die Menge und sagt zu seinen Anhängerinnen: „Man müsse nur Gott vertrauen.“ Noch während der Richter das Urteil verliest, unterbricht Müller ihn und erklärt, der Richter besiegele gerade „sein eigenes Todesurteil“.

M. wird schließlich zu 2 Jahren und 10 Monaten Haft verurteilt – 14 Monate weniger als die Staatsanwaltschaft gefordert hatte. Daraufhin beginnt die verzückte Menge einen Choral für und mit ihrem Helden anzustimmen. Alle Zuschauer*innen werden des Saales verwiesen. Kein Publikum – keine Bühne mehr – nun ging der Prozess, den Müller bislang immer wieder in die Länge gezogen hatte, nun zügig zu Ende.

Es bleibt unklar, wie und ob sich Müllers Anhänger*innen in seiner Abwesenheit weiter organisieren werden. Die Frage, ob die Gruppe ohne ihren Anführer weiterbesteht und möglicherweise auch weiter radikalisiert, bleibt offen.

Die Offenbarung des Johannes M. – weiterer Reichsbürgerprozess vor dem Landgericht München

Das Strafjustizzentrum in München ist derzeit Schauplatz von vier Reichsbürger*innen-Prozessen: Das Landgericht verhandelt den Fall von Johannes Müller

Dem Reichsbürger Johannes M. werden unter anderem die Bildung einer kriminellen Vereinigung, Volksverhetzung, Beleidigung und Bedrohung vorgeworfen.

„Pädokriminelle Machenschaften“

Konkret heißt das, dass er Behörden, darunter Jugendämter, Polizei, Gerichte, und Ärzt*innen aufs übelste beschimpfte und sie durch Anrufe selbst terrorisierte oder von seinen Anhänger*innen – die er auf Telegram gewinnen konnte – terrorisieren ließ. Er bedrohte sie mit dem Tod und stellte ganz in Reichsbürger-Manier ihre Legitimation in Frage. Dabei verkündet er, die Bedrohten würden bald von US-amerikanischen Militärs auf Grundlage eines Dekrets von Donald Trump abgeurteilt und hingerichtet.

Seine Ideologie fußt dabei auf kruden Verschwörungsideologien, die stark antisemitisch durchsetzt sind. Er spricht von „Zionisten“, die die Welt beherrschten, leugnet die Existenz der Bundesrepublik Deutschland und wittert in jeder Behörde „pädokriminelle Machenschaften“. Zudem ist er Anhänger der QAnon-Verschwörungsidee, die besagt, dass „Eliten“ Kinder in unterirdische Tunnelsysteme entführten und missbrauchten, um ihr Blut für Verjüngungssera zu nutzen.

Maskenzwang und Sorgerecht

Das könnte auch der Grund sein, weshalb er sich für zwei seiner Anhängerinnen eingesetzt hat. Als Jugendämter bei den beiden Müttern bei Frankfurt und in Weiden Kontrollen durchführten, weil sie ihre Kinder während der Pandemie wegen des Maskenzwangs nicht in die Schule schickten. Sie fürchteten um ihr Sorgerecht. Daraufhin kontaktierten sie Johannes M. Dieser erteilte den beiden Müttern telefonisch klare Anweisungen, was zu tun sei, und begann mit seinen „Terror-Telefonaten“ bei zuständigen Ämtern und der Polizei.

Er scheint außerdem ein ziemlich fanatischer Christ zu sein. Jedenfalls hält er auch im Gerichtssaal ausgedruckte Jesus- und andere Heiligenbilder in den Händen, betet mit ihnen und küsst sie sogar auf theatralische Weise während der Beweisaufnahme. Dabei kehrt er dem Gericht fast durchgehend den Rücken zu und hält stattdessen zwinkernd Augenkontakt mit seinen mehr als zwanzig Anhänger*innen, die regelmäßig im Zuschauer*innenraum sitzen.

Mit dem Rücken zum Gericht

Diese, sowie alle weiteren Zuschauer*innen und Journalist*innen müssen zunächst eine doppelte Durchsuchung über sich ergehen lassen, bevor sie in den in brutalistischem Stil gebauten Sitzungssaal eingelassen werden, der wie aus der Zeit gefallen wirkt.

Auf Beobachter*innen wirkt Johannes M. selbstsicher. Er scherzt mit dem Publikum, unter ihnen auffällig viele Frauen. Sie sprechen ihm Mut zu, „bald habe er es geschafft“. Auch sie beten für ihn und rufen ihm Segenswünsche zu. Während der Verhandlung sucht er immer wieder den Blickkontakt und die Bestätigung seiner „Fans“. Er steht die gesamte Zeit mit dem Rücken zu den Richter*innen, setzt sich nie hin, bewegt sich fahrig und grinst in sich hinein.

Zu seinen beiden Pflichtverteidigern sucht er ebenfalls keinen Kontakt. Er bezeichnete sie sogar als „vermutlich pädokriminell“, lehnt ihre Unterstützung kategorisch als „illegal“ ab. Stattdessen fällt der Angeklagte ständig sämtlichen Prozessbeteiligten ins Wort und brüllt die immer gleichen Phrasen. Weil er dabei immer wieder den Senat, die Staatsanwältinnen und anwesende Polizei heftig beleidigt, hagelt es regelmäßig Ordnungsgelder bzw. Hafttage. Das Gericht inklusive des erfahrenen Vorsitzenden Richters wirkt dabei bisweilen etwas hilflos. Der Vorsitzende versucht die Vernehmungen trotz massiver Störungen so gut es geht sicher zu stellen. Vielleicht setzt M. beim Ordnungsgeld auf die Unterstützung seiner Fans – seine populäre Telegram-Gruppe hatte zwischenzeitlich über 50.000 Follower*innen und spendete reichlich. So aberwitzig und absurd seine Thesen auch sein mögen, die Zahl seiner Anhänger*innen zeigt, dass er und seine Ideologie durchaus Resonanz finden. Seine „Jünger*innen“ jedenfalls wirken wie eine eingespielte, vielleicht sogar befreundete Gruppe. Indem sie sich voll und ganz auf sein abstruses Denken und seine „Fangemeinde“, wie sie auch der Vorsitzende nennt, eingelassen haben, könnten sie sich möglicherweise  sozial isoliert haben und immer weiter in den Bann des Gurus geraten sein, so jedenfalls wirken sie, ihre Weltsicht ist auf M. fokussiert und hermetisch gegen Einwände – zum Beispiel, dass seine Prophezeiungen noch nie eingetreten sind – abgeschirmt. „Ja, ich glaube das schon alles, was der Johannes sagt“, äußert dann auch eine von ihnen auf kritische Nachfragen.

Pandemie als Kipppunkt

Während der Covid-19-Pandemie rutschten so ganze Bevölkerungsgruppen in Verschwörungsglauben und damit auch oft in rechte Ideologien ab. Johannes M.s Drohungen gegenüber einer Kinderärzt*innenpraxis, die Corona-Impfungen anbot, sind da nur die Spitze des Eisbergs.

Mit den Anhänger*innen von Johannes M. kommt man schnell ins Gespräch: In einer Sitzungspause – die Kammer beschließt gerade ein weiteres Ordnungsgeld gegen den querulantischen Angeklagten– erzählt eine von ihnen, wie sie auf den Kanal des Angeklagten stieß: Zunächst sei sie darauf aufmerksam geworden, wie Bill Gates seine Mitarbeiter*innen behandle und hätte dann seine Verwicklung in die WHO und Vorhaben, Impfstoffe zu verteilen, kritisiert. Als Trump der WHO Teile der Unterstützung entzog, begann sie Vertrauen in dessen Politik zu fassen und sah sich Videos seiner Reden an. Der ihrer Meinung nach abschließende Schritt war es dann, ebenfalls Videos von Reichsbürger*innen zu konsumieren, deren Inhalte sie dann „schlüssig“ fand.

Kein klinischer Wahn

Eine forensisch-psychiatrische Sachverständige sagte vor Gericht aus, dass Johannes M. eventuell von Wahnvorstellungen betroffen sei, sie ihn aber zur abschließenden Beurteilung dessen nicht ausreichend kennengelernt habe. In zwei Einzelgesprächen, sprach der offenbar mehrmals davon, von Gott auserwählt zu sein, tatsächlich die biblische „Offenbarung des Johannes“ zu erfüllen. Diese Behauptung stellte Johannes M. vor Gericht heftig in Abrede: Er beleidigte die Sachverständige und alle weiteren Beteiligten, sodass der Sitzungstag deutlich in die Länge gezogen wurde und seine Ordnungsgelder weiter in die Höhe schossen. Vor allem ein weiterer Sachverständiger, sowie der vom Gericht bestellte psychiatrischer Gutachter betonten aber, dass die Grenze zwischen Ideologie und Wahn meist fließend  verlaufe. Weil er seine Thesen immer mit realen Bezugspunkten verknüpfe, gäbe es keine Anhaltspunkte für einen ausgesprochenen klinischen Wahn. Diese Einschätzungen machen eine Einstufung des Angeklagten als schuldunfähig durch das Gericht sehr unrealistisch.

In den zurückliegenden Prozesstagen vor der Sommerpause werden M.s Fans immer unruhiger und aufmüpfiger, werden vom Vorsitzenden ermahnt und mit Räumung bedroht. Der Prozess dauert an. Ein Urteil wird zu Ende September erwartet.