Reichsbürger vor LG München: „Grüß Gott an die Kinder Satans“

Stets seiner Fan-Gemeinde zugewandt: Reichsbürger Johannes M. vor dem Landgericht München

Der Prozess gegen den Reichsbürger Johannes M., der unter anderem wegen der Bildung einer kriminellen Vereinigung, Volksverhetzung, Nachstellung sowie Anstiftung zu Straftaten angeklagt war, endete vor dem Staatsschutzsenat des Landgerichts München mit einer Verurteilung zu 2 Jahren und 10 Monaten Freiheitsentzug.

Bereits beim Betreten des Saals wird M. von seinen etwa 20 Anhänger*innen empfangen, die ihn mit freudigen Gesten und warmen Worten begrüßen. Der Angeklagte, der in seiner Erscheinung an einen charismatischen Prediger erinnert, wendet sich durchweg seiner Fangemeinde zu. Mit einer Darstellung von Jesus in den Händen verteilt er Küsse und Grüße in die Menge – das Gericht ignoriert er dabei demonstrativ und wendet ihm den Rücken zu. Im Plädoyer der Vertreterin der Generalstaatsanwaltschaft München, Staatsanwältin Stefanie Ruf, wird die volle Tragweite von M. Taten und deren Konsequenzen unmissverständlich dargestellt.

Die BRD-Firmen

Johannes M. hat sich in den letzten Jahren als Kopf einer über Telegram organisierten Gruppe etabliert. Auf dem unterdessen gesperrten Account verbreitete er Verschwörungsfantasien, die zu einer Melange aus antisemitischen Ideologien, staatsfeindlichen Positionen wie der aus den USA stammenden QAnon-Erzählung und Pandemieleugnungen mit Christlichen Versatzstücken verrührt werden. Zentral ist M.s Überzeugung, dass ein „zionistischer Plan“ auf die Vernichtung des „deutschen Volkes“ abziele und Deutschland seit über einem Jahrhundert im Krieg lebe. Er bestreitet konsequent die Existenz der BRD und sieht damit Behörden und staatliche Institutionen als illegal an und beschuldigt sie, in pädokriminelle Machenschaften verwickelt zu sein. Auch er selbst sieht sich als Opfer und wirft dem Gericht Nötigung und Verschleppung durch Schergen der in Delaware (USA) registrierten aus 47.000 Privatfirmen bestehenden BRD vor.

Institutionen als Hassobjekte

M.s Attacken richteten sich gegen eine Vielzahl von Institutionen. Besonders betroffen waren Arztpraxen und Schulen, die nach seiner Ansicht über Impfungen und Corona-Schutzmaßnahmen das Wohl der Kinder gefährdeten. Aber auch Jugendämter, Polizeibeamt*innen und Mitarbeiter*innen des Gerichts, die er als kriminell und pädophil beschimpft, werden nicht verschont. Der Ablauf der von M. losgetretenen Aktionen war stets ähnlich: Zunächst rief er persönlich in den betreffenden Institutionen an, hielt einen wirren Monolog über die angeblich dort stattfindenden kriminellen Machenschaften und stieß teils direkte Gewaltandrohungen und Tötungsvorhersagen aus. Er geht davon aus, dass in naher Zeit „das Militär“ unter Führung des Commanders in Chief, Donald J. Trump, über seine Widersacher „richten“ und diese exekutieren werde – das teilte er den zum Teil tief geschockten Betroffenen am Telefon auch so mit.

Doch bei einem einzigen Anruf bleibt es nicht. Müller forderte anschließend stets seine Anhänger*innen auf Telegram auf, ebenfalls bei den betreffenden Institutionen anzurufen, um dort tätige Personen systematisch zu terrorisieren. Kontaktdaten und Fotos der Opfer verbreitete er vielfach in der Chatgruppe und die Aufrufe zur Gewalt häuften sich – wobei sich Müller selbst widersprüchlich stets als Pazifist bezeichnet hatte.

„Die Herren in Schwarz“

Die langanhaltende Einschüchterung durch Müllers Gruppe hinterließ bei den Betroffenen tiefe Spuren. Die Staatsanwältin berichtet von traumatisierten Mitarbeitenden in Jugendämtern, die Polizeischutz benötigen und kurzzeitig schließen mußten. Beschäftigte trauten sich nicht mehr alleine nach Hause, Polizist*innen überlegten, ob sie ihre Dienstwaffen mitnehmen sollten, Ärzt*innen sahen sich gezwungen, ihre Praxen zu schließen und sich krankschreiben zu lassen. Die Angst und der psychische Druck sind allgegenwärtig – viele Opfer leiden bis heute unter Schlaflosigkeit und schweren Belastungsreaktionen. Nicht alle schafften es, vor Gericht auszusagen.

Nach dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft, lässt der Angeklagte keine Gelegenheit aus, das Gericht zu verunglimpfen. Die Staatsanwältin wird von ihm in herabwürdigender Weise als „blonde Tusse“ bezeichnet, während er das gesamte Gericht als „pädokriminell“ und „illegitim“ beschimpft.

In der anschließenden kurzen Pause sammeln sich M.s Anhänger, um untereinander kollektiv ihr Unverständnis gegenüber dem Gericht kundzutun. Die tiefe Ablehnung gegenüber der Institution Gericht und die Glorifizierung des Angeklagten werden in dieser Gruppe deutlich. Als der Prozess fortgesetzt wird, wendet sich das Geschehen der Verteidigung M.s zu.

Doch bevor sein Verteidiger überhaupt zu sprechen beginnt, wird dieser von M. selbst unterbrochen. In einem bizarren Akt der Selbstinszenierung beschuldigt M. seinen Anwalt, Teil krimineller Machenschaften zu sein, und erklärt offen, dass er sich von den beiden Verteidigern unter keinen Umständen vertreten lassen wolle. Er bezeichnet die Mitglieder des Gerichts lediglich als „Herren in Schwarz“ und verweigert jegliche Anerkennung der juristischen Autorität. Stattdessen interagiert er mit Gesten mit seinen Anhänger*innen oder versinkt in Gebeten.

Anwalt schweigt zur Verteidigung

Trotz Müllers aufgebrachter Intervention versucht sein Anwalt, die Verteidigung in mildernder Absicht  fortzusetzen, beschränkt sich jedoch auf einige Worte, die sich vor allem auf die juristische Frage der Bildung einer kriminellen Vereinigung konzentrieren, deren Bildung der Jurist nicht zu erkennen vermochte. Jede weitere inhaltliche Verteidigung unterbleibt unter diesen Umständen jedoch.

Erlösungsfantasien

Im weiteren Verlauf fordert der Vorsitzende Richter M. zu seinem letzten Wort vor der Urteilsverkündung auf. Er nutzt diese Gelegenheit, um ein weiteres Mal seine umfassende Verschwörungsideologie in epischer Breite darzulegen. Er spricht davon, dass nur ein Drittel der Menschheit, diejenigen, die „auf dem richtigen Weg“ seien, gerettet werden könnten, während die übrigen zwei Drittel, darunter auch der Senat, dem Gericht Gottes anheimfallen würden. Er wendet sich provokativ an die Prozessbeteiligten: „Grüß Gott an die Kinder Satans“.

M.s Rede mündet schließlich in einem Schwall bizarrer Verschwörungserzählungen, die verschiedene historische und aktuelle Themen und Persönlichkeiten miteinander verweben. Der „Tag des Herrn“, so prophezeit er, stünde unmittelbar bevor, eine Art Endzeitmoment, der das Schicksal der Menschheit besiegeln werde. Dabei verknüpft er aktuelle politische Akteure wie Donald Trump mit fantastischen Narrativen über elektromagnetische Strahlen und geheime Knöpfe. Auch Annalena Baerbock taucht in seinen Theorien auf– angeblich maskiert mit einer Silikonhaut. Während dieser verstörenden Ausführungen hält M. durchgehend eine Bibel in der Hand, aus der er stellenweise Passagen zitiert, um seine wirren Theorien mit religiöser Beglaubigung zu untermauern. M.s Rede endet, wie sie begonnen hat: mit einem Mix aus religiösem Pathos, Bedrohungsszenarien und wilden Verschwörungsgeschichten, die das Bild eines radikalisierten und unberechenbaren Individuums zeichnen.

Das Urteil

Als tags darauf das Urteil gegen M. verkündet werden soll, richtet er einen wissenden Blick in die Menge und sagt zu seinen Anhängerinnen: „Man müsse nur Gott vertrauen.“ Noch während der Richter das Urteil verliest, unterbricht Müller ihn und erklärt, der Richter besiegele gerade „sein eigenes Todesurteil“.

M. wird schließlich zu 2 Jahren und 10 Monaten Haft verurteilt – 14 Monate weniger als die Staatsanwaltschaft gefordert hatte. Daraufhin beginnt die verzückte Menge einen Choral für und mit ihrem Helden anzustimmen. Alle Zuschauer*innen werden des Saales verwiesen. Kein Publikum – keine Bühne mehr – nun ging der Prozess, den Müller bislang immer wieder in die Länge gezogen hatte, nun zügig zu Ende.

Es bleibt unklar, wie und ob sich Müllers Anhänger*innen in seiner Abwesenheit weiter organisieren werden. Die Frage, ob die Gruppe ohne ihren Anführer weiterbesteht und möglicherweise auch weiter radikalisiert, bleibt offen.

Die Offenbarung des Johannes M. – weiterer Reichsbürgerprozess vor dem Landgericht München

Das Strafjustizzentrum in München ist derzeit Schauplatz von vier Reichsbürger*innen-Prozessen: Das Landgericht verhandelt den Fall von Johannes Müller

Dem Reichsbürger Johannes M. werden unter anderem die Bildung einer kriminellen Vereinigung, Volksverhetzung, Beleidigung und Bedrohung vorgeworfen.

„Pädokriminelle Machenschaften“

Konkret heißt das, dass er Behörden, darunter Jugendämter, Polizei, Gerichte, und Ärzt*innen aufs übelste beschimpfte und sie durch Anrufe selbst terrorisierte oder von seinen Anhänger*innen – die er auf Telegram gewinnen konnte – terrorisieren ließ. Er bedrohte sie mit dem Tod und stellte ganz in Reichsbürger-Manier ihre Legitimation in Frage. Dabei verkündet er, die Bedrohten würden bald von US-amerikanischen Militärs auf Grundlage eines Dekrets von Donald Trump abgeurteilt und hingerichtet.

Seine Ideologie fußt dabei auf kruden Verschwörungsideologien, die stark antisemitisch durchsetzt sind. Er spricht von „Zionisten“, die die Welt beherrschten, leugnet die Existenz der Bundesrepublik Deutschland und wittert in jeder Behörde „pädokriminelle Machenschaften“. Zudem ist er Anhänger der QAnon-Verschwörungsidee, die besagt, dass „Eliten“ Kinder in unterirdische Tunnelsysteme entführten und missbrauchten, um ihr Blut für Verjüngungssera zu nutzen.

Maskenzwang und Sorgerecht

Das könnte auch der Grund sein, weshalb er sich für zwei seiner Anhängerinnen eingesetzt hat. Als Jugendämter bei den beiden Müttern bei Frankfurt und in Weiden Kontrollen durchführten, weil sie ihre Kinder während der Pandemie wegen des Maskenzwangs nicht in die Schule schickten. Sie fürchteten um ihr Sorgerecht. Daraufhin kontaktierten sie Johannes M. Dieser erteilte den beiden Müttern telefonisch klare Anweisungen, was zu tun sei, und begann mit seinen „Terror-Telefonaten“ bei zuständigen Ämtern und der Polizei.

Er scheint außerdem ein ziemlich fanatischer Christ zu sein. Jedenfalls hält er auch im Gerichtssaal ausgedruckte Jesus- und andere Heiligenbilder in den Händen, betet mit ihnen und küsst sie sogar auf theatralische Weise während der Beweisaufnahme. Dabei kehrt er dem Gericht fast durchgehend den Rücken zu und hält stattdessen zwinkernd Augenkontakt mit seinen mehr als zwanzig Anhänger*innen, die regelmäßig im Zuschauer*innenraum sitzen.

Mit dem Rücken zum Gericht

Diese, sowie alle weiteren Zuschauer*innen und Journalist*innen müssen zunächst eine doppelte Durchsuchung über sich ergehen lassen, bevor sie in den in brutalistischem Stil gebauten Sitzungssaal eingelassen werden, der wie aus der Zeit gefallen wirkt.

Auf Beobachter*innen wirkt Johannes M. selbstsicher. Er scherzt mit dem Publikum, unter ihnen auffällig viele Frauen. Sie sprechen ihm Mut zu, „bald habe er es geschafft“. Auch sie beten für ihn und rufen ihm Segenswünsche zu. Während der Verhandlung sucht er immer wieder den Blickkontakt und die Bestätigung seiner „Fans“. Er steht die gesamte Zeit mit dem Rücken zu den Richter*innen, setzt sich nie hin, bewegt sich fahrig und grinst in sich hinein.

Zu seinen beiden Pflichtverteidigern sucht er ebenfalls keinen Kontakt. Er bezeichnete sie sogar als „vermutlich pädokriminell“, lehnt ihre Unterstützung kategorisch als „illegal“ ab. Stattdessen fällt der Angeklagte ständig sämtlichen Prozessbeteiligten ins Wort und brüllt die immer gleichen Phrasen. Weil er dabei immer wieder den Senat, die Staatsanwältinnen und anwesende Polizei heftig beleidigt, hagelt es regelmäßig Ordnungsgelder bzw. Hafttage. Das Gericht inklusive des erfahrenen Vorsitzenden Richters wirkt dabei bisweilen etwas hilflos. Der Vorsitzende versucht die Vernehmungen trotz massiver Störungen so gut es geht sicher zu stellen. Vielleicht setzt M. beim Ordnungsgeld auf die Unterstützung seiner Fans – seine populäre Telegram-Gruppe hatte zwischenzeitlich über 50.000 Follower*innen und spendete reichlich. So aberwitzig und absurd seine Thesen auch sein mögen, die Zahl seiner Anhänger*innen zeigt, dass er und seine Ideologie durchaus Resonanz finden. Seine „Jünger*innen“ jedenfalls wirken wie eine eingespielte, vielleicht sogar befreundete Gruppe. Indem sie sich voll und ganz auf sein abstruses Denken und seine „Fangemeinde“, wie sie auch der Vorsitzende nennt, eingelassen haben, könnten sie sich möglicherweise  sozial isoliert haben und immer weiter in den Bann des Gurus geraten sein, so jedenfalls wirken sie, ihre Weltsicht ist auf M. fokussiert und hermetisch gegen Einwände – zum Beispiel, dass seine Prophezeiungen noch nie eingetreten sind – abgeschirmt. „Ja, ich glaube das schon alles, was der Johannes sagt“, äußert dann auch eine von ihnen auf kritische Nachfragen.

Pandemie als Kipppunkt

Während der Covid-19-Pandemie rutschten so ganze Bevölkerungsgruppen in Verschwörungsglauben und damit auch oft in rechte Ideologien ab. Johannes M.s Drohungen gegenüber einer Kinderärzt*innenpraxis, die Corona-Impfungen anbot, sind da nur die Spitze des Eisbergs.

Mit den Anhänger*innen von Johannes M. kommt man schnell ins Gespräch: In einer Sitzungspause – die Kammer beschließt gerade ein weiteres Ordnungsgeld gegen den querulantischen Angeklagten– erzählt eine von ihnen, wie sie auf den Kanal des Angeklagten stieß: Zunächst sei sie darauf aufmerksam geworden, wie Bill Gates seine Mitarbeiter*innen behandle und hätte dann seine Verwicklung in die WHO und Vorhaben, Impfstoffe zu verteilen, kritisiert. Als Trump der WHO Teile der Unterstützung entzog, begann sie Vertrauen in dessen Politik zu fassen und sah sich Videos seiner Reden an. Der ihrer Meinung nach abschließende Schritt war es dann, ebenfalls Videos von Reichsbürger*innen zu konsumieren, deren Inhalte sie dann „schlüssig“ fand.

Kein klinischer Wahn

Eine forensisch-psychiatrische Sachverständige sagte vor Gericht aus, dass Johannes M. eventuell von Wahnvorstellungen betroffen sei, sie ihn aber zur abschließenden Beurteilung dessen nicht ausreichend kennengelernt habe. In zwei Einzelgesprächen, sprach der offenbar mehrmals davon, von Gott auserwählt zu sein, tatsächlich die biblische „Offenbarung des Johannes“ zu erfüllen. Diese Behauptung stellte Johannes M. vor Gericht heftig in Abrede: Er beleidigte die Sachverständige und alle weiteren Beteiligten, sodass der Sitzungstag deutlich in die Länge gezogen wurde und seine Ordnungsgelder weiter in die Höhe schossen. Vor allem ein weiterer Sachverständiger, sowie der vom Gericht bestellte psychiatrischer Gutachter betonten aber, dass die Grenze zwischen Ideologie und Wahn meist fließend  verlaufe. Weil er seine Thesen immer mit realen Bezugspunkten verknüpfe, gäbe es keine Anhaltspunkte für einen ausgesprochenen klinischen Wahn. Diese Einschätzungen machen eine Einstufung des Angeklagten als schuldunfähig durch das Gericht sehr unrealistisch.

In den zurückliegenden Prozesstagen vor der Sommerpause werden M.s Fans immer unruhiger und aufmüpfiger, werden vom Vorsitzenden ermahnt und mit Räumung bedroht. Der Prozess dauert an. Ein Urteil wird zu Ende September erwartet.

Horoskope für den Umsturz: „Chef-Astrologin“ sagt im Reuß-Verfahren aus

Bundesanwalt Lohse am Eröffnungstag des Prozesses am 18. Juni vor dem Gerichtsgebäude in der Nymphenburger Str. in München.

Hildegard L. hat schon vieles erlebt: Sie hat zwei Mal ein Studium abgeschlossen, arbeitete als Elektroingenieurin, als Lehrerin in einer Berufsschule, Unternehmerin, Programmiererin und zuletzt als Astrologin und Mitarbeiterin einer AfD-Bundestagsabgeordneten. Außerdem hat sie zwei Mal geheiratet und in zweiter Ehe zwei Kinder bekommen. Weshalb sie für den nächsten Lebensabschnitt den Weg einer mutmaßlichen Rechtsterroristin wählte und in Folge dessen seit über anderthalb Jahren in Untersuchungshaft sitzt, versucht der Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts München aktuell herauszufinden.

Eltern waren Impfgegner*innen

Ihr wird vorgeworfen gemeinsam mit anderen Mitgliedern der Reichsbürger*innengruppe rund um Prinz Heinrich XIII. Reuß den militärischen Sturz der Bundesregierung und den Aufbau eines Rats als Putschregierung geplant zu haben – oder zumindest mitwissend gewesen zu sein. L. entscheidet sich als erste der acht in München angeklagten Personen auszusagen und legt ein umfangreiches, bisweilen langatmiges Teilgeständnis ab.
Zunächst breitet sie im Schneckentempo, sehr ausführlich und über anderthalb Prozesstage hinweg, ihren Lebenslauf aus. Schon zu Beginn stellt L. klar: Ihre Eltern hätten keines ihrer Kinder impfen lassen. Trotzdem hätten sie sich nie mit Kinderkrankheiten angesteckt, behauptet sie. Ansonsten klingt ihre Vita zunächst unauffällig: L. berichtet auch über Familienzerwürfnisse und berufliche Hochs und Tiefs.

Rote Seidenunterwäsche

An einem gewissen Punkt der Verlesung ihrer Aussage werden ihre Erzählungen allerdings esoterisch Nach dem Kontakt zu einer Astrologin und einem Medium, beginnt sie an deren Voraussagen zu glauben. Sie arbeitet ein paar Jahre später schließlich selbst als Astrologin und Kartenlegerin, gründet sogar einen Verlag dafür und gibt regelmäßig Seminare. Ihr Interesse, beziehungsweise ihre Dienste bezeichnet sie als „rein wissenschaftlich-mathematisch“.

Zwischenzeitlich glaubt sie nicht nur, die Erkrankungen von Menschen sehen, sondern diese auch selbst lindern zu können. Auf einem Seminar habe sie eine für sie elementare Weisheit erfahren: Um ihre Lebensenergie zu schützen, würde ihr empfohlen, möge sie entweder Chakren-Steine kaufen oder Seidenunterwäsche tragen. Am besten rote, vier Zentimeter unterhalb des Bauchnabels ansetzend. Während sich im Gericht daraufhin offenbar einige das Lachen verkneifen müssen oder peinlich berührt sind, erzählt L. von diesem absurden Ereignis wie von jedem anderen. Sie legt den Kopf schief und lächelt Zustimmung erheischend die Vorsitzende Richterin Illini an.

Überfall auf Bundestag geplant

In folgenden Prozesstagen äußert sich L. aber schließlich auch zur Anklage und beantwortet umfassend Fragen zu ihrer Einlassung: Sie habe von dem Mitangeklagten und Freund Thomas T. von der Gruppe gehört, sie hätten vor allem über Corona-Maßnahmen für Kinder geredet, diese verhindern wollen. Bei anschließenden Sitzungen des Rats, der über die Umsturzregierung entscheiden sollte, wären sie und T. zwar dabei gewesen, hätten allerdings nur als Beobachter*innen tätig werden dürfen. Von Schießtrainings hätte sie zwar gewusst, von den Plänen zum bewaffneten Überfall auf den Bundestag durch ehemalige KSK-Soldaten allerdings erst sehr spät erfahren.

Gerade das zweifelt die Bundesanwaltschaft allerdings an. Diese konfrontiert L. mit Chatverläufen mit der ehemaligen AfD-Bundestagsabgeordneten Malsack-Winkemann. So schreibt L. nach einem Schießtraining der Reichsbürger*innen: „Die würden doch kein Training machen, wenn da nix laufen würde“, und bestätigt ihr, dass „es nicht mehr lange dauern würde“. Es sei laut Bundesanwaltschaft also naheliegend, dass L. zu diesem Zeitpunkt durchaus über den Putschplan Bescheid wusste. Laut L.s Einlassung sei sie zu diesem Zeitpunkt allerdings noch unwissend gewesen.

„Birgit-Beruhigungsaktionen“

Ein weiterer Chatverlauf nach dem ersten Ratstreffen zeige außerdem, so die BAW, dass L. Malsack-Winkemann auf deren Frage, ob sie im Rat dabei sei, „Na klar!“ geantwortet habe. Zuvor beteuerte L., dass bei diesem Treffen noch keine personellen Entscheidungen getroffen worden seien und sie auch nicht in diese miteinbezogen worden sei.

Die Konfrontation mit den Chats verunsichert L. im Gericht: Sie kann die Frage nur ausweichend beantworten. L. sagt, ihre Aufgabe wäre es gewesen Malsack-Winkemann zu beruhigen, für die sie schon während ihres Bundestags- Mandats gearbeitet habe. Sie nennt diese „typische Birgit-Beruhigungsaktionen“.

Verschwiegenheit bei Strafe des Todes

Die Verschwiegenheitserklärung, die L. zum zweiten Ratstreffen unterschreiben musste, nahm L. offenbar nicht sonderlich ernst – auch wenn Zuwiderhandlungen mit der Todesstrafe geahndet werden sollten. Kund*innen erzählte die Astrologin von den Treffen und Inhalten. Das Gespräch mit einer ihrer Klientinnen ließ die mithörende Polizei besonders aufhorchen: L. erzählte, dass Listen über systemkonforme Personen angelegt werden müssten, und plauderte aus, dass eine „Allianz“, bestehend aus verschiedenen Militärs und Geheimdiensten bald eingreifen würde.

L.s zwei Verteidiger, die sich aufgrund der hohen Anzahl von Angeklagten in die eine Ecke der hintersten Anklagebank quetschen müssen, scheinen teilweise nicht ganz mit ihren Antworten zufrieden zu sein. Sie bitten um eine Pause, vermutlich um auf Mandantin einzuwirken und ihrem Gedächtnis hin und wieder auf die Sprünge zu helfen.

Ist die Angeklagte L. dement?

Der Anwalt eines weiteren Angeklagten versucht durch die Forderung nach einem psychiatrischen Gutachten sogar L.s gesamte Aussage anzuzweifeln. Er sei der Meinung, L. leide an einer Demenz und könne nicht weiter aussagen, sagte er.

Weshalb L. sich zu der Anklageschrift äußert, während beispielsweise Thomas T. bereits durch seine Anwält*innen bekannt gegeben hat, dass er schweigen wird, bleibt nur zu vermuten. Bei der Schwere der Vorwürfe kann aber angenommen werden, dass L. und ihre Verteidigung eventuell auf ein milderes Urteil und damit eine kürzere Haftstrafe spekulieren.

Terminiert bis Juli 2025

Weitere Fragen verschiedener Verteidiger*innen und Unterbrechungen zu ihrer Beantwortung ziehen das Verfahren bisweilen in die Länge. Die Anwälte von L. bitten im Gericht darum, dass die anderen Verteidiger*innen ihre Fragen bis Ende Juli stellen mögen, um im August die Vernehmung von L. abschließen zu können.

Der ursprünglich bis Januar 2025 terminierte Prozess ist kürzlich bereits bis Juli 2025 verlängert worden.

Reichsbürger-Prozess in München: Messianische Verzückung

Das brutalistische Strafjustizzentrum in der Nymphenburger Straße in München ist derzeit Schauplatz mehrerer zum Teil bizarrer „Reichsbürger“-Verfahren

„Der Faschismus funktioniert nur, wenn viele Menschen mitmachen“, sagt Johannes M. eindringlich zu einem der Polizeibeamt*innen, die ihn hier im Münchener Gerichtssaal bewachen und die er als Büttel einer faschistischen Firma betrachtet. „Sans ma ned bös, Herr M., aber des interessiert mich nicht“, erwidert der sichtlich genervte Beamte. Seine Genervtheit ist gut nachvollziehbar, das Verfahren gegen den selbsternannten Propheten des Untergangs ist an Absurdität kaum zu überbieten.

Christliche Versatzstücke

M. ist angeklagt, Rädelsführer einer kriminellen Vereinigung zu sein, die sich des Telefonterrors bei Behörden und der Bedrohung von Praxismitarbeiter*innen schuldig gemacht haben soll. Verhandelt wird seit Ende Juni vor dem Staatsschutzsenat des Landgerichts München, die Sicherheitsvorkehrungen sind enorm, strenger als im parallel stattfindenden so genannten Reuß-Prozess gegen 8 Angeklagte. M. wiederholt in Endlosschleifen seine wahnwitzige Weltsicht zwischen Reichsbürgerdenken, Verschwörungsmythos QAnon und christlichen Versatzstücken. Er sagt, dass es sich bei den deutschen Behörden um 47.000 private Firmen handele und dass er hier gegen seinen Willen bei einer Firmenbesprechung sei.

M. wiederholt unbeirrt und mit lauter Stimme die immer gleichen Textbausteine seiner Verschwörungsidee. Am 18. Juli, so prophezeit er, werde das US-Militär unter Commander in Chief Donald J. Trump eh übernehmen und dann werde mit den Nazis hier, die seit 109 Jahren Krieg gegen das deutsche Volk führten, aufgeräumt: nach göttlichem Willen und nach der Offenbarung des – ja, wessen? – Johannes würden zwei Drittel der Leute hier wegen Kriegs- und Menschenrechtsverbrechen, vor allem gegen Kinder, vor’s Kriegsgericht gestellt und gerichtet. Wenn die Richter oder die beiden Vertreterinnen des Generalstaatsanwalts oder gar die psychiatrischen Sachverständigen es wagen ihn zu unterbrechen, belegt er sie mit unflätigen Schimpftiraden, Flüchen und Drohungen: er sei mit dem Militär in ständigem Kontakt und es werde hier alles aufgenommen.

Hörige Fangemeinde

Dabei bleibt er stehen und dreht dem Senat den Rücken zu und bespielt eine wachsende Zahl von Jünger*innen, die ihn aus dem Publikumsbereich anhimmeln. Der manipulative Prediger in eigener Sache versteht es sogar, seine Stimme brechen zu lassen und Tränen vorzuspielen, weil er zunächst im „Nazi-KZ Haar“ – er meint das Bezirksklinikum, wo er ein halbes Jahr im Maßregelvollzug verbrachte – oder in der U-Haft festgehalten werde. Dabei hält er oft Heiligenbildchen in der Hand und betet gemeinsam mit seinen Anhänger*innen. Fast noch mehr als M. selbst, schockiert die Hörigkeit seiner Gemeinde, die offenbar Geld und Zeit genug hat, um regelmäßig zum Prozess aus ganz Deutschland anzureisen – da ist von Berlin, Winterberg, Soest die Rede. Gefragt, ob sie M.s Aussagen für bare Münze nähmen, antworten sie fest und überzeugt: Ja! Dass seine dystopischen Vorhersagen stets nicht eintreffen, stört sie offenbar gar nicht in ihrer messianischen Verzückung.

Über weite Strecken mutet das Geschehen im Gerichtssaal wie eine absurde, komische Oper an: Während der Senat versucht, Zeug*innen und Sachverständige zu befragen, fährt M. ungerührt mit dröhnender Stimme mit seiner Suada fort. Seine „Fangemeine“, wie der Vorsitzende die Besucher*innen mahnend anspricht und mit Sanktionen droht, wird im Laufe der psychiatrischen Begutachtung immer unruhiger, die hingezischten Worte „Folter“ und „Unrecht“ werden lauter. Der Richter wirkt recht hilflos, wenn er die Verhandlung alle Viertelstunde unterbricht, um danach ein Ordnungsgeld gegen M. zu verhängen, weil er stets in der Begründung die zum Teil sexistischen Beschimpfungen wiederholen muss. Bisweilen verhandeln bzw. brüllen das Gericht und M. im Chor, zu verstehen ist wenig, die Meute hinten wird noch unruhiger und bestärkt M. in seinem Wüten.

Zusammenrottung rechter Fanatiker*innen

Das Verfahren gegen M. ist nur eines der Verfahren, in denen – auch nicht nur in München – wohl die Corona-Folgen abgearbeitet werden. Mit der Pandemie und folgenden Krisen sind sehr viele Menschen im Lande dem politischen System der Bundesrepublik von der Fahne gegangen oder haben sich sogar den irrwitzigsten Verschwörungsideologien und terroristischen und Preppergruppen angeschlossen. Ebenso wie im Reuß-Prozess, wo Angeklagte unbeirrt an der QAnon-Story festhalten, oder im Verfahren gegen weitere Reichsbürger im benachbarten Gerichtssaal, wo es um die Ausgabe illegaler Urkunden eines „Bundesstaates Bayern“ geht, werden Thesen vertreten, von denen man nicht fassen kann, dass irgendjemand sich dem ernstlich verschreiben könnte. Man möchte sie als völlig durchgedrehten Unfug vom Tisch wischen. Aber das Drohszenario, das Täter*innen wie M. und seine zeitweise bis zu 50.000 Follower auf seinem Telegram-Kanal entfalten, oder die Tatsache, dass es im Reuß-Verfahren um Beamt*innen selbst, politische Mandatsträger*innen und eben auch (Elite-)Soldat*innen und Polizist*innen geht, die Waffen horteten, zeigen, dass es sich nicht um harmlose Spinner*innen, sondern um gefährliche Zusammenrottungen rechter Fanatiker*innen handelt, die keineswegs zu unterschätzen sind.

Dieser Beitrag erschien am 18. Juli 2024 in gekürzter Fassung im nd.

Münchener Reuß-Prozess: Zwischen Astrologie und Waffendepots

Die Akustik-Elemente im alten NSU-Gerichtssaal A 101 im Strafjustizzentrum München, in dem das dritte Reuß-Verfahren nun verhandelt wird

Sie wollten den Staat stürzen und bauten einen militärischen Arm für einen gewaltsamen Sturm auf den Bundestag auf: So lässt sich die Anklage der Bundesanwaltschaft (BAW) gegen die acht in München vor dem Oberlandesgericht (OLG) angeklagten Mitglieder der Reichsbürgergruppe um Prinz Heinrich XIII Reuß zusammenfassen.

Hochverrat und Staatsgefährdung

In Frankfurt und Stuttgart wird schon seit einigen Wochen der Prozess gegen 18 weitere Mitglieder dieser Gruppe – in Frankfurt Prinz Reuß auch persönlich – eröffnet. Unter den Angeklagten große Teile der politischen Führungsriege der Verschwörer*innen und des militärischen Arms, den so genannten Heimatschutzkompanien (HSK). Neben hochverräterischen Absichten und der Vorbereitung staatsgefährdender schwerer Straftaten wird ihnen die Gründung einer terroristischen Vereinigung vorgeworfen.

Als nun in München die 8 Angeklagten vorgeführt wurden, hielt sich allerdings das öffentliche und mediale Interesse in Grenzen – verglichen zumal mit dem Promi-Verfahren in Frankfurt, wo Reuß selbst, aber auch die einstige AfD-Bundestagsabgeordnete und Ex-Richterin Malsack-Winkemann und die beiden ehemaligen hohen Bundeswehr-Offiziere von Pescatore und Eder vor Gericht stehen.
Der erwartete Andrang wie zu Zeiten des NSU-Prozesses blieb in München aus. Dieser hatte damals im selben Gerichtssaal A 101 stattgefunden und zumindest einige der Gesichter unter den Journalist*innen und Verteidiger*innen von damals waren wieder dabei.

Die Besucher*innen wurden nicht nur durch ein großes Polizeiaufgebot im Saal, inklusive Absperrungen und gründlicher Durchsuchungen eingeschüchtert. Sie mussten außerdem sämtliche Taschen, technischen Geräte und Trinkflaschen abgeben. Auch die kahlen Betonwände des großen Saales wirkten durchaus erdrückend.

Croissants und Handyverbot

„Ich werde selbstverständlich jeden Tag Croissants mitbringen“ scherzte der Pressesprecher des Oberlandesgerichts, Laurent Lafleur, zwei Wochen vor Prozessbeginn gegenüber den Journalist*innen bei einer Führung durch den Gerichtssaal. Trotz dieser bemühten Freundlichkeiten blieben die Auflagen des Gerichts für Pressevertreter*innen dennoch hart: Sie mussten am Zugang zum Pressebereich einem Justizbeamten vorweisen, dass ihre Handys ausgeschaltet waren, und konnten ihre Laptops nur ohne Internetverbindung nutzen.

Der gesamte Vormittag war nach den Eröffnungsformalia der mehrstündigen Verlesung der Anklageschrift gewidmet. Die Sitzungsvertreter*innen des Generalbundesanwaltes im Verfahren fächerten darin die Planungen der Gruppe in den Jahren 20 – 22 auf: Die Angeklagten in München seien demnach unter anderem auch für Ämter in der Putschist*innen-Regierung vorgesehen und in Waffengeschäfte verwickelt gewesen. Außerdem werde einigen von ihnen vorgeworfen, für den Aufbau der insgesamt über 280 geplanten HSK-Truppen, die Rekrutierung und Vernetzung mit Unterstützer*innen, sowie die Gewährleistung einer abhörsicheren Kommunikation etwa über Satellitentelefone zuständig gewesen zu sein.
Außerdem schilderte die Bundesanwaltschaft im Detail das Weltbild der Reichsbürger*innen: So würden die Anhänger*innen an die krude Verschwörungserzählung Q-Anon glauben, die im Kern besagt, dass „die Eliten“ Kinder in unterirdischen Tunnelsystemen gefangen hielten, um sie zu misshandeln und aus ihrem Blut Verjüngungsserum zu gewinnen.
Eine der Angeklagten habe sich in der Schweiz auch mehrmals mit den Eltern eines vermeintlich in diese Unterwelt entführten Kindes getroffen.

Irre Narrative und realer Terrorismus

Außerdem habe die Gruppe für ihr Vorhaben immer wieder Kontakt und Unterstützung bei offiziellen Vertreter*innen der russischen Föderation etwa im Generalkonsulat in Frankfurt und in Bratislava gesucht.

Vor allem die ablehnende Haltung zu Maßnahmen zur Eindämmung von Covid-19 hätte die Gruppe radikalisiert und geeint. Die in München angeklagte und als Gesundheitsministerin der Putschist*innen vorgesehene Ärztin, Melanie R., habe laut Anklage beispielsweise immer wieder Vorträge zu den Auswirkungen von Impfungen mit dem während der Pandemie neu entwickelten MRNA-Serum gehalten.

Prozessbeobachter*innen diskutierten in der Mittagspause, ob die Umsturzpläne wohl ohne die Pandemie zustande gekommen wären. Außerdem stellten sie sich die Frage, ob die „Gruppe Reuß“ nur ein Beispiel für das Umkippen ganzer Bevölkerungsgruppen in verschwörungsideologisches Denken darstelle. Immerhin seien sie nicht die einzigen, die im Laufe der Zeit aufgeflogen und jetzt peu-á-peu angeklagt würden. Neben den „Reuß-Prozessen“ laufen derzeit auch Prozesse gegen die „Kaiserreichgruppe“/“Patriotische Vereinigung, die vorhatte, Gesundheitsminister Karl Lauterbach zu entführen, sowie gegen den „Reichsbürger-Star“ Johannes M..

Der verlesene Anklagesatz im Reuß-Verfahren verdeutlicht durchaus die Absurdität der Gesinnung der Angeklagten. Jenseits der zum Teil irrwitzigen Verschwörungserzählungen konnte die Bundesanwaltschaft vor allem durch die Aufzählung der von der Gruppe gehorteten Waffen samt Munition, Waffenteilen und weiterer Militärausstattung den Ernst der Absichten der Gruppe veranschaulichen. Unter anderem habe die Gruppe, der auch hochrangige KSK-Offiziere angehörten, versucht, Soldat*innen des Kommandos Spezialkräfte (KSK) zu rekrutierten, um die „Heimatschutzkompanien“ aufzubauen.

Antisemitisch, rassistisch und faschistisch

Dennoch mag manchen in der Anklage eine Einordnung der völkisch-nationalistischen und in Teilen faschistischen Ideologie der angeklagten Reichsbürger*innen gefehlt haben. Nur nebenbei erwähnt die BAW die rassistischen Ansichten zur Migrationspolitik – eine Einstufung der Verschwörungserzählungen rund um Q-Anon als antisemitisch blieb gänzlich aus.
Diese Aussparungen könnten auf einige vor allem deshalb fatal wirken, da sie einen großen Teil der Gefahr verkennen, die von der „Gruppe Reuß“ ausging. Wäre es zu dem, mit Hilfe der AfD-Abgeordneten geplanten Angriff auf den Bundestag und einer Machtübernahme gekommen, lässt sich ahnen, wie die neuen Machthaber*innen mit migrantischen und geflüchteten Personen verfahren wären. Der Begriff der „Re-Migration“ und die Pläne für Massendeportationen von Millionen sind ja derzeit in aller Munde.

Obwohl sich zwischenzeitlich fast doppelt so viele Justiz- und Polizeibeamt*innen wie Zuschauer*innen auf den Tribünen aufhielten, konnten dort auch einige vermutliche Unterstützer*innen der Angeklagten ausgemacht werden. Ein protestierender Schreihals, warf noch vor Verlesung des Anklagesatzes der Bundesanwaltschaft vor „die Falschen anzuklagen“ und spielte damit vermutlich auf die Verschwörung rund um Q-Anon an. Er wurde allerdings sehr schnell abgeführt. Etwas moderater verhielten sich zwei Frauen, die mit ausgebreiteten Armen von unterschiedlichen Seiten der Zuschauer*innentribüne offenbar Energie in den Gerichtssaal zu schicken versuchten –  bis ihre Hände nach einigen Stunden müde wurden. Ob ihre Aura das Gericht und die Vorsitzende Richterin Dagmar Illini milde stimmen wird, muss sich noch zeigen.

Sterndeuterin im Dienste der AfD-Abgeordneten

An diesem Phänomen wurde aber auch deutlich, wie wichtig den Reichsbürger*innen um Reuß diese Art der Spiritualität ist: So war eine der Münchner Angeklagten, Hildegard L., als astrologische Mitarbeiterin der in Frankfurt mitangeklagten AfD-MdB Malsack-Winkemann angestellt.
Außerdem war sie spirituelle Beraterin von Reuß und seiner politischen Führungsriege.

Ein Ende nicht abzusehen

Ein 36-seitiges, längliches Opening–Statement des ehemaligen Verteidigers der NSU-Terroristin Beate Zschäpe, Wolfgang Heer, und jede Menge angekündigter Anträge verschiedener weiterer Verteidiger*innen gaben bereits am ersten Tag einen Vorgeschmack darauf, wie sich der Prozess bis zum geplanten Ende im Januar 2025 oder darüber hinaus in die Länge ziehen könnte. Es bleibt spannend, wie die Dreiteilung des Prozesses sich auf das Verfahren auswirken wird und welche Strategien die Angeklagten und ihre Verteidiger*innen anwenden werden. Vor allem das Spannungsfeld zwischen Verschwörungserzählungen und rechtem Terror könnte das Verfahren prägen. Wie die Richter*innen dieses beurteilen werden, sowie der Ausgang des Prozesses bleiben zunächst offen.