Radikale Substruktur – Wie die AfD ihre neonazistische Basis reorganisiert

Die Jun­ge Alter­na­ti­ve (JA) bie­tet und bie­dert sich den Bau­ern­pro­tes­ten vor dem Bran­den­bur­ger Tor im Janu­ar 2024 an: Sie durf­ten dort mit Sym­pa­thien rech­nen gera­de wegen ihrer boden­stän­di­gen neo­fa­schis­ti­schen Ideo­lo­gie (Foto: Burschel)

Die vom Bun­desam für Ver­fas­sungs­schutz als „gesi­chert rechts­extrem“ ein­ge­stuf­te Jugend­or­ga­ni­sa­ti­on der AfD steht vor einem grund­le­gen­den Wan­del. Ver­fas­sungs­schutz-Chef Jörg Mül­ler bezeich­ne­te sie in einer Pres­se­mit­tei­lung als „Stra­ßen­trup­pe der AfD“ und als eine Gefahr für die Demo­kra­tie. Sie gilt als noch radi­ka­li­sier­ter als die Mut­ter­par­tei selbst – eine Ein­schät­zung, die zuneh­mend auch inner­halb der AfD für Span­nun­gen sorgt.[1] Als Lösungs­an­satz steht eine Umstruk­tu­rie­rung nach dem Vor­bild der sozi­al­de­mo­kra­ti­schen Jungsozialist*innen (Jusos) zur Debat­te. Die­se Jugend­or­ga­ni­sa­ti­on der SPD ist eng in die Par­tei­struk­tur ein­ge­bun­den, was eine ein­fa­che­re Kon­trol­le und Über­prü­fung ein­zel­ner Mit­glie­der ermög­licht. Durch die­se Ände­run­gen wür­den alle AfD-Mit­glie­der unter 36 Jah­ren auto­ma­tisch Mit­glie­der der JA wer­den. Die JA, eine Jugend­or­ga­ni­sa­ti­on, die sich durch dezi­diert natio­na­lis­ti­sche und ras­sis­ti­sche Rhe­to­rik aus­zeich­net, hat wie­der­holt Auf­merk­sam­keit durch ihre Radi­ka­li­tät erregt. Kritiker*innen wie die Lin­ken-Abge­ord­ne­te Mar­ti­na Ren­ner argu­men­tie­ren, dass die geplan­te Ein­glie­de­rung nicht pri­mär auf orga­ni­sa­to­ri­sche Effi­zi­enz abzielt, son­dern viel­mehr den Zweck ver­folgt, die JA-Mit­glie­der vor staat­li­chen Maß­nah­men und einem poten­zi­el­len Ver­bot zu schützen.

Ideologische Verankerung der Jungen Alternative

Die Jun­ge Alter­na­ti­ve für Deutsch­land (JA) zählt rund 2.500 Mit­glie­der und wur­de 2013 als völ­ki­sche Jugend­or­ga­ni­sa­ti­on gegrün­det, die von Anfang an rechts­po­pu­lis­tisch in Erschei­nung trat und als Schar­nier zur neo­na­zis­ti­schen Rech­ten agier­te. Wie vie­le Bewe­gun­gen der Neu­en Rech­ten über­nimmt auch die JA die Inhal­te der AfD und spitzt die­se häu­fig zu. Trotz einem auf dem Bun­des­kon­gress 2016 gefass­ten Beschluss, sich von rechts­extre­mis­ti­schen Grup­pie­run­gen zu distan­zie­ren, bestehen wei­ter­hin enge Ver­bin­dun­gen etwa zur „Iden­ti­tä­ren Bewe­gung“ (IB). Trotz der soge­nann­ten „Unver­ein­bar­keits­lis­te“, nach der die AfD kei­ne Rechts­extre­men auf­neh­men dürf­te, wur­de Jan­nis Geor­ge auf­grund einer Akti­on der IB, deret­we­gen er sich vor Gericht ver­ant­wor­ten muss­te, in den Lan­des­vor­stand der JA gewählt.[2]

Auch mit der mut­maß­li­chen ter­ro­ris­ti­schen Ver­ei­ni­gung der „Säch­si­schen Sepa­ra­tis­ten“, wel­che eine ras­sis­ti­sche, anti­se­mi­ti­sche und apo­ka­lyp­ti­sche Ideo­lo­gie pro­pa­gie­ren, gab es sei­tens der JA bereits Über­schnei­dun­gen.  Die „Säch­si­schen Sepa­ra­tis­ten“ haben die Vor­stel­lung eines „frei­en Sach­sens“, das sich von der Bun­des­re­pu­blik abspal­ten soll. Anfang Novem­ber 2024 wur­den ein AfD-Stadt­rat und wei­te­re AfD-Mit­glie­der unter dem Ver­dacht, Mit­glie­der der „Säch­si­schen Sepa­ra­tis­ten“ zu sein und sich an deren gewalt­be­rei­ten Aktio­nen zu betei­li­gen, fest­ge­nom­men. Die Mit­glie­der wur­den mitt­ler­wei­le aus der Par­tei ausgeschlossen.

Die Pro­gram­ma­tik der JA lässt sich durch eine star­ke Ori­en­tie­rung an eth­no-natio­na­lis­ti­schen und anti-plu­ra­lis­ti­schen Idea­len cha­rak­te­ri­sie­ren. Auf ihrer Web­site wer­den Aus­sa­gen wie „Deut­sche Jugend ist rechts und geht auf­recht“ und „Unser Volk zuerst“ pro­mi­nent plat­ziert. Dies offen­bart eine völ­kisch gepräg­te Welt­an­schau­ung, die mit der Idee einer offe­nen Gesell­schaft nichts zu tun hat. Sol­che Äuße­run­gen und die enge ideo­lo­gi­sche Nähe zu ande­ren faschis­ti­schen Strö­mun­gen zei­gen, dass die JA ein Sam­mel­be­cken für radi­ka­le Posi­tio­nen gewor­den ist. Die Ver­wei­ge­rung, sich dem „woken, lin­ken Zeit­geist“ zu beu­gen, wird von der JA hoch­ge­hal­ten und ist im Grund­satz­pa­pier der JA verankert.

Die Ver­stri­ckung pro­mi­nen­ter Mit­glie­der wie etwa des Bun­des­vor­sit­zen­den der JA und AfD-Bun­des­tags­ab­ge­ord­ne­ten Han­nes Gnauck, der bereits vom Mili­tä­ri­schen Abschirm­dienst (MAD) als „Ver­dachts­fall Rechts­extre­mis­mus“ ein­ge­stuft wur­de, unter­streicht die ideo­lo­gi­sche Grund­aus­rich­tung der Organisation.

Kontrolle und Schutz

Die AfD argu­men­tiert, die Ein­glie­de­rung der JA die­ne der bes­se­ren Kon­trol­le und Inte­gra­ti­on ihrer Jugend­or­ga­ni­sa­ti­on. Doch die­se Argu­men­ta­ti­on wirft eini­ge Wider­sprü­che auf: Ist es tat­säch­lich Kon­trol­le, wenn eine Par­tei ihre Struk­tur so erwei­tert, dass radi­ka­le Ele­men­te insti­tu­tio­nel­len Schutz genie­ßen? Oder han­delt es sich hier­bei um eine bewuss­te Ent­schei­dung, die den Zweck ver­folgt, ein Ver­bot der JA unmög­lich zu machen?

Der Schritt der Ein­glie­de­rung, der auf dem bevor­ste­hen­den Par­tei­tag im Janu­ar 2025 in Rie­sa beschlos­sen wer­den soll, zeigt, dass die AfD ihre Ver­ant­wor­tung nicht in der Distan­zie­rung von extre­mis­ti­schen Ten­den­zen sieht, son­dern viel­mehr im insti­tu­tio­nel­len Schutz ihrer Jugend­or­ga­ni­sa­ti­on. Durch die­se Ent­schei­dung liegt nun der Ver­dacht eher noch näher, dass die AfD die Struk­tu­ren demo­kra­ti­scher Rechts­staat­lich­keit nicht als nor­ma­ti­ven Rah­men aner­kennt, son­dern als läs­ti­ges Hin­der­nis, das es stra­te­gisch zu über­win­den gilt.

Die geplan­te Inte­gra­ti­on der Jun­gen Alter­na­ti­ve in die AfD ist also mehr als ein bloß orga­ni­sa­to­ri­scher Vor­gang. Sie ist auch ein Signal: Die AfD stellt den Schutz ihrer radi­ka­len Sub­struk­tur über die Ver­ant­wor­tung für die inak­zep­ta­blen Inhal­te, die durch die­se pro­pa­giert wer­den. Damit ent­steht ein geschlos­se­nes Sys­tem, das sowohl gegen Kri­tik von außen als auch Selbst­re­fle­xi­on von innen abschirmt.

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[1] SWR Kul­tur. (Jahr, Monat Tag). Jun­ge Alter­na­ti­ve: Ein Trei­ber für die Radi­ka­li­sie­rung der AfD [Audio]. Abge­ru­fen von https://​www​.swr​.de/​s​w​r​k​u​l​t​u​r​/​l​e​b​e​n​-​u​n​d​-​g​e​s​e​l​l​s​c​h​a​f​t​/​j​u​n​g​e​-​a​l​t​e​r​n​a​t​i​v​e​-​e​i​n​-​t​r​e​i​b​e​r​-​f​u​e​r​-​d​i​e​-​r​a​d​i​k​a​l​i​s​i​e​r​u​n​g​-​d​e​r​-​a​f​d​-​1​0​0​.​h​tml

[2] „Vom Gerichts­saal in den Vor­stand: AfD-Nach­wuchs wählt rechts­extre­men Akti­vis­ten.“ Zugriff am [Datum], https://www.zvw.de/stuttgart-region/vom-gerichtssaal-in-den-vorstand-afd-nachwuchs‑w%C3%A4hlt-rechtsextremen-aktivisten_arid-883946.

Erinnern heißt kämpfen“: Die Zukunft des Strafjustizzentrums in München

Das früh­mor­gend­lich erleuch­te­te Straf­jus­tiz­zen­trum am 9. Dezem­ber 2015, dem Tag, als die NSU-Ter­ro­ris­tin erst­mals aus­sa­gen woll­te — der „Gla­mour“ der Haupt­an­ge­klag­ten trieb viel Publi­kum in den Saal A101 (Foto: Burschel)

Das Mün­che­ner Straf­jus­tiz­zen­trum ist weit mehr als ein funk­tio­na­ler Ort für juris­ti­sche Abläu­fe. Der­zeit steht es im Mit­tel­punkt einer Debat­te über sei­ne Zukunft: Soll­te es abge­ris­sen oder einer neu­en Nut­zung zuge­führt wer­den? Noch ist das Gebäu­de in Betrieb, aber sei­ne sym­bo­li­sche und his­to­ri­sche Bedeu­tung wirft die Fra­ge auf, ob und wie man die­sen Ort bewah­ren soll­te, wenn die Gerich­te wie geplant umziehen.

Es ist ein Ort, der in der Geschich­te der deut­schen Jus­tiz und ihrer Aus­ein­an­der­set­zung mit rech­tem Ter­ror und neo­na­zis­ti­schen Netz­wer­ken eine sym­bo­li­sche und tief­grei­fen­de Bedeu­tung erlangt hat. Über Jahr­zehn­te hin­weg war es Schau­platz bedeu­ten­der Ver­fah­ren, die nicht nur juris­tisch, son­dern auch poli­tisch und gesell­schaft­lich von größ­ter Rele­vanz waren. Dazu zäh­len unter ande­rem der Pro­zess, der die ras­sis­tisch moti­vier­te Mord­se­rie des „Natio­nal­so­zia­lis­ti­schen Unter­grunds“ (NSU) ver­han­del­te, sowie der gegen den Waf­fen­lie­fe­ran­ten des Atten­tä­ters vom Olym­pia-Ein­kaufs­zen­trum (OEZ), der im Juli 2016 neun Men­schen eben­falls aus ras­sis­ti­schen Moti­ven dort ermor­det hat.

In einer Zeit, in der rech­te Gewalt und rech­ter Ter­ror immer wie­der und immer mehr auf erschre­cken­de Wei­se in Deutsch­land zuta­ge tre­ten, rückt die Dis­kus­si­on um das Straf­jus­tiz­zen­trum in ein neu­es Licht. Im Rah­men einer Podi­ums­dis­kus­si­on, orga­ni­siert von der Initia­ti­ve „Jus­tiz­zen­trum­Er­hal­ten / Abbre­chen­Ab­bre­chen“, gin­gen die Podi­ums­gäs­te der Fra­ge nach, ob das Jus­tiz­zen­trum als Ort des Geden­kens an die hier ver­han­del­ten Gewalt­ver­bre­chen erhal­ten blei­ben soll­te, um Raum zu bie­ten für eine gesell­schaft­li­che Aus­ein­an­der­set­zung mit die­ser Geschich­te, die­sen Geschichten.

Auf dem Panel saßen Gise­la Koll­mann, die ihren Enkel Giu­lia­no Koll­mann bei dem rech­ten Anschlag im OEZ ver­lor, Patryc­ja Kowals­ka, eine Unter­stüt­ze­rin der Initia­ti­ve „Mün­chen OEZ Erin­nern“, Fried­rich Bur­schel von der Rosa-Luxem­burg-Stif­tung & NSU Watch sowie der Jour­na­list Robert Andre­asch, der für die Anti­fa­schis­ti­sche Informations‑, Doku­men­ta­ti­ons- und Archiv­stel­le Mün­chen arbei­tet. Sie alle ver­bin­det das Anlie­gen, dass die Opfer rech­ter Gewalt nicht ver­ges­sen wer­den und dass der Staat end­lich Ver­ant­wor­tung über­nimmt – sowohl für die lücken­lo­se Auf­klä­rung sol­cher Taten als auch für die Aner­ken­nung des rech­ten Ter­rors als sys­te­mi­sches Problem.

Der OEZ-Anschlag und die Kämp­fe der Angehörigen

Im Jahr 2016 ereig­ne­te sich der rechts­ter­ro­ris­ti­scher Anschlag im Mün­che­ner Olym­pia-Ein­kaufs­zen­trum. Neun Men­schen, über­wie­gend mit fami­liä­rer Migra­ti­ons­ge­schich­te, fie­len dem Anschlag zum Opfer, dar­un­ter auch Giu­lia­no Koll­mann, der damals 19-jäh­ri­ge Enkel von Gise­la Koll­mann. Der Täter, mit tief ver­wur­zel­ten ras­sis­ti­schen und völ­kisch-natio­na­len Über­zeu­gun­gen, plan­te die Tat sys­te­ma­tisch und fand dabei Unter­stüt­zung von einem Waf­fen­händ­ler, der ihn mit der Mord­waf­fe sowie „aus­rei­chend“ Muni­ti­on ver­sorg­te. Trotz offen­sicht­li­cher Hin­wei­se auf die rech­te Moti­va­ti­on, ver­har­mos­te man die Hin­ter­grün­de des Anschlags lan­ge. Die Behör­den spra­chen von einem „Amok­lauf“, nicht von rech­tem Terror.

Gise­la Koll­mann berich­tet in der Dis­kus­si­on von den Erfah­run­gen, die sie wäh­rend des Pro­zes­ses gegen den Waf­fen­händ­ler im Straf­jus­tiz­zen­trum in der Nym­phen­bur­ger­stra­ße mach­te. „Ich woll­te nur, dass er mir ein­mal in die Augen sieht, aber er konn­te es nicht“, erzählt sie. Koll­manns Erleb­nis­se im Gerichts­saal sind sym­pto­ma­tisch für die Art und Wei­se, wie staat­li­che Insti­tu­tio­nen mit den Betrof­fe­nen umge­hen: Ohne Empa­thie, ohne wirk­li­ches Ver­ständ­nis für den Schmerz und das Trau­ma, das sol­che Taten hin­ter­las­sen.  Flos­keln wie „Sie müs­sen kei­ne Angst haben, dass er ihre ande­ren Kin­der tötet“ hät­ten die­se Miß­ach­tung sehr deut­lich gemacht, sagt Gise­la Koll­mann. Die Hin­ter­blie­ben wer­den durch den Pro­zess wei­ter trau­ma­ti­siert – dies­mal durch den Staat, der sie hät­te schüt­zen und unter­stüt­zen sollen.

Die­se Erfah­run­gen sind kei­ne Ein­zel­fäl­le. Die Initia­ti­ve „Mün­chen OEZ Erin­nern“, der auch ande­re Ange­hö­ri­ge und Über­le­ben­de des Anschlags ange­hö­ren, kämpft seit Jah­ren dafür, dass der Anschlag als das aner­kannt wird, was er war: ein rechts­ter­ro­ris­ti­scher Angriff. Patryc­ja Kowals­ka, die die Initia­ti­ve unter­stützt, betont, dass die­ser Kampf nicht nur ein per­sön­li­cher ist. Es geht um das poli­ti­sche und gesell­schaft­li­che Bewusst­sein, dass rech­ter Ter­ror ein sys­te­ma­ti­scher Angriff auf das Leben und die Wür­de von Men­schen ist – moti­viert  durch grup­pen­be­zo­ge­nen Hass und getra­gen von rech­ter Ideologie.

Par­al­le­len zum NSU-Prozess

Auch im gigan­ti­schen, 438 Tage dau­ern­den NSU-Ver­fah­ren dort wur­den die Ange­hö­ri­gen der Opfer oft igno­riert und ihre Inter­es­sen aktiv miss­ach­tet. Der NSU, eine neo­na­zis­ti­sche Ter­ror­zel­le, war für die Mor­de an zehn Men­schen, über­wie­gend Migran­ten, ver­ant­wort­lich. Doch ähn­lich wie im OEZ-Fall wur­de auch hier lan­ge an einem Nar­ra­tiv fest­ge­hal­ten, das die Ver­ant­wor­tung des Staa­tes und die Rol­le eines hin­ter dem Kern-Trio ste­hen­den, umfang­rei­chen rech­ten Netz­werks klein­re­de­te. Die jah­re­lan­gen Ermitt­lun­gen und der anschlie­ßen­de Gerichts­pro­zess zeig­ten, wie tief struk­tu­rel­le Igno­ranz und insti­tu­tio­nel­les Ras­sis­mus ver­an­kert sind, wenn es um die Auf­klä­rung und Ver­fol­gung rech­ten Ter­rors geht.

Der NSU-Pro­zess offen­bar­te zudem, dass der NSU kei­nes­wegs iso­liert agier­te. Ein brei­tes Netz­werk von Unter­stüt­zern half der Ter­ror­grup­pe, sich jah­re­lang dem Zugriff der Behör­den zu ent­zie­hen. Beob­ach­ter des Pro­zes­ses beto­nen, dass weit über 100 Per­so­nen in die­ses Netz­werk invol­viert waren, vie­le von ihnen als akti­ve Mit­tä­ter oder Unter­stüt­zer. Trotz die­ser kla­ren Bewei­se wur­de im Pro­zess ver­sucht, die Ver­ant­wor­tung des Staa­tes und der Ver­fas­sungs­schutz­be­hör­den her­un­ter­zu­spie­len, die den NSU über zahl­rei­che Informant*innen in unmit­tel­ba­rer Nähe der Täter*innen und über das Geld für deren Diens­te erst über­haupt mit auf­ge­baut und unter Beob­ach­tung gehabt hät­ten, aber dann eben nicht gestoppt hätten.

Auch im NSU-Pro­zess war der Gerichts­saal geprägt von einer bedrü­cken­den Hier­ar­chie. Die 93 Nebenkläger*innen, die Fami­li­en der Opfer, die im Ver­fah­ren von mehr als 60 Rechtsanwält*innen ver­tre­ten wur­den, saßen im Saal A101 unter der Tri­bü­ne, auf der die Pres­se und die Öffent­lich­keit über ihnen thron­ten. Die­se räum­li­che Anord­nung spie­gel­te die rea­le Mar­gi­na­li­sie­rung der Opfer und ihrer Ange­hö­ri­gen wider, die um Gehör und Aner­ken­nung kämpf­ten, wäh­rend die staat­li­chen Insti­tu­tio­nen ver­such­ten die eige­nen Ver­säum­nis­se zu verdecken.

Die Bedeu­tung der Räu­me des Justizzentrums

Ange­sichts die­ser Geschich­te wird die his­to­ri­sche Bedeu­tung der Räu­me des Jus­tiz­zen­trums beson­ders deut­lich. Die­se Wän­de haben Zeu­gen­be­rich­te von Men­schen gehört, deren Fami­li­en durch rech­ten Ter­ror zer­stört wur­den. Sie haben die Bemü­hun­gen gese­hen, den Staat zur Ver­ant­wor­tung zu zie­hen, und zugleich das Schei­tern staat­li­cher Insti­tu­tio­nen, sich der vol­len Wahr­heit über die­se Ver­bre­chen zu stel­len. Die Pro­zes­se, die hier statt­fan­den, sind Zeug­nis­se eines fort­wäh­ren­den Kamp­fes – nicht nur gegen die Täter, son­dern auch gegen eine Gesell­schaft, die all­zu oft wegschaut.

Das Jus­tiz­zen­trum könn­te, wenn es mit einem Ort des Geden­kens — etwa im A101 — erhal­ten blie­be, all die­se Geschich­ten bewah­ren. Es wäre ein Mahn­mal, das nicht nur an die Opfer erin­ner­te, son­dern auch dar­an, wie insti­tu­tio­nel­les Ver­sa­gen rech­ten Ter­ror ermög­licht und begüns­tigt hat.

Reichsbürger“-Prozesse und die Kon­ti­nui­tät rech­ten Terrors

Nicht nur ver­gan­ge­ne Pro­zes­se sind hier von Bedeu­tung: In den glei­chen Hal­len fin­den heu­te die „Reichsbürger“-Prozesse statt.

Die „Reichs­bür­ger“, eine Bewe­gung, die die Legi­ti­mi­tät der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land ablehnt und sich oft durch rech­te, anti­se­mi­ti­sche und ver­schwö­rungs­theo­re­ti­sche Über­zeu­gun­gen aus­zeich­net, ste­hen der­zeit im Zen­trum zahl­rei­cher Gerichts­ver­fah­ren. Die­se Pro­zes­se, die eben­falls im Jus­tiz­zen­trum geführt wer­den, knüp­fen direkt an die Tra­di­ti­on der Aus­ein­an­der­set­zung mit rech­tem Ter­ror an. Wie schon bei den NSU-Mor­den und dem OEZ-Anschlag zeigt sich auch hier, dass rech­te Ideo­lo­gien nicht iso­liert, son­dern in Netz­wer­ken agie­ren – unter­stützt wer­den die Akteur*innen von Gleich­ge­sinn­ten, teils mit weit­rei­chen­den Ver­bin­dun­gen in gesell­schaft­li­che und staat­li­che Strukturen.

Die­se Kon­ti­nui­tät rech­ter Gewalt und ihre bedroh­li­che Prä­senz in der Gegen­wart ver­deut­li­chen, wie not­wen­dig eine Aus­ein­an­der­set­zung mit der Geschich­te des Jus­tiz­zen­trums ist. Der Abriss die­ses sym­bol­träch­ti­gen Ortes wäre ein Ver­lust, der weit über das rein Archi­tek­to­ni­sche hinausgeht.

Kulturen des Verdrängens und Erinnerns — Rezension

Die­se neue Publi­ka­ti­on reiht sich in die Viel­zahl derer ein, die in den letz­ten Jah­ren zum The­ma der Nicht_Erinnerungen an die ras­sis­ti­sche Gewalt der 1990 er Jah­re erschie­nen sind. Sie fragt danach, wie die ras­sis­ti­sche Gewalt erin­nert wird, und von wem und in wel­cher Form?

«Kul­tu­ren des Ver­drän­gens und Erin­nerns» legt den Fokus auf den August 1992, als in Ros­tock-Lich­ten­ha­gen ein Heim für Geflüch­te­te bela­gert und ange­grif­fen wird, eine Men­schen­men­ge zuschaut, und die Angrei­fe­rIn­nen anfeu­ert. Es geht also, und selbst das ist heu­te kaum öffent­lich sag­bar, um Gewalt, Schmerz, Leid und Trau­ma­ta, und den indi­vi­du­el­len wie den gesell­schaft­li­chen Umgang damit.

Das Buch ent­hält eine Ein­lei­tung und 14 Arti­kel, Anga­ben zu den Autor*innen des Ban­des, die Infor­ma­tio­nen zu deren Per­spek­ti­ve oder Sprech­po­si­ti­on hät­ten bie­ten kön­nen, feh­len bedau­er­li­cher­wei­se. Die His­to­ri­ke­rin Fran­ka Mau­bach plä­diert vehe­ment dafür, ras­sis­ti­sche Gewalt auch in die spe­zi­fi­sche loka­le und regio­na­le Situa­ti­on ein­zu­bet­ten und sie nicht nur als Aus­druck gesamt­ge­sell­schaft­li­cher Stim­mun­gen zu ver­ste­hen. Die Tübin­ger Rechts­extre­mis­mus­for­sche­rin Tan­ja Tho­mas und Fabi­an Virch­ow wei­sen gut begrün­det dar­auf hin, dass die Erin­ne­rungs­kul­tur wei­ter­hin von der Mehr­heits­ge­sell­schaft geprägt, wenn nicht domi­niert sei. Dies füh­re unter ande­rem dazu, dass die Stim­men und Per­spek­ti­ven von Betrof­fe­nen, Opfern und Über­le­ben­den beharr­lich über­gan­gen wer­den. Oli­ver Ples­sow, Geschichts­di­dak­ti­ker und die Demo­kra­tie­päd­ago­gin Gud­run Hein­rich, bei­de von der Uni­ver­si­tät Ros­tock  skiz­zie­ren in ihren Tex­ten jeweils die Situa­ti­on in Ros­tock selbst, hin­ter­fra­gen den auch von akti­vis­ti­schen Krei­sen ange­nom­me­nen Wir­kungs­op­ti­mis­mus öffent­li­chen Geden­kens und öffent­li­cher Gedenk­zei­chen, und benen­nen die wich­ti­ge Rol­le, die loka­le und über­re­gio­na­le zivil­ge­sell­schaft­li­che Initia­ti­ven im Feld der Erin­ne­rungs­po­li­tik, und so war es auch in Ros­tock, haben. Kien Nghi Ha begreift Ros­tock als Sym­bol für insti­tu­tio­nel­len Ras­sis­mus von Medi­en, Poli­zei, Stadt­ver­wal­tung und ande­ren, kol­lek­ti­ven Akteur*innen. Von ihnen wird lan­ge Zeit, von vie­len bis heu­te, der Begriff «Pogrom» ver­mie­den. Die anti­zi­ga­nis­ti­sche Dimen­si­on des Pogroms wird im Bei­trag von Ste­fa­nie Oster und Johann Hen­ningsen vom Doku­men­ta­ti­ons­zen­trum «Lich­ten­ha­gen im Gedächt­nis» deut­lich. Sie haben betrof­fe­ne Rom*nja des Pogroms recher­chiert und so 2022 eini­ge Inter­views füh­ren (las­sen) kön­nen, vier sind hier online.

Im letz­ten Kapi­tel wer­den noch drei ande­re, wich­ti­ge Ereig­nis­se, und die damit zusam­men­hän­gen­de Erin­ne­rung, the­ma­ti­siert: Die Pogro­me in Hoyers­wer­da 1991 und in Mann­heim-Schön­au 1992 und der Brand­an­schlag auf ein Wohn­haus in Solin­gen 1993, bei dem fünf Men­schen ermor­det wer­den. Der Anschlag in Solin­gen fand am 29. Mai statt, drei Tage nach­dem im Bun­des­tag mit gro­ßer Mehr­heit die bis dahin bestehen­de Asyl­rechts­re­ge­lung abge­schafft wurde.

Die Tex­te zei­gen, dass Erin­ne­rung umkämpft ist und immer wie­der um Erin­ne­rung gerun­gen wird. Die Publi­ka­ti­on doku­men­tiert auch, dass durch das jahr­zehn­te­lan­ge, müh­sa­me Enga­ge­ment von vie­len sich etwas ver­än­dert hat, wenn auch zu lang­sam und zu wenig. Wer sich noch nicht so grund­le­gend oder umfang­reich mit der His­to­ri­sie­rung ras­sis­ti­scher Gewalt beschäf­tigt hat, wird in dem Buch viel Lesens- und Beden­kens­wer­tes fin­den. Die Spra­che ist auch nicht zu aka­de­misch. Wer sich bes­ser aus­kennt, wird jedoch auch viel Bekann­tes lesen. Die Publi­ka­ti­on ent­stand aus Akti­vi­tä­ten an der Uni­ver­si­tät Ros­tock im Som­mer 2022, sie ist hier auch open access  verfügbar.

 

Infor­ma­tio­nen zum Buch:

Gud­run Hein­rich / David Jün­ger / Oli­ver Ples­sow / Cor­ne­lia Syl­la (Hrsg.): Kul­tu­ren des Ver­drän­gens und Erin­nerns. Per­spek­ti­ven auf die ras­sis­ti­sche Gewalt in Ros­tock-Lich­ten­ha­gen 1992; Neo­fe­lis Ver­lag, Ber­lin 2024, 226 Sei­ten, 23 Euro

 

 

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Reichsbürger vor LG München: „Grüß Gott an die Kinder Satans“

Stets sei­ner Fan-Gemein­de zuge­wandt: Reichs­bür­ger Johan­nes M. vor dem Land­ge­richt München

Der Pro­zess gegen den Reichs­bür­ger Johan­nes M., der unter ande­rem wegen der Bil­dung einer kri­mi­nel­len Ver­ei­ni­gung, Volks­ver­het­zung, Nach­stel­lung sowie Anstif­tung zu Straf­ta­ten ange­klagt war, ende­te vor dem Staats­schutz­se­nat des Land­ge­richts Mün­chen mit einer Ver­ur­tei­lung zu 2 Jah­ren und 10 Mona­ten Freiheitsentzug.

Bereits beim Betre­ten des Saals wird M. von sei­nen etwa 20 Anhänger*innen emp­fan­gen, die ihn mit freu­di­gen Ges­ten und war­men Wor­ten begrü­ßen. Der Ange­klag­te, der in sei­ner Erschei­nung an einen cha­ris­ma­ti­schen Pre­di­ger erin­nert, wen­det sich durch­weg sei­ner Fan­ge­mein­de zu. Mit einer Dar­stel­lung von Jesus in den Hän­den ver­teilt er Küs­se und Grü­ße in die Men­ge – das Gericht igno­riert er dabei demons­tra­tiv und wen­det ihm den Rücken zu. Im Plä­doy­er der Ver­tre­te­rin der Gene­ral­staats­an­walt­schaft Mün­chen, Staats­an­wäl­tin Ste­fa­nie Ruf, wird die vol­le Trag­wei­te von M. Taten und deren Kon­se­quen­zen unmiss­ver­ständ­lich dargestellt.

Die BRD-Firmen

Johan­nes M. hat sich in den letz­ten Jah­ren als Kopf einer über Tele­gram orga­ni­sier­ten Grup­pe eta­bliert. Auf dem unter­des­sen gesperr­ten Account ver­brei­te­te er Ver­schwö­rungs­fan­ta­sien, die zu einer Melan­ge aus anti­se­mi­ti­schen Ideo­lo­gien, staats­feind­li­chen Posi­tio­nen wie der aus den USA stam­men­den QAnon-Erzäh­lung und Pan­de­mie­leug­nun­gen mit Christ­li­chen Ver­satz­stü­cken ver­rührt wer­den. Zen­tral ist M.s Über­zeu­gung, dass ein „zio­nis­ti­scher Plan“ auf die Ver­nich­tung des „deut­schen Vol­kes“ abzie­le und Deutsch­land seit über einem Jahr­hun­dert im Krieg lebe. Er bestrei­tet kon­se­quent die Exis­tenz der BRD und sieht damit Behör­den und staat­li­che Insti­tu­tio­nen als ille­gal an und beschul­digt sie, in pädo­kri­mi­nel­le Machen­schaf­ten ver­wi­ckelt zu sein. Auch er selbst sieht sich als Opfer und wirft dem Gericht Nöti­gung und Ver­schlep­pung durch Scher­gen der in Dela­ware (USA) regis­trier­ten aus 47.000 Pri­vat­fir­men bestehen­den BRD vor.

Institutionen als Hassobjekte

M.s Atta­cken rich­te­ten sich gegen eine Viel­zahl von Insti­tu­tio­nen. Beson­ders betrof­fen waren Arzt­pra­xen und Schu­len, die nach sei­ner Ansicht über Imp­fun­gen und Coro­na-Schutz­maß­nah­men das Wohl der Kin­der gefähr­de­ten. Aber auch Jugend­äm­ter, Polizeibeamt*innen und Mitarbeiter*innen des Gerichts, die er als kri­mi­nell und pädo­phil beschimpft, wer­den nicht ver­schont. Der Ablauf der von M. los­ge­tre­te­nen Aktio­nen war stets ähn­lich: Zunächst rief er per­sön­lich in den betref­fen­den Insti­tu­tio­nen an, hielt einen wir­ren Mono­log über die angeb­lich dort statt­fin­den­den kri­mi­nel­len Machen­schaf­ten und stieß teils direk­te Gewalt­an­dro­hun­gen und Tötungs­vor­her­sa­gen aus. Er geht davon aus, dass in naher Zeit „das Mili­tär“ unter Füh­rung des Com­man­ders in Chief, Donald J. Trump, über sei­ne Wider­sa­cher „rich­ten“ und die­se exe­ku­tie­ren wer­de — das teil­te er den zum Teil tief geschock­ten Betrof­fe­nen am Tele­fon auch so mit.

Doch bei einem ein­zi­gen Anruf bleibt es nicht. Mül­ler for­der­te anschlie­ßend stets sei­ne Anhänger*innen auf Tele­gram auf, eben­falls bei den betref­fen­den Insti­tu­tio­nen anzu­ru­fen, um dort täti­ge Per­so­nen sys­te­ma­tisch zu ter­ro­ri­sie­ren. Kon­takt­da­ten und Fotos der Opfer ver­brei­te­te er viel­fach in der Chat­grup­pe und die Auf­ru­fe zur Gewalt häuf­ten sich – wobei sich Mül­ler selbst wider­sprüch­lich stets als Pazi­fist bezeich­net hatte.

Die Herren in Schwarz“

Die lang­an­hal­ten­de Ein­schüch­te­rung durch Mül­lers Grup­pe hin­ter­ließ bei den Betrof­fe­nen tie­fe Spu­ren. Die Staats­an­wäl­tin berich­tet von trau­ma­ti­sier­ten Mit­ar­bei­ten­den in Jugend­äm­tern, die Poli­zei­schutz benö­ti­gen und kurz­zei­tig schlie­ßen muß­ten. Beschäf­tig­te trau­ten sich nicht mehr allei­ne nach Hau­se, Polizist*innen über­leg­ten, ob sie ihre Dienst­waf­fen mit­neh­men soll­ten, Ärzt*innen sahen sich gezwun­gen, ihre Pra­xen zu schlie­ßen und sich krank­schrei­ben zu las­sen. Die Angst und der psy­chi­sche Druck sind all­ge­gen­wär­tig – vie­le Opfer lei­den bis heu­te unter Schlaf­lo­sig­keit und schwe­ren Belas­tungs­re­ak­tio­nen. Nicht alle schaff­ten es, vor Gericht auszusagen.

Nach dem Plä­doy­er der Staats­an­walt­schaft, lässt der Ange­klag­te kei­ne Gele­gen­heit aus, das Gericht zu ver­un­glimp­fen. Die Staats­an­wäl­tin wird von ihm in her­ab­wür­di­gen­der Wei­se als „blon­de Tus­se“ bezeich­net, wäh­rend er das gesam­te Gericht als „pädo­kri­mi­nell“ und „ille­gi­tim“ beschimpft.

In der anschlie­ßen­den kur­zen Pau­se sam­meln sich M.s Anhän­ger, um unter­ein­an­der kol­lek­tiv ihr Unver­ständ­nis gegen­über dem Gericht kund­zu­tun. Die tie­fe Ableh­nung gegen­über der Insti­tu­ti­on Gericht und die Glo­ri­fi­zie­rung des Ange­klag­ten wer­den in die­ser Grup­pe deut­lich. Als der Pro­zess fort­ge­setzt wird, wen­det sich das Gesche­hen der Ver­tei­di­gung M.s zu.

Doch bevor sein Ver­tei­di­ger über­haupt zu spre­chen beginnt, wird die­ser von M. selbst unter­bro­chen. In einem bizar­ren Akt der Selbst­in­sze­nie­rung beschul­digt M. sei­nen Anwalt, Teil kri­mi­nel­ler Machen­schaf­ten zu sein, und erklärt offen, dass er sich von den bei­den Ver­tei­di­gern unter kei­nen Umstän­den ver­tre­ten las­sen wol­le. Er bezeich­net die Mit­glie­der des Gerichts ledig­lich als „Her­ren in Schwarz“ und ver­wei­gert jeg­li­che Aner­ken­nung der juris­ti­schen Auto­ri­tät. Statt­des­sen inter­agiert er mit Ges­ten mit sei­nen Anhänger*innen oder ver­sinkt in Gebeten.

Anwalt schweigt zur Verteidigung

Trotz Mül­lers auf­ge­brach­ter Inter­ven­ti­on ver­sucht sein Anwalt, die Ver­tei­di­gung in mil­dern­der Absicht  fort­zu­set­zen, beschränkt sich jedoch auf eini­ge Wor­te, die sich vor allem auf die juris­ti­sche Fra­ge der Bil­dung einer kri­mi­nel­len Ver­ei­ni­gung kon­zen­trie­ren, deren Bil­dung der Jurist nicht zu erken­nen ver­moch­te. Jede wei­te­re inhalt­li­che Ver­tei­di­gung unter­bleibt unter die­sen Umstän­den jedoch.

Erlösungsfantasien

Im wei­te­ren Ver­lauf for­dert der Vor­sit­zen­de Rich­ter M. zu sei­nem letz­ten Wort vor der Urteils­ver­kün­dung auf. Er nutzt die­se Gele­gen­heit, um ein wei­te­res Mal sei­ne umfas­sen­de Ver­schwö­rungs­ideo­lo­gie in epi­scher Brei­te dar­zu­le­gen. Er spricht davon, dass nur ein Drit­tel der Mensch­heit, die­je­ni­gen, die „auf dem rich­ti­gen Weg“ sei­en, geret­tet wer­den könn­ten, wäh­rend die übri­gen zwei Drit­tel, dar­un­ter auch der Senat, dem Gericht Got­tes anheim­fal­len wür­den. Er wen­det sich pro­vo­ka­tiv an die Pro­zess­be­tei­lig­ten: „Grüß Gott an die Kin­der Satans“.

M.s Rede mün­det schließ­lich in einem Schwall bizar­rer Ver­schwö­rungs­er­zäh­lun­gen, die ver­schie­de­ne his­to­ri­sche und aktu­el­le The­men und Per­sön­lich­kei­ten mit­ein­an­der ver­we­ben. Der „Tag des Herrn“, so pro­phe­zeit er, stün­de unmit­tel­bar bevor, eine Art End­zeit­mo­ment, der das Schick­sal der Mensch­heit besie­geln wer­de. Dabei ver­knüpft er aktu­el­le poli­ti­sche Akteu­re wie Donald Trump mit fan­tas­ti­schen Nar­ra­ti­ven über elek­tro­ma­gne­ti­sche Strah­len und gehei­me Knöp­fe. Auch Anna­le­na Baer­bock taucht in sei­nen Theo­rien auf– angeb­lich mas­kiert mit einer Sili­kon­haut. Wäh­rend die­ser ver­stö­ren­den Aus­füh­run­gen hält M. durch­ge­hend eine Bibel in der Hand, aus der er stel­len­wei­se Pas­sa­gen zitiert, um sei­ne wir­ren Theo­rien mit reli­giö­ser Beglau­bi­gung zu unter­mau­ern. M.s Rede endet, wie sie begon­nen hat: mit einem Mix aus reli­giö­sem Pathos, Bedro­hungs­sze­na­ri­en und wil­den Ver­schwö­rungs­ge­schich­ten, die das Bild eines radi­ka­li­sier­ten und unbe­re­chen­ba­ren Indi­vi­du­ums zeichnen.

Das Urteil

Als tags dar­auf das Urteil gegen M. ver­kün­det wer­den soll, rich­tet er einen wis­sen­den Blick in die Men­ge und sagt zu sei­nen Anhän­ge­rin­nen: „Man müs­se nur Gott ver­trau­en.“ Noch wäh­rend der Rich­ter das Urteil ver­liest, unter­bricht Mül­ler ihn und erklärt, der Rich­ter besie­ge­le gera­de „sein eige­nes Todesurteil“.

M. wird schließ­lich zu 2 Jah­ren und 10 Mona­ten Haft ver­ur­teilt — 14 Mona­te weni­ger als die Staats­an­walt­schaft gefor­dert hat­te. Dar­auf­hin beginnt die ver­zück­te Men­ge einen Cho­ral für und mit ihrem Hel­den anzu­stim­men. Alle Zuschauer*innen wer­den des Saa­les ver­wie­sen. Kein Publi­kum – kei­ne Büh­ne mehr — nun ging der Pro­zess, den Mül­ler bis­lang immer wie­der in die Län­ge gezo­gen hat­te, nun zügig zu Ende.

Es bleibt unklar, wie und ob sich Mül­lers Anhänger*innen in sei­ner Abwe­sen­heit wei­ter orga­ni­sie­ren wer­den. Die Fra­ge, ob die Grup­pe ohne ihren Anfüh­rer wei­ter­be­steht und mög­li­cher­wei­se auch wei­ter radi­ka­li­siert, bleibt offen.

Die Offenbarung des Johannes M. – weiterer Reichsbürgerprozess vor dem Landgericht München

Das Straf­jus­tiz­zen­trum in Mün­chen ist der­zeit Schau­platz von vier Reichsbürger*innen-Prozessen: Das Land­ge­richt ver­han­delt den Fall von Johan­nes Müller

Dem Reichs­bür­ger Johan­nes M. wer­den unter ande­rem die Bil­dung einer kri­mi­nel­len Ver­ei­ni­gung, Volks­ver­het­zung, Belei­di­gung und Bedro­hung vorgeworfen.

Pädokriminelle Machenschaften“

Kon­kret heißt das, dass er Behör­den, dar­un­ter Jugend­äm­ter, Poli­zei, Gerich­te, und Ärzt*innen aufs übels­te beschimpf­te und sie durch Anru­fe selbst ter­ro­ri­sier­te oder von sei­nen Anhänger*innen — die er auf Tele­gram gewin­nen konn­te — ter­ro­ri­sie­ren ließ. Er bedroh­te sie mit dem Tod und stell­te ganz in Reichs­bür­ger-Manier ihre Legi­ti­ma­ti­on in Fra­ge. Dabei ver­kün­det er, die Bedroh­ten wür­den bald von US-ame­ri­ka­ni­schen Mili­tärs auf Grund­la­ge eines Dekrets von Donald Trump abge­ur­teilt und hingerichtet.

Sei­ne Ideo­lo­gie fußt dabei auf kru­den Ver­schwö­rungs­ideo­lo­gien, die stark anti­se­mi­tisch durch­setzt sind. Er spricht von „Zio­nis­ten“, die die Welt beherrsch­ten, leug­net die Exis­tenz der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land und wit­tert in jeder Behör­de „pädo­kri­mi­nel­le Machen­schaf­ten“. Zudem ist er Anhän­ger der QAnon-Ver­schwö­rungs­idee, die besagt, dass „Eli­ten“ Kin­der in unter­ir­di­sche Tun­nel­sys­te­me ent­führ­ten und miss­brauch­ten, um ihr Blut für Ver­jün­gungs­se­ra zu nutzen.

Maskenzwang und Sorgerecht

Das könn­te auch der Grund sein, wes­halb er sich für zwei sei­ner Anhän­ge­rin­nen ein­ge­setzt hat. Als Jugend­äm­ter bei den bei­den Müt­tern bei Frank­furt und in Wei­den Kon­trol­len durch­führ­ten, weil sie ihre Kin­der wäh­rend der Pan­de­mie wegen des Mas­ken­zwangs nicht in die Schu­le schick­ten. Sie fürch­te­ten um ihr Sor­ge­recht. Dar­auf­hin kon­tak­tier­ten sie Johan­nes M. Die­ser erteil­te den bei­den Müt­tern tele­fo­nisch kla­re Anwei­sun­gen, was zu tun sei, und begann mit sei­nen „Ter­ror-Tele­fo­na­ten“ bei zustän­di­gen Ämtern und der Polizei.

Er scheint außer­dem ein ziem­lich fana­ti­scher Christ zu sein. Jeden­falls hält er auch im Gerichts­saal aus­ge­druck­te Jesus- und ande­re Hei­li­gen­bil­der in den Hän­den, betet mit ihnen und küsst sie sogar auf thea­tra­li­sche Wei­se wäh­rend der Beweis­auf­nah­me. Dabei kehrt er dem Gericht fast durch­ge­hend den Rücken zu und hält statt­des­sen zwin­kernd Augen­kon­takt mit sei­nen mehr als zwan­zig Anhänger*innen, die regel­mä­ßig im Zuschauer*innenraum sitzen.

Mit dem Rücken zum Gericht

Die­se, sowie alle wei­te­ren Zuschauer*innen und Journalist*innen müs­sen zunächst eine dop­pel­te Durch­su­chung über sich erge­hen las­sen, bevor sie in den in bru­ta­lis­ti­schem Stil gebau­ten Sit­zungs­saal ein­ge­las­sen wer­den, der wie aus der Zeit gefal­len wirkt.

Auf Beobachter*innen wirkt Johan­nes M. selbst­si­cher. Er scherzt mit dem Publi­kum, unter ihnen auf­fäl­lig vie­le Frau­en. Sie spre­chen ihm Mut zu, „bald habe er es geschafft“. Auch sie beten für ihn und rufen ihm Segens­wün­sche zu. Wäh­rend der Ver­hand­lung sucht er immer wie­der den Blick­kon­takt und die Bestä­ti­gung sei­ner „Fans“. Er steht die gesam­te Zeit mit dem Rücken zu den Richter*innen, setzt sich nie hin, bewegt sich fah­rig und grinst in sich hinein.

Zu sei­nen bei­den Pflicht­ver­tei­di­gern sucht er eben­falls kei­nen Kon­takt. Er bezeich­ne­te sie sogar als „ver­mut­lich pädo­kri­mi­nell“, lehnt ihre Unter­stüt­zung kate­go­risch als „ille­gal“ ab. Statt­des­sen fällt der Ange­klag­te stän­dig sämt­li­chen Pro­zess­be­tei­lig­ten ins Wort und brüllt die immer glei­chen Phra­sen. Weil er dabei immer wie­der den Senat, die Staats­an­wäl­tin­nen und anwe­sen­de Poli­zei hef­tig belei­digt, hagelt es regel­mä­ßig Ord­nungs­gel­der bzw. Haft­ta­ge. Das Gericht inklu­si­ve des erfah­re­nen Vor­sit­zen­den Rich­ters wirkt dabei bis­wei­len etwas hilf­los. Der Vor­sit­zen­de ver­sucht die Ver­neh­mun­gen trotz mas­si­ver Stö­run­gen so gut es geht sicher zu stel­len. Viel­leicht setzt M. beim Ord­nungs­geld auf die Unter­stüt­zung sei­ner Fans – sei­ne popu­lä­re Tele­gram-Grup­pe hat­te zwi­schen­zeit­lich über 50.000 Follower*innen und spen­de­te reich­lich. So aber­wit­zig und absurd sei­ne The­sen auch sein mögen, die Zahl sei­ner Anhänger*innen zeigt, dass er und sei­ne Ideo­lo­gie durch­aus Reso­nanz fin­den. Sei­ne „Jünger*innen“ jeden­falls wir­ken wie eine ein­ge­spiel­te, viel­leicht sogar befreun­de­te Grup­pe. Indem sie sich voll und ganz auf sein abstru­ses Den­ken und sei­ne „Fan­ge­mein­de“, wie sie auch der Vor­sit­zen­de nennt, ein­ge­las­sen haben, könn­ten sie sich mög­li­cher­wei­se  sozi­al iso­liert haben und immer wei­ter in den Bann des Gurus gera­ten sein, so jeden­falls wir­ken sie, ihre Welt­sicht ist auf M. fokus­siert und her­me­tisch gegen Ein­wän­de — zum Bei­spiel, dass sei­ne Pro­phe­zei­un­gen noch nie ein­ge­tre­ten sind — abge­schirmt. „Ja, ich glau­be das schon alles, was der Johan­nes sagt“, äußert dann auch eine von ihnen auf kri­ti­sche Nachfragen.

Pandemie als Kipppunkt

Wäh­rend der Covid-19-Pan­de­mie rutsch­ten so gan­ze Bevöl­ke­rungs­grup­pen in Ver­schwö­rungs­glau­ben und damit auch oft in rech­te Ideo­lo­gien ab. Johan­nes M.s Dro­hun­gen gegen­über einer Kinderärzt*innenpraxis, die Coro­na-Imp­fun­gen anbot, sind da nur die Spit­ze des Eisbergs.

Mit den Anhänger*innen von Johan­nes M. kommt man schnell ins Gespräch: In einer Sit­zungs­pau­se – die Kam­mer beschließt gera­de ein wei­te­res Ord­nungs­geld gegen den que­ru­lan­ti­schen Ange­klag­ten– erzählt eine von ihnen, wie sie auf den Kanal des Ange­klag­ten stieß: Zunächst sei sie dar­auf auf­merk­sam gewor­den, wie Bill Gates sei­ne Mitarbeiter*innen behand­le und hät­te dann sei­ne Ver­wick­lung in die WHO und Vor­ha­ben, Impf­stof­fe zu ver­tei­len, kri­ti­siert. Als Trump der WHO Tei­le der Unter­stüt­zung ent­zog, begann sie Ver­trau­en in des­sen Poli­tik zu fas­sen und sah sich Vide­os sei­ner Reden an. Der ihrer Mei­nung nach abschlie­ßen­de Schritt war es dann, eben­falls Vide­os von Reichsbürger*innen zu kon­su­mie­ren, deren Inhal­te sie dann „schlüs­sig“ fand.

Kein klinischer Wahn

Eine foren­sisch-psych­ia­tri­sche Sach­ver­stän­di­ge sag­te vor Gericht aus, dass Johan­nes M. even­tu­ell von Wahn­vor­stel­lun­gen betrof­fen sei, sie ihn aber zur abschlie­ßen­den Beur­tei­lung des­sen nicht aus­rei­chend ken­nen­ge­lernt habe. In zwei Ein­zel­ge­sprä­chen, sprach der offen­bar mehr­mals davon, von Gott aus­er­wählt zu sein, tat­säch­lich die bibli­sche „Offen­ba­rung des Johan­nes“ zu erfül­len. Die­se Behaup­tung stell­te Johan­nes M. vor Gericht hef­tig in Abre­de: Er belei­dig­te die Sach­ver­stän­di­ge und alle wei­te­ren Betei­lig­ten, sodass der Sit­zungs­tag deut­lich in die Län­ge gezo­gen wur­de und sei­ne Ord­nungs­gel­der wei­ter in die Höhe schos­sen. Vor allem ein wei­te­rer Sach­ver­stän­di­ger, sowie der vom Gericht bestell­te psych­ia­tri­scher Gut­ach­ter beton­ten aber, dass die Gren­ze zwi­schen Ideo­lo­gie und Wahn meist flie­ßend  ver­lau­fe. Weil er sei­ne The­sen immer mit rea­len Bezugs­punk­ten ver­knüp­fe, gäbe es kei­ne Anhalts­punk­te für einen aus­ge­spro­che­nen kli­ni­schen Wahn. Die­se Ein­schät­zun­gen machen eine Ein­stu­fung des Ange­klag­ten als schuld­un­fä­hig durch das Gericht sehr unrealistisch.

In den zurück­lie­gen­den Pro­zess­ta­gen vor der Som­mer­pau­se wer­den M.s Fans immer unru­hi­ger und auf­müp­fi­ger, wer­den vom Vor­sit­zen­den ermahnt und mit Räu­mung bedroht. Der Pro­zess dau­ert an. Ein Urteil wird zu Ende Sep­tem­ber erwartet.