Grüne Infamie: In Hamburg kein NSU-Untersuchungsausschuss

Ayşen Taş­köprü: „Alles was ich noch möch­te, sind Ant­wor­ten. Wer sind die Leu­te hin­ter der NSU? War­um aus­ge­rech­net mein Bru­der? Was hat­te der deut­sche Staat damit zu tun? Wer hat die Akten ver­nich­tet und war­um?“ (Aus dem Absa­ge­brief zur Ein­la­dung des Bun­des­prä­si­den­ten Joa­chim Gauck zu einem Emp­fang für die Ange­hö­ri­gen der Opfer des NSU, im Febru­ar 2013) * Fotos: Burschel

Für Süley­man Taşköprü

Im Mai 1999 ver­öf­fent­lich­te die Nazi­zei­tung Ham­bur­ger Sturm ein Auf­se­hen erre­gen­des Inter­view. Hier erhiel­ten erst­mals die soge­nann­ten „Natio­nal Revo­lu­tio­nä­ren Zel­len“ (NRZ) das Wort und sie spra­chen sich für die Pra­xis des bewaff­ne­ten Unter­grund­kamp­fes aus. Das dazu gehö­ri­ge Foto zeigt einen Mann mit Sturm­hau­be und ein Inter­view­ter gibt unmiss­ver­ständ­lich kund: „Unser Weg ist der aus dem Unter­grund han­deln­de Akti­vist.“ Wei­ter heißt es: „Man darf nicht ver­ges­sen, dass wir im Krieg sind mit die­sem Sys­tem und da gehen nun mal eini­ge Bul­len oder sons­ti­ge Fein­de drauf.“ Ergänzt wur­den die­se mar­kan­ten Aus­sa­gen durch Hin­wei­se und Tipps für klan­des­ti­nes Ver­hal­ten. Die­se durch den Ham­bur­ger Sturm öffent­lich kund geta­ne Kon­zep­ti­on des bewaff­ne­ten Kamp­fes, wur­de zeit­ge­nös­sisch nicht nur von Antifaschist*innen, son­dern auch von den Skin­heads in Zwi­ckau und Chem­nitz auf­merk­sam regis­triert. In ihrem State­ment leg­ten die NRZ dar: „Wir sind eine Grup­pe von meh­re­ren Per­so­nen, die in der NPD tätig sind, aber mit dem NPD-Füh­rungs­stil unzu­frie­den gewor­den sind“, wes­halb „wir den neu­en Weg als han­deln­de Akti­vis­ten aus dem Unter­grund ein­ge­schla­gen haben“. Mit­ma­chen bei dem „Unter­grund­kampf für die Frei­heit der Wei­ßen Völ­ker“ kön­nen aus­schließ­lich Män­ner, die Kampf­sport betrei­ben und mit Waf­fen umge­hen kön­nen sowie Com­pu­ter­kennt­nis­se haben. Wei­ter­le­sen „Grü­ne Infa­mie: In Ham­burg kein NSU-Untersuchungsausschuss“

Franco-Albrecht-Prozess: Ist doch ein ganz Netter

Pas­send zur Pro­zess­eröff­nung: Adbus­ting in der Frank­fur­ter Innenstadt

Er setzt sich ger­ne in Sze­ne, soviel steht fest. Bereits vor Pro­zess­be­ginn in einem lan­gen Inter­view mit dem rus­si­schen Pro­pa­gan­da­sen­der RT Deutsch hat­te Fran­co Albrecht die Mög­lich­keit sich als Opfer vie­ler Zufäl­le und Sach­zwän­ge dar­zu­stel­len. Und auch im Pro­zess, der nun fast 4 Jah­re nach sei­ner Ver­haf­tung end­lich star­tet, sieht es so aus, als ob er die­se unglaub­li­che Ver­harm­lo­sung wei­ter durch­zie­hen will. Wei­ter­le­sen „Fran­co-Albrecht-Pro­zess: Ist doch ein ganz Netter“

Das Urteil im Dresdner Messermordverfahren

Gegen die Fein­de der Eman­zi­pa­ti­on: Kund­ge­bung am Tag der Urteilsverkündung

Am neun­ten und letz­ten Pro­zess­tag ver­kün­det der Vor­sit­zen­de Rich­ter Hans Schlü­ter-Staats das Urteil: Der Ange­klag­te Al‑H. wird wegen Mor­des in Tat­ein­heit mit ver­such­tem Mord und gefähr­li­cher Kör­per­ver­let­zung zu lebens­lan­ger Haft ver­ur­teilt. Das Gericht ord­ne­te außer­dem eine anschlie­ßen­de Sicher­heits­ver­wah­rung an. Mit eini­gen per­sön­li­chen und reli­gi­ös gepräg­ten Wor­ten schließt der Vor­sit­zen­de die Urteils­ver­kün­dung ab. Wei­ter­le­sen „Das Urteil im Dresd­ner Messermordverfahren“

Dresdener Messeranschlag: Die Plädoyers

Jus­tiz hin­ter Git­tern: Vor dem OLG Dres­den wird der mör­de­ri­sche Mes­ser­an­griff vom 4. Okto­ber 2020 verhandelt

Am ach­ten und damit vor­letz­ten Pro­zess­tag gegen den Isla­mis­ten Abdul­lah Al‑H. hal­ten die Anwäl­te der Neben­kla­ge sowie die Ver­tei­di­gung ihre Plä­doy­ers. Bei­de schlie­ßen sich grund­sätz­lich den Straf­for­de­run­gen der Staats­an­walt­schaft an. Die Neben­kla­ge kri­ti­siert die man­geln­de Auf­klä­rung in Bezug auf die Mög­lich­keit, dass die Tat hät­te ver­hin­dert wer­den kön­nen. Der Ver­tei­di­ger setzt sich für eine Ver­ur­tei­lung nach Jugend­straf­recht ein. Wei­ter­le­sen „Dres­de­ner Mes­ser­an­schlag: Die Plädoyers“

Tag 7 in Dresden: Plädoyer der Staatsanwaltschaft

Bevor die Beweis­auf­nah­me geschlos­sen wird, hört das Gericht noch die Ein­schät­zung der „Jugend­hil­fe im Straf­ver­fah­ren Dres­den“ (frü­her: Jugend­ge­richts­hil­fe). Der Mit­ar­bei­ter emp­fiehlt, das Jugend­straf­recht auf den Ange­klag­ten anzu­wen­den. Die Staats­an­walt­schaft folgt die­ser Ein­schät­zung in ihrem anschlie­ßen­den Plä­doy­er jedoch nicht. Sie plä­diert auf lebens­lan­ge Haft mit Sicher­heits­ver­wah­rung nach all­ge­mei­nem Straf­recht wegen Mor­des in Tat­ein­heit mit ver­such­tem Mord und gefähr­li­cher Kör­per­ver­let­zung. Wei­ter­hin sei eine the­ra­peu­ti­sche Betreu­ung ange­bracht. Wei­ter­le­sen „Tag 7 in Dres­den: Plä­doy­er der Staatsanwaltschaft“