Dresdener Messeranschlag: Die Plädoyers

Jus­tiz hin­ter Git­tern: Vor dem OLG Dres­den wird der mör­de­ri­sche Mes­ser­an­griff vom 4. Okto­ber 2020 verhandelt

Am ach­ten und damit vor­letz­ten Pro­zess­tag gegen den Isla­mis­ten Abdul­lah Al‑H. hal­ten die Anwäl­te der Neben­kla­ge sowie die Ver­tei­di­gung ihre Plä­doy­ers. Bei­de schlie­ßen sich grund­sätz­lich den Straf­for­de­run­gen der Staats­an­walt­schaft an. Die Neben­kla­ge kri­ti­siert die man­geln­de Auf­klä­rung in Bezug auf die Mög­lich­keit, dass die Tat hät­te ver­hin­dert wer­den kön­nen. Der Ver­tei­di­ger setzt sich für eine Ver­ur­tei­lung nach Jugend­straf­recht ein. Wei­ter­le­sen „Dres­de­ner Mes­ser­an­schlag: Die Plädoyers“

Tag 7 in Dresden: Plädoyer der Staatsanwaltschaft

Bevor die Beweis­auf­nah­me geschlos­sen wird, hört das Gericht noch die Ein­schät­zung der „Jugend­hil­fe im Straf­ver­fah­ren Dres­den“ (frü­her: Jugend­ge­richts­hil­fe). Der Mit­ar­bei­ter emp­fiehlt, das Jugend­straf­recht auf den Ange­klag­ten anzu­wen­den. Die Staats­an­walt­schaft folgt die­ser Ein­schät­zung in ihrem anschlie­ßen­den Plä­doy­er jedoch nicht. Sie plä­diert auf lebens­lan­ge Haft mit Sicher­heits­ver­wah­rung nach all­ge­mei­nem Straf­recht wegen Mor­des in Tat­ein­heit mit ver­such­tem Mord und gefähr­li­cher Kör­per­ver­let­zung. Wei­ter­hin sei eine the­ra­peu­ti­sche Betreu­ung ange­bracht. Wei­ter­le­sen „Tag 7 in Dres­den: Plä­doy­er der Staatsanwaltschaft“

Tag 6 in Dresden: Warum keine Überwachung des Gefährders?

Sechs­ter Pro­zess­tag im Ver­fah­ren gegen den Isla­mis­ten Abdul­lah Al‑H., der am 4. Okto­ber 2020 zwei Män­ner aus schwu­len­feind­li­chen Moti­ven ange­grif­fen und einen der bei­den dabei töd­lich ver­letz­te, den ande­ren schwer. Gela­den waren eine Zeu­gin vom LKA Sach­sen und zwei Zeug:innen vom BKA. Außer­dem ging aus der wei­te­ren Beweis­auf­nah­me her­vor, dass Al‑H. am 6. Novem­ber letz­ten Jah­res zum wie­der­hol­ten Mal Wär­ter der JVA Dres­den ange­grif­fen und dabei erneut sei­ne isla­mis­ti­sche Über­zeu­gung zum Aus­druck gebracht habe, indem er Jus­tiz­be­am­te mit dem Tod bedroh­te und dabei den Tak­bīr aus­rief. Wei­ter­le­sen „Tag 6 in Dres­den: War­um kei­ne Über­wa­chung des Gefährders?“

Tag 5 in Dresden: Das forensische Gutachten

Der fünf­te Ver­hand­lungs­tag im Ver­fah­ren gegen den Isla­mis­ten Abdul­lah Al‑H. ist der 26. Arpil 2021 und läuft für das Vio­lence Pre­ven­ti­on Net­work (VPN) nicht gut. Neben Män­geln im Ansatz des Netz­werks, die bereits an den vor­he­ri­gen Tagen the­ma­ti­siert wur­den, tritt nun auch der Kom­pe­tenz­streit zwi­schen Gefäng­nis­psy­cho­lo­gin und VPN-Mitarbeiter:innen zuta­ge. Der Schwer­punkt des Tages liegt jedoch auf dem Gut­ach­ten des foren­si­schen Psych­ia­ters Nor­bert Ley­graf, der dar­in auch Kri­tik übt, aber im Wesent­li­chen noch ein­mal sei­ne am ers­ten Tag prä­sen­tier­ten Aus­füh­run­gen bestä­tigt. Wei­ter­le­sen „Tag 5 in Dres­den: Das foren­si­sche Gutachten“

Tag 4 in Dresden: Über das Recht zu töten

Am vier­ten Pro­zess­tag spie­len ins­be­son­de­re zwei Zeug:innen eine zen­tra­le Rol­le: Zuerst wird der Cou­sin des Ange­klag­ten J. befragt, die zwei­te Zeu­gin ist Julia N. vom Vio­lence Pre­ven­ti­on Net­work, die den Beschul­dig­ten im letz­ten Jahr betreut hat­te. Die bei­den Zeug:innen-Befragungen neh­men mit Abstand den größ­ten Raum ein. Wei­ter­le­sen „Tag 4 in Dres­den: Über das Recht zu töten“