Postwende-Nazis im Film: „Wir sind jung. Wir sind stark“

Das bren­nen­de Son­nen­blu­men­haus in Ros­tock-Lich­ten­ha­gen 1992: Screen­shot aus „Wir sind jung. Wir sind stark.“

Das Dra­ma „Wir sind jung. Wir sind stark.“ (Regie: Bur­han Qur­ba­ni) beleuch­tet vor allem aus Sicht einer jugend­li­chen Cli­que die pogrom­ar­ti­gen Aus­schrei­tun­gen in Ros­tock-Lich­ten­ha­gen. Der stark besetz­te deut­sche Spiel­film beschränkt sich dabei auf die Dar­stel­lung eines ein­zi­gen Tages, des 24. August 1992, des­sen Ereig­nis­se rela­tiv rea­li­täts­ge­treu (aber mit fik­ti­ven Per­so­nen) wie­der­ge­ge­ben wer­den. Wei­ter­le­sen „Post­wen­de-Nazis im Film: „Wir sind jung. Wir sind stark““

Haft und Psychiatrie für Drohmailverfasser André M.

Stramm­ste­hen zur Urteils­ver­kün­dung: André M. (Mit­te) zwi­schen sei­nen Ver­tei­di­gern Pen­ne­ke (rechts) und Koch   Foto: Gerichow

Vier Jah­re Frei­heits­stra­fe lau­tet das Urteil im Pro­zess gegen André M., der seit April die­ses Jah­res auf der Ankla­ge­bank im Land­ge­richt Ber­lin-Tier­gar­ten saß. Zusätz­lich wird die Unter­brin­gung in einem psych­ia­tri­schen Kran­ken­haus ange­ord­net. Wei­ter­le­sen „Haft und Psych­ia­trie für Droh­mail­ver­fas­ser André M.“

Ursula Haverbeck: Leugnen bis zum letzten Atemzug

Blu­men für die Holo­caust­leug­ne­rin: Ursu­la Haver­beck ist in der „poli­ti­schen Erwach­se­nen­bil­dung“ tätig. Vor Gericht ver­tritt sie der noto­ri­sche Wolf­ram Nahr­ath.     Foto: Kim Winkler

92 Jah­re und kein biss­chen wei­se: Vor dem Amts­ge­richt Tier­gar­ten begann Mit­te Novem­ber der Pro­zess gegen die noto­ri­sche Holo­caust­leug­ne­rin Ursu­la Haver­beck. Ange­klagt ist die Hoch­be­tag­te wegen Volks­ver­het­zung. Sie muss sich nicht das ers­te Mal wegen eines sol­chen Vor­wurfs ver­ant­wor­ten. Erst Anfang Novem­ber wur­de sie aus einer zwei­jäh­ri­gen Haft ent­las­sen, die sie wegen mehr­ma­li­ger Leug­nung des Holo­caust antre­ten muss­te. Wei­ter­le­sen „Ursu­la Haver­beck: Leug­nen bis zum letz­ten Atemzug“

Halle Prozess: Attentäter voll schuldfähig

Tagen im Pro­vi­so­ri­um: In der Biblioi­thek des Land­ge­richts Mag­de­burg wird das Atten­tat von Hal­le ver­han­delt    Foto: Burschel

Ich füh­le mich in mei­ner Ehre als Anti­se­mit ver­letzt, dass man mir das unter­stellt!“ und „Ich glau­be nicht an Ver­schwö­rungs­theo­rien, die jüdi­sche Welt­ver­schwö­rung gibt es wirk­lich!“ So und ähn­lich reagiert der Atten­tä­ter von Hal­le wütend auf die Vor­stel­lung des psych­ia­tri­schen Gut­ach­tens, dass am 18. Ver­hand­lungs­tag des Hal­le-Pro­zes­ses der wich­tigs­te Punkt auf der Tages­ord­nung ist. Wei­ter­le­sen „Hal­le Pro­zess: Atten­tä­ter voll schuldfähig“

Ich habe gelebt bis 2016. Nicht länger.“

Kund­ge­bung vor dem Gerichts­ge­bäu­de in Frank­furt am Main, wo, das Ober­lan­des­ge­richt den Mord an dem Kas­se­ler Regie­rungs­prä­si­den­ten Wal­ter Lüb­cke verhandelt

Ahmed I. ist Neben­klä­ger im Pro­zess zum Mord an Wal­ter Lüb­cke, der am 2. Juli 2019 im ver­gan­ge­nen Jahr von den bei­den Ange­klag­ten erschos­sen wor­den sein soll. Abends am 6. Janu­ar 2016 stach mut­maß­lich der Neo-Nazi Ste­phan E. dem aus dem Irak geflüch­te­ten jun­gen Mann mit einem Mes­ser in den Rücken. Ahmed I., zur Zeit des Anschlags auf sein Leben gera­de ein­mal 20 Tage in Deutsch­land, ver­mu­te­te damals schon einen ras­sis­ti­schen Tat­hin­ter­grund. Die Poli­zei konn­te jedoch damals kei­nen Täter aus­fin­dig machen. Wei­ter­le­senIch habe gelebt bis 2016. Nicht länger.““