Halle Prozess: Attentäter voll schuldfähig

Tagen im Pro­vi­so­ri­um: In der Biblioi­thek des Land­ge­richts Mag­de­burg wird das Atten­tat von Hal­le ver­han­delt    Foto: Burschel

Ich füh­le mich in mei­ner Ehre als Anti­se­mit ver­letzt, dass man mir das unter­stellt!“ und „Ich glau­be nicht an Ver­schwö­rungs­theo­rien, die jüdi­sche Welt­ver­schwö­rung gibt es wirk­lich!“ So und ähn­lich reagiert der Atten­tä­ter von Hal­le wütend auf die Vor­stel­lung des psych­ia­tri­schen Gut­ach­tens, dass am 18. Ver­hand­lungs­tag des Hal­le-Pro­zes­ses der wich­tigs­te Punkt auf der Tages­ord­nung ist.

Ins­ge­samt ste­hen vier Zeu­gen auf der Agen­da, als ers­tes sagt der Gerichts­me­di­zi­ner Prof. Stef­fen Hei­de aus. Die­ser hat­te den ange­schos­se­nen Ange­klag­ten kurz nach sei­ner Fest­nah­me unter­sucht. Neben einer detail­lier­ten Schil­de­rung sämt­li­cher klei­ner bis grö­ße­rer Schürf­wun­den, ist eigent­lich nur die Schuss­wun­de am Hals des Ange­klag­ten wirk­lich inter­es­sant. Die­se hat­te er sich bei einem Schuss­wech­sel mit der Poli­zei vor dem Kiez-Döner, dem zwei­ten Tat­ort sei­nes Atten­tats, zuge­zo­gen – kurz nach­dem er im Imbiss den 20-jäh­ri­gen Kevin S. erschos­sen hat­te. Davor hat­te er ver­sucht mit Waf­fen­ge­walt und Spreng­sät­zen in die Syn­ago­ge in Hal­le ein­zu­drin­gen, um an den dort zu Jom Kip­pur ver­sam­mel­ten Jüdin­nen und Juden ein Mas­sa­ker anzu­rich­ten. Nach­dem ihm dies nicht gelang, erschoss er die 40-jäh­ri­ge Pas­san­tin Jana L. und mach­te sich auf den Weg, Men­schen sei­ner ande­ren „Ziel­grup­pen“ – Muslim*innen, Schwar­ze, Geflüch­te­te usw. – zu ermor­den. Nach dem Feu­er­ge­fecht beim Kiez-Döner, floh er mit plat­ten Rei­fen aus Hal­le Rich­tung Nord­os­ten. In der Nähe des etwa 17 Kilo­me­ter ent­fern­ten Lands­berg schoss er zwei Ehe­leu­te nie­der und ver­letz­te sie schwer, nach­dem sie sich gewei­gert hat­ten, ihr Auto her­aus­zu­rü­cken.  Mit vor­ge­hal­te­ner Waf­fe raub­te er dann ein Auto und floh wei­ter, bis er von zwei Strei­fen­be­am­ten end­lich fest­ge­nom­men wurde.

Das Problem liegt in uns allen“

Das Gesche­hen an die­sem ent­setz­li­chen 9. Okto­ber 2019 wird nun seit Juni 2020 vor dem Ober­lan­des­ge­richt Naum­burg ver­han­delt, das aus Platz­grün­den im Gebäu­de des Land­ge­richts Mag­de­burg tagen muss. Dem Ange­klag­ten wer­den zwei Mor­de und 68-facher ver­such­ter Mord vor­ge­wor­fen. Der Pro­zess­tag am 3. Novem­ber ist vor allem wegen der bereits erwähn­ten Vor­stel­lung des psych­ia­tri­schen Gut­ach­tens ein beson­de­rer, da das Gut­ach­ten eines vom Gericht bestell­ten Rechts­me­di­zi­ners gro­ße Aus­wir­kun­gen auf das Urteil haben kann. Um einen Zuschau­er­platz zu bekom­men, muss man weit vor Beginn da sein, da es zwar kaum Anste­hen, aber sehr auf­wen­di­ge Per­so­nen­kon­trol­len gibt. Auch ist das öffent­li­che Inter­es­se an dem Fall immer noch groß, wer sicher einen Platz will, muss also früh auf­ste­hen. Der Gerichts­saal selbst wirkt etwas pro­vi­so­risch. Die Zuschauer*innen- und Pres­se­plät­ze sind ein­ge­hak­te Stuhl­rei­hen, die nur durch auf­ge­stell­te Glas­wän­de von dem eigent­li­chen Gesche­hen getrennt sind. Die Strom­ver­sor­gung für die Pres­se besteht aus mit Pan­zer­tape auf dem Boden fest­ge­kleb­ten Ver­tei­ler­do­sen, auch die Plät­ze von Richter*innen, Ver­tei­di­gung sowie An- und Neben­kla­ge wir­ken irgend­wie deplat­ziert. Dies liegt dar­an, dass der Gerichts­saal nur die umfunk­tio­nier­te Biblio­thek des Land­ge­richts ist, die auf­grund des gro­ßen öffent­li­chen Inter­es­ses und dem­entspre­chend hohen Besucher*innenzahlen sowie wegen der gro­ßen Anzahl der Nebenkläger*innen und ihrer Anwält*innen umfunk­tio­niert wur­de. Damit wei­ter­hin unter Coro­na-Bedin­gun­gen so vie­le Leu­te dem Pro­zess bei­woh­nen kön­nen, sind ab dem heu­ti­gen Pro­zess­tag FFP2-Mas­ken für alle ver­pflich­tend, wer­den aber auch am Ein­gang von Justizbeamt*innen kos­ten­los ver­teilt. Nur die Richter*innen und Zeug*innen müs­sen nicht stän­dig eine tra­gen. Eben­so­we­nig der Ange­klag­te, auch damit man sei­ne mimi­schen Reak­tio­nen auf Zeu­gen­aus­sa­gen sehen kann.

Es sind in den ver­gan­ge­nen Wochen schon vie­le der vom Anschlag Betrof­fe­nen gehört wor­den. Heu­te tritt ein wei­te­rer Über­le­ben­der des Atten­tats in den Zeu­gen­stand, der gleich­zei­tig auch einer der 43 Nebenkläger*innen in die­sem Pro­zess ist. Valen­tin L. woll­te erst nicht vor Gericht aus­sa­gen, da ihn die Ereig­nis­se so schwer beschäf­tigt hät­ten. Nach meh­re­ren Tagen als Zuschau­er im Pro­zess habe er dann die Not­wen­dig­keit sei­ner Aus­sa­ge erkannt, wie er zu Pro­to­koll gab. Er war mit der jüdi­schen Grup­pe „Base Ber­lin“ aus Anlass des höchs­ten jüdi­schen Fei­er­ta­ges Jom Kip­pur extra nach Hal­le gefah­ren, um den Tag in der Ruhe der klei­ne­ren Stadt ver­brin­gen zu kön­nen. Er schil­der­te noch ein­mal aus­führ­lich die Ereig­nis­se jenes Tages. Wie sie mit­ten im Gebet einen Knall gehört und erst gedacht hät­ten, dass es sich um einen Streich gehan­delt haben müs­se. Wie nach einem Blick auf die Bil­der der Über­wa­chungs­ka­me­ras klar wur­de, was dies für ein schreck­li­cher Trug­schluss war und wie sie sich in der obe­ren Eta­ge der Syn­ago­ge ver­bar­ri­ka­dier­ten, bis sie die­se nach Ein­tref­fen der Poli­zei ver­las­sen konnten.

Wahr­heits­fin­dung: Links Ankla­ge und Neben­kla­ge, rechts Ver­tei­di­gung, in der Mit­te der Senat      Foto: Burschel

Das Ver­hal­ten der Poli­zei an die­sem Tag bewer­te­te Valen­tin L. als äußerst unvor­be­rei­tet. Die Polizist*innen sei­en unsi­cher gewe­sen und er habe gespürt, dass sie selbst Angst gehabt hät­ten. Schlim­mer jedoch sei gewe­sen, dass die Beamt*innen ver­schie­de­ne jüdi­sche Tra­di­tio­nen nicht respek­tiert hät­ten und fast kom­plett kennt­nis­los über die Bedeu­tung des Tages für Jüdin­nen und Juden gewe­sen sei­en, so L. In bewe­gen­den Wor­ten sprach der Zeu­ge über das man­geln­de Schuld­be­wusst­sein in der Gesell­schaft: „Das Pro­blem liegt in uns allen, nicht nur im Täter“, Vor­fäl­le wie die­ser müss­ten als „Krank­heit der Gesell­schaft“ ver­stan­den wer­den. Und: „Nur zusam­men kön­nen wir das bes­sern“. Der Ange­klag­te kom­men­tiert die­se Aus­sa­ge mit einer pro­vo­zie­ren­den Fra­ge, die bei allen Anwe­sen­den, auch der Vor­sit­zen­den Rich­te­rin Ursu­la Mer­tens, für Unver­ständ­nis sorgt und von L. sou­ve­rän beant­wor­tet und abge­tan wird.

Der lachende Täter

Intel­li­gent, aber durch­schnitt­lich. So urteilt die sach­ver­stän­di­ge Zeu­gin Lisa John, die im Vor­feld den Ange­klag­ten meh­re­ren Intel­li­genz- und Per­sön­lich­keits­tests unter­zo­gen hat­te. Die Ergeb­nis­se des IQ-Tests beschei­ni­gen ihm eine abso­lut durch­schnitt­li­che kogni­ti­ve Leis­tungs­fä­hig­keit. Alle Kate­go­rien hät­ten mitt­le­re Ergeb­nis­se erge­ben, als Gesamt­wert ein IQ von 105, so die Psy­cho­lo­gin. Die Per­sön­lich­keits­tests hät­ten jedoch auch ein paar durch­aus unge­wöhn­li­che­re Ergeb­nis­se zuta­ge geför­dert. Ver­schie­de­ne Ska­len, u.a. zu Depres­si­on, Para­noia, sozia­ler Intro­ver­si­on bzw. Offen­heit, hät­ten bei der Aus­wer­tung der Tests Ergeb­nis­se auf­ge­wie­sen, die von den Durch­schnitts­wer­ten teil­wei­se deut­lich abge­wi­chen sei­en. Zusam­men­ge­fasst sei der Pro­band, so John, eine miss­traui­sche, selbst­be­zo­ge­ne und in sich gekehr­te Per­son, die aber auf einen guten Ein­druck bedacht sei. Ein Nar­ziss­mus-Test, dem der Ange­klag­te eben­falls unter­zo­gen wor­den sei, habe u.a. einen hohen Stolz auf eige­ne Wert­maß­stä­be und ins­ge­samt meh­re­re Hin­wei­se auf eine nar­ziss­ti­sche Per­sön­lich­keits­stö­rung erge­ben. John wies aller­dings noch vor der Vor­stel­lung der Ergeb­nis­se dar­auf hin, dass sämt­li­che Daten nur mit Vor­sicht zu bewer­ten sei­en – es habe deut­li­che Anzei­chen dafür gege­ben, dass der Ange­klag­te sich teil­wei­se zu ver­stel­len ver­sucht habe. Wäh­rend des Absol­vie­rens der Tests habe er ein unge­wöhn­li­ches Ver­hal­ten gezeigt. In dem Test habe er eini­ge sei­ner Ant­wor­ten hand­schrift­lich kor­ri­giert, jedoch nur, um sei­ne ras­sis­ti­schen und anti­se­mi­ti­schen Über­zeu­gun­gen her­aus­zu­stel­len. So habe er z.B. bei der Fra­ge, ob er sich schon ein­mal so über einen Men­schen geär­gert habe, dass er ihn habe umbrin­gen wol­len, das Wort „Mensch“ durch­ge­stri­chen und mit „Jude“ ersetzt. Sol­che und ähn­li­che Din­ge, die sein anti­se­mi­ti­sches Welt­bild illus­trier­ten, hät­ten bei ihm auch immer wie­der ein unan­ge­mes­se­nes Lachen her­vor­ge­ru­fen. Er habe sich eigent­lich nicht unter­hal­ten wol­len, außer über den Anschlag selbst. Laut John habe er ver­sucht, jedes Gespräch dar­auf zu len­ken und ansons­ten abgeblockt.

Der Attentäter, um sein Image besorgt

Soli­da­ri­tät mit den Opfern und Betrof­fe­nen des Anschlags: An jedem Pro­zess­tag fin­det vor dem Gerichts­ge­bäu­de eine anti­fa­schis­ti­sche Kund­ge­bung statt      Foto: Burschel

Mit dem Foren­si­ker Nor­bert Ley­graf tritt dann eine Kory­phäe der deut­schen Gerichts­me­di­zin in den Zeu­gen­stand. Er habe, so Ley­graf, meh­re­re län­ge­re Gesprä­che von ins­ge­samt etwa zwölf Stun­den Län­ge mit dem Ange­klag­ten geführt, bis die­ser die Explo­ra­ti­on beim drit­ten Tref­fen abge­bro­chen habe. Dabei sei es um die Beur­tei­lung zwei­er Din­ge gegan­gen: Die straf­recht­li­che Schuld­fä­hig­keit des Ange­klag­ten und sei­ne Gefähr­lich­keit. Der Pro­band habe nach eige­ner Aus­sa­ge die psy­cho­lo­gi­schen Gesprä­che nur mit­ge­macht, damit er nicht als psy­chisch gestört dar­stellt und dis­kre­di­tiert wer­den kön­ne. Sein Rede­ver­hal­ten habe die Kol­le­gin John tref­fend beschrie­ben, so Ley­graf: Star­ker Rede­fluss, wenn es um die Tat und sei­ne Über­zeu­gun­gen ging, ansons­ten kaum etwas. Wenn er, der Psych­ia­ter, kri­ti­sche Nach­fra­gen dazu gestellt habe, sei der Ange­klag­te ange­spannt gewe­sen und ins Schwit­zen gera­ten. Bei Gesprä­chen über die Todes­op­fer habe er kei­ne emo­tio­na­le Ver­än­de­rung gezeigt, viel­mehr habe er sich für sein eige­nes Ver­sa­gen bemit­lei­det und das Nicht-Funk­tio­nie­ren sei­ner selbst gebau­ten Waf­fen. Gene­rell sei er nur sehr sel­ten emo­tio­nal berührt gewe­sen, so Ley­graf, er habe nur etwas bedau­ert, dass sei­ne Opfer nicht Teil sei­ner eigent­li­chen „Ziel­grup­pe“ gewe­sen sei­en. Er sehe sie wohl viel­mehr als „Kol­la­te­ral­scha­den“.

Der Ange­klag­te habe nie einen Freun­des­kreis gehabt. Er füh­le sich nur einer Grup­pe wei­ßer Män­ner im Inter­net zuge­hö­rig. Dort sei er in ver­schie­de­nen Foren aktiv gewe­sen, wo auch sein ras­sis­ti­sches, anti­se­mi­ti­sches und anti­fe­mi­nis­ti­sches Welt­bild habe ent­ste­hen und sich zuspit­zen kön­nen, so Ley­graf. Sei­ne Waf­fen habe er zunächst vor­sorg­lich gebaut, habe er gegen­über Ley­graf ange­ge­ben, um sich und sei­ne Fami­lie schüt­zen zu kön­nen. Dies sei auch sein gro­ßer „Lebens­in­halt“ gewe­sen, der ihm ein Gefühl von sinn­vol­ler Beschäf­ti­gung habe geben sol­len. Sei­ne ein­zi­ge nicht selbst gebau­te Waf­fe habe er sich vor dem Hin­ter­grund der von ihm so apo­stro­phier­ten „Flücht­lings­kri­se“ 2015 gekauft – anschei­nend habe er sich schon damals bedroht gefühlt, mein­te der Gutachter.

Kein Wahn, aber Persönlichkeitsstörung

Ins­ge­samt kann Ley­graf zufol­ge jedoch kein krank­haf­ter Wahn dia­gnos­ti­ziert wer­den. Es gebe kei­ne für Wahn­haf­te typi­sche Ich-Fixie­rung. Zusätz­lich stün­den Wahn­kran­ke in ihrer Vor­stel­lung stets allei­ne da, auch das sei nicht der Fall, da der Ange­klag­te ja sei­ne gleich­ge­sinn­te Grup­pe im Inter­net gehabt habe. Statt­des­sen zei­ge er Defi­zi­te im non­ver­ba­len Ver­hal­ten, ein ein­ge­eng­tes repe­ti­ti­ves Ver­hal­tens­mus­ter und ein para­no­ides Grund­miss­trau­en, das ihn an einer Bezie­hung zu ande­ren Men­schen hin­de­re und gewis­se Ähn­lich­kei­ten mit dem Asper­ger-Autis­mus habe, führ­te Ley­graf aus. Dies erfül­le die Kri­te­ri­en einer Per­sön­lich­keits­stö­rung und einer „schwe­ren see­li­schen Abar­tig­keit“, wor­auf auch Defi­zi­te in der Empa­thie­fä­hig­keit und bei der emo­tio­na­len Ansprech­bar­keit hin­wie­sen. Die Unrecht­sein­sicht sei aber kei­nes­wegs beein­träch­tigt, wes­halb dem Atten­tä­ter eine vol­le Schuld­fä­hig­keit zu attes­tie­ren sei. Auch bezüg­lich der Gefähr­lich­keit des Ange­klag­ten hat Ley­graf eine Ant­wort: Sei­ne Über­zeu­gun­gen bestün­den schon sehr lan­ge und die Tat sei mit sei­ner psy­chi­schen Ver­fas­sung ver­bun­den, bei der es kei­nen Hin­weis auf eine Ände­rung gebe. Es sei also defi­ni­tiv mög­lich, dass er erneut ähn­li­che Taten bege­hen würde.

Die Ver­tei­di­ger geben sich im Anschluss an Ley­grafs Vor­trag Mühe mit eini­gen etwas kläg­lich wir­ken­den Ver­su­chen, viel­leicht doch über eine gewis­se Wahn­haf­tig­keit ihres Man­dan­ten eine irgend­wie ver­min­der­te Schuld­fä­hig­keit her­aus zu kit­zeln. Aller­dings macht ihnen genau die­ser dann selbst einen Strich durch die Rech­nung: Er will unbe­dingt als psy­chisch gesund ange­se­hen wer­den und fühlt sich durch das Gut­ach­ten per­sön­lich ange­grif­fen. Sicht­lich ver­är­gert und wütend beharrt er dar­auf, dass er durch­aus kei­ne Per­sön­lich­keits­stö­rung habe, und merkt gar nicht, dass er genau mit die­sem Ver­hal­ten die Ergeb­nis­se von Ley­graf und John gera­de­zu bil­der­buch­mä­ßig bestä­tigt. Er hängt sich an eini­gen Details des Gut­ach­tens auf, so fühlt er sich offen­bar in sei­ner Ehre als Anti­se­mit gekränkt, als das por­no­gra­phi­sche Mate­ri­al auf sei­nem Rech­ner Erwäh­nung fin­det. Damit wol­le er nichts zu tun haben, habe er schon dem Psych­ia­ter gesagt, da die gesam­te ame­ri­ka­ni­sche Por­no­in­dus­trie in jüdi­scher Hand sei. Auch sei er nicht para­no­id und glau­be auch nicht an Ver­schwö­rungs­theo­rien – das alles mit den Juden usw. sei wahr, auch der mus­li­mi­sche Erobe­rungs­kampf sei über­haupt nicht ein­ge­bil­det. Und dass er jeden Mor­gen immer den­sel­ben Dosen­fisch geges­sen habe, sei kein repe­ti­ti­ves Ver­hal­tens­mus­ter – er berei­te sich so nur auf die kar­ge und unge­sun­de Ernäh­rung im kom­men­den Bür­ger­krieg vor.

Das Ver­fah­ren wird der­zeit fort­ge­setzt. Ein Urteil wird Anfang Dezem­ber 2020 erwartet.