Eine Stimme, die begleitet von sanftem Wellenrauschen über die Bedeutung von Demokratie philosophiert, blutige Gewalt von Nazis und roher Sex. Der Film „Kriegerin“ liefert schon in den ersten fünf Minuten alles, was einen Hollywoodstreifen so richtig erfolgreich macht. Der rasante Einstieg ist der Auftakt für 100 Minuten Schockeinblick in die ostdeutsche Neonaziszene. Es sind Bilder die Gänsehaut verursachen, aber ob der holprigen Storyline auch ein wenig plakativ wirken. Und am Ende bleibt vor allem die Frage: Was soll ich daraus mitnehmen?
Strammstehen zur Urteilsverkündung: André M. (Mitte) zwischen seinen Verteidigern Penneke (rechts) und Koch Foto: Gerichow
Vier Jahre Freiheitsstrafe lautet das Urteil im Prozess gegen André M., der seit April dieses Jahres auf der Anklagebank im Landgericht Berlin-Tiergarten saß. Zusätzlich wird die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet.
Bombendrohung: Fast erwartungsgemäß musste am ersten Prozesstag des Verfahrens gegen André M. am 21. April das Gerichtsgebäude für eine Stunde geräumt werden. Foto: Burschel
Mord, schwere Körperverletzung und das Herbeiführen von Sprengstoffexplosionen — es sind schwere Verbrechen, für deren Androhung André M. sich vor Gericht verantworten muss. In mehr als hundert Drohmails an Personen des öffentlichen Lebens und Behörden soll M. seiner Wut auf die Welt Luft gemacht haben. Von dem Plan, die in den Drohbotschaften beschriebenen Verbrechen auch in die Tat umzusetzen, ist aufgrund der Sachlage auszugehen. Ausgesagt dazu hat M. bisher nicht, der Angeklagte streitet alle Vorwürfe ab.
Seit Ende April kann man im Landgericht Berlin in Moabit das Aufrollen der Ermittlungsergebnisse in der Strafsache mitverfolgen und sich selbst ein Bild machen von einer, von nationalsozialistischen Ideologien befeuerten, kranken Seele. Ende Juni gibt es zum ersten Mal auch einen privaten Einblick in das Gedankenleben von André M.: An zwei Verhandlungstagen werden zahllose verstörende Sprachnachrichten von ihm an eine Chatpartnerin abgespielt.
„Asphyx“ von Andrei Cucu. Ein Werk in der Ausstellung „AARC#1 — TORTU“, das eindrücklich versucht, die komplexen Dynamiken von Rassismus sicht- und hörbar zu machen
„Wir wollen eine Diskussion zwischen Kunst und Politik starten“, erklärt Selda Asal, die Gründerin des Apartment Projects in ihrer Eröffnungsrede zur Ausstellung „AARC#1 – TORTU“. In zwei Berliner Projekträumen werden am letzten Juni-Wochenende im Rahmen einer multimedialen Ausstellung sieben Arbeiten präsentiert, die sich die große Frage nach den Auswirkungen von Rassismus stellen – und persönliche Antworten liefern. Die beiden Projekträume — das Apartment Project in Neukölln und das Errant sound in Mitte — könnten unterschiedlicher nicht sein: Geschliffene Dielen und Stuckdecken in einem Hinterhof in Berlin-Mitte und kahler Betonboden mit Industriecharme in einer Nebenstraße der Sonnenallee in Neukölln. Doch die Betreiber*innen der beiden Räume verbindet das gemeinsame Bedürfnis, künstlerische Antworten zu finden auf ein politisches Thema. Ein Thema, das in den letzten Monaten auch den gesamtgesellschaftlichen Diskurs immer mehr in Atem hält. Deshalb gründeten die Künstler*innen nach dem rassistischen Massenmord in Hanau im Februar das „Artists against Racism collaborative“ (AARC).
Mit bunten Bannern macht eine Kundgebung vor dem Landgericht Berlin auf die verbrecherischen Handlungen des Rüstungskonzerns Rheinmetall aufmerksam
„Es ist bezeichnend, dass ich mich hier vor Gericht verantworten muss und die, die Profit mit dem Tod machen, nicht auf der Anklagebank sitzen“, beginnt Lukas B. seine Stellungnahme vor dem Landgericht Berlin (LG), wo er im Rahmen einer Protestaktion des anti-militaristischen Bündnisses „Rheinmetall Entwaffnen!“ aus dem Jahr 2019 angeklagt ist. Eine Stunde nach Prozessbeginn ist das Verfahren auch schon beendet und das Bündnis feiert einen Erfolg: B.s Anklage wegen Widerstands und tätlichem Angriff auf Polizeibeamte wird unter Auflagen fallengelassen.
Im imposanten historischen Justizgebäude in der Turmstraße in Moabit: Der Prozess gegen André M. gibt Einblicke in das Denken eines neonazistischen Drohbriefschreibers.
Schmächtig, in sich zusammen gesunken und mit dem Charme eines introvertierten Computernerds sitzt der Schleswig-Holsteiner André M. auf der Anklagebank und schweigt beharrlich zu den Verbrechen, die ihm vorgeworfen werden.
Für über 100 Drohmails an Behörden, Personen des öffentlichen Lebens und Politiker*innen wird der Angeklagte verantwortlich gemacht. Unter dem Namen „nationalsozialistische Offensive“ soll er Mord- und Bombendrohungen versandt haben — triefend vor nationalsozialistischem Gedankengut und inklusive brutaler Gewaltphantasien. Im April hatte die Hauptverhandlung vor dem Landgericht Berlin begonnen und wird wohl noch einige Monate andauern. Das Verfahren ist komplex, denn unübersichtlich scheinen die verschiedenen Stränge der Ermittlungsarbeiten gegen M. und kompliziert die technologischen Details für den Nachweis internetbasierter Straftaten.
„Kinder retten“: Der Appell zum Schutz wenigstens der verletzlichsten Gruppen unter den an den EU-Außengrenzen gestrandeten Geflüchteten verhallt bisher ungehört. Foto: Uwe Hiksch
„Die Bundesregierung hat nicht den politischen Willen Menschen in Not zu helfen!“, beginnt Tareq Alaows von der Seebrücke sein Statement auf einer Online-Pressekonferenz, die die Seebrücke gemeinsam mit Pro Asyl und den Landesflüchtlingsräten vor wenigen Tagen ausgerichtet hat. Unter dem Titel „Niemand darf zurückgelassen werden“ berichteten Vertreter*innen dieser Organisationen und ein Bewohner der Gemeinschaftsunterkunft in Henningsdorf (Oberhavel) über die Situation und die Perspektiven von Geflüchteten in Deutschland und an den europäischen Außengrenzen.
Die Berichte aus und über Unterkünften für Geflüchtete aus verschiedenen Teilen Deutschlands zeichnen alle ein ähnliches Bild: In vielen Sammellagern ist die Situation für die Menschen vor Ort nach wie vor katastrophal. Wir berichteten bereits Mitte April darüber: Mindestabstände können aufgrund der Enge, mangelhafter Gemeinschaftstoilletten und geteilter Wohnräume nicht eingehalten werden und führen zu rasanten Ausbreitungsketten mit dem SARS-CoV-2-Virus. Fehlende und vorenthaltene Informationen bzw. deren Übersetzung bedeuten außerdem eine enorme psychische Belastung für viele Bewohner*innen. Ihnen wird dabei regelmäßig jegliche Handlungsmöglichkeit und Entscheidungsfreiheit entzogen.
713 Fälle rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt in Thüringen zählt die Beratungsstelle ezra aus Erfurt seit 2015. Das erklärten die Sprecher*innen Theresa Lauß und Franz Zobel bei einer Pressekonferenz Mitte März. Sie sprachen von einer zunehmenden Eskalation rassistischer Gewalt und von einem damit einhergehenden „Klima der Angst“.
Im letzten Jahr registrierte ezra 108 Vorfälle rechter Gewalt mit mindestens 155 Betroffenen. Diese Zahlen von 2019 beschreiben zwar einen leichten Rückgang im Vergleich zu 166 Taten im Vorjahr, sind aber — mit einer dokumentierten Gewalttat mit rassistischer Motivation fast jeden dritten Tag — dennoch erschreckend hoch. Dies sei mit dem generellen politischen Klima der letzten Jahre zu erklären — dem Wachstum von Bewegungen wie Pegida und einer Partei wie der AfD. So habe es seit 2015 rund 140 Angriffe jedes Jahr in Thüringen gegeben.
Auf Reisen: Berliner Kampf gegen Rassismus, Straflosigkeit und polizeiliche Untätigkeit, die Burak-Initiative in Dessau am 7.1.2018
Das Thema rechte, antisemitische und rassistische Gewalt war vergangene Woche Thema einer Pressekonferenz im Haus der Demokratie und Menschenrechte: Die Dokumentations- und Beratungsstellen ReachOut, die Berliner Registerstellen und Each One (EOTO e.V.) stellten ihre Ergebnisse und Analysen zu entsprechenden Vorfällen im vergangenen Jahr vor und berichteten dabei von größtenteils steigenden Zahlen.