Ich habe gelebt bis 2016. Nicht länger.“

Kund­ge­bung vor dem Gerichts­ge­bäu­de in Frank­furt am Main, wo, das Ober­lan­des­ge­richt den Mord an dem Kas­se­ler Regie­rungs­prä­si­den­ten Wal­ter Lüb­cke verhandelt

Ahmed I. ist Neben­klä­ger im Pro­zess zum Mord an Wal­ter Lüb­cke, der am 2. Juli 2019 im ver­gan­ge­nen Jahr von den bei­den Ange­klag­ten erschos­sen wor­den sein soll. Abends am 6. Janu­ar 2016 stach mut­maß­lich der Neo-Nazi Ste­phan E. dem aus dem Irak geflüch­te­ten jun­gen Mann mit einem Mes­ser in den Rücken. Ahmed I., zur Zeit des Anschlags auf sein Leben gera­de ein­mal 20 Tage in Deutsch­land, ver­mu­te­te damals schon einen ras­sis­ti­schen Tat­hin­ter­grund. Die Poli­zei konn­te jedoch damals kei­nen Täter aus­fin­dig machen. Nach der Ermor­dung des hes­si­schen CDU-Poli­ti­kers Wal­ter Lüb­cke und der Fest­nah­me von Ste­fan E. wand­te sich die Opfer­be­ra­tungs­stel­le Respon­se, die Ahmed I. betreut, an die Staats­an­walt­schaft, um auf eine mög­li­che Ver­bin­dung der Taten hin­zu­wei­sen. Erst dann hol­ten die Ermittler*innen den Fall wie­der aus den Akten her­vor. Bei der Haus­durch­su­chung bei Ste­phan E. fand man ein Mes­ser mit DNA-Spu­ren, die Ahmed I. zuge­ord­net wer­den konnten.

An die­sem 29. Okto­ber, dem 25. Pro­zess­tag im Lüb­cke-Ver­fah­ren, muss­te schon sehr früh da sein, wer einen der Coro­na-bedingt ver­knapp­ten 19 Zuschauer*innenplätze für die­sen Tag bekom­men woll­te. Bereits um 6:30 Uhr – der Pro­zess beginnt erst um 10 Uhr – bil­de­te sich eine Schlan­ge vor dem Gerichtsgebäude.

Aufmerksamkeit für Ahmed I.

Die Ankla­ge wirft Ste­phan E. Mord und Mar­kus H. Bei­hil­fe zum Mord an Wal­ter Lüb­cke vor. Mut­maß­lich töte­te E. den Kas­se­ler Regie­rungs­prä­si­den­ten Wal­ter Lüb­cke in der Nacht des 1. Juni 2019 auf der Veran­da sei­nes Wohn­hau­ses in Loh­fel­den bei Kas­sel mit einem Schuss aus nächs­ter Nähe. Die vor­an­ge­gan­ge­nen Pro­zess­ta­ge beschäf­tig­ten sich haupt­säch­lich mit die­sem Tat­be­stand, der Fall Ahmed I. fand sowohl im Gerichts­saal als auch in der Öffent­lich­keit so gut wie kei­ne Aufmerksamkeit.

Inso­fern stach die­ser Tag aus dem Pro­zess­ge­sche­hen her­vor, da es aus­schließ­lich um das über­le­ben­de zwei­te Opfer Ahmed I. ging, des­sen Ver­neh­mung der Haupt­ver­hand­lungs­tag gewid­met ist. Es geht um den mör­de­ri­schen Angriff auf ihn am 6. Janu­ar 2016 in Loh­fel­den. Auch wenn er Deutsch inzwi­schen rela­tiv gut ver­steht, ist er auf einen Dol­met­scher ange­wie­sen, um vor Gericht aus­sa­gen zu kön­nen. Dies wird sich im Lau­fe des Tages noch eini­ge Male als Pro­blem erwei­sen. Die Schil­de­rung der Tat ver­läuft knapp. Ahmed I. war am Abend des 6. Janu­ar von der Asyl­un­ter­kunft, in der er damals wohn­te, auf dem Weg zu einer nahen Tank­stel­le, um Ziga­ret­ten zu kau­fen. Er hat eine Kapu­ze auf, tipp­te auf dem Han­dy und hör­te über sei­ne Kopf­hö­rer Musik. Unge­fähr auf der Hälf­te des Weges wird er auf einen Rad­fah­rer hin­ter sich auf­merk­sam und tritt zur Sei­te, um Platz zu machen. Dar­auf­hin spürt er einen Schlag und bricht zusam­men. Erst habe er gedacht, der Schlag sei mit einem Stock erfolgt, dann merkt er jedoch, dass er sei­ne Bei­ne nicht mehr bewe­gen kann. Schließ­lich hält ein Auto­fah­rer an und hilft ihm, ein wei­te­rer ruft Kran­ken­wa­gen und Poli­zei. Unter den Lang­zeit­fol­gen der Tat hat Ahmed I. bis heu­te zu lei­den. Der Mes­ser­stich hat­te auch die Wir­bel­säu­le I.s getrof­fen, seit­her hat er stän­dig star­ke Schmer­zen, ver­liert das Gefühl in einem Bein, hat Schlaf­stö­run­gen, Angst­zu­stän­de und labo­riert immer noch an ande­ren psy­chi­schen und kör­per­li­chen Fol­gen der Tat. Bei der Befra­gung hier­zu for­dert der Vor­sit­zen­de Rich­ter Tho­mas Sage­biel mit Nach­druck von dem Zeu­gen auch sehr pri­va­te und inti­me Details zu berich­ten, woge­gen auch I.s Anwalt Alex­an­der Hoff­mann inter­ve­niert.  Als es zu Beginn des Pro­zess­ta­ges um einen hand­schrift­li­chen Lebens­be­richt von Mar­kus H. gegan­gen war, hat­te der Vor­sit­zen­de noch als „hoch­per­sön­lich“ ein­ge­stuft und zuge­stimmt, dass die­ser aus Rück­sicht auf H. nicht öffent­lich ver­le­sen wer­den soll­te. Als bei Ahmed I.s Schil­de­rung der Lang­zeit­fol­gen der Mit­an­ge­klag­te H. auch noch fast hämisch zu grin­sen begann, war es Bun­des­an­walt­schaft Die­ter Kil­mer, der ihn auf­for­dern muss­te, dies sofort zu unterlassen.

Zu ausführliche Vorhaltungen

Auch die Befra­gung durch Mus­ta­fa Kaplan, den Ver­tei­di­ger des Haupt­an­ge­klag­ten Ste­phan E., setzt dem Zeu­gen zu. Die­ser fokus­siert sich fast nur auf älte­re Poli­zei­be­fra­gun­gen Ahmed I.s und Sach­la­gen, die mit dem Anschlag an sich nichts zu tun haben. Obwohl es schon damals kurz nach der Not­ope­ra­ti­on, der sich der Betrof­fe­ne unter­zie­hen muss­te, Dol­met­scher­pro­ble­me gege­ben hat­te —  die dama­li­ge Dol­met­sche­rin sprach einen ande­ren ara­bi­schen Akzent — wer­den ein­zel­ne Wider­sprü­che in alten Befra­gun­gen bis ins kleins­te Detail durch­leuch­tet. Auch löchert Kaplan Ahmed I. mit Erkun­di­gun­gen zu sei­nem Asyl­ver­fah­ren, wo sich die Fra­ge stellt, inwie­fern das für den Pro­zess rele­vant sei. Meh­re­re Fra­gen, die vor­her schon beant­wor­tet wur­den, wer­den in ermü­den­der und den Zeu­gen zer­mür­ben­der Wei­se noch ein­mal gestellt. So kommt mehr­fach die Fra­ge auf, wie Ahmed I. den Fahr­rad­fah­rer, der von hin­ten ange­fah­ren sei, denn über­haupt bemerkt haben kön­ne. Das Ziel die­ses Fra­gen­kom­ple­xes? Ver­mut­lich die Glaub­wür­dig­keit des Zeu­gen zu unter­gra­ben und Zwei­fel an E.s Täter­schaft und sei­nem ras­sis­ti­schen Motiv zu wecken.

Nazi­struk­tu­ren in der hes­si­schen Poli­zei: Wil­des Pla­ka­tie­ren gegen die Wache an der Zeil in Frank­furt am Main, um die Ecke des Gerichts, wo der Mord an Wal­ter Lüb­cke ver­han­delt wird.

Vor dem Gerichts­ge­bäu­de haben sich jeweils mor­gens und mit­tags Men­schen zu einer Kund­ge­bung in Soli­da­ri­tät mit Ahmed I. und allen Betrof­fe­nen rech­ter und ras­sis­ti­scher Gewalt zusam­men­ge­fun­den. Es geht dar­um, auch für Ahmed I.s Geschich­te Auf­merk­sam­keit zu schaf­fe. Die Unsicht­bar­keit des Falls sei sym­pto­ma­tisch und erin­ne­re in zu vie­len Details an die Taten des NSU, so die Organisator*innen der Kund­ge­bun­gen Kein Schluss­strich Hes­sen. Ganz in der Nähe des Gerichts­saals befin­det sich auch die Frank­fur­ter Poli­zei­wa­che, wo die Pri­vat­adres­se der Neben­kla­ge­ver­tre­te­rin aus dem NSU-Pro­zess, Rechts­an­wäl­tin Seda Başay-Yıl­dız, abge­ru­fen wor­den sei, an die die ers­ten mit „NSU 2.0“ unter­zeich­ne­ten Droh­fa­xe einer bis heu­te nicht auf­ge­klär­ten Serie sol­cher Dro­hun­gen geschickt wor­den sei­en. Vor der Wache sind am heu­ti­gen Tage an einer Lit­faß­säu­le Pla­ka­te mit der Auf­schrift „NSU 2.0 zer­schla­gen“ angebracht.

Verständigungsprobleme und genervter Richter

Ein wei­te­res Pro­blem die­ses Tages vor Gericht ist das Dol­met­schen. Irgend­wie läuft es nicht rei­bungs­los, was häu­fig zu lan­gen Ant­wort­zei­ten oder auch zu fal­schen Ant­wor­ten führt, wenn Miss­ver­stän­de ent­stan­den waren.  Nach­dem Hoff­mann einen kon­kre­ten Über­set­zungs­feh­ler moniert, fühlt sich wie­der­um I.s Dol­met­scher in sei­ner Über­set­zer­eh­re gekränkt und ver­weist auf die Pro­ble­me und Schwie­rig­kei­ten des Dol­met­schens. Laut den Ange­hö­ri­gen Ahmed I.s sei teil­wei­se falsch über­setzt wor­den, was bei ihnen im Zuschauer*innenraum zu erheb­li­cher Unru­he führ­te. Aber auch der Vor­sit­zen­de Rich­ter reagiert wäh­rend der mehr­stün­di­gen Befra­gung I.s zuse­hends generv­ter. Er zeigt kaum Ver­ständ­nis oder Geduld für die schwie­ri­gen Umstän­de, unter denen I. ins­be­son­de­re von Ver­tei­di­ger Kaplan gegrillt wird. Sage­biel schnauzt sowohl die Ver­tei­di­gung als auch den Zeu­gen ein ums ande­re Mal an und ver­sucht offen­kun­dig die Befra­gung schnell zu Ende zu bringen.

Ahmed I. bringt noch ein ande­res The­ma zur Spra­che: Die feh­len­de Hilfs­be­reit­schaft der deut­schen Behör­den. Gehol­fen habe ihm damals nur die Opfer­be­ra­tungs­stel­le Respon­se. Ins­be­son­de­re die Poli­zei habe ihm nicht geglaubt, dass der Angriff sei­ner Wahr­neh­mung nach von einem Nazi aus­ge­gan­gen sei, habe ihn ins­ge­samt schlecht behan­delt und nicht ernst genom­men, erklär­te der Geschä­dig­te. Hät­te man damals auf ihn gehört und inten­si­ver in die­se Rich­tung ermit­telt, wür­de Wal­ter Lüb­cke viel­leicht heu­te noch leben, sagt I.

Abschlie­ßend lässt sich sagen, dass die­ser Pro­zess­tag ein gutes Bei­spiel dafür ist, wie man mit einem Opfer eines ras­sis­ti­schen Angriffs nicht umge­hen soll­te. Kein Ruh­mes­blatt für die Straf­kam­mer des Ober­lan­des­ge­richts Frank­furt. Die­ser Angriff habe sein Leben zer­stört, sagt Ahmed I.: „Ich habe gelebt bis 2016. Nicht länger.“