Haft und Psychiatrie für Drohmailverfasser André M.

Stramm­ste­hen zur Urteils­ver­kün­dung: André M. (Mit­te) zwi­schen sei­nen Ver­tei­di­gern Pen­ne­ke (rechts) und Koch   Foto: Gerichow

Vier Jah­re Frei­heits­stra­fe lau­tet das Urteil im Pro­zess gegen André M., der seit April die­ses Jah­res auf der Ankla­ge­bank im Land­ge­richt Ber­lin-Tier­gar­ten saß. Zusätz­lich wird die Unter­brin­gung in einem psych­ia­tri­schen Kran­ken­haus angeordnet.

Der Vor­sit­zen­de der 10. Straf­kam­mer, Rich­ter Thors­ten Braun­schweig, sieht kei­nen Zwei­fel dar­an, dass André M. in den ihm vor­ge­wor­fe­nen 35 Fäl­len schul­dig ist, Droh-Emails als „Natio­nal­So­zia­lis­ti­sche­Of­fen­si­ve“ (NSO) geschrie­ben zu haben. In den Emails droh­te er u.a. die Aus­lö­sung von Spreng­stoff­ex­plo­sio­nen an. Zahl­rei­che Gerich­te, Ein­kaufs­zen­tren, Rat­häu­ser und Bahn­hö­fe wur­den dar­auf­hin eva­ku­iert. Ursprüng­lich war M. in 107 Punk­ten ange­klagt, das Gericht hat­te jedoch etli­che zusam­men­hän­gen­de Ein­zel­ta­ten zusammengezogen.

Wegweisendes Urteil

Die Straf­kam­mer des Land­ge­richts hat mit ihrem Urteil in mehr­fa­cher Hin­sicht Maß­stä­be gesetzt. In der Bewer­tung der ein­zel­nen Kom­ple­xe von Droh­mails gegen Insti­tu­tio­nen, Behör­den und Ein­zel­per­so­nen setz­te sie für die jewei­li­gen Taten Ein­zel­stra­fen zwi­schen 10 (Per­so­nen des öffent­li­chen Inter­es­ses) und 2 Jah­ren (Gerich­te und Staats­an­walt­schaf­ten) an und bil­de­te dar­aus die Gesamt­stra­fe von 4 Jah­ren Frei­heits­ent­zug an. Die Verfasser*innen der seit August 2018 ins Kraut schie­ßen­den Droh­schrei­ben unter­schied­li­cher Absen­der kön­nen also für den Fall, dass sie erwischt wer­den, mit emp­find­li­chen Stra­fen rech­nen. Das Gericht stärkt damit auch die Rech­te und Ansprü­che von Bedro­hung betrof­fe­ner Geschädigter.

Er sei kein „durch­schnitt­li­cher Ange­klag­ter“, beginnt Rich­ter Braun­schweig die Begrün­dung sei­nes Urteils. André M. hat­te Kennt­nis­se im Waf­fen- und Spreng­stoff­bau. Eine Sach­ver­stän­di­ge sag­te wäh­rend des Ver­fah­rens aus, M. lei­de unter einer Per­sön­lich­keits­stö­rung, wobei er zwang­haft sei­ne Aggres­sio­nen durch Gewalt­ak­te ent­las­ten müs­se. Die Dro­hun­gen sei­en inso­weit als ein Ven­til zu ver­ste­hen, um die­se Gewalt­fan­ta­sien auszuleben.

Dass er sei­ne Dro­hun­gen auch in die Rea­li­tät umset­zen könn­te, zei­gen M.’s Vor­stra­fen deut­lich auf: Seit 2004 trat er wie­der­holt straf­recht­lich in Erschei­nung, unter ande­rem wegen Kör­per­ver­let­zung, Sach­be­schä­di­gung, Brand­stif­tung oder des gemein­schaft­li­chen Her­bei­füh­rens einer Sprengstoffexplosion.

Hass auf starke Frauen

Es sei gefähr­lich, M. „jetzt so auf die Stra­ße zu set­zen“, begrün­det Rich­ter Braun­schweig sein Urteil. Mit der psych­ia­tri­schen Unter­brin­gung wol­le man die „All­ge­mein­heit vor ihm schüt­zen“. Er endet mit einem Appell an M. selbst. „Wenn Sie sich nicht behan­deln las­sen, wer­den Sie wahr­schein­lich sehr lan­ge da blei­ben.“ Der Ange­klag­te sitzt wäh­rend der Urteils­ver­kün­dung zusam­men­ge­sun­ken zwi­schen sei­nen bei­den Ver­tei­di­gern und zeigt kei­ne Gefühls­re­gung ob des Strafmaßes.

Fast acht Mona­te zog sich der Pro­zess gegen den 32-Jäh­ri­gen hin. Grund für die Län­ge des Ver­fah­rens war vor allem die kom­ple­xe tech­no­lo­gi­sche Aus­wer­tung der Com­pu­ter- und Han­dy­da­ten des Ange­klag­ten, anhand derer schließ­lich nach­ge­wie­sen wer­den konn­te, dass er der Autoren der über 100 Droh­mails gewe­sen ist. Dabei geht es unter ande­rem um Emails, die sich in sehr gewalt­vol­ler und sexua­li­sier­ter Spra­che  gegen Poli­ti­ke­rin­nen und in beson­de­rer Hart­nä­ckig­keit gegen in der Öffent­lich­keit stark auf­tre­ten­de Frau­en rich­te­ten, dar­un­ter etwa die Jour­na­lis­tin­nen Dun­ja Haya­li und Anja Resch­ke, die femi­nis­ti­sche Kolum­nis­tin Mar­ga­re­te Sto­kow­ski  und die lin­ke Bun­des­tags­ab­ge­ord­ne­te Mar­ti­na Ren­ner sowie — beson­ders hart­nä­ckig — die Schla­ger­sän­ge­rin Hele­ne Fischer. Die neo­na­zis­ti­schen Ideo­lo­gie­vor­stel­lun­gen des Ange­klag­ten kamen in die­sen Schrei­ben mehr als offen zutage.

Dekorative Hakenkreuzfahnen

An der poli­ti­schen Ein­stel­lung des Ange­klag­ten besteht auch für per­sön­li­che Bekann­te kaum ein Zwei­fel. Das zeigt sich bei der Befra­gung von Kers­tin S., mit der M. in einem engen Aus­tausch gestan­den hat. S. sag­te vor Gericht aus, sie habe ihn als „rechts gesinnt“ wahr­ge­nom­men, „wegen sei­ner Zim­mer­de­ko­ra­ti­on, die ich so gese­hen hab“. Bil­der des mit Haken­kreuz­fah­nen tape­zier­ten Rau­mes wur­den auch im Gericht in Augen­schein genom­men. Zudem erläu­ter­te sie, dass M. wis­se, wie man Spreng­stoff her­stellt, und dass er mal „so ‚nen Anschlag“ geplant hät­te“. Dabei geht es um ein Ver­fah­ren aus dem Jahr 2007, bei dem M. wegen der Pla­nung eines Spreng­stoff­an­schlags auf das „Apfel­fest“ in Rel­lin­gen (Kreis Pin­ne­berg) ver­ur­teilt wor­den war.

Mit Kers­tin S. tauscht M. über digi­ta­le Kom­mu­ni­ka­ti­ons­platt­for­men über Mona­te pri­va­te Gedan­ken aus. Er schreibt von Spreng­stof­fen, sei­nen Gewalt­fan­ta­sien und Über­le­gun­gen zu einem Selbst­mord­at­ten­tat. Die jun­ge Frau war eine der weni­gen sozia­len Kon­tak­te, die M. in den Mona­ten nach sei­ner letz­ten Haft­ent­las­sung 2018 neben sei­ner Fami­lie noch pfleg­te. Er leb­te zurück­ge­zo­gen in einem klei­nen Zim­mer im Haus sei­ner Eltern, das er auf­grund sei­ner Angst­stö­run­gen so gut wie nie ver­ließ und in dem er ein digi­ta­les Leben vor sei­nem Com­pu­ter­bild­schirm führte.

Gummibärchen extra

Im Lau­fe der mona­te­lan­gen Ver­hand­lun­gen ver­schlech­tert sich der Gesund­heits­zu­stand des Ange­klag­ten zuse­hends. Aus­lö­ser dafür ist die Wei­ge­rung von M. aus­rei­chend Nah­rung oder Flüs­sig­keit zu sich zu neh­men. Hin­ter­grund ist eine Ess­stö­rung, die bereits seit Jah­ren besteht. In Haft bekommt er des­halb eine Zusatz­ra­ti­on Gum­mi­bär­chen und Scho­ko­la­de. Letzt­end­lich wird ein Rechts­me­di­zi­ner hin­zu­ge­zo­gen, der eine ein­ge­schränk­te Ver­hand­lungs­fä­hig­keit fest­stellt. Ab Sep­tem­ber kann des­halb nur noch an zwei Stun­den pro Tag ver­han­delt wer­den. Außer­dem muss die Ver­hand­lungs­fä­hig­keit vor jedem Ter­min erneut geprüft werden.

Trotz der Ver­län­ge­rung des Ver­fah­rens näher­te sich die Beweis­auf­nah­me im Herbst 2020 lang­sam dem Ende. Ein rele­van­ter Punkt für die Straf­zu­mes­sung war das abschlie­ßen­de psych­ia­tri­sche Gut­ach­ten. Die­ses ver­nein­te eine Schuld­un­fä­hig­keit. Dem­ge­gen­über ver­such­te sein Ver­tei­di­ger, Rechts­an­walt Tho­mas Pen­ne­ke, die Beweis­auf­nah­me zu dis­kre­di­tie­ren. Kurz vor den Plä­doy­ers stell­te er gar einen Befan­gen­heits­an­trag gegen die poli­zei­li­che Sprach­gut­ach­te­rin, die die Droh­mails unter­sucht hat­te. Als die­ser vom Rich­ter zurück­ge­wie­sen wur­de, schüt­telt Pen­ne­ke, der als rech­te Sze­ne­an­walt gilt, unzu­frie­den den Kopf.

Generalstaatsanwalt: Haft und Maßregelvollzug

Das fol­gen­de Plä­doy­er der Gene­ral­staats­an­walt­schaft erstreckt sich über zwei Pro­zess­ta­ge. Die Schuld von M. in den ver­han­del­ten 35 Fäl­len wird als gege­ben ange­se­hen. Ober­staats­an­wäl­tin Eva-Maria Tom­brink wider­spricht der The­se der Ver­tei­di­gung, dass der PC im Zim­mer des Ange­klag­ten mög­li­cher­wei­se ja gar nicht von ihm benutzt wor­den sei. So wur­den neben den Dro­hun­gen gegen Insti­tu­tio­nen auch Bedro­hun­gen gegen per­sön­li­che Bekann­te, wie etwa gegen Kers­tin S., auf dem Rech­ner gefun­den. Alle sei­en laut Sprach­gut­ach­ten in dem glei­chen Schreib­stil ver­fasst, in dem sich M. auch in ande­ren Emails aus­ge­drückt habe. Im Pro­zess sprach die Lin­gu­i­si­tin von einem Befund, der ihr in 16 Jah­ren Arbeits­er­fah­rung so noch nicht unter­ge­kom­men sei, und sprach von „sehr hoher Wahr­schein­lich­keit“ einer Autoren­iden­ti­ät. Außer­dem wur­den alle anony­men Schrei­ben aus­schließ­lich mit dem Pseud­onym „NSO“ unter­zeich­net. Seit der Inhaf­tie­rung von M. gab es kei­ne wei­te­ren Emails die­ses Absen­ders mehr. 

Dar­über hin­aus kom­men in den Mails sadis­ti­sche Fan­ta­sien zum Aus­druck, die sich mit per­sön­li­chen Vor­stel­lun­gen von M. über­schnei­den, wie die im Pro­zess gezeig­ten Bil­der von Spei­cher­me­di­en des Ange­klag­ten bestä­ti­gen. An der extrem rech­ten Gesin­nung des Ange­klag­ten besteht kein Zwei­fel, da die­se durch Bil­der, Tex­te, sei­ne Zim­mer­aus­stat­tung und Aus­sa­gen von Zeug*innen belegt ist. Ziel der Bedro­hun­gen sei es gewe­sen, so Tom­brink, Macht aus­zu­üben und Domi­nanz über staat­li­che Insti­tu­tio­nen zu behaup­ten. Dem­entspre­chend ent­hal­ten spä­te­re Mails an die Lin­ken-Bun­des­tags­ab­ge­ord­ne­te Mar­ti­na Ren­ner, die sich dem Ver­fah­ren als Neben­klä­ge­rin anschloss, Beschwer­den dar­über, nicht ernst genom­men wor­den zu sein. Zudem schrieb M. bereit 2018 an Kers­tin S. eine Nach­richt, in der er sei­ne spä­te­re Bedro­hungs­stra­te­gie beschreibt.

Schließ­lich for­dert die Staats­an­walt­schaft eine Frei­heits­stra­fe von vier Jah­ren und drei Mona­ten. Sie bean­tragt zudem die Unter­brin­gung in einem psych­ia­tri­schen Kran­ken­haus, da auf­grund der Ver­gan­gen­heit des Ange­klag­ten wei­te­re Straf­ta­ten zu erwar­ten sei­en. Auch das psy­cho­lo­gi­sche Gut­ach­ten sieht bei M. Cha­rak­te­ris­ti­ka eines „Amok­läu­fers“.

Neben­kla­ge­an­wäl­tin Kris­tin Pie­trzyk schließt sich dem Plä­doy­er der Gene­ral­staats­an­walt­schaft an. Sie betont, dass ihre Man­dan­tin Mar­ti­na Ren­ner nicht nur als Bun­des­tags­ab­ge­ord­ne­te, son­dern gera­de auch als Frau bedroht wor­den sei. Ein sol­ches abwer­ten­des Frau­en­bild sei typisch für die extre­me Rech­te. Die­ser Aspekt müs­se im Urteil Berück­sich­ti­gung fin­den, for­de­rete Pietrzyk.

Verteidigung konnte nicht anders

Späß­chen des Ver­tei­di­gers: Sze­ne­an­walt Pen­ne­ke kann nicht anders Bild: Screenshot

Bei der Ver­le­sung sei­nes Plä­doy­ers weist Rechts­an­walt Pen­ne­ke Ähn­lich­keit mit einem Red­ner bei rech­ten Kund­ge­bun­gen auf. Er selbst führt sei­ne lau­te Aus­spra­che auf den coro­na-beding­ten Mund­na­sen­schutz zurück. Obwohl er zu Anfang betont, dass sich das Ver­fah­ren nicht eig­ne, um „poli­ti­sche Äuße­run­gen abzu­ge­ben“, ver­weist er ohne Zusam­men­hang auf die RAF-Pro­zes­se im glei­chen Saal. Im Anschluss hat­te er sich bei Insta­gram über die­sen Ver­gleich wie ein Laus­bub gefreut. Mit Blick auf die Aus­füh­run­gen der Staats­an­walt­schaft führt er aus, dass eine psych­ia­tri­sche Unter­brin­gung für ihn einer lebens­läng­li­chen Frei­heits­stra­fe glei­che: „Da kann mir kei­ner erzäh­len, dass man nach drei Jah­ren wie­der raus­kommt“. Anschlie­ßend wie­der­holt er sei­ne Begrün­dung noch ein­mal für die „Lai­en, die zuhö­ren“ und schaut dabei her­ab­las­send auf die Pres­se­bank sowie zu den Zuschau­en­den. Ins­ge­samt ist das Plä­doy­er eine Selbst­in­sze­nie­rung des Rechts­an­walts, der bestän­dig betont, wie sehr er sich für M. ein­ge­setzt habe und wie hilf­reich er für ihn gewe­sen sei. Zugu­ter­letzt wirft Pen­ne­ke der Poli­zei schlech­te Ermitt­lungs­ar­beit vor, da die­se ein Waf­fen­mo­dell, mit dem M. auf einem Foto posiert, falsch benannt habe. Auch frau­en­feind­lich kön­ne sein Man­dant nicht sein, da er eine aus­ge­spro­chen gute Bezie­hung zu sei­ner Cou­si­ne pflege.

Auf die ange­führ­ten Bewei­se geht Rechts­an­walt Pen­ne­ke kaum ein und spricht ihnen jeg­li­che Beweis­kraft ab. Dem­entspre­chend fällt sei­ne Straf­for­de­rung aus: „Ich bean­tra­ge hier für Herrn M. den Frei­spruch.“ Der zwei­te Ver­tei­di­ger, Rechts­an­walt Koch, schließt sich die­ser Ein­schät­zung wort­karg an.

Nazis im „Darknet“

Mit der Inhaf­tie­rung von André M. ver­schwin­det vor­erst die „Natio­nal­So­zia­lis­ti­sche­Of­fen­si­ve“ von der Bild­flä­che. Gleich­ge­sinn­te Neo­na­zis machen aller­dings unge­niert wei­ter mit anony­men Bedro­hun­gen wei­ter und bezie­hen sich als „NSU 2.0″ mit einer Bom­ben­dro­hung gegen das Land­ge­richt am ers­ten Pro­zess­tag direkt auf André M.

Das alles zeigt, dass es sich bei M. durch­aus nicht um einen Ein­zel­tä­ter han­delt. Die „NSO“ stell­te sich als Teil eines rech­ten Netz­wer­kes, gar als mili­tan­ter Arm von „Blood&Honour“ dar. Selbst wenn M. sei­ne Gesin­nungs­ge­nos­sen nicht per­sön­lich und off­line getrof­fen hat, so fühl­te er sich doch als Teil ihres Netz­wer­kes bestärkt.

André M. hat­te Kon­takt mit ande­ren neo­na­zis­ti­schen Inter­net-Usern, wie einer Per­son, die unter dem Pseud­onym „Wehr­macht“ agiert. „Wehr­macht“ ver­schick­te eben­falls Droh­mails und nahm dar­in Bezug zu Bom­ben­dro­hun­gen der „NSO“. André M. und „Wehr­macht“ tausch­ten sich im „Dark­net“ mit wei­te­ren Per­so­nen aus. In einem Forum ging es um Waf­fen, anti­se­mi­ti­sche Gewalt­fan­ta­sien und das Anzün­den von Unter­künf­ten für Geflüchtete.

Dass M. Kon­takt zu „Wehr­macht“ hat­te, räum­te er im Lau­fe des Ver­fah­rens letzt­lich selbst ein. Unter dem Namen „Stahl­ge­wit­ter“ habe er sich mit „Wehr­macht“ geschrie­ben und ließ sich von dem „Brief­freund“ für sei­ne Taten beglück­wün­schen. M. stell­te sich selbst bewusst in Zusam­men­hang mit Usern wie „Wehr­macht“ und dem mili­tan­ten Neo­na­zi-Netz­werk „Blood&Honour“, um sich als gefähr­li­cher darzustellen.

Wäh­rend des Pro­zes­ses gegen M. kam es immer wie­der zu Dro­hun­gen gegen Journalist*innen und das Gericht. So erhielt das Gericht unter ande­rem eine E‑Mail, in der zu lesen war, dass die Absen­der die Inter­es­sen von André M. ver­tre­te und er in Ruhe gelas­sen wer­den sol­le. Unter­zeich­net wur­de die­se Email mit dem Namen „NSU 2.0“. Schon am ers­ten Ver­hand­lungs­tag im April muss­ten Tei­le des Gerichts nach einer Bom­ben­dro­hung vom „NSU 2.0“ gesperrt und geräumt wer­den. „Die Ver­tre­ter der Lügen­pres­se wer­den in ihrem eige­nen Blut vor Saal 220 ersau­fen“, hieß es in der Drohmail.

Jetzt ist „Staatsstreichorchester“ dran

Auch in E‑Mails vom Nazi-Droh­mail­ver­sen­der „Staats­streich­or­ches­ter“ wur­de Bezug zu André M. und sei­ner Inhaf­tie­rung genom­men. Ein wei­te­res Exem­pel, dass die Gefahr einer sich im Inter­net ver­net­zen­den und radi­ka­li­sie­ren­den rech­ten Sze­ne offen­legt, von der wei­te­re Bedro­hun­gen zu erwar­ten sind. Ein unter dem Pseud­onym Staats­streich­or­ches­ter agie­ren­der Schrei­ber muss sich indes seit letz­ter Woche wegen des Vor­wurfs der schwe­ren räu­be­ri­schen Erpres­sung vor dem Amts­ge­richt Ber­lin ver­ant­wor­ten. Er hat­te den bri­ti­schen Natio­nal Health Ser­vice um Mil­lio­nen­be­trä­ge erpresst.