Haft und Psychiatrie für Drohmailverfasser André M.

Stramm­ste­hen zur Urteils­ver­kün­dung: André M. (Mit­te) zwi­schen sei­nen Ver­tei­di­gern Pen­ne­ke (rechts) und Koch   Foto: Gerichow

Vier Jah­re Frei­heits­stra­fe lau­tet das Urteil im Pro­zess gegen André M., der seit April die­ses Jah­res auf der Ankla­ge­bank im Land­ge­richt Ber­lin-Tier­gar­ten saß. Zusätz­lich wird die Unter­brin­gung in einem psych­ia­tri­schen Kran­ken­haus ange­ord­net. Wei­ter­le­sen „Haft und Psych­ia­trie für Droh­mail­ver­fas­ser André M.“

Ursula Haverbeck: Leugnen bis zum letzten Atemzug

Blu­men für die Holo­caust­leug­ne­rin: Ursu­la Haver­beck ist in der „poli­ti­schen Erwach­se­nen­bil­dung“ tätig. Vor Gericht ver­tritt sie der noto­ri­sche Wolf­ram Nahr­ath.     Foto: Kim Winkler

92 Jah­re und kein biss­chen wei­se: Vor dem Amts­ge­richt Tier­gar­ten begann Mit­te Novem­ber der Pro­zess gegen die noto­ri­sche Holo­caust­leug­ne­rin Ursu­la Haver­beck. Ange­klagt ist die Hoch­be­tag­te wegen Volks­ver­het­zung. Sie muss sich nicht das ers­te Mal wegen eines sol­chen Vor­wurfs ver­ant­wor­ten. Erst Anfang Novem­ber wur­de sie aus einer zwei­jäh­ri­gen Haft ent­las­sen, die sie wegen mehr­ma­li­ger Leug­nung des Holo­caust antre­ten muss­te. Wei­ter­le­sen „Ursu­la Haver­beck: Leug­nen bis zum letz­ten Atemzug“

Verhängnisvolles Vertrauen: Warum Drohmailschreiber André M. erwischt wurde

Aus den Tie­fen des Dark­nets in die tie­fen Gän­ge des Moa­bi­ter Kri­mi­nal­ge­richts: Der Fall André M.

Seit Pro­zess­be­ginn im April hat André M. vor der 10 Straf­kam­mer des Land­ge­richts Ber­lin beharr­lich geschwie­gen. Ihm wird zur Last gelegt, aus einer nazis­ti­schen, miso­gy­nen und ras­sis­ti­schen Moti­va­tio­nen her­aus Nach­rich­ten mit Mord- und Bom­ben­dro­hun­gen an zahl­rei­che Per­so­nen und öffent­li­che Insti­tu­tio­nen, wie Gerich­te, ver­sandt zu haben. Unter­zeich­net waren die­se unter ande­rem mit dem Namen „Natio­nal­so­zia­lis­ti­sche Offen­si­ve“. Um trotz sei­nes Schwei­gens einen Ein­druck vom Ange­klag­ten, sei­ner Welt­an­schau­ung und sei­nen per­sön­li­chen Lebens­um­stän­den zu bekom­men, wur­den seit Ver­hand­lungs­be­ginn unzäh­li­ge Sprach­nach­rich­ten von Mes­sen­ger­diens­ten vor Gericht ange­hört. Mit einer Per­son tausch­te er sich zu der Zeit, als die Bom­ben­dro­hun­gen ver­schickt wur­den, regel­mä­ßig aus: Kers­tin S. Sie war zu jener Zeit eine Ver­trau­ens­per­son von André M., obwohl ihre Ver­bin­dung rein vir­tu­ell war. Wei­ter­le­sen „Ver­häng­nis­vol­les Ver­trau­en: War­um Droh­mail­schrei­ber André M. erwischt wurde“

Justiz Berlin: Kein Fortschritt im „Neukölln-Komplex“

Abspra­chen: Die scheu­en Ange­klag­ten und ihre Ver­tei­di­ger im Amts­ge­richt Tier­gar­ten Foto: Gerichow

Kurz nach halb 9 Uhr öff­net sich an die­sem letz­ten Mon­tag im August die gro­ße Glas­tür zum B‑Komplex des Amts­ge­richt Tier­gar­ten. Sebas­ti­an Th. und Tilo P. betre­ten den Flur und mus­tern die vor ihnen lie­gen­de Ein­gangs­tür des Gerichts­saals. Th. war vie­le Jah­re NPD-Vor­sit­zen­der in Neu­kölln, P. bis 2019 im Bezirks­vor­stand der Neu­köll­ner AfD. Bei­de sind lang­jäh­ri­ge Freun­de und jetzt Haupt­ver­däch­ti­ge im soge­nann­ten Neu­kölln-Kom­plex. Über Jah­re hin­weg gab es in Neu­kölln Brand­an­schlä­ge und Angrif­fe gegen Migrant*innen oder zivil­ge­sell­schaft­lich Enga­gier­te. In die­sem Zusam­men­hang wur­den die bei­den dabei ertappt, wie sie Antifaschist*innen aus­späh­ten. Obwohl die bei­den von lin­ken Initia­ti­ven schon lan­ge als Ver­däch­ti­ge benannt wer­den, gibt es bis­lang kei­ne kon­kre­ten poli­zei­li­chen Ermitt­lungs­er­geb­nis­se. Vor Gericht sind sie die­ses Mal jedoch nicht wegen der Anschlä­ge. Statt­des­sen wer­den ihnen Sprü­he­rei­en und das Ver­kle­ben von Sti­ckern mit posi­ti­vem Bezug auf den Nazi-Kriegs­ver­bre­cher Rudolf Hess vor­ge­wor­fen. Wei­ter­le­sen „Jus­tiz Ber­lin: Kein Fort­schritt im „Neu­kölln-Kom­plex““