Franco-Albrecht-Prozess: Ist doch ein ganz Netter

Pas­send zur Pro­zess­eröff­nung: Adbus­ting in der Frank­fur­ter Innenstadt

Er setzt sich ger­ne in Sze­ne, soviel steht fest. Bereits vor Pro­zess­be­ginn in einem lan­gen Inter­view mit dem rus­si­schen Pro­pa­gan­da­sen­der RT Deutsch hat­te Fran­co Albrecht die Mög­lich­keit sich als Opfer vie­ler Zufäl­le und Sach­zwän­ge dar­zu­stel­len. Und auch im Pro­zess, der nun fast 4 Jah­re nach sei­ner Ver­haf­tung end­lich star­tet, sieht es so aus, als ob er die­se unglaub­li­che Ver­harm­lo­sung wei­ter durch­zie­hen will. Wei­ter­le­sen „Fran­co-Albrecht-Pro­zess: Ist doch ein ganz Netter“

Das Urteil im Dresdner Messermordverfahren

Gegen die Fein­de der Eman­zi­pa­ti­on: Kund­ge­bung am Tag der Urteilsverkündung

Am neun­ten und letz­ten Pro­zess­tag ver­kün­det der Vor­sit­zen­de Rich­ter Hans Schlü­ter-Staats das Urteil: Der Ange­klag­te Al‑H. wird wegen Mor­des in Tat­ein­heit mit ver­such­tem Mord und gefähr­li­cher Kör­per­ver­let­zung zu lebens­lan­ger Haft ver­ur­teilt. Das Gericht ord­ne­te außer­dem eine anschlie­ßen­de Sicher­heits­ver­wah­rung an. Mit eini­gen per­sön­li­chen und reli­gi­ös gepräg­ten Wor­ten schließt der Vor­sit­zen­de die Urteils­ver­kün­dung ab. Wei­ter­le­sen „Das Urteil im Dresd­ner Messermordverfahren“

Dresdener Messeranschlag: Die Plädoyers

Jus­tiz hin­ter Git­tern: Vor dem OLG Dres­den wird der mör­de­ri­sche Mes­ser­an­griff vom 4. Okto­ber 2020 verhandelt

Am ach­ten und damit vor­letz­ten Pro­zess­tag gegen den Isla­mis­ten Abdul­lah Al‑H. hal­ten die Anwäl­te der Neben­kla­ge sowie die Ver­tei­di­gung ihre Plä­doy­ers. Bei­de schlie­ßen sich grund­sätz­lich den Straf­for­de­run­gen der Staats­an­walt­schaft an. Die Neben­kla­ge kri­ti­siert die man­geln­de Auf­klä­rung in Bezug auf die Mög­lich­keit, dass die Tat hät­te ver­hin­dert wer­den kön­nen. Der Ver­tei­di­ger setzt sich für eine Ver­ur­tei­lung nach Jugend­straf­recht ein. Wei­ter­le­sen „Dres­de­ner Mes­ser­an­schlag: Die Plädoyers“

Tag 7 in Dresden: Plädoyer der Staatsanwaltschaft

Bevor die Beweis­auf­nah­me geschlos­sen wird, hört das Gericht noch die Ein­schät­zung der „Jugend­hil­fe im Straf­ver­fah­ren Dres­den“ (frü­her: Jugend­ge­richts­hil­fe). Der Mit­ar­bei­ter emp­fiehlt, das Jugend­straf­recht auf den Ange­klag­ten anzu­wen­den. Die Staats­an­walt­schaft folgt die­ser Ein­schät­zung in ihrem anschlie­ßen­den Plä­doy­er jedoch nicht. Sie plä­diert auf lebens­lan­ge Haft mit Sicher­heits­ver­wah­rung nach all­ge­mei­nem Straf­recht wegen Mor­des in Tat­ein­heit mit ver­such­tem Mord und gefähr­li­cher Kör­per­ver­let­zung. Wei­ter­hin sei eine the­ra­peu­ti­sche Betreu­ung ange­bracht. Wei­ter­le­sen „Tag 7 in Dres­den: Plä­doy­er der Staatsanwaltschaft“

Tag 6 in Dresden: Warum keine Überwachung des Gefährders?

Sechs­ter Pro­zess­tag im Ver­fah­ren gegen den Isla­mis­ten Abdul­lah Al‑H., der am 4. Okto­ber 2020 zwei Män­ner aus schwu­len­feind­li­chen Moti­ven ange­grif­fen und einen der bei­den dabei töd­lich ver­letz­te, den ande­ren schwer. Gela­den waren eine Zeu­gin vom LKA Sach­sen und zwei Zeug:innen vom BKA. Außer­dem ging aus der wei­te­ren Beweis­auf­nah­me her­vor, dass Al‑H. am 6. Novem­ber letz­ten Jah­res zum wie­der­hol­ten Mal Wär­ter der JVA Dres­den ange­grif­fen und dabei erneut sei­ne isla­mis­ti­sche Über­zeu­gung zum Aus­druck gebracht habe, indem er Jus­tiz­be­am­te mit dem Tod bedroh­te und dabei den Tak­bīr aus­rief. Wei­ter­le­sen „Tag 6 in Dres­den: War­um kei­ne Über­wa­chung des Gefährders?“