Oury Jalloh — Das war Mord!

«Wir fordern nicht, wir klären selbst auf.»

State­ment der Initia­ti­ve in Geden­ken an Oury Jal­loh über die Not­wen­dig­keit unab­hän­gi­ger Aufklärungsarbeit

Mit die­sem Text möch­ten wir erklä­ren, war­um wir staat­li­chen Behör­den nicht ver­trau­en kön­nen und war­um kon­ti­nu­ier­li­che, selbst­or­ga­ni­sier­te Auf­klä­rungs­ar­beit nicht nur sinn­voll, son­dern abso­lut not­wen­dig ist. Unse­re Hal­tung resul­tiert aus unse­ren jah­re­lan­gen Erfah­run­gen mit der Poli­zei, diver­sen Staats­an­walt­schaf­ten und Gerich­ten aber auch mit Sach­ver­stän­di­gen und ande­ren Expert*innen, die den Mord an Oury Jal­loh mit allen Mit­teln ver­tu­schen und ver­schlei­ern woll­ten. Unse­re Auf­ga­be sehen wir unter ande­rem dar­in, durch Gedenk- und Auf­klä­rungs­ar­beit Ourys Wür­de wie­der­her­zu­stel­len, indem wir die staat­li­che Deu­tungs­ho­heit durch­bre­chen und die wah­ren Täter ent­lar­ven. Zum einen hat Ourys Fami­lie ein Recht auf die Wahr­heit. Zum ande­ren steht die­ser Fall stell­ver­tre­tend für den juris­ti­schen Umgang mit Poli­zei­ge­walt, wel­cher dar­auf aus­ge­rich­tet ist, die Täter*innen in Poli­zei­uni­form zu schüt­zen und die Opfer zu kri­mi­na­li­sie­ren. Wei­ter­le­sen „Oury Jal­loh — Das war Mord!“

Rezension: Tanjev Schultz: „Nationalsozialistischer Untergrund“

Wenig ambi­tio­nier­tes Cover eines wenig ambi­tio­nier­ten Buches

Im Novem­ber 2021 jährt sich die Selbst­ent­tar­nung des „Natio­nal­so­zia­lis­ti­schen Unter­grunds“ (NSU) zum zehn­ten Mal. Das durch eine Viel­zahl von „Ver­trau­ens­leu­ten“ der Sicher­heits­be­hör­den flan­kier­te Ter­ror­netz­werk der Nazi-Kame­ra­dIn­nen hat­te in der Zeit zwi­schen 1999 bis 2011 wenigs­tens neun Mor­de an Migran­ten und einen wei­te­ren an einer Poli­zis­tin, drei Bom­ben­an­schlä­ge und 15 Raub- und Bank­über­fäl­le mit zahl­rei­chen zum Teil lebens­ge­fähr­lich Ver­letz­ten  in der Bun­des­re­pu­blik ver­übt. Nach einem miss­lun­ge­nen Bank­über­fall von Uwe Mund­los und Uwe Böhn­hardt in Eisen­ach am 4. Novem­ber 2011 wur­de das berüch­tig­te soge­nann­te Paul­chen-Pan­ther-Beken­ner­vi­deo im Namen des NSU ver­brei­tet. Ihre Kom­bat­tan­tin noch aus den Tagen der Jena­er Kame­rad­schaft in den 1990er Jah­ren, Bea­te Zsch­ä­pe, ver­schick­te es gemein­sam mit bis­lang noch unbe­kann­ten Unter­stüt­ze­rIn­nen an wenigs­tens 15 Adres­sen – dar­un­ter eines direkt im Kuvert ohne Brief­mar­ken, ein­ge­wor­fen in den Brief­kas­ten der Nürn­ber­ger Nach­rich­ten, adres­siert an den Redak­teur Her­bert Führ. Wei­ter­le­sen „Rezen­si­on: Tan­jev Schultz: „Natio­nal­so­zia­lis­ti­scher Untergrund““

Baseballschlägerjahre in der Uckermark

Überfall BusBase­ball­schlä­ger­jah­re — mitt­ler­wei­le ein Epo­chen­be­griff für Anti­fa, wenn sie an die frü­hen 1990er Jah­re denkt. Dazu gibts in Groß eine Dokuse­r­ie beim rbb — und noch viel bes­ser: in Klein und von Unten in der Online-Serie „Gegen uns. Betrof­fe­ne im Gespräch über rech­te Gewalt nach 1990 und die Ver­tei­di­gung der soli­da­ri­schen Gesell­schaft“ die Abtei­lung „Base­ball­schlä­ger­jah­re in der Ucker­mark: Rech­te Gewalt und Gegen­wehr“.

 

 

Franco-Albrecht-Prozess: Ist doch ein ganz Netter

Pas­send zur Pro­zess­eröff­nung: Adbus­ting in der Frank­fur­ter Innenstadt

Er setzt sich ger­ne in Sze­ne, soviel steht fest. Bereits vor Pro­zess­be­ginn in einem lan­gen Inter­view mit dem rus­si­schen Pro­pa­gan­da­sen­der RT Deutsch hat­te Fran­co Albrecht die Mög­lich­keit sich als Opfer vie­ler Zufäl­le und Sach­zwän­ge dar­zu­stel­len. Und auch im Pro­zess, der nun fast 4 Jah­re nach sei­ner Ver­haf­tung end­lich star­tet, sieht es so aus, als ob er die­se unglaub­li­che Ver­harm­lo­sung wei­ter durch­zie­hen will. Wei­ter­le­sen „Fran­co-Albrecht-Pro­zess: Ist doch ein ganz Netter“

Das Urteil im Dresdner Messermordverfahren

Gegen die Fein­de der Eman­zi­pa­ti­on: Kund­ge­bung am Tag der Urteilsverkündung

Am neun­ten und letz­ten Pro­zess­tag ver­kün­det der Vor­sit­zen­de Rich­ter Hans Schlü­ter-Staats das Urteil: Der Ange­klag­te Al‑H. wird wegen Mor­des in Tat­ein­heit mit ver­such­tem Mord und gefähr­li­cher Kör­per­ver­let­zung zu lebens­lan­ger Haft ver­ur­teilt. Das Gericht ord­ne­te außer­dem eine anschlie­ßen­de Sicher­heits­ver­wah­rung an. Mit eini­gen per­sön­li­chen und reli­gi­ös gepräg­ten Wor­ten schließt der Vor­sit­zen­de die Urteils­ver­kün­dung ab. Wei­ter­le­sen „Das Urteil im Dresd­ner Messermordverfahren“