Oury Jalloh — Das war Mord!

«Wir fordern nicht, wir klären selbst auf.»

State­ment der Initia­ti­ve in Geden­ken an Oury Jal­loh über die Not­wen­dig­keit unab­hän­gi­ger Aufklärungsarbeit

Mit die­sem Text möch­ten wir erklä­ren, war­um wir staat­li­chen Behör­den nicht ver­trau­en kön­nen und war­um kon­ti­nu­ier­li­che, selbst­or­ga­ni­sier­te Auf­klä­rungs­ar­beit nicht nur sinn­voll, son­dern abso­lut not­wen­dig ist. Unse­re Hal­tung resul­tiert aus unse­ren jah­re­lan­gen Erfah­run­gen mit der Poli­zei, diver­sen Staats­an­walt­schaf­ten und Gerich­ten aber auch mit Sach­ver­stän­di­gen und ande­ren Expert*innen, die den Mord an Oury Jal­loh mit allen Mit­teln ver­tu­schen und ver­schlei­ern woll­ten. Unse­re Auf­ga­be sehen wir unter ande­rem dar­in, durch Gedenk- und Auf­klä­rungs­ar­beit Ourys Wür­de wie­der­her­zu­stel­len, indem wir die staat­li­che Deu­tungs­ho­heit durch­bre­chen und die wah­ren Täter ent­lar­ven. Zum einen hat Ourys Fami­lie ein Recht auf die Wahr­heit. Zum ande­ren steht die­ser Fall stell­ver­tre­tend für den juris­ti­schen Umgang mit Poli­zei­ge­walt, wel­cher dar­auf aus­ge­rich­tet ist, die Täter*innen in Poli­zei­uni­form zu schüt­zen und die Opfer zu kriminalisieren.

Täter-Opfer-Umkehr

Am frü­hen Mor­gen des 7. Janu­ars 2005 lief Oury allein durch Des­sau. Er woll­te tele­fo­nie­ren und frag­te des­halb meh­re­re Frau­en von der Stadt­rei­ni­gung nach ihrem Han­dy. Die­se fühl­ten sich von ihm beläs­tigt und rie­fen die Poli­zei. Obwohl von Oury über­haupt kei­ne Gefahr aus­ging, gin­gen die Poli­zis­ten sofort gewalt­sam gegen ihn vor. Sie zerr­ten ihn ins Auto und ver­brach­ten ihn in den Gewahr­sams­kel­ler des Poli­zei­re­viers. Sie behaup­te­ten, dass Oury stän­dig ver­sucht habe, mit sei­nem Kopf gegen die Wand und den Tisch zu schla­gen. Des­halb hät­ten sie ihn in der Zel­le 5 an Hän­den und Füßen 4‑Punkt-fixie­ren müs­sen, «zum Schutz vor sich selbst.»

Weni­ge Stun­den spä­ter ver­brennt Oury bis zur Unkennt­lich­keit. Sein Leich­nam lag ange­ket­tet auf einem geflies­ten Podest in einer geflies­ten Zel­le. Selbst von der schwer ent­flamm­ba­ren Matrat­ze, die unter ihm lag, waren nur noch Asche­res­te vor­han­den. Schon am sel­ben Tag stand für die poli­zei­li­chen Ermitt­ler fest, dass Oury das Feu­er selbst ent­zün­det habe. Die­se Hypo­the­se wur­de in den dar­auf­fol­gen­den Tagen und Mona­ten in allen Unter­su­chungs­auf­trä­gen mani­fes­tiert und durch die Staats­an­walt­schaft Des­sau als ein­zi­ge Mög­lich­keit der Brand­ur­sa­che in den Ermitt­lungs­ak­ten und in den spä­te­ren Gerichts­ver­fah­ren zementiert.

In der Öffent­lich­keit wur­de Oury von staat­li­chen Behör­den als Dro­gen­dea­ler dif­fa­miert, der unter dem Ein­fluss von Alko­hol und Koka­in deut­sche Frau­en auf der Stra­ße beläs­tigt haben soll. Die geziel­te Kri­mi­na­li­sie­rung des Opfers wird bis heu­te durch diver­se Medi­en unhin­ter­fragt in die Öffent­lich­keit trans­por­tiert und sorg­te von Beginn an für eine Ent­so­li­da­ri­sie­rung der ohne­hin schwei­gen­den Mehr­heits­ge­sell­schaft. Das Mord­op­fer selbst wur­de als Täter hin­ge­stellt, als ein aggres­si­ver und gewalt­tä­ti­ger Dro­gen­dea­ler, der sich am Ende selbst in Brand gesetzt haben soll.

Organisation einer zweiten Autopsie des Leichnams

Nur weni­ge Wochen nach dem 7. Janu­ar 2005 grün­de­ten Freund*innen und Aktivist*innen der Black Com­mu­ni­ty mit Unter­stüt­zung selbst­or­ga­ni­sier­ter migran­ti­scher Grup­pen die Initia­ti­ve in Geden­ken an Oury Jal­loh. Schon sehr früh war klar, dass Pro­tes­te auf der Stra­ße nicht aus­rei­chen wür­den, um die Wahr­heit über den Tod von Oury ans Licht zu brin­gen. Die Initia­ti­ve stell­te Kon­takt zur Fami­lie von Oury in Gui­nea her. Somit konn­ten Anwält*innen mit der Akten­ein­sicht beauf­tragt wer­den. Auf die­se Wei­se wur­de erst­mals bekannt, dass Oury an Hän­den und Füßen ange­ket­tet war, als er ver­brann­te. Es stell­ten sich vie­le wei­te­re Fra­gen. Aber die wich­tigs­te davon war: Wie kann sich ein an Hän­den und Füßen fixier­ter Mensch selbst anzünden?

Meh­re­re Anträ­ge zu der Fra­ge, ob Ourys Leich­nam knö­cher­ne Ver­let­zun­gen auf­wies, lehn­te die Behör­de aus­drück­lich ab. So sah sich die Initia­ti­ve erst­mals gezwun­gen, eige­ne Unter­su­chun­gen durch­füh­ren zu las­sen: Im März 2005 ver­an­lass­te sie eine zwei­te Aut­op­sie in der Rechts­me­di­zin in Frank­furt am Main. Dort wur­de unter ande­rem fest­ge­stellt, dass Ourys Nase gebro­chen war. Aller­dings woll­te sich der Lei­ter der Rechts­me­di­zin, Prof. Dr. Bratz­ke, nicht fest­le­gen, ob die­ser Bruch zu Leb­zei­ten oder erst nach dem Tod ent­stan­den war.

Eine Ant­wort auf die­se Fra­ge haben wir erst 14 Jah­re spä­ter durch ein wei­te­res foren­sisch-radio­lo­gi­sches Gut­ach­ten erhal­ten. Nach­dem uns klar­ge­wor­den war, dass im Fall von Oury auch in der Rechts­me­di­zin in Hal­le wäh­rend der ers­ten Aut­op­sie zen­tra­le Beweis­mit­tel wie etwa die Bil­der der Atem­we­ge ver­schwun­den sind und zudem auch noch Fotos in der Akte falsch beschrif­tet wor­den waren, haben wir auch das Gut­ach­ten der 2. Aut­op­sie in Fra­ge gestellt. Dies ist der Grund, aus dem wir im Jahr 2019 eine Prä­sen­ta­ti­on der CT-Auf­nah­men von Ourys Leich­nam in der Radio­lo­gie in Frank­furt orga­ni­siert haben. Das Ergeb­nis war ein­deu­tig: Es han­del­te sich nicht nur um einen Nasen­bein­bruch, wie es von Prof. Dr. Bratz­ke doku­men­tiert wor­den war, son­dern um einen Schä­del­bruch. Die­ser war, genau wie die zwei sicht­ba­ren Rip­pen­brü­che, durch äuße­re Gewalt­ein­wir­kung vor dem Todes­ein­tritt ent­stan­den. Die­se Erkennt­nis­se bestä­tig­ten unse­re Ver­mu­tung, dass Oury von den Poli­zei­be­am­ten schwer kör­per­lich miss­han­delt wor­den war, bevor sie ihn ange­zün­det haben. Gleich­zei­tig bestä­tig­te es uns in der Annah­me, dass auch Prof. Dr. Bratz­ke die­se zen­tra­len Bewei­se für die Gewalt­an­wen­dung der Poli­zei gegen­über Oury ver­schwie­gen hat­te. Auf die Fra­ge, war­um Prof. Dr. Bratz­ke das getan haben könn­te, erhiel­ten wir von einem uns befreun­de­ten Medi­zi­ner die ein­fa­che Ant­wort: «Eine Krä­he hackt der ande­ren kein Auge aus.» 

Organisation unabhängiger Brandgutachten

Nicht nur die zustän­di­gen Staats­an­wäl­te ver­wei­ger­ten Ermitt­lun­gen zur Brand- und Todes­ur­sa­che. Auch die Gerich­te in Sach­sen-Anhalt beschränk­ten sich in ins­ge­samt vier lan­gen Pro­zess­jah­ren auf das Ver­schul­den des dama­li­gen Dienst­grup­pen­lei­ters. Die­sem wur­de vor­ge­wor­fen, den Brand­alarm mehr­mals weg­ge­drückt und somit eine mög­li­che Ret­tung von Oury ver­hin­dert zu haben.

Doch wir woll­ten ver­ste­hen, wie das Brand­bild in der Zel­le 5 zustan­de gekom­men ist. Nach­dem auch das Gericht in Mag­de­burg die Ent­ste­hung des Brand­bil­des nicht auf­klä­ren woll­te, haben wir uns ent­schie­den, soge­nann­te Abbrand­ver­su­che selbst zu orga­ni­sie­ren. Da wir in Deutsch­land kei­nen Brand­sach­ver­stän­di­gen fin­den konn­ten, der mit die­sem Fall zu tun haben woll­te, beauf­trag­ten wir einen Exper­ten in Irland. Das Ergeb­nis prä­sen­tier­ten wir im Novem­ber 2013 auf einer gro­ßen Pres­se­kon­fe­renz in Berlin:

«Die Rekon­struk­ti­on des Bran­des ist nur mit Hil­fe eines star­ken Brand­be­schleu­ni­gers zu errei­chen. Ein Inbrand­set­zen der Matrat­ze ohne Brand­be­schleu­ni­ger führt ledig­lich zu einem Schwel­brand, der zu einem Brand­bild mit ver­gleichs­wei­se gerin­gen Scha­den an Matrat­ze und Kör­per führt.» 

Trotz die­ser neu­en, wis­sen­schaft­lich fun­dier­ten Erkennt­nis­se ver­schlepp­te die Staats­an­walt­schaft Des­sau die Ermitt­lun­gen wei­ter. Des­halb beauf­trag­ten wir im Jahr 2014 wei­te­re inter­na­tio­na­le Expert*innen mit der Begut­ach­tung der uns vor­lie­gen­den Akten. Das Resul­tat war wie­der­um eine Bestä­ti­gung des­sen, was wir schon Jah­re zuvor kri­ti­siert hatten:

«Die offi­zi­el­len Ermitt­lun­gen im Fall Oury Jal­loh ent­spre­chen nicht den inter­na­tio­na­len Stan­dards. Sie wur­den ein­sei­tig in Rich­tung Selbst­ent­zün­dungs­the­se geführt und waren, vor allem was die Brand­er­mitt­lun­gen betrifft, stark ein­ge­schränkt und falsch durch­ge­führt worden.» 

Unse­re Gut­ach­ten wur­den von der Staats­an­walt­schaft zwar nicht ent­spre­chend gewür­digt, den­noch erzeug­te die­se Art fak­ti­scher Beweis­füh­rung ein bedeu­ten­des media­les Echo. Vie­le Men­schen kamen durch unse­re Recher­chen und öffent­li­chen Druck zu der Erkennt­nis, dass staat­li­che Orga­ne im Fall von Oury Jal­loh bis heu­te ganz offen­sicht­lich einen Mord ver­tu­schen wol­len. Die­ser Ver­trau­ens­ver­lust in den deut­schen Recht­staat lös­te wie­der­um eine zuneh­men­de Soli­da­ri­sie­rung mit unse­rer Arbeit aus, die uns seit­dem vor allem auch aus finan­zi­el­ler Sicht eine unab­hän­gi­ge Auf­klä­rungs­ar­beit ermög­licht. Nur durch das pri­va­te Spen­den­auf­kom­men konn­ten wir unser Arbeit weiterführen.

Trotz gegenteiliger Faktenlage — Einstellungen der Ermittlungen

Auf­grund des gro­ßen öffent­li­chen Drucks sah sich die Staats­an­walt­schaft Des­sau zu medi­en­wirk­sa­men Gegen­maß­nah­men gezwun­gen. Sie insze­nier­te im August 2016 einen wei­te­ren Brand­ver­such, um ihre The­se zu bestä­ti­gen. Die Staats­an­walt­schaft woll­te zei­gen, dass ein solch gro­ßes Brand­bild aus Zel­le 5 auch ohne Brand­be­schleu­ni­ger ent­stan­den sein kön­ne. Die­ses Vor­ha­ben miss­lang und die Sach­ver­stän­di­gen der Staats­an­walt­schaft bestä­tig­ten, dass Brand­be­schleu­ni­ger ver­wen­det wor­den waren, um Oury in Brand zu setzen.

Das war der Moment im April 2017, in wel­chem der Lei­ten­de Ober­staats­an­walt aus Des­sau erst­mals ein Ermitt­lungs­ver­fah­ren wegen Mor­des gegen zwei Poli­zei­be­am­te des Reviers ein­lei­te­te, die er nament­lich benann­te. Doch lei­der muss auch die­ser Schritt als Täu­schungs­ma­nö­ver der Jus­tiz gese­hen wer­den. Es kann (sicher) aus­ge­schlos­sen wer­den, dass eben die­se bei­den Poli­zei­be­am­ten das Feu­er in der Zel­le 5 ent­zün­det haben. Aus die­sem Grund stell­te die Gene­ral­staats­an­walt­schaft Naum­burg die Ermitt­lun­gen wie­der ein. Doch man ging sogar noch einen Schritt wei­ter und argu­men­tier­te, dass angeb­lich über­haupt kei­ne Anhalts­punk­te für die Betei­li­gung Drit­ter an dem Tod von Oury Jal­loh geben würde.

Mit die­ser vor­sätz­lich fal­schen, uner­träg­li­chen Behaup­tung wur­de der Fall Oury Jal­loh im Jahr 2019 in Sach­sen-Anhalt zu den Akten gelegt. Die Ver­fas­sungs­be­schwer­de gegen die­se Ein­stel­lung liegt seit mitt­ler­wei­le über zwei Jah­ren beim Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt und wird wahr­schein­lich in die­sem Jahr 2022 entschieden.

Gründung einer Internationalen Unabhängigen Kommission

Als Initia­ti­ve in Geden­ken an Oury Jal­loh haben wir gelernt uns nicht auf die Müh­len der Jus­tiz zu ver­las­sen. Wir haben kei­ner­lei Hoff­nung, dass die­ser Fall sowie zwei wei­te­re Todes­fäl­le im Zusam­men­hang mit dem­sel­ben Des­sau­er Poli­zei­re­vier durch deut­sche Staats­an­walt­schaf­ten oder Gerich­te auf­ge­klärt wer­den. Auch die Poli­tik in Sach­sen-Anhalt hat von Anfang an bis zum heu­ti­gen Tag bewie­sen, dass sie kein Inter­es­se an der Wahr­heits­fin­dung hat. Ein Unter­su­chungsau­schuss wird bis heu­te verweigert.

Im Janu­ar 2018 haben wir eine Unab­hän­gi­ge Inter­na­tio­na­le Kom­mis­si­on gegrün­det und damit den Rah­men unse­rer Auf­klä­rungs­ar­beit erwei­tert. Unter­stützt von der Kom­mis­si­on recher­chie­ren wir im Oury-Jal­loh-Kom­plex kon­ti­nu­ier­lich selbst wei­ter. Dabei gehen wir fol­gen­den Fra­gen nach:

Was geschah am 7.1.2005? Wie wur­de und wird der Mord an Oury Jal­loh ver­tuscht? Wie wur­den die ande­ren bei­den Men­schen, Mario Bich­te­mann und Hans-Jür­gen Rose, im Poli­zei­re­vier getö­tet? Wel­che struk­tu­rel­len Zusam­men­hän­ge bestehen zwi­schen den drei Taten? Wel­che his­to­ri­schen und gesell­schaft­li­chen Hin­ter­grün­de haben die­se Mor­de ermög­licht? War­um schweigt die Mehr­heits­ge­sell­schaft, wenn Men­schen in Poli­zei­ge­wahr­sam ver­brannt werden?

Neues Brandgutachten 2021

Zuletzt haben wir im Bei­sein der Kom­mis­si­on im Novem­ber 2021 auf einer viel beach­te­ten Pres­se­kon­fe­renz in Ber­lin ein neu­es Brand­gut­ach­ten vor­ge­stellt. Die­ses resul­tiert aus der Zusam­men­ar­beit zwi­schen dem gesell­schafts­kri­ti­schen Fil­me­ma­cher Mario Pfei­fer, unse­rem bri­ti­schen Brand­ex­per­ten Lain Peck und uns Aktivist*innen, die wir über die vie­len Jah­re selbst zu Expert*innen gewor­den sind. Erst­mals bestand die Mög­lich­keit, in einem ori­gi­nal­ge­treu­en Nach­bau der Zel­le 5 sowohl authen­ti­sche Bewe­gungs­ver­su­che durch­zu­füh­ren als auch den ver­meint­li­chen Brand­ver­lauf sicht­bar zu machen. Nach fast 18 Jah­ren ist es somit gelun­gen, den Tat­ort pro­fes­sio­nell zu rekon­stru­ie­ren. Das Ergeb­nis bestä­tigt nach­drück­lich: Oury muss mit Brand­be­schleu­ni­gern über­gos­sen und ange­zün­det wor­den sein. Mitt­ler­wei­le liegt das Gut­ach­ten auch der Bun­des­an­walt­schaft vor. Die Anwäl­tin der Fami­lie hat­te Ende Novem­ber 2021 die Wie­der­auf­nah­me der Ermitt­lun­gen gefor­dert und die Zustän­dig­keit des Gene­ral­bun­des­an­wal­tes wie folgt begründet:

«Es besteht der Ver­dacht eines Zusam­men­wir­kens von Poli­zei­be­am­ten zur Tötung einer in Gewahr­sam befind­li­chen Per­son und der nach­träg­li­chen Ver­ei­te­lung der Auf­klä­rung. Die bis­her mit dem Fall befass­ten Straf­ver­fol­gungs­be­hör­den sind ihrer Auf­ga­be zur Auf­klä­rung nicht gerecht gewor­den. Bereits bei Beginn der Ermitt­lun­gen stand das Ermitt­lungs­er­geb­nis, dass Oury Jal­loh sich selbst ange­zün­det haben soll, fest, obwohl schon die Auf­fin­de­si­tua­ti­on in der Zel­le 5 mit die­ser The­se schwer­lich ver­ein­bar ist. Die wei­te­ren Ermitt­lun­gen waren nicht unbe­fan­gen und ergeb­nis­of­fen, son­dern dien­ten der Bestä­ti­gung der Selbst­ent­zün­dungs­the­se. Die­se Umstän­de sind geeig­net das Ver­trau­en der Bevöl­ke­rung in die Straf­ver­fol­gungs­be­hör­den und Jus­tiz zu unter­gra­ben.»

Wenn der Staat die Aufklärung eines rassistischen Mordes in Polizeigewahrsam boykottiert, müssen wir die Wahrheitsfindung selbst in die Hand nehmen.

Egal, wie wei­te­re juris­ti­sche Ent­schei­dun­gen aus­fal­len wer­den, wir wer­den nicht auf­hö­ren selbst auf­zu­klä­ren, denn auf den Staat ist kein Ver­lass. Das ist nicht nur in Bezug auf die Mor­de im Poli­zei­re­vier Des­sau, son­dern auch mit Blick auf die zahl­lo­sen Gewalt­ta­ten und Tötungs­de­lik­te, die durch deut­sche Polizist*innen began­gen wur­den, der Fall. Es ist ein insti­tu­tio­nel­les Pro­blem, ein rei­bungs­lo­ses Zusam­men­spiel von Poli­zei, Jus­tiz und Poli­tik, das dar­auf aus­ge­rich­tet ist, die Täter*innen zu schüt­zen und die Opfer zu Täter*innen zu machen.

Wir möch­ten mit unse­rer Arbeit zei­gen, dass wir die­sen staat­li­chen Ver­bre­chen nicht hilf­los gegen­über­ste­hen müs­sen, son­dern in der Lage sind, eige­ne Stra­te­gien zu ent­wi­ckeln und die­se in die Tat umzu­set­zen. Wir möch­ten allen Ange­hö­ri­gen von Opfern von Poli­zei­ge­walt, allen Initia­ti­ven und soli­da­ri­schen Men­schen Kraft und Moti­va­ti­on geben, die­sen Kampf gemein­sam zu füh­ren. Damit das Mor­den aufhört!