Verhängnisvolles Vertrauen: Warum Drohmailschreiber André M. erwischt wurde

Aus den Tie­fen des Dark­nets in die tie­fen Gän­ge des Moa­bi­ter Kri­mi­nal­ge­richts: Der Fall André M.

Seit Pro­zess­be­ginn im April hat André M. vor der 10 Straf­kam­mer des Land­ge­richts Ber­lin beharr­lich geschwie­gen. Ihm wird zur Last gelegt, aus einer nazis­ti­schen, miso­gy­nen und ras­sis­ti­schen Moti­va­tio­nen her­aus Nach­rich­ten mit Mord- und Bom­ben­dro­hun­gen an zahl­rei­che Per­so­nen und öffent­li­che Insti­tu­tio­nen, wie Gerich­te, ver­sandt zu haben. Unter­zeich­net waren die­se unter ande­rem mit dem Namen „Natio­nal­so­zia­lis­ti­sche Offen­si­ve“. Um trotz sei­nes Schwei­gens einen Ein­druck vom Ange­klag­ten, sei­ner Welt­an­schau­ung und sei­nen per­sön­li­chen Lebens­um­stän­den zu bekom­men, wur­den seit Ver­hand­lungs­be­ginn unzäh­li­ge Sprach­nach­rich­ten von Mes­sen­ger­diens­ten vor Gericht ange­hört. Mit einer Per­son tausch­te er sich zu der Zeit, als die Bom­ben­dro­hun­gen ver­schickt wur­den, regel­mä­ßig aus: Kers­tin S. Sie war zu jener Zeit eine Ver­trau­ens­per­son von André M., obwohl ihre Ver­bin­dung rein vir­tu­ell war. 

Verhängnisvolles Vertrauen

Es ist Weih­nach­ten 2018 kurz nach 5 Uhr mor­gens. André M. spricht mit gebro­che­ner Stim­me in sein Tele­fon. Er schickt eine Sprach­nach­richt an Kers­tin S: „Ich habe nicht gesagt, dass du mir nichts bedeu­test.“ Dann fährt er fort: „Du bedeu­test mir sogar sehr, sehr viel.“ Die Ange­spro­che­ne ist die ers­te Per­son, auf die er sich über­haupt ein­ge­las­sen habe. Am 18. August nun sprach Kers­tin S. vor Gericht über den Ange­klag­ten. Ob die­se Ver­neh­mung tat­säch­lich zustan­de kommt, war auf­grund der psy­chisch labi­len Lage der Zeu­gin lan­ge Zeit unklar. Nun sitzt sie in einem ande­ren Raum im Gerichts­ge­bäu­de und nimmt via Video­schal­tung an der Ver­hand­lung teil. Wäh­rend André M. an vie­len Ver­hand­lungs­ta­gen eher abwe­send wirkt, beob­ach­tet er die­ses mal auf­merk­sam den Bild­schirm, auf dem Kers­tin S. zu sehen ist, und macht sich Noti­zen. Bei­de lern­ten sich 2018 über eine Face­book-Grup­pe ken­nen und ent­wi­ckel­ten eine Ver­trau­ens­ba­sis. Kon­takt hät­ten sie täg­lich gehabt, der Ange­klag­te sei zu jeder Uhr­zeit für sie erreich­bar gewe­sen. Getrof­fen haben sie sich aller­dings nie. Die per­sön­li­chen Umstän­de des Ange­klag­ten sind Kers­tin S. soweit bekannt: so wis­se sie, dass der Ange­klag­te „öfters straf­fäl­lig“ war, “ja, auch psy­chisch labil ist“ und dass er noch bei sei­nen Eltern wohne.

Mit den vom Ange­klag­ten ver­sand­ten Droh­brie­fen kam sie auch per­sön­lich in Kon­takt. So erhielt sie selbst Dro­hun­gen, die mit „Natio­nal­so­zia­lis­ti­sche Offen­si­ve“ unter­zeich­net waren. Wäh­rend eines Job­cen­ter-Ter­mins von S. geht außer­dem eine Bom­ben­dro­hung bei der Behör­de ein. Eine Ver­bin­dung zu André M. erkennt sie anfangs nicht. Sie hält wei­ter Kon­takt zu M.. Im Janu­ar 2019 zieht sie sich zurück, weil sie miss­trau­isch und psy­chisch insta­bil wur­de. Spä­ter habe sie bei der Poli­zei M. beschul­digt, hin­ter den Dro­hun­gen zu ste­cken. Im Nach­hin­ein pas­se für sie alles zusam­men, sagt sie vor Gericht. S. spricht von einer sprach­li­chen Beson­der­heit, die sich sowohl in den per­sön­li­chen Nach­rich­ten vom Ange­klag­ten als auch in den Droh­schrei­ben fin­det. Eine Sach­ver­stän­di­ge des BKA hat­te die­se auf­fäl­li­ge Beson­der­heit bereits als Zeu­gin im Ver­fah­ren dargestellt.

Mal so ‘nen Anschlag geplant“

Im wei­te­ren Ver­hand­lungs­ver­lauf geht es dem Vor­sit­zen­den Rich­ter um die poli­ti­sche Gesin­nung des Ange­klag­ten. Auf die Fra­ge, was die Zeu­gin dar­über wis­se, ant­wor­tet sie zurück­hal­tend: „Ja, also nicht viel, weil das so nie wirk­lich The­ma war zwi­schen uns.“ Über Poli­tik hät­ten bei­de kaum gespro­chen. Aber er sei schon „rechts gesinnt“ gewe­sen, ergänzt sie nach kur­zem Zögern, „wegen sei­ner Zim­mer­de­ko­ra­ti­on, die ich so gese­hen hab.“ Auf einem Bild vom Zim­mer des Ange­klag­ten, das im Pro­zess in Augen­schein genom­men wor­den war, sah man zahl­rei­che natio­nal­so­zia­lis­ti­sche Devo­tio­na­li­en, wie Fah­nen, unter ande­rem flä­chen­de­ckend an den Wänden.
Zur Ein­schät­zung des Hin­ter­grun­des der Bom­ben­dro­hun­gen wird Kers­tin S. gefragt, ob sie sich jemals mit dem Ange­klag­ten über Spreng­stoff unter­hal­ten habe. Sie bejaht und sagt, „dass er weiß, wie man sowas her­stellt und dass er irgend­wie sowas mal geplant hat­te, so ’nen Anschlag.“ Sie bezieht sich dabei auf ein zurück­lie­gen­des Ver­fah­ren von André M. aus dem Jahr 2007. Damals war ihm die Pla­nung eines Spreng­stoff­an­schlags auf das „Apfel­fest“ in Rel­lin­gen (Kreis Pin­ne­berg) vor­ge­wor­fen worden.

Suizid als Attentat

Auf die­sen ver­such­ten Anschlag spielt André M. auch in den Gesprä­chen mit Kers­tin S. an, zum Bei­spiel im Novem­ber 2018. Er schreibt ihr eine Whats­app-Nach­richt, in der er angibt, bereits im Kin­des­al­ter Sui­zid­ge­dan­ken gehabt zu haben: „Komisch, dass ich fast 21 Jah­re spä­ter immer noch da bin“. Anschlie­ßend fährt er fort: „Ich fin­de es scha­de und bedaue­re es, dass es damals mit dem Apfel­fest nicht geklappt hat.“ Von Reue ist kei­ne Spur zu erken­nen. Ins­ge­samt zeigt sich in den sicher­ge­stell­ten Nach­rich­ten eine besorg­nis­er­re­gen­de Ten­denz zur Ver­bin­dung der Selbst­tö­tungs­ab­sich­ten einer psy­chisch insta­bi­len Per­son mit poli­tisch moti­vier­ten Mord­fan­ta­sien. Kur­ze Zeit nach den oben ange­spro­che­nen Nach­rich­ten schreibt André M. erneut an die Per­son sei­nes Ver­trau­ens Kers­tin S.: „Also, kurz und knapp, Sui­zid oder ein schwe­res Ver­bre­chen mit Sui­zid wird wohl irgend­wann bei mir ein­tre­ten.“ Je nach Gele­gen­heit wer­de es sich dann dabei um einen „A…lauf oder ein Bom…attentat“ handeln.

Verhandlungsfähigkeit wird geprüft

Weni­ge Tage nach der Ver­neh­mung von Kers­tin S. sitzt M. gekrümmt auf der Ankla­ge­bank in dem obli­ga­to­ri­schen Glas­kas­ten. Sein Rechts­an­walt Tho­mas Pen­ne­ke, der dem Ange­klag­ten aus der rech­ten Sze­ne emp­foh­len wor­den sein soll, bean­tragt die Über­prü­fung der Ver­hand­lungs­fä­hig­keit sei­nes Man­dan­ten. Das Gericht ord­net eine rechts­me­di­zi­ni­sche Begut­ach­tung des Ange­klag­ten an. Am 1. Sep­tem­ber dann attes­tiert der Rechts­me­di­zi­ner dem Ange­klag­ten die Ver­hand­lungs­fä­hig­keit. Er hal­te André M., wenn über­haupt, allen­falls für ein­ge­schränkt ver­hand­lungs­fä­hig, aber nicht für ver­hand­lungs­un­fä­hig. Das Pro­blem sei, dass der Ange­klag­te nichts esse und kaum Geträn­ke zu sich zu neh­me. Die­ses Ver­hal­ten habe er jedoch bereits vor der Haft gezeigt. Der Vor­sit­zen­de zeigt sich dies­be­züg­lich besorgt. Doch André M. lehnt die ange­bo­te­nen Infu­sio­nen und die Anfer­ti­gung eines Blut­bilds ab. Laut fach­ärzt­li­cher Ein­schät­zung sei der Ange­klag­te jedoch nur für eine Zeit­span­ne von jeweils zwei Stun­den ver­hand­lungs­fä­hig. Die wei­te­ren Pro­zess­ter­mi­ne wer­den des­halb kür­zer aus­fal­len müs­sen, wodurch sich der gesam­te Pro­zess ver­län­gern könnte.
Kurz vor dem Ende der Beweis­auf­nah­me im Pro­zess gegen André M. steht sei­ne grund­sätz­li­che Ver­hand­lungs­fä­hig­keit auf­grund der feh­len­den Nah­rungs­auf­nah­me immer mehr in Fra­ge. Das Gericht wird nun klä­ren müs­sen, inwie­weit André M. sein Ver­hal­ten ändern kann und will. Ein psych­ia­tri­sches Gut­ach­ten steht noch aus.