Justiz Berlin: Kein Fortschritt im „Neukölln-Komplex“

Abspra­chen: Die scheu­en Ange­klag­ten und ihre Ver­tei­di­ger im Amts­ge­richt Tier­gar­ten Foto: Gerichow

Kurz nach halb 9 Uhr öff­net sich an die­sem letz­ten Mon­tag im August die gro­ße Glas­tür zum B‑Komplex des Amts­ge­richt Tier­gar­ten. Sebas­ti­an Th. und Tilo P. betre­ten den Flur und mus­tern die vor ihnen lie­gen­de Ein­gangs­tür des Gerichts­saals. Th. war vie­le Jah­re NPD-Vor­sit­zen­der in Neu­kölln, P. bis 2019 im Bezirks­vor­stand der Neu­köll­ner AfD. Bei­de sind lang­jäh­ri­ge Freun­de und jetzt Haupt­ver­däch­ti­ge im soge­nann­ten Neu­kölln-Kom­plex. Über Jah­re hin­weg gab es in Neu­kölln Brand­an­schlä­ge und Angrif­fe gegen Migrant*innen oder zivil­ge­sell­schaft­lich Enga­gier­te. In die­sem Zusam­men­hang wur­den die bei­den dabei ertappt, wie sie Antifaschist*innen aus­späh­ten. Obwohl die bei­den von lin­ken Initia­ti­ven schon lan­ge als Ver­däch­ti­ge benannt wer­den, gibt es bis­lang kei­ne kon­kre­ten poli­zei­li­chen Ermitt­lungs­er­geb­nis­se. Vor Gericht sind sie die­ses Mal jedoch nicht wegen der Anschlä­ge. Statt­des­sen wer­den ihnen Sprü­he­rei­en und das Ver­kle­ben von Sti­ckern mit posi­ti­vem Bezug auf den Nazi-Kriegs­ver­bre­cher Rudolf Hess vorgeworfen.

Auf dem Flur des Gerichts­ge­bäu­des nimmt Th. sei­nen Freund P. zur Sei­te. Er deu­tet auf die anwe­sen­den Journalist*innen. Nach einem kur­zen Gespräch zieht P. sei­ne Kapu­ze über den Kopf. Anschlie­ßend beob­ach­ten bei­de aus siche­rer Ent­fer­nung die Journalist*innen und Zuschauer*innen. Nach kur­zer Zeit holt Th. sein Han­dy her­aus und foto­gra­fiert alle Anwe­sen­den. Spä­ter beginnt auch P. zu foto­gra­fie­ren. Nach­dem die Türen des Ver­hand­lungs­saals geöff­net wer­den, füllt sich die­ser inner­halb kür­zes­ter Zeit, schon weil wegen der Infek­ti­ons­schutz­maß­nah­men nur 7 Plät­ze für Zuschauer*innen zur Ver­fü­gung ste­hen. Eini­ge Per­so­nen müs­sen des­we­gen vor dem Saal blei­ben. Schon bei der for­mel­len Abfra­ge der per­sön­li­chen Daten gibt es ers­te Pro­ble­me. Bei­de Ange­klag­ten ver­wei­gern zuerst die Aus­sa­gen zu Fami­li­en­stand und Kin­dern. Erst durch mas­si­ven Druck von Rich­te­rin Marie­lu­is Brink­mann und der Staats­an­walt­schaft gibt Th. an ledig zu sein und ein Kind zu haben. Tilo P. hält sei­ne Ver­wei­ge­rungs­hal­tung län­ger auf­recht, ant­wor­tet dann aber zöger­lich: „ledig“ und „ein Kind“.

Anschlie­ßend erfolgt die Ver­le­sung der zwölf Ankla­ge­punk­te. Am 19. August 2017 hät­ten die Beschul­dig­ten u.a. das Kon­ter­fei von Rudolf Hess sowie die Wor­te „Mord an Hess“ an ver­schie­de­ne Orte in Neu­kölln gesprüht. Dabei wur­den sie von einer Obser­va­ti­ons­ein­heit der Poli­zei beob­ach­tet. Der Obser­va­ti­ons­be­schluss gegen Sebas­ti­an Th. wur­de eini­ge Mona­te zuvor erteilt, da er auch in einer Serie von Auto­brand­stif­tun­gen ver­däch­tigt wird. Das Ent­de­cken der Sprü­he­rei­en im Zuge der poli­zei­li­chen Obser­va­ti­on war an die­sem Tag nur ein „Zufalls­fund“. Die juris­ti­sche Ver­wer­tung ent­spre­chen­der Beob­ach­tun­gen ist schwie­rig. Erst nach län­ge­rem Hin und Her wur­den die­se Fäl­le über­haupt erst zur Ankla­ge gebracht, da das Gericht ein beson­de­res öffent­li­ches Inter­es­se als gege­ben sah. Schließ­lich ver­let­zen die Schmie­re­rei­en und Auf­kle­ber die Opfer des Natio­nal­so­zia­lis­mus und ver­klä­ren den Nazi-Ver­bre­cher Rudolf Hess.

Kurz nach der Ver­le­sung der Ankla­ge­schrift mel­det sich Th.s Ver­tei­di­ger Cars­ten Schrank zu Wort, der sich in der Sze­ne vor allem als Ver­tei­di­ger von Neo­na­zis einen Namen gemacht hat. Die­se Kar­rie­re begann er mit der Ver­tei­di­gung eines der Täter im soge­nann­ten Gube­ner Hetz­jagd­ver­fah­ren 1999/2000. „Man fasst sich teil­wei­se nur an den Kopf, was man da lesen muss“ sagt er. Er erklärt, dass Hess 1987 in Haft gestor­ben sei. Über die Umstän­de des Todes sei wenig bekannt. Der „Mord an Hess“ sei dem­nach nur eine Mei­nungs­äu­ße­rung sei­nes Man­dan­ten, sagt Schrank. Die bei­den Ange­klag­ten möch­ten sich zu all dem nicht äußern.

Anschlie­ßend wird auf Wunsch von Schrank zunächst der Obser­va­ti­ons­be­richt ver­le­sen. Aus Sicht des Ver­tei­di­gers Schrank wür­de der Bericht zei­gen, dass man die Aus­sa­gen der Zeug*innen nicht ver­wen­den kön­ne. Er erklärt, die Zeu­gen­aus­sa­gen sei­en nicht durch den Obser­va­ti­ons­be­schluss abge­deckt — schließ­lich gin­ge es bei den Beob­ach­tun­gen ursprüng­lich um Brand­stif­tung und nicht um Graf­fi­ti. Der Ver­tei­di­ger von P., Lars Gies­ecke, wider­spricht der Ver­wen­dung der Zeu­gen­aus­sa­gen eben­falls, da sein Man­dant nicht Bestand­teil der Obser­va­ti­on gewe­sen sei. Dass P. die Schmie­re­rei­en ange­fer­tigt hat, spielt in Gies­eckes Ver­tei­di­gungs­stra­te­gie kei­ne Rol­le. Auch Schrank setzt noch ein­mal nach und fragt, ob man denn eine Wand ver­un­stal­ten kön­ne, die schon vol­ler Schmie­re­rei­en gewe­sen sei. Die knap­pe Ant­wort des Staats­an­walts: „Dar­über kön­nen wir uns spä­ter recht­lich streiten.“

Erst nach über einer Stun­de wird die ers­te von elf Zeug*innen auf­ge­ru­fen. Alle von ihnen sind Polizist*innen. Die meis­ten davon tre­ten im Pro­zess ohne Namen auf. Die ers­te Zeu­gin erzählt, dass sie als Mit­ar­bei­te­rin einer Ermitt­lungs­grup­pe unter PHK Ein­sie­del im „Neu­kölln-Kom­plex“ ledig­lich Berich­te geschrie­ben habe. An Obser­va­tio­nen sei sie selbst nie betei­ligt gewe­sen. Ledig­lich bei der Durch­su­chung von Tilo P.s dama­li­gen Arbeit­ge­ber Remon­dis sei sie dabei gewesen.
Als nächs­tes wer­den zwei „codier­te“ Poli­zis­ten aus der Obser­va­ti­ons­ein­heit in den Zeu­gen­stand geru­fen. Der ers­te erzählt, dass er P. beim Schmie­re­ste­hen gese­hen habe, wäh­rend Th. für kur­ze Zeit in einer Ein­fahrt ver­schwand. Nach­dem die­ser wie­der­ge­kom­men sei, sei er in die Ein­fahrt gegan­gen. Dort habe er dann das Hess-Graf­fi­to ent­deckt und es habe noch nach fri­scher Sprüh­far­be gero­chen. An einem wei­te­ren Ort, so der Zeu­ge, habe er beob­ach­tet, wie die Beschul­dig­ten gemein­sam eine Sprüh­scha­blo­ne gehal­ten hät­ten. P. habe die Spray-Dose geschüt­telt und anschlie­ßend das Kon­ter­fei von Hess auf­ge­sprüht. Der zwei­te Poli­zist gibt an, Th. beim Kle­ben von Sti­ckern gese­hen zu haben: zwei Auf­kle­ber zu Rudolf Hess und anschlie­ßend einen der AfD. Tilo P. sei wäh­rend­des­sen neben ihm gelau­fen. Eini­ge Nach­fra­gen an die zwei Poli­zis­ten blei­ben den­noch unge­klärt. Kei­ner von ihnen hat in die­ser Nacht alle zwölf Taten gese­hen. Die Fra­ge nach dem „War­um?“ dürf­ten sie auf­grund einer feh­len­den Aus­sa­ge­ge­neh­mi­gung zu den Details des Obser­va­ti­ons­ein­sat­zes nicht beantworten.

Auf­grund die­ser Leer­stel­le unter­bricht Rich­te­rin Brink­mann die Ver­hand­lung. Ihrer Ansicht nach sei es schwie­rig, wei­te­re Fra­gen an die ins­ge­samt sechs codier­ten Beam­ten zu stel­len, wenn sie nur beschränkt aus­sa­gen kön­nen. Nun müs­se die zustän­di­ge Senats­ver­wal­tung ange­fragt wer­den, um die Aus­sa­ge­ge­neh­mi­gung zu erwei­tern. Nur so kön­ne man sich ein Bild machen, was an dem Tag ins­ge­samt pas­siert sei.

Ob und wann die­se Geneh­mi­gung von der Senats­ver­wal­tung erteilt wird, ist unklar. Des­halb muss­te die Ver­hand­lung auf unbe­stimm­te Zeit ver­tagt wer­den, um dann wahr­schein­lich erneut zu begin­nen. Rich­te­rin Brink­mann zeig­te sich aber zuver­sicht­lich, dass es dem­nächst zwei neue Ver­hand­lungs­ta­ge geben könne.

So uner­war­tet der Aus­gang im ers­ten Moment wirkt, so abseh­bar ist er eigent­lich gewe­sen. Die Jus­tiz­be­hör­den müs­sen sich die Fra­ge gefal­len las­sen, war­um sich nicht vor Beginn der Ver­hand­lung um aus­rei­chen­de Aus­sa­ge­ge­neh­mi­gun­gen für die Polizei-Zeug*innen geküm­mert wur­de. Es sind sol­che ver­meid­ba­ren Feh­ler, die dazu füh­ren, dass die Betrof­fe­nen im “Neu­kölln-Kom­plex“ das Ver­trau­en in die Sicher­heits­be­hör­den immer wei­ter ver­lie­ren. Der Aus­gang der Ver­hand­lung heu­te fügt sich somit in eine lan­ge Rei­he von Pan­nen und Skan­da­len ein. So wur­de der Links­par­tei-Poli­ti­ker Ferat Kocak nicht durch die Poli­zei dar­über infor­miert, dass ihn die bei­den Ange­klag­ten aus­spio­nier­ten. Kur­ze Zeit spä­ter folg­te ein Brand­an­schlag, der ihn und sei­ne Fami­lie bei­na­he das Leben gekos­tet hät­te. Außer­dem traf sich ein ermit­teln­der LKA-Beam­ter aus der Obser­va­ti­ons­ab­tei­lung mit Sebas­ti­an Th. und drei wei­te­ren Neo­na­zis in einer rechts­of­fe­nen Knei­pe. Die Hin­ter­grün­de zu die­sem Tref­fen sind bis heu­te nicht auf­ge­klärt. Ein wei­te­rer Poli­zist, der bis 2016 in der „Ermitt­lungs­grup­pe Rechts­extre­mis­mus“ (EG Rex) beim Neu­köll­ner Poli­zei­ab­schnitt 48 ange­stellt war, stand im Janu­ar wegen eines ras­sis­ti­schen Angriffs vor Gericht. Die Sym­pa­thien für Neo­na­zis und rech­te Ein­stel­lung rei­chen in Neu­kölln bis in die Ber­li­ner Sicher­heits­be­hör­den und das Jus­tiz­sys­tem. Erst kürz­lich wur­den zwei lei­ten­de Staats­an­wäl­te von den Ermitt­lun­gen zum „Neu­kölln-Kom­plex“ wegen dem Ver­dacht auf Befan­gen­heit abge­zo­gen. Es bleibt abzu­war­ten, wie sich das ver­tag­te Ver­fah­ren nach der Wie­der­auf­nah­me ent­wi­ckeln wird.