Seit die katastrophale Lage an den europäischen Grenzen im Sommer 2015 die Bundesregierung dazu nötigte, mehr Geflüchtete aufzunehmen, ist die Zahl der Asylsuchenden in Deutschland stark gestiegen. Als Reaktion darauf erhalten einerseits Pegida & Co. verstärkt Zulauf und es ereignen sich beinahe täglich Angriffe auf Flüchtlinge. Andererseits engagieren sich viele Menschen, um die neu ankommenden Geflüchteten zu unterstützen. Die Bilder der bejubelten Ankunft von syrischen Geflüchteten am Münchner Hauptbahnhof oder der unzähligen Freiwilligen, die Kleiderkammern in Hamburg organisieren, gingen nicht nur in Deutschland, sondern auch international durch die Medien. Bald entstand der Begriff der «Willkommenskultur». Doch was genau steht hinter diesem Begriff und wie ist er zu bewerten? Weiterlesen „Wirklich Willkommen? Anmerkungen zum Thema deutsche «Willkommenskultur»“
Schlagwort: Minderheitenrechte
Rassistischer Gimmick
Der renommierte Schulbuchverlag Klett soll seine rassistische Schulbuchreihe «Meine Indianerhefte» einstellen. Das zumindest fordert der Verein glokal e.V. in einem offenen Brief. Die kritisierten Hefte sind Lernmaterialien für Grundschulkinder, die mit Anoki, einem kleinen «Indianer» illustriert sind. Der Klett-Verlag hat reagiert und glokal e.V. ein Gesprächsangebot gemacht.
glokal kritisiert die Schulhefte dafür, dass sie Native Americans als Maskottchen für Werbezwecke missbrauchen und sie klischeehaft darstellen würden. Diese Kritik wird von Organisationen der Native Americans und 200 anderen Unterzeichner_innen aus Schule, Politik und Wissenschaft unterstützt. Seitens Vertreter_innen der Native Americans in den USA werden seit Jahren Kampagnen wie «We are a culture, not a costume» und «Not your mascot» betrieben, um auf die rassistische Diskriminierung aufmerksam zu machen.
Ein Interview mit glokal e.V. Weiterlesen „Rassistischer Gimmick“
«Unfassbare Geschichtsvergessenheit»
Unser Kooperationspartner Amaro Foro e.V. veröffentlicht aus Anlass des Gedenktages an den Genozid an Sinti und Roma während des Nationalsozialismus eine Pressemitteilung zu den aktuell im Zuge der aggressiven, von der CSU eskalierten «Zuwanderungsdebatte» geforderten Sonderlagern für «Balkanflüchtlinge». Der von Horst Seehofer eingebrachte Vorschlag, die Geflüchteten aus Staaten wie Mazedonien und Kosovo in Sonderlager unterzubringen, wird von Amaro Foro auf das Schärfste kritisiert. Viele der «Balkanflüchtlinge» seien Roma, weshalb der rassistische Vorschlag des bayerischen Ministerpräsidenten von einer «unfassbare[n] Geschichtsvergessenheit» zeuge. Der Vorsitzende Merdjan Jakupov, selbst Rom aus Mazedonien, erklärt dazu: «Anlässlich des 2. August wird in Deutschland von Sinti und Roma des Genozids im Nationalsozialismus gedacht. In der Nacht zum 2. August wurden in Auschwitz fast 3000 Menschen im sogenannten Zigeunerlager ermordet. Es ist unfassbar, dass heute ein Ministerpräsident in Deutschland tatsächlich Sonderlager für eine bestimmte Gruppe von Flüchtlingen vorschlagen kann, ohne sofort zurücktreten zu müssen.»
Im Zweifel für Racial Profiling
Vor dem Amtsgericht Tiergarten ist ein 55-jähriger Mann angeklagt. Er weint. Nicht nach dem Urteil oder wenn er sich gegen die Vorwürfe seitens der Staatsanwaltschaft wehrt, sondern immer dann, wenn er schildert, wie es sich für ihn anfühlt, rassistisch behandelt zu werden. Wenn er von einem Polizist als Affe bezeichnet wird – zwei Mal. Auch auf Nachfrage, ob er ihn gerade richtig verstanden habe. Und wenn er beim Joggen im Park von Polizist_innen über Wochen auffällig beobachtet wird, wenn sie ganz langsam mit dem Streifenwagen neben ihm her fahren. »That’s a travesty!«, das sei eine Travestie, so beurteilt der Angeklagte das Verfahren, nachdem die Richterin ihr Urteil verkündet hat. Mit dieser Aussage verabschiedet er sich, als er aus Protest den Saal verlässt: »I can’t listen to this anymore«, er könne das nicht mehr hören.
Racial Profiling
Verwaltungsgericht Dresden erkennt in Racial Profiling keine Grundrechtsverletzung
Für das Verwaltungsgericht Dresden stellt eine öffentliche Stigmatisierung durch die Polizei keine »tiefgreifende spezifische Grundrechtsverletzung« für die betroffenen Menschen dar. Racial Profiling wurde nicht als rassistische Struktur in der Polizeiarbeit erkannt.