Die Ökonomie der Migrationsdebatte: Verwertungslogik als wirtschaftspolitische Grundlage und die Diskurslinien in der ‹deutschen› Auseinandersetzung mit Migration

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Aced/Düzyol/Rüzgar/Schaft (Hg.): Migration, Asyl und (Post-) Migrantische Lebenswelten in Deutschland. Bestandsaufnahme und Perspektiven migrationspolitischer Praktiken. Münster: Lit-Verlag.

Die Debatten über die Freizügigkeit von Arbeitnehmer_innen im EU-Raum im letzten Jahr waren nicht nur durch den populistischen Slogan der CSU «Wer betrügt der fliegt!» geprägt. Die öffentliche Diskussion über dieses migrationspolitische Themenfeld beschränkte sich in der Regel auf die Frage nach dem wirtschaftlichen Nutzen von «Zuwanderer_innen» für den bundesdeutschen Arbeitsmarkt. Dabei zeigt sich, dass die Verwertungslogik bereits seit Bestehen der BRD existiert und die Migrationspolitik als Instrumentarium für wirtschaftspolitische Zielvorgaben eingesetzt wird.

Lediglich Ende der 1980er Jahre und Anfang der 1990er Jahre kam es zu einem hohen Ausmaß an Einwanderungen, im Besonderen von Schutzsuchenden aus Kriegs- und Bürgerkriegsregionen wie Jugoslawien und der Türkei. Sehr bald jedoch wurde die kurze Phase einer hohen positiven Wanderungsbilanz durch zunächst bundesgesetzliche Maßnahmen und schließlich über Vereinbarungen auf der europäischen Ebene gestoppt. Eine gesteuerte Einwanderung soll die wirtschaftliche Verwertbarkeit der Migrant_innen berücksichtigen. Diesem Verständnis nach ist eine Asylpolitik nach humanitären Kriterien dem übergeordneten Ziel der wirtschaftlichen Nützlichkeit nicht dienlich. Während noch über die Art und Weise einer steuerbaren und wirtschaftlichen Effizienzkriterien genügenden Einwanderungspolitik diskutiert wird, treiben die Bundesregierung und die EU die Abschottung an den Grenzen der EU massiv voran. Continue reading „Die Ökonomie der Migrationsdebatte: Verwertungslogik als wirtschaftspolitische Grundlage und die Diskurslinien in der ‹deutschen› Auseinandersetzung mit Migration“

Wahlrecht für formalrechtliche Ausländer_innen – Die Notwendigkeit einer Reform des Wahlrechts

Buchcover: Aced/Düzyol/Rüzgar/Schaft (Hg.): Migration, Asyl und (Post-) Migrantische Lebenswelten in Deutschland. Bestandsaufnahme und Perspektiven migrationspolitischer Praktiken.
Aced/Düzyol/Rüzgar/Schaft (Hg.): Migration, Asyl und (Post-) Migrantische Lebenswelten in Deutschland. Bestandsaufnahme und Perspektiven migrationspolitischer Praktiken. Münster: Lit-Verlag.

Etwa sechs Millionen Menschen wurde die Chance verwehrt, an den Bundestagswahlen im September 2013 teilzunehmen. Formalrechtliche Ausländer_innen können nicht an Wahlen auf Landes- und Bundesebene teilnehmen, nur EU-Bürger_innen haben das Partizipationsrecht auf kommunaler Ebene. In der Regel werden im öffentlichen Diskurs zwei Lösungsansätze für diese Problematik genannt:

  • die Erleichterung des Zugangs zur deutschen Staatsangehörigkeit und
  • die Ausweitung des Wahlrechts auf kommunaler Ebene.

Beide Optionen dienen nur als Teillösungen, da Staatangehörigkeit keine Voraussetzung sein sollte, um fundamentale Rechte wahrnehmen zu können. Darüber hinaus würde eine Erleichterung der Einbürgerung weiterhin hohe Hürden mit sich bringen, denn momentan befinden sich offensichtlich diskriminierende Voraussetzungen im Einbürgerungsprozess – diese müssten erst drastisch verändert werden. Das Erlangen des Wahlrechts nur auf kommunaler Ebene ist keineswegs ausreichend. Obwohl es ein positiver Schritt auf dem Weg zu einer gleichberechtigteren Gesellschaft wäre, werden wichtige Entscheidungen auf Landes- und Bundesebene getroffen, die alle in Deutschland lebenden Menschen beeinflussen und nicht nur die formalrechtlichen Deutschen. Continue reading „Wahlrecht für formalrechtliche Ausländer_innen – Die Notwendigkeit einer Reform des Wahlrechts“

Das lähmende Mosaik: Rassismus als Alltagserfahrung

Es sind vor allem zwei Probleme, die ein zielführendes Gespräch über beziehungsweise eine funktionierende Arbeit gegen Rassismus erschweren. Zum einen wird er entweder als Phänomen der Nazizeit historisiert oder als Merkmal des aktuellen ‹Rechtsextremismus› debattiert. Rassismus ist unzweifelhaft eines der Ideologieelemente des Neonazismus, vieler populistischer Parteien, aber auch hetzerischer Rede in Büchern, an Wahlkampfständen oder bei Gästen von Fernsehtalkshows. Dass er aber wesentlich mehr ist als das, was lange zurückliegt oder bloß am sogenannten Rand der Gesellschaft stattfindet, taucht allzu selten auf: Kinder, die hier geboren werden, gelten nach wie vor zuerst einmal als das, was ihre Eltern sind oder die Großeltern einmal waren: Migrantinnen und Migranten, ‹mit Migrationshintergrund› oder ‹nicht-deutscher Herkunft›. Menschen, die aus einem Mitgliedsstaat der EU kommen, haben andere Rechte beim Zugang zu Arbeit, Gesundheit und politischer Teilhabe als ‹Drittstaatenangehörige›. Schwarze werden – unabhängig von Pass oder Migrationsgeschichte – nicht nur von der Bundespolizei anlassunabhängig kontrolliert. Tatsächliche oder vermeintliche Sprachkenntnisse, das Äußere, die Staatsangehörigkeit, der Name, die Religion und viele andere Merkmale, wie es im juristischen Antidiskriminierungs-Deutsch heißt, sorgen dafür, dass in Medien, Politik, auf dem Arbeitsmarkt, im Fitnessstudio oder in der Schule Menschen in Gruppen sortiert und diese Gruppen mit einer Wertigkeit versehen werden. Nicht zuletzt die Schulleistungsuntersuchungen der OECD (sogenannte Pisa-Studien) haben deutlich aufgezeigt, wie wenig es der individuelle (Un-) Wille ist, der Bildungsleistungen und -aufstiege beeinflusst. Die institutionellen und die strukturellen Bedingungen, unter denen wir allesamt leben, begünstigen die einen und benachteiligen – und zwar systematisch – die anderen: auch wenn es niemand böse meint, auch wenn die Meinenden nicht ‹-extrem› sind. Continue reading „Das lähmende Mosaik: Rassismus als Alltagserfahrung“

Keine Räume für Nazis

Berlin-Schönweide ist seit Jahren als Nazihochburg bekannt. Jahrelang waren die  Kneipe «Zum Henker» und der Laden «Hexogen» wichtige regionale Treffpunkte für Nazis. Das Infoblatt «Die Braune Straße von Berlin» hat die  Gefahr von Nazistrukturen in Schöneweide offengelegt. Den zwei Eckpunkten der Berliner Naziszene wurde vor einigen Wochen endlich der Mietvertrag gekündigt. Allerdings wohnen noch immer etliche Nazis in dem Bezirk.

Die Mobile Beratung gegen Rechtsextremismus in Berlin hat zusammen mit Jurist_innen eine Klausel für Mietverträge entworfen. Durch die Einfügung dieser Klausel soll verhindert werden, dass gewerbliche Räume für rassistische, antisemitische und rechte Zwecke angemietet werden können, wie etwa in den genannten beiden Fällen. Am 17. 04.2014 haben Vertreter_innen der  zwei großen Berliner Wohnungsbaugesellschaften degewo und STADT und LAND einen Kooperationsvertrag unterzeichnet, mit dem sie zukünftig Absprachen gegen rechte Mieter_innen treffen wollen.

Die Pressemitteilung des Zentrums für Demokratie Treptow-Köpenick zum Thema: Wohnungsbaugesellschaften unterzeichnen Kooperationsvereinbarung gegen rechte Mieter.

Was passierte in Zelle fünf? Der Polizei-Mord an Oury Jalloh und die Kriminalisierung von Protest und Gedenken

«Dieser Prozess ist ein politischer Prozess! Die Beschuldigungen, die hier von Polizeizeugen vorgebracht werden, sollen lediglich der Einschüchterung der Angeklagten sowie der Kriminalisierung der Aktivist_innen in Gedenken an Oury Jalloh dienen», erklärt der Angeklagte  Mbolo Yufanyi vor dem Amtsgerichts Dessau am 29. April 2014. Dem Aktivisten der Geflüchtetenselbstorganisation «The VOICE Refugee Forum» wird vorgeworfen, anlässlich der Gedenkdemonstration zum 7ten Todestages von Oury Jalloh am 7. Januar 2012 in Dessau Polizist_innen verletzt zu haben.

Oury Jalloh war am 7. Januar 2005 in der Zelle Nummer fünf des Dessauer Polizeireviers verbrannt. Gegen den damaligen Dienstgruppenleiter der Dessauer Polizei lief im Jahr 2007 ein Gerichtsverfahren. Die Anklage lautete auf Körperverletzung mit Todesfolge. Denn fest steht: Der Dienstgruppenleiter hatte, als es in der Zelle fünf brannte, den Feueralarm mehrmals ausgeschaltet und die Hilfeschreie des Inhaftierten bewusst ignoriert. Zunächst wurden der Dienstleiter und sein mitangeklagter Kollege freigesprochen. Doch sowohl die Nebenklage als auch die Staatsanwaltschaft legten Revision ein, sodass das Verfahren im Jahr 2011 erneut aufgenommen wurde. Daraufhin wurde der Dienstgruppenleiter wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe von 10.800 € verurteilt.

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