Die Debatten über die Freizügigkeit von Arbeitnehmer_innen im EU-Raum im letzten Jahr waren nicht nur durch den populistischen Slogan der CSU «Wer betrügt der fliegt!» geprägt. Die öffentliche Diskussion über dieses migrationspolitische Themenfeld beschränkte sich in der Regel auf die Frage nach dem wirtschaftlichen Nutzen von «Zuwanderer_innen» für den bundesdeutschen Arbeitsmarkt. Dabei zeigt sich, dass die Verwertungslogik bereits seit Bestehen der BRD existiert und die Migrationspolitik als Instrumentarium für wirtschaftspolitische Zielvorgaben eingesetzt wird.
Lediglich Ende der 1980er Jahre und Anfang der 1990er Jahre kam es zu einem hohen Ausmaß an Einwanderungen, im Besonderen von Schutzsuchenden aus Kriegs- und Bürgerkriegsregionen wie Jugoslawien und der Türkei. Sehr bald jedoch wurde die kurze Phase einer hohen positiven Wanderungsbilanz durch zunächst bundesgesetzliche Maßnahmen und schließlich über Vereinbarungen auf der europäischen Ebene gestoppt. Eine gesteuerte Einwanderung soll die wirtschaftliche Verwertbarkeit der Migrant_innen berücksichtigen. Diesem Verständnis nach ist eine Asylpolitik nach humanitären Kriterien dem übergeordneten Ziel der wirtschaftlichen Nützlichkeit nicht dienlich. Während noch über die Art und Weise einer steuerbaren und wirtschaftlichen Effizienzkriterien genügenden Einwanderungspolitik diskutiert wird, treiben die Bundesregierung und die EU die Abschottung an den Grenzen der EU massiv voran. Weiterlesen „Die Ökonomie der Migrationsdebatte: Verwertungslogik als wirtschaftspolitische Grundlage und die Diskurslinien in der ‹deutschen› Auseinandersetzung mit Migration“