Wahlrecht für formalrechtliche Ausländer_innen – Die Notwendigkeit einer Reform des Wahlrechts

Buchcover: Aced/Düzyol/Rüzgar/Schaft (Hg.): Migration, Asyl und (Post-) Migrantische Lebenswelten in Deutschland. Bestandsaufnahme und Perspektiven migrationspolitischer Praktiken.
Aced/Düzyol/Rüzgar/Schaft (Hg.): Migra­ti­on, Asyl und (Post-) Migran­ti­sche Lebens­wel­ten in Deutsch­land. Bestands­auf­nah­me und Per­spek­ti­ven migra­ti­ons­po­li­ti­scher Prak­ti­ken. Müns­ter: Lit-Verlag.

Etwa sechs Mil­lio­nen Men­schen wur­de die Chan­ce ver­wehrt, an den Bun­des­tags­wah­len im Sep­tem­ber 2013 teil­zu­neh­men. For­mal­recht­li­che Ausländer_innen kön­nen nicht an Wah­len auf Lan­des- und Bun­des­ebe­ne teil­neh­men, nur EU-Bür­ger_in­nen haben das Par­ti­zi­pa­ti­ons­recht auf kom­mu­na­ler Ebe­ne. In der Regel wer­den im öffent­li­chen Dis­kurs zwei Lösungs­an­sät­ze für die­se Pro­ble­ma­tik genannt:

  • die Erleich­te­rung des Zugangs zur deut­schen Staats­an­ge­hö­rig­keit und
  • die Aus­wei­tung des Wahl­rechts auf kom­mu­na­ler Ebene.

Bei­de Optio­nen die­nen nur als Teil­lö­sun­gen, da Staa­t­an­ge­hö­rig­keit kei­ne Vor­aus­set­zung sein soll­te, um fun­da­men­ta­le Rech­te wahr­neh­men zu kön­nen. Dar­über hin­aus wür­de eine Erleich­te­rung der Ein­bür­ge­rung wei­ter­hin hohe Hür­den mit sich brin­gen, denn momen­tan befin­den sich offen­sicht­lich dis­kri­mi­nie­ren­de Vor­aus­set­zun­gen im Ein­bür­ge­rungs­pro­zess – die­se müss­ten erst dras­tisch ver­än­dert wer­den. Das Erlan­gen des Wahl­rechts nur auf kom­mu­na­ler Ebe­ne ist kei­nes­wegs aus­rei­chend. Obwohl es ein posi­ti­ver Schritt auf dem Weg zu einer gleich­be­rech­tig­te­ren Gesell­schaft wäre, wer­den wich­ti­ge Ent­schei­dun­gen auf Lan­des- und Bun­des­ebe­ne getrof­fen, die alle in Deutsch­land leben­den Men­schen beein­flus­sen und nicht nur die for­mal­recht­li­chen Deut­schen. Wei­ter­le­sen „Wahl­recht für for­mal­recht­li­che Ausländer_innen – Die Not­wen­dig­keit einer Reform des Wahlrechts“