Etwa sechs Millionen Menschen wurde die Chance verwehrt, an den Bundestagswahlen im September 2013 teilzunehmen. Formalrechtliche Ausländer_innen können nicht an Wahlen auf Landes- und Bundesebene teilnehmen, nur EU-Bürger_innen haben das Partizipationsrecht auf kommunaler Ebene. In der Regel werden im öffentlichen Diskurs zwei Lösungsansätze für diese Problematik genannt:
- die Erleichterung des Zugangs zur deutschen Staatsangehörigkeit und
- die Ausweitung des Wahlrechts auf kommunaler Ebene.
Beide Optionen dienen nur als Teillösungen, da Staatangehörigkeit keine Voraussetzung sein sollte, um fundamentale Rechte wahrnehmen zu können. Darüber hinaus würde eine Erleichterung der Einbürgerung weiterhin hohe Hürden mit sich bringen, denn momentan befinden sich offensichtlich diskriminierende Voraussetzungen im Einbürgerungsprozess – diese müssten erst drastisch verändert werden. Das Erlangen des Wahlrechts nur auf kommunaler Ebene ist keineswegs ausreichend. Obwohl es ein positiver Schritt auf dem Weg zu einer gleichberechtigteren Gesellschaft wäre, werden wichtige Entscheidungen auf Landes- und Bundesebene getroffen, die alle in Deutschland lebenden Menschen beeinflussen und nicht nur die formalrechtlichen Deutschen. Weiterlesen „Wahlrecht für formalrechtliche Ausländer_innen – Die Notwendigkeit einer Reform des Wahlrechts“