Rostock — Bei einem Fußball-Turnier Ende Januar des Vereins SG Lübstorf/Bad Kleinen (Landkreis Nordwestmecklenburg) zeigten Spieler des Internationalen FCs einen Wimpel mit dem Logo der kurdischen Miliz „YPG“. Grund für die Solidaritätsaktion war die eine Woche zuvor gestartete Offensive der Türkei gegen kurdische Stellungen der YPG und YPJ in der Region rund um Afrin (Nordsyrien).
Wer sich hierzulande mit der YPG solidarisch zeigt macht sich natürlich verdächtig, liefert der deutsche Staat ja schließlich Waffen an die faschistische Regierung von NATO-Partner und lässt deutsche Unternehmen gut an diesem völkerrechtswidrigen Krieg verdienen: Das muss selbstverständlich die Staatsanwaltschaft Rostock gegen ein Mitglied des Vereins ermitteln, keine Frage. Die von dieser Repression betroffene Person soll gegen den § 20 des Vereinsgesetzes verstoßen haben und soll jetzt vom Staatsschutz vernommen werden. Ihm wird das Zeigen des Kennzeichens eines verbotenen Vereins bzw. dessen Ersatzorganisation zur Last gelegt.
„Die kämpfenden Kurdinnen und Kurden der YPG und YPJ stellen sich seit Jahren dem Daesh (ISIS) entgegen und retteten in dieser Zeit zehntausende Menschen vor dem sicheren Tod, Folter und Versklavung“, erklärt der Pressesprecher Thomas Liebig. Erst im März 2017 erweiterte das Bundesinnenministerium das bereits bestehende Verbot der kurdischen Arbeiterpartei PKK. Seitdem ist auch die Verwendung von YPG- und YPJ- Symbolen untersagt, wenn sie ersatzweise für die ebenfalls ohnehin verbotene PKK-Symbole gezeigt werden. Das Präsentieren einer YPG-Fahne hat daraufhin im letzten Jahr mehrfach zu Ermittlungsverfahren und sogar zu Hausdurchsuchung geführt, obwohl weder explizit die YPG noch die YPJ verboten worden
sind. Im Dezember 2017 lehnte aber das Amtsgericht Aachen den Erlass eines Strafbefehls ab, weil die YPG-Flagge kein Kennzeichen eines verbotenen Vereins sei. „Der Beschuldigte hatte zuvor eine YPG Fahne bei Facebook hochgeladen, was aus Sicht der Staatsanwaltschaft Grund genug war, Ermittlungen einzuleiten.“, so Liebig.
Der 2015 wiederbelebte Internationale FC Rostock von 1899 versteht sich als linker, basisdemokratischer Verein und stellt sich gegen jede Form von Diskriminierung, Rassimus, Homophobie, Sexismus und Gewalt im Verein sowie in der Gesellschaft. „Dieses Ermittlungsverfahren ist nur ein weiterer schlechter Versuch, linke Partizipation am gesellschaftlichen Diskurs zu kriminalisieren.“, schlussfolgert Liebig. Er führt weiter aus: „Abschließend lässt sich sagen, dass unsere Solidarität weiterhin den kämpfenden Kurdinnen und Kurden gilt, die sich nicht nur dem Daesh sondern auch Erdoğans Faschismus in den Weg stellen, sowie unserem beschuldigten Mitglied und den als Zeugen Vorgeladenen!“