Gratulation!
Einen überraschend eindeutigen Erfolg hat der Flüchtlingsrat Brandenburg mit einer Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht erzielt: den Kolleg_innen vom Flüchtlingsrat gebührt großer Dank nicht nur für ihre jahrelange exzellente Arbeit im Sinne und zur Unterstützung von Flüchtlingen, Migrant_innen und Illegalisierten und gegen Rassismus und behördliche Willkür, sondern auch dafür, dass sie diesen Strauß mit dem Rechtsamt ausgefochten, bis in die höchste Instanz getragen haben und dem höchsten deutschen Gericht einen Satz wie diesen entlockten: «Es ist zu berücksichtigen, dass das Recht, Maßnahmen der öffentlichen Gewalt ohne Furcht vor staatlichen Sanktionen auch scharf kritisieren zu können, zum Kernbereich der Meinungsfreiheit gehört und bei der Abwägung besonders zu berücksichtigen ist.»
Wir dokumentuieren hier die gemeinsame Presseerklärung des Flüchtlingsrates Brandenburg und des Republikanischen Anwältinnen- und Anwältevereins (RAV) vom 9. August 2013:
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