Fünf Jahre Haft, die er höchstwahrscheinlich nie antreten wird. Auf den ersten Blick mag das Urteil, das das Landesgericht Detmold (Nordrhein-Westfalen) am Freitag, 17. Juni 2016, gegen Reinhold Hanning wegen der Beihilfe zum Mord in 170.000 Fällen zwischen Januar 1943 und Juni 1944 ausgesprochen hat, sinnlos erscheinen. Aber der Sinn liegt gerade darin, dass ein Urteil auch über 70 Jahre nach der nationalsozialistischen „Endlösung der Judenfrage“, dem Holocaust, und auch über einen 94 Jahre alten Täter von einem deutschen Gericht überhaupt gesprochen worden ist. Das ist was William E. Glied, der als einer von 58 Nebenklägerinnen und ‑klägern aufgetreten ist, sich gewünscht hatte: denen, die die Shoa leugnen, entgegenhalten zu können: „Guckt euch noch mal an, was gerade ein deutsches Gericht ausgesprochen hat“.
Und da hat er auch Recht, denn es ist das erste Mal, dass ein deutsches Gericht den organisierten Massenmord in Auschwitz wirklich verurteilt hat. Nicht nur die Tode in den Gaskammern, sondern auch die Ermordung der Häftlinge im Konzentrationslager selbst durch Verhungern lassen und tödliche Lebensbedingungen, durch Erschießung, willkürliche Selektionen und andere Arten der Ermordung. Die in der Hauptverhandlung vernommenen Zeugen haben all dies vielfach und erschütternd detailliert geschildert und so eine „Geschichtsstunde“ gegeben, die die Kammer gewürdigt hat. Die Vorsitzende Richterin Anke Grudda hat sich während der einstündigen Urteilsverkündung mehrmals direkt an den Angeklagten im Rollstuhl gewandt, der zwar aufmerksam, aber ohne Regung zuhörte. Weiterlesen „Detmolder Auschwitzprozess: 5 Jahre symbolische Haft“