Strammstehen zur Urteilsverkündung: André M. (Mitte) zwischen seinen Verteidigern Penneke (rechts) und Koch Foto: Gerichow
Vier Jahre Freiheitsstrafe lautet das Urteil im Prozess gegen André M., der seit April dieses Jahres auf der Anklagebank im Landgericht Berlin-Tiergarten saß. Zusätzlich wird die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet.
Tagen im Provisorium: In der Biblioithek des Landgerichts Magdeburg wird das Attentat von Halle verhandelt Foto: Burschel
„Ich fühle mich in meiner Ehre als Antisemit verletzt, dass man mir das unterstellt!“ und „Ich glaube nicht an Verschwörungstheorien, die jüdische Weltverschwörung gibt es wirklich!“ So und ähnlich reagiert der Attentäter von Halle wütend auf die Vorstellung des psychiatrischen Gutachtens, dass am 18. Verhandlungstag des Halle-Prozesses der wichtigste Punkt auf der Tagesordnung ist.
Kundgebung vor dem Gerichtsgebäude in Frankfurt am Main, wo, das Oberlandesgericht den Mord an dem Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke verhandelt
Ahmed I. ist Nebenkläger im Prozess zum Mord an Walter Lübcke, der am 2. Juli 2019 im vergangenen Jahr von den beiden Angeklagten erschossen worden sein soll. Abends am 6. Januar 2016 stach mutmaßlich der Neo-Nazi Stephan E. dem aus dem Irak geflüchteten jungen Mann mit einem Messer in den Rücken. Ahmed I., zur Zeit des Anschlags auf sein Leben gerade einmal 20 Tage in Deutschland, vermutete damals schon einen rassistischen Tathintergrund. Die Polizei konnte jedoch damals keinen Täter ausfindig machen.
Ich bau‘ dir ein Schloss: NSU-Untersuchungsausschuss in märchenhafter Umgebung Foto: N. Lehmann
Das Thema NSU-Komplex ist noch nicht aus allen Parlamenten verschwunden. In Mecklenburg-Vorpommern in Schwerin tagt noch immer der letzte aktive von insgesamt 13 Untersuchungsausschüssen, die es zu dem Thema in der Bundesrepublik gibt bzw. gab. Dafür, dass Schwerin eine Landeshauptstadt ist, ist es zumindest von Berlin aus nur vergleichsweise schwierig zu erreichen. Auf der immerhin zweistündigen Fahrt muss man einmal umsteigen und für die letzte Strecke eine Regionalbahn benutzen. Und dadurch, dass die Sitzung des Ausschusses im Schweriner Schloss, dem „schönsten Parlamentssitz Deutschlands“, bereits um 9:30 Uhr beginnt, muss man auch entsprechend früh losfahren.
Aus den Tiefen des Darknets in die tiefen Gänge des Moabiter Kriminalgerichts: Der Fall André M.
Seit Prozessbeginn im April hat André M. vor der 10 Strafkammer des Landgerichts Berlin beharrlich geschwiegen. Ihm wird zur Last gelegt, aus einer nazistischen, misogynen und rassistischen Motivationen heraus Nachrichten mit Mord- und Bombendrohungen an zahlreiche Personen und öffentliche Institutionen, wie Gerichte, versandt zu haben. Unterzeichnet waren diese unter anderem mit dem Namen „Nationalsozialistische Offensive“. Um trotz seines Schweigens einen Eindruck vom Angeklagten, seiner Weltanschauung und seinen persönlichen Lebensumständen zu bekommen, wurden seit Verhandlungsbeginn unzählige Sprachnachrichten von Messengerdiensten vor Gericht angehört. Mit einer Person tauschte er sich zu der Zeit, als die Bombendrohungen verschickt wurden, regelmäßig aus: Kerstin S. Sie war zu jener Zeit eine Vertrauensperson von André M., obwohl ihre Verbindung rein virtuell war.
Absprachen: Die scheuen Angeklagten und ihre Verteidiger im Amtsgericht Tiergarten Foto: Gerichow
Kurz nach halb 9 Uhr öffnet sich an diesem letzten Montag im August die große Glastür zum B‑Komplex des Amtsgericht Tiergarten. Sebastian Th. und Tilo P. betreten den Flur und mustern die vor ihnen liegende Eingangstür des Gerichtssaals. Th. war viele Jahre NPD-Vorsitzender in Neukölln, P. bis 2019 im Bezirksvorstand der Neuköllner AfD. Beide sind langjährige Freunde und jetzt Hauptverdächtige im sogenannten Neukölln-Komplex. Über Jahre hinweg gab es in Neukölln Brandanschläge und Angriffe gegen Migrant*innen oder zivilgesellschaftlich Engagierte. In diesem Zusammenhang wurden die beiden dabei ertappt, wie sie Antifaschist*innen ausspähten. Obwohl die beiden von linken Initiativen schon lange als Verdächtige benannt werden, gibt es bislang keine konkreten polizeilichen Ermittlungsergebnisse. Vor Gericht sind sie dieses Mal jedoch nicht wegen der Anschläge. Stattdessen werden ihnen Sprühereien und das Verkleben von Stickern mit positivem Bezug auf den Nazi-Kriegsverbrecher Rudolf Hess vorgeworfen.