Der Prozess zur mörderischen Messerattacke in Dresden im Oktober 2020: Dritter Tag im Verfahren gegen den íslamistischen Attentäter vor dem OLG Dresden
Nachdem der Prozesstag am 19. April als Reservetag ausgefallen war, steht der dritte Prozesstag im Zeichen des sozialen und therapeutischen Umfelds des Beschuldigten Abdullah Al‑H.
Tödlicher Messerangriff: Hinter den Mauern der JVA tagt der Staatsschutzsenat des OLG Dresden Foto: rnaf
Schon am zweiten Prozesstag haben sich die Reihen der Medien deutlich gelichtet im Oberlandesgerichts (OLG) Dresden. An diesem 16. April sind keine Kamerateams mehr vor Ort und die tagesaktuelle Presse berichtet nur von einer, wenngleich entscheidenden, Zeugenvernehmung vor dem Staatsschutzsenat des OLG: Die Befragung des überlebenden Opfers des Anschlags, Oliver L., der aus psychischen Gründen per Videoschalte aus Köln im Gerichtssaal ist.
Erstaunlich wenig wird über den Terrorprozess geschrieben und diskutiert, der Mitte April vor dem Oberlandesgericht (OLG) Dresden begonnen hat. Angeklagt ist der mutmaßliche Islamist Abdullah Al‑H.. Der damals 20-Jährige soll am 4. Oktober vergangenen Jahres zwei Männer mit Messern angegriffen haben. Einer der Angegriffenen erlag auf dem Weg zum Krankenhaus seinen Verletzungen, der andere überlebte nur knapp. Als Motiv steht neben einer allgemeinen islamistischen Ideologie des Angeklagten auch Schwulenfeindlichkeit im Raum.
Mitten in der historischen Dresdner Innenstadt ereignete sich vor sieben Monaten ein fürchterliches Verbrechen aus homofeindlichen Motiven. Ein Mann fiel einer Messerattacke eines Fanatikers zum Opfer, sein Lebensgefährte wurde vom Angreifer lebensgefährlich verletzt. Für die Rosa-Luxemburg-Stiftung hat eine Monitoring-Gruppe die Prozessbeobachtung übernommen.
Verstrickungen transparent machen und unhaltbare Narrative herausfordern: Gedenkdemo am 20. Februar 2021 in Neukölln zum Jahrestag des rassistischen Mordanschlags in Hanau
Nur wenige Monate nach der Aufdeckung des NSU, im Februar 2012 beschimpften in der Kleinstadt Mücheln (Sachsen-Anhalt) drei Neonazis ein Imbiss betreibendes Ehepaar in deren Restaurant rassistisch, während die zwölfjährige Tochter der beiden sich in einem Lagerraum versteckte. Die Täter drohten damit: sollte der Gastwirt den Imbiss nicht bis zu „Führers Geburtstag“ geschlossen haben, würde er als weiteres Opfer (im Kontext der Mordopfer des NSU in der Presse stehen. Dann brachten sie den Mann zu Boden und schlugen und traten auf ihn ein.
Eine Stimme, die begleitet von sanftem Wellenrauschen über die Bedeutung von Demokratie philosophiert, blutige Gewalt von Nazis und roher Sex. Der Film „Kriegerin“ liefert schon in den ersten fünf Minuten alles, was einen Hollywoodstreifen so richtig erfolgreich macht. Der rasante Einstieg ist der Auftakt für 100 Minuten Schockeinblick in die ostdeutsche Neonaziszene. Es sind Bilder die Gänsehaut verursachen, aber ob der holprigen Storyline auch ein wenig plakativ wirken. Und am Ende bleibt vor allem die Frage: Was soll ich daraus mitnehmen?
Leroy, die titelgebende Hauptfigur des Films, ist 17 Jahre alt, schwarz, gebürtiger Deutscher und hat einen coolen Afro. Auf die wohl platteste Weise (sie stoßen „aus Versehen“ auf der Straße zusammen) kommt er mit der hübschen Eva zusammen. Das Problem: Evas Familie besteht aus den übelsten Nazis, die natürlich nicht unbedingt begeistert von dem neuen Freund ihrer Schwester sind. Soviel zum Plot.
In der Phase des Überganges von der Apartheid in die Post-Apartheid-Ära nahmen gewalttätige rechte Aktionen in Südafrika zu. Bekanntes Beispiel ist die Ermordung von Chris Hani, Generalsekretär der Südafrikanischen Kommunistischen Partei (SACP) und Stabschef des Umkhonto weSizwe, dem bewaffneten Arm des Afrikanischen Nationalkongresses (ANC). Am 10. April 1993 erschoss Janusz Waluś, ein 1986 in Südafrika eingebürgerter Pole, Hani vor seinem Wohnhaus in Boksburg. Mitten in der grundstürzenden Übergangsphase zu einem demokratischen Südafrika war es der Mord an Hani, der das Land an den Rand eines Bürgerkriegs brachte. Nur eine Fernsehansprache des nachmaligen Präsidenten Nelson Mandela und die relativ schnelle Aufklärung des Mordes konnten die aufgeheizten Gemüter nach dem Mord an dem populären Politiker beruhigen.
Mo Asumang wurde 1963 in Kassel als Tochter einer Deutschen und eines Ghanaers geboren. Sie wuchs bei ihrer Großmutter mütterlicherseits auf und findet später heraus, dass diese im Krieg als Schreiberin bei der Waffen-SS tätig war. Damit beginnt die Erzählung, die Asumang 2014 als persönliche Realität und eine Art auto-ethnographischen Dokumentarfilm auf die Leinwand bringt. Es ist ihre eigene Reise, eine symboltrunkene, die letztendlich mehr Fragen beantwortet als sie sich zu Anfang stellt: Was sind Arier und wo findet man sie?
Das brennende Sonnenblumenhaus in Rostock-Lichtenhagen 1992: Screenshot aus „Wir sind jung. Wir sind stark.“
Das Drama „Wir sind jung. Wir sind stark.“ (Regie: Burhan Qurbani) beleuchtet vor allem aus Sicht einer jugendlichen Clique die pogromartigen Ausschreitungen in Rostock-Lichtenhagen. Der stark besetzte deutsche Spielfilm beschränkt sich dabei auf die Darstellung eines einzigen Tages, des 24. August 1992, dessen Ereignisse relativ realitätsgetreu (aber mit fiktiven Personen) wiedergegeben werden.