Proteste gegen den sog. FrauenMarsch der AfD am 17.2.2018 in Kreuzberg — eine Blockade verhinderte schließlich den rechten Aufmarsch Foto: Burschel
Über die „Alternative für Deutschland“ (AfD) wurde in den vergangenen Jahren viel publiziert und analysiert. Entlarvt wurden ihre antifeministischen Ressentiments, ihr völkischer Habitus und ihr antimuslimischer Rassismus. Analysiert wurden die Wählerstruktur und ihr kapitalistisch-neoliberales Grundverständnis. Aufgedeckt ihre Rolle als parlamentarischer Arm der Neuen Rechten mit Verbindungen zu Burschenschaften und den so genannten Identitären. Warum erscheint es notwendig, ein weiteres Puzzleteil hinzuzufügen und ein weiteres begrenztes Feld wie das Afrikabild näher zu betrachten? Reichen die vorliegenden Untersuchungen nicht? Und spielt Afrika im Gegensatz zum Beispiel zu Islam oder Türkei bisher nicht eine vergleichsweise untergeordnete Rolle in den politischen Äußerungen der AfD? Anhand des Afrikabildes werden jedoch nicht nur die völkisch-nationalistischen Argumentationslinien sichtbar, sondern ebenso die kapitalistisch-neoliberalen. Gleichzeitig verdeutlicht ein näherer Blick auf diesen Aspekt eine – besorgniserregende – relative Nähe der AfD-Position zu problematischen Politikansätzen auch anderer „etablierter“ Parteien.
Die preisgekrönte Arbeit von Fiona Schmidt und Isabella Greif ist online und auf Papier im Buchhandel erhältlich
Im Rahmen des Neujahrsempfanges der Rosa-Luxemburg-Stiftung Brandenburg ist am Montag, 22. Januar 2018, auch wieder der „Wissenschaftlich-publizistische Förderpreis“ vergeben worden. Geehrt werden mit der Vergabe des Preises für das Jahr 2017 zwei junge Wissenschaftlerinnen, die sich ein heikles Thema vorgenommen haben: Fiona Schmidt und Isabella Greif reichten ihre Masterarbeit zum Thema „Staatsanwaltschaftlicher Umgang mit rechter und rassistischer Gewalt. Eine Untersuchung struktureller Defizite und Kontinuitäten am Beispiel der Ermittlungen zum NSU-Komplex und dem Oktoberfestattentat“ ein. Sie kommen in ihrer Arbeit, die sie an der Humboldt-Universität zu Berlin vorlegten, zu einer ernüchternden Bilanz der Tätigkeit staatlicher Ermittlungs- und Verfolgungsbehörden, wenn es um nazistische, rechte und rassistische Gewalttaten und terroristische Nazi-Anschläge geht.
Der Beitrag thematisiert den mit dem Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung Berlin-Mitte vom 17. März 2016 offiziell begonnenen Prozess der Umbenennung von Straßen im Berliner „Afrikanischen Viertel“ und weiße Abwehr am Beispiel der medialen Debatte im Anschluss an die Veröffentlichung alternativer Namensvorschläge Ende Mai 2017. Die diskutierten Medienbeiträge zur Straßenumbenennung, die in den zwei Wochen nach der Namensveröffentlichung publiziert wurden, werden im Hinblick auf weiße Abwehrstrategien besprochen und in Beziehung zum Umgang mit Rassismus in Deutschland gesetzt. Von dieser Kontextualisierung ausgehend plädiert der Text für eine flächendeckende rassismuskritische Bildung, die den Zusammenhang von Kolonialismus und Rassismus bis in die Gegenwart zum Thema macht.
Der renommierte Schulbuchverlag Klett soll seine rassistische Schulbuchreihe «Meine Indianerhefte» einstellen. Das zumindest fordert der Verein glokal e.V. in einem offenen Brief. Die kritisierten Hefte sind Lernmaterialien für Grundschulkinder, die mit Anoki, einem kleinen «Indianer» illustriert sind. Der Klett-Verlag hat reagiert und glokal e.V. ein Gesprächsangebot gemacht.
glokal kritisiert die Schulhefte dafür, dass sie Native Americans als Maskottchen für Werbezwecke missbrauchen und sie klischeehaft darstellen würden. Diese Kritik wird von Organisationen der Native Americans und 200 anderen Unterzeichner_innen aus Schule, Politik und Wissenschaft unterstützt. Seitens Vertreter_innen der Native Americans in den USA werden seit Jahren Kampagnen wie «We are a culture, not a costume» und «Not your mascot» betrieben, um auf die rassistische Diskriminierung aufmerksam zu machen.
Ein Interview mit glokal e.V.
Unser Kooperationspartner Amaro Foro e.V. veröffentlicht aus Anlass des Gedenktages an den Genozid an Sinti und Roma während des Nationalsozialismus eine Pressemitteilung zu den aktuell im Zuge der aggressiven, von der CSU eskalierten «Zuwanderungsdebatte» geforderten Sonderlagern für «Balkanflüchtlinge». Der von Horst Seehofer eingebrachte Vorschlag, die Geflüchteten aus Staaten wie Mazedonien und Kosovo in Sonderlager unterzubringen, wird von Amaro Foro auf das Schärfste kritisiert. Viele der «Balkanflüchtlinge» seien Roma, weshalb der rassistische Vorschlag des bayerischen Ministerpräsidenten von einer «unfassbare[n] Geschichtsvergessenheit» zeuge. Der Vorsitzende Merdjan Jakupov, selbst Rom aus Mazedonien, erklärt dazu: «Anlässlich des 2. August wird in Deutschland von Sinti und Roma des Genozids im Nationalsozialismus gedacht. In der Nacht zum 2. August wurden in Auschwitz fast 3000 Menschen im sogenannten Zigeunerlager ermordet. Es ist unfassbar, dass heute ein Ministerpräsident in Deutschland tatsächlich Sonderlager für eine bestimmte Gruppe von Flüchtlingen vorschlagen kann, ohne sofort zurücktreten zu müssen.»
Vor dem Amtsgericht Tiergarten ist ein 55-jähriger Mann angeklagt. Er weint. Nicht nach dem Urteil oder wenn er sich gegen die Vorwürfe seitens der Staatsanwaltschaft wehrt, sondern immer dann, wenn er schildert, wie es sich für ihn anfühlt, rassistisch behandelt zu werden. Wenn er von einem Polizist als Affe bezeichnet wird – zwei Mal. Auch auf Nachfrage, ob er ihn gerade richtig verstanden habe. Und wenn er beim Joggen im Park von Polizist_innen über Wochen auffällig beobachtet wird, wenn sie ganz langsam mit dem Streifenwagen neben ihm her fahren. »That’s a travesty!«, das sei eine Travestie, so beurteilt der Angeklagte das Verfahren, nachdem die Richterin ihr Urteil verkündet hat. Mit dieser Aussage verabschiedet er sich, als er aus Protest den Saal verlässt: »I can’t listen to this anymore«, er könne das nicht mehr hören.
Verwaltungsgericht Dresden erkennt in Racial Profiling keine Grundrechtsverletzung
Für das Verwaltungsgericht Dresden stellt eine öffentliche Stigmatisierung durch die Polizei keine »tiefgreifende spezifische Grundrechtsverletzung« für die betroffenen Menschen dar. Racial Profiling wurde nicht als rassistische Struktur in der Polizeiarbeit erkannt.