Am neunten und letzten Prozesstag verkündet der Vorsitzende Richter Hans Schlüter-Staats das Urteil: Der Angeklagte Al‑H. wird wegen Mordes in Tateinheit mit versuchtem Mord und gefährlicher Körperverletzung zu lebenslanger Haft verurteilt. Das Gericht ordnete außerdem eine anschließende Sicherheitsverwahrung an. Mit einigen persönlichen und religiös geprägten Worten schließt der Vorsitzende die Urteilsverkündung ab.
Justiz hinter Gittern: Vor dem OLG Dresden wird der mörderische Messerangriff vom 4. Oktober 2020 verhandelt
Am achten und damit vorletzten Prozesstag gegen den Islamisten Abdullah Al‑H. halten die Anwälte der Nebenklage sowie die Verteidigung ihre Plädoyers. Beide schließen sich grundsätzlich den Strafforderungen der Staatsanwaltschaft an. Die Nebenklage kritisiert die mangelnde Aufklärung in Bezug auf die Möglichkeit, dass die Tat hätte verhindert werden können. Der Verteidiger setzt sich für eine Verurteilung nach Jugendstrafrecht ein.
Bevor die Beweisaufnahme geschlossen wird, hört das Gericht noch die Einschätzung der „Jugendhilfe im Strafverfahren Dresden“ (früher: Jugendgerichtshilfe). Der Mitarbeiter empfiehlt, das Jugendstrafrecht auf den Angeklagten anzuwenden. Die Staatsanwaltschaft folgt dieser Einschätzung in ihrem anschließenden Plädoyer jedoch nicht. Sie plädiert auf lebenslange Haft mit Sicherheitsverwahrung nach allgemeinem Strafrecht wegen Mordes in Tateinheit mit versuchtem Mord und gefährlicher Körperverletzung. Weiterhin sei eine therapeutische Betreuung angebracht.
Sechster Prozesstag im Verfahren gegen den Islamisten Abdullah Al‑H., der am 4. Oktober 2020 zwei Männer aus schwulenfeindlichen Motiven angegriffen und einen der beiden dabei tödlich verletzte, den anderen schwer. Geladen waren eine Zeugin vom LKA Sachsen und zwei Zeug:innen vom BKA. Außerdem ging aus der weiteren Beweisaufnahme hervor, dass Al‑H. am 6. November letzten Jahres zum wiederholten Mal Wärter der JVA Dresden angegriffen und dabei erneut seine islamistische Überzeugung zum Ausdruck gebracht habe, indem er Justizbeamte mit dem Tod bedrohte und dabei den Takbīr ausrief.
Der fünfte Verhandlungstag im Verfahren gegen den Islamisten Abdullah Al‑H. ist der 26. Arpil 2021 und läuft für das Violence Prevention Network (VPN) nicht gut. Neben Mängeln im Ansatz des Netzwerks, die bereits an den vorherigen Tagen thematisiert wurden, tritt nun auch der Kompetenzstreit zwischen Gefängnispsychologin und VPN-Mitarbeiter:innen zutage. Der Schwerpunkt des Tages liegt jedoch auf dem Gutachten des forensischen Psychiaters Norbert Leygraf, der darin auch Kritik übt, aber im Wesentlichen noch einmal seine am ersten Tag präsentierten Ausführungen bestätigt.
Am vierten Prozesstag spielen insbesondere zwei Zeug:innen eine zentrale Rolle: Zuerst wird der Cousin des Angeklagten J. befragt, die zweite Zeugin ist Julia N. vom Violence Prevention Network, die den Beschuldigten im letzten Jahr betreut hatte. Die beiden Zeug:innen-Befragungen nehmen mit Abstand den größten Raum ein.
Der Prozess zur mörderischen Messerattacke in Dresden im Oktober 2020: Dritter Tag im Verfahren gegen den íslamistischen Attentäter vor dem OLG Dresden
Nachdem der Prozesstag am 19. April als Reservetag ausgefallen war, steht der dritte Prozesstag im Zeichen des sozialen und therapeutischen Umfelds des Beschuldigten Abdullah Al‑H.
Tödlicher Messerangriff: Hinter den Mauern der JVA tagt der Staatsschutzsenat des OLG Dresden Foto: rnaf
Schon am zweiten Prozesstag haben sich die Reihen der Medien deutlich gelichtet im Oberlandesgerichts (OLG) Dresden. An diesem 16. April sind keine Kamerateams mehr vor Ort und die tagesaktuelle Presse berichtet nur von einer, wenngleich entscheidenden, Zeugenvernehmung vor dem Staatsschutzsenat des OLG: Die Befragung des überlebenden Opfers des Anschlags, Oliver L., der aus psychischen Gründen per Videoschalte aus Köln im Gerichtssaal ist.
Erstaunlich wenig wird über den Terrorprozess geschrieben und diskutiert, der Mitte April vor dem Oberlandesgericht (OLG) Dresden begonnen hat. Angeklagt ist der mutmaßliche Islamist Abdullah Al‑H.. Der damals 20-Jährige soll am 4. Oktober vergangenen Jahres zwei Männer mit Messern angegriffen haben. Einer der Angegriffenen erlag auf dem Weg zum Krankenhaus seinen Verletzungen, der andere überlebte nur knapp. Als Motiv steht neben einer allgemeinen islamistischen Ideologie des Angeklagten auch Schwulenfeindlichkeit im Raum.
Mitten in der historischen Dresdner Innenstadt ereignete sich vor sieben Monaten ein fürchterliches Verbrechen aus homofeindlichen Motiven. Ein Mann fiel einer Messerattacke eines Fanatikers zum Opfer, sein Lebensgefährte wurde vom Angreifer lebensgefährlich verletzt. Für die Rosa-Luxemburg-Stiftung hat eine Monitoring-Gruppe die Prozessbeobachtung übernommen.