Rezension: Antiextremismus und wehrhafte Demokratie

Ich glaub, mich trifft ein Huf­ei­sen: Ist das schon links­extre­mis­tisch? Foto: Burschel

Max Fuhr­mann: Anti­ex­tre­mis­mus und wehr­haf­te Demo­kra­tie. Kri­tik am poli­ti­schen Selbst­ver­ständ­nis der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land, Nomos, Baden-Baden 2019. 353 S., bro­schiert, ISBN 978−3−8487−5744−2

Wehr­haf­te Demo­kra­tie und Anti­ex­tre­mis­mus, es sind zwei schil­lern­de Begrif­fe, die den Kern des Selbst­ver­ständ­nis­ses der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land aus­ma­chen. Bei­de gehen davon aus, dass sämt­li­che For­men von ver­meint­li­chem poli­ti­schen Extre­mis­mus mit sei­nen ange­nom­me­nen Unter­for­men ‚Links­extre­mis­mus‘, Rechts­extre­mis­mus und dem spä­ter hin­zu­ge­kom­me­nen Isla­mis­mus, glei­cher­ma­ßen demo­kra­tie­ge­fähr­dend wären. Das erst­ge­nann­te Kon­zept fußt auf den Kon­se­quen­zen, die ver­meint­lich auf dem Schei­tern der Wei­ma­rer Repu­blik beru­hen, wäh­rend das zwei­te vor allem durch eine nor­ma­ti­ve Extre­mis­mus­for­schung, die Bun­des­zen­tra­le für poli­ti­sche Bil­dung sowie durch den Inlands­ge­heim­dienst ‚Ver­fas­sungs­schutz‘ ver­tre­ten und popu­la­ri­siert wird. Wei­ter­le­sen „Rezen­si­on: Anti­ex­tre­mis­mus und wehr­haf­te Demokratie“

ASOG: Sicherheit, Ordnung, Rassismus.

 

Wand­ta­pe­te nähe Gör­lit­zer Park [Foto: KOP Berlin]
„Gefähr­li­che Orte“: als sol­che stuft die Ber­li­ner Poli­zei regel­mä­ßig ver­schie­de­ne Gegen­den in Ber­lin ein. Die Ein­gren­zung die­ser „kri­mi­na­li­täts­be­las­te­ten Orte“ (kbO) dient nicht einer Vor­war­nung für unbe­schol­te­ne Bürger*innen, sich dort beson­ders vor­sich­tig durch die Groß­stadt zu bewe­gen. Ganz im Gegen­teil, eigent­lich woll­te die Poli­zei die Namen die­ser Orte am liebs­ten im Gehei­men hal­ten – aus poli­zei­stra­te­gi­schen Grün­den, wie es heißt. Der Clou die­ser kbO ist näm­lich, dass sie der Poli­zei erwei­ter­te Hand­lungs­mög­lich­kei­ten im Namen der öffent­li­chen Sicher­heit und Ord­nung ermög­li­chen. Der wich­tigs­te Bestand­teil die­ser Befug­nis­se ist es, soge­nann­te ver­dachts­un­ab­hän­gi­ge Iden­ti­täts­kon­trol­len vor­neh­men zu kön­nen, auch wenn kei­ne kon­kre­te Gefahr vor­han­den ist. Die Poli­zei muss in sol­chen Fäl­len an kbO auch kei­ne Grün­de für Kon­trol­le und Fol­ge­maß­nah­men wie eine Durch­su­chung angeben.Von die­sen Kon­trol­len betrof­fen ist jedoch nicht ein Quer­schnitt der Gesell­schaft, wie das Wört­chen „ver­dachts­un­ab­hän­gig“ ver­mu­ten lie­ße. Beson­ders Men­schen, die von Beamt*innen als „aus­län­disch“, also meis­tens nicht-weiß mar­kiert wer­den, wer­den ange­hal­ten und kon­trol­liert. Wei­ter­le­senASOG: Sicher­heit, Ord­nung, Rassismus.“

Kuddelmuddel“ mit schweren Folgen: die NoG20-Festnahmen vom Heinrichplatz

Nach einer Video­kund­ge­bung zum The­ma Poli­zei­ge­walt beim G20-Gip­fel kam es im Juli 2017 zu drei Fest­nah­men. Den Fest­ge­nom­me­nen wird nun nach und nach der Pro­zess gemacht – der ers­te Pro­zess­tag am 8. Mai 2019 ist schnel­ler vor­bei als erwar­tet. Wei­ter­le­senKud­del­mud­del“ mit schwe­ren Fol­gen: die NoG20-Fest­nah­men vom Heinrichplatz“

100 Jahre Abschiebehaft“: Flüchtlingsräte gegen Abschottung

Bil­der­stre­cke von Anto­nia Manns, Livia Spitz und Melis­sa Tobi (Hin­ter­land S. 35)

Im Süden: Hinterland
Unter dem Mot­to „100 Jah­re Abschie­be­haft“ hat die gesell­schafts­kri­ti­sche Quar­tals­schrift des bay­ri­schen Flücht­lings­ra­tes Hin­ter­land mit sei­ner ers­ten Aus­ga­be die­ses Jah­res nicht nur einen bri­san­ten Schwer­punkt gesetzt, son­dern auch eine Kam­pa­gne lan­ciert. Die Kam­pa­gne soll mehr Öffent­lich­keit für die Geschich­te und Aktua­li­tät von Abschie­bung, Abschie­be­haft und Abschot­tungs­po­li­tik schaf­fen. Die Absur­di­tät des Kon­zep­tes Abschie­be­haft wird in den zahl­rei­chen Bei­trä­gen sehr deut­lich: die Inhaf­tier­ten haben sich kei­ner­lei Straf­tat schul­dig gemacht und wer­den den­noch ihrer Frei­heit beraubt; und oft scheint im deut­schen Kon­text die viel gelob­te Rechts­staat­lich­keit bei die­ser Haft wenig Bedeu­tung zu haben. Wei­ter­le­sen100 Jah­re Abschie­be­haft“: Flücht­lings­rä­te gegen Abschottung“

Mit dem „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“ in den autoritären Staat

Vier­tel­jah­res­heft des Baye­ri­schen Flücht­lings­rats „Hin­ter­land“, Nr. 41: „100 Jah­re Abschiebehaft“

Ein neu­es Gesetz, gepaart mit Abschre­ckungs­maß­nah­men, soll Geflüch­te­te bun­des­weit zu völ­lig recht­lo­sen Men­schen machen, über die der Staat will­kür­lich ver­fü­gen kann. Ein Kommentar.

Seit der „Flücht­lings­kri­se“ 2015, die in Wahr­heit eine Kri­se der Behör­den im Umgang mit Geflüch­te­ten war, erle­ben wir einen Abbau des Flücht­lings­rechts in erschre­cken­dem Aus­maß. Unab­läs­sig spuckt das Bun­des­in­nen­mi­nis­te­ri­um Papie­re, Ent­wür­fe, Geset­zes­vor­ha­ben aus, ein­zeln oder zu Pake­ten geschnürt. Oft sind die Gemein­hei­ten ver­steckt: Wohl­fahrts­ver­bän­de bekom­men höchs­tens 48 Stun­den für eine Stel­lung­nah­me, über­for­der­te Parlamentarier*innen win­ken die Geset­ze durch. Wei­ter­le­sen „Mit dem „Geord­ne­te-Rück­kehr-Gesetz“ in den auto­ri­tä­ren Staat“