Tag 2 am OLG Dresden: Opferperspektive

Töd­li­cher Mes­ser­an­griff: Hin­ter den Mau­ern der JVA tagt der Staats­schutz­se­nat des OLG Dres­den Foto: rnaf

Schon am zwei­ten Pro­zess­tag haben sich die Rei­hen der Medi­en deut­lich gelich­tet im Ober­lan­des­ge­richts (OLG) Dres­den. An die­sem 16. April sind kei­ne Kame­ra­teams mehr vor Ort und die tages­ak­tu­el­le Pres­se berich­tet nur von einer, wenn­gleich ent­schei­den­den, Zeu­gen­ver­neh­mung vor dem Staats­schutz­se­nat des OLG: Die Befra­gung des über­le­ben­den Opfers des Anschlags, Oli­ver L., der aus psy­chi­schen Grün­den per Video­schal­te aus Köln im Gerichts­saal ist. 

Das Gericht hat­te die­sem Wunsch zuge­stimmt, da Oli­ver L. bis heu­te unter den Fol­gen des Angriffs lei­det. Um die Gefahr der Retrau­ma­ti­sie­rung durch die Rei­se an den Tat­ort und eine Über­nach­tung in Dres­den zu ver­mei­den, berich­tet er per Web­cam vom Erlebten.

Zu Beginn die­ses Ver­hand­lungs­ta­ges ist zunächst bemer­kens­wert, dass der Dol­met­scher von Al‑H. einen regen­bo­gen­far­be­nen Mund-Nasen­schutz trägt und die­sen demons­tra­tiv auf­be­hält, als der Ange­klag­te den Raum betritt. Die­ser reagiert auf die sym­bo­li­sche Akti­on des Dol­met­schers nicht. Er bestä­tigt damit den Ein­druck vom ers­ten Tag: Al‑H. scheint sich emo­tio­nal vom Gesche­hen iso­liert zu haben und nur soweit im Pro­zess zu inter­agie­ren, wie es abso­lut not­wen­dig ist.

Zeug:innen der Tat

Nach­dem er von den vier Justizbeamt:innen in den Saal geführt wor­den ist, wer­den Zeug:innen ver­nom­men, die die Tat aus einem Café bzw. einem Hotel aus beob­ach­tet hat­ten. Alle drei waren als Tourist:innen in der Stadt. Zeu­gin Aga­ta C., eine 34-jäh­ri­ge Pro­duk­ti­ons­ar­bei­te­rin einer däni­schen Käse­fa­brik, ist extra aus Däne­mark ange­reist und bedarf einer Über­set­zung ins Pol­ni­sche. Sie berich­tet aus­führ­lich über ihre Erin­ne­rung, die zwar den mut­maß­li­chen Täter nicht belas­tet, aber doch den Tat­her­gang, wie er vom Beschul­dig­ten beschrie­ben und in der Aus­sa­ge des Rechts­me­di­zi­ners am ers­ten Pro­zess­tag wie­der­ge­ge­ben wur­de, bestätigt.

Ähn­lich ist es bei der zwei­ten Zeu­gin des Tages, Ema­nue­la C., einer 26-jäh­ri­gen ita­lie­ni­schen Stu­den­tin, die zur Beschrei­bung der Tat wenig bei­tra­gen kann, aber doch die Umstän­de bestä­tigt. Bei­de saßen in einem Café mit direk­ter Sicht auf den Tat­ort. Zuletzt ist eine 56-jäh­ri­ge Buch­hal­te­rin gela­den, Chris­tia­ne von K. Sie war mit ihrem Sohn gera­de in einem Hotel­zim­mer im fünf­ten Stock ange­langt, von wo aus sie einen unmit­tel­ba­ren Ein­blick in die Ros­ma­rin­g­as­se hat­te – jene Stra­ße, in der der Täter sei­ne Opfer angriff. Der Blick von oben wird anschlie­ßend durch Ein­füh­rung von Droh­nen­bil­dern ergänzt, die die Kon­stel­la­ti­on vervollständigen.

Was soll ich schon dazu sagen?“

Nach der Mit­tags­pau­se erfolgt die von den anwe­sen­den Journalist:innen und Pro­zess­be­tei­lig­ten gespannt erwar­te­te Ver­neh­mung von Oli­ver L., der aus­führ­lich von sei­nem gemein­sa­men Urlaub mit sei­nem Lebens­part­ner Tho­mas L. berich­tet. Er beschreibt die Tat detail­liert aus sei­ner Per­spek­ti­ve und weicht dabei in einem ent­schei­den­den Punkt von der Dar­stel­lung des Ange­klag­ten ab: Er und Tho­mas L. hät­ten nicht Händ­chen gehal­ten, das täten sie nie. War­um Al‑H. dies so geschil­dert hat­te, wird sich wohl nicht auf­klä­ren las­sen. Am plau­si­bels­ten scheint es, dass es sich wahl­wei­se um eine homof­eind­li­che Pro­jek­ti­on des Beschul­dig­ten oder um eine nach­träg­li­che Recht­fer­ti­gung gehan­delt hat.

Im wei­te­ren Ver­lauf der Befra­gung geht es nun um die psy­chi­schen und kör­per­li­chen Fol­ge­schä­den des Angriffs. Erstaun­lich gefasst spricht Oli­ver L. vom Ver­lust sei­nes Part­ners, er wirkt bei­na­he sach­lich. Ledig­lich als die Bun­des­an­walt­schaft ihn nach sei­ner see­li­schen Ver­fasst­heit fragt, äußert sich sei­ne Trau­er: „Was soll ich schon dazu sagen“, ent­geg­net er sicht­lich resi­gniert. Die Arbeit hel­fe ihm dabei, sich vom Schre­cken der Tat und vom Ver­lust abzu­len­ken. Deut­lich wird hier­bei auch, dass Oli­ver L. den Pro­zess mög­lichst hin­ter sich brin­gen will. Er bestä­tigt mit sei­ner Aus­sa­ge noch ein­mal den Ein­druck, den auch die Neben­kla­ge­ver­tre­tung bis­lang mach­te: In das Ver­fah­ren soll von sei­ner Sei­te nicht aktiv ein­ge­grif­fen wer­den. Der anwe­sen­de sei­ner Rechts­an­wäl­te hält sich ent­spre­chend in der Zeug:innenbefragung zurück.

Anschlie­ßend wird das poli­zei­li­che Ver­hör­pro­to­koll einer wei­te­ren Zeu­gin ein­ge­führt und ver­le­sen. Jus­ti­na S. bestä­tigt im Wesent­li­chen die bereits geschil­der­ten Abläufe.

TKÜ und DNA

Wei­ter wer­den zwei Poli­zei­zeu­gen ver­nom­men: BKA-Haupt­kom­mis­sar Micha­el P. sagt über die Aus­wer­tung der Geo­da­ten aus. Die­se sei­en gesam­melt und akri­bisch nach­voll­zo­gen wor­den, so der Beam­te, sodass die Poli­zei in der Lage gewe­sen sei, die Bewe­gun­gen des Beschul­dig­ten am Tat­tag sekun­den­ge­nau zu rekon­stru­ie­ren. Anschlie­ßend geht es um den Tag des Anschla­ges selbst. An die­sem begann das Bewe­gungs­pro­fil an der MKEZ Moschee, die Al H. besuch­te. Die Geo­da­ten geben mög­li­cher­wei­se Auf­schluss dar­über, dass Al‑H. sei­ne Opfer schon deut­lich län­ger ver­folgt hat­te als bis­lang ver­mu­tet. Ein­ge­führt wer­den die Daten wei­ter­hin für den Tag, an dem Al‑H. die Mes­ser kauf­te. Hier zeigt sich das gesam­te Poten­zi­al, das der bun­des­re­pu­bli­ka­ni­sche Poli­zei­ap­pa­rat mit den tech­ni­schen Mit­teln der Tele­kom­mu­ni­ka­ti­ons­über­wa­chung (TKÜ) leis­ten kann, wenn er will.

Der letz­te Zeu­ge die­ses zwei­ten Ver­hand­lungs­tags ist Stef­fen S., ein Sach­ver­stän­di­ger für Gerichts­bio­lo­gie, der die DNA-Pro­ben, die auf den Schu­hen und Tat­waf­fen gefun­den wor­den waren, aus­ge­wer­tet hat. Wäh­rend der Befra­gung kann der Exper­te mit umfang­rei­chem Wis­sen zur Ent­nah­me von DNA-Pro­ben und ihrer Ana­ly­se auf­war­ten. Beobachter:innen stellt sich dabei die Fra­ge, wie der Dol­met­scher die unzäh­li­gen und kaum ver­ständ­li­chen Fach­be­grif­fe zu che­mi­schen Pro­zes­sen, die S. in sei­ner Aus­sa­ge ein­flie­ßen lässt, nach­voll­zieh­bar über­setzt. Aber das bleibt wohl sein Geheimnis.

BGH hat Materie nicht begriffen

Span­nend an der Befra­gung ist, dass es zwi­schen dem lang­jäh­ri­gen Poli­zei­be­am­ten S. und Rich­ter Murad Gori­al zu einem kur­zen Schlag­ab­tausch kommt. So ver­weist Gori­al auf die vom Bun­des­ge­richts­hof (BGH) aus­ge­führ­ten Kri­te­ri­en zur Ver­wen­dung von DNA-Pro­ben als Beweis­ma­te­ri­al und die ver­gleichs­wei­se hohen Qua­li­täts­merk­ma­le, die die­se erfül­len müss­ten. Die Recht­spre­chung des BGH, ins­be­son­de­re mit Blick auf soge­nann­te Misch­pro­ben, wo also kei­ne ein­deu­tig iden­ti­fi­zier­ba­ren Spu­ren gesi­chert wer­den kön­nen, bezeich­ne­te S. dabei mit einer Exper­ten­in­sze­nie­rung als feh­ler­haf­ten Kom­men­tar. Mehr­mals ver­weist der Rich­ter dar­auf, dass es kei­ne Kom­men­ta­re, son­dern wohl­be­grün­de­te Urtei­le sei­en. Doch S. lässt sich davon nicht beir­ren. Aus sei­ner Sicht, der auf inter­na­tio­na­len Kon­fe­ren­zen spre­che, habe das BGH die hoch­kom­ple­xe Mate­rie, mit der er tag­täg­lich befasst sei, schlicht nicht begriffen.

Auch der zwei­te Pro­zess­tag ende­te nach acht Ver­hand­lungs­stun­den um 18 Uhr. Gegen Ende kann von einer Öffent­lich­keit kaum noch die Rede sein – so gut wie alle Zuschauer:innen hat­ten den Saal bereits nach der Befra­gung von Oli­ver L. verlassen.

Recher­che und Archiv F” hat sich mit dem Vor­ha­ben gegrün­det, Gerichts­pro­zes­se mit Bezug zu isla­mis­ti­schen oder völ­ki­schen Tat­hin­ter­grün­den zu beob­ach­ten, zu ana­ly­sie­ren und in einen gesell­schafts­po­li­ti­schen Kon­text ein­zu­ord­nen – eine Leer­stel­le, die drin­gend – auch aus anti­fa­schis­ti­scher Per­spek­ti­ve – bear­bei­tet wer­den muss. Im Fokus der Pro­zess­be­ob­ach­tun­gen ste­hen aktu­ell die Rol­le der Frau­en beim soge­nann­ten “Isla­mi­schen Staat” und der Umgang des deut­schen Staa­tes mit den nach Deutsch­land “zurück­ge­kehr­ten” Frau­en. Aus einer femi­nis­ti­schen Per­spek­ti­ve her­aus ist auch das Ver­fah­ren gegen Abdul­lah Al‑H. von Inter­es­se, in wel­chem erst­mals ein homof­eind­li­ches Motiv vor Gericht ver­han­delt wird