«Macht- und Gewaltausübung sind kein Kundenmerkmal»

Von Chris­tia­ne Howe

Pro­sti­tu­ti­on ist, wie auch PG Macio­ti in ihrem Bei­trag fest­stellt, ein sehr facet­ten­rei­ches und kom­ple­xes Feld. Nicht nur in Deutsch­land bestehen bis heu­te unter­schied­li­che ethi­sche Grund­hal­tun­gen zu die­ser Art der Tätig­keit. Kate­go­rien wie Men­schen­wür­de, indi­vi­du­el­le Hand­lungs­frei­heit, sexu­el­le Selbst­be­stim­mung sowie Gleich­be­rech­ti­gung von Mann und Frau wer­den hier in unter­schied­li­cher Wei­se inhalt­lich gefüllt und gegen­ein­an­der abgewogen.

Die Begrif­fe Pro­sti­tu­ti­on, Sex­ar­beit, Men­schen­han­del zum Zwe­cke der sexu­el­len Aus­beu­tung und/oder der Aus­beu­tung der Arbeits­kraft (§232, §233 StGB), Gewalt und der rei­ße­ri­sche, nebu­lö­se Begriff «Zwangs­pro­sti­tu­ti­on» gehen hier­bei viel­fach durch­ein­an­der. Dif­fe­ren­zie­run­gen sind sel­ten, meist wird zwar alles in einen Topf gewor­fen, das eine aber ohne das ande­re gedacht und kann des­halb nicht zusam­men­hän­gend bespro­chen oder dis­ku­tiert wer­den. Es tref­fen sich hier viel­fäl­ti­ge Lini­en von Macht­ver­hält­nis­sen, die es allei­ne bereits schwer machen, das Gan­ze zu fas­sen. Zudem berüh­ren sie an viel­fäl­ti­gen Schnitt­stel­len «Ein­ge­mach­tes», was sich an der emo­tio­na­len Auf­ge­la­den­heit und den pola­ri­sie­ren­den Debat­ten zeigt. Es liegt nahe, die Lini­en und Ebe­nen ein­zeln zu betrach­ten, um sich dem Gan­zen annä­hern zu kön­nen. Auch wenn es wie­der­um eine zumin­dest punk­tu­el­le Kom­ple­xi­täts­re­duk­ti­on unver­meid­lich macht.

Macio­ti hat in ihrem Bei­trag ver­sucht, die Kom­ple­xi­tät des Huren­stig­mas auf­zu­fä­chern. Ein recht viel­ver­spre­chen­der Ansatz. Ich den­ke den­noch, dass sich sexu­el­le Nor­men und sexu­el­les Ver­hal­ten in den letz­ten Jahr­zehn­ten durch­aus ver­än­dert haben. Inwie­weit die­se Ver­än­de­run­gen im Kon­text der m.E. nach wie vor über­wie­gend dicho­to­men Geschlech­ter­kon­struk­tio­nen grund­le­gend fest­stell­bar sind, bleibt zwar wei­ter­hin frag­lich. Hin­sicht­lich der Sex­ar­beit oder des Huren­stig­mas hat sich, mei­ner Ein­schät­zung nach, aber der Fokus durch­aus ver­scho­ben. Ver­än­dert hat sich die strik­te gesell­schaft­lich aner­kann­te Nor­mie­rung, gegos­sen in die Form der Ehe, die ehe­mals fest­leg­te, wann, wo und wie Begeh­ren und Sexua­li­tät in legi­ti­mer Art und Wei­se – jeweils unter­schied­lich für Män­ner und Frau­en – statt­fin­den durf­te. Die­ser Kon­struk­ti­on und strik­ten Nor­mie­rung lag eine kla­re Geschlech­ter­di­cho­to­mie zugrun­de, zuge­spitzt for­mu­liert: die zurück­hal­ten­de, pas­si­ve Frau, die kein Begeh­ren kennt, und der akti­ve, sich die Welt aneig­nen­de Mann, der nur Begeh­ren kennt. Die­se Dicho­to­mie wur­de (und wird) von allen Betei­lig­ten in ihrer je aktu­el­len Form vor­ge­fun­den und (re-) pro­du­ziert. Dabei umfasst das «Konstrukt»Sexualität indi­vi­du­el­le und kol­lek­ti­ve Ima­gi­na­tio­nen, phan­tas­ma­ti­sche Beset­zun­gen des Kör­pers, Wün­sche und Erfah­run­gen, Kör­per­er­le­ben und ‑sen­sa­tio­nen. Sexua­li­tät wird im Lau­fe eines Lebens aus­ge­bil­det, ent­wi­ckelt und gestal­tet, und zwar im Rah­men des jeweils kul­tu­rell ent­wi­ckel­ten Ver­ständ­nis­ses von Sexua­li­tät, in dem wir sexu­ell wer­den und sind.

Die strikt-nor­mier­ten Zuschrei­bun­gen und Rah­men­be­din­gun­gen für das Aus­le­ben von Sexua­li­tät haben sich ver­än­dert, ihnen ist eine Aus­hand­lung über For­men und Umset­zun­gen von Begeh­ren und Lust gewi­chen. Alles ist oder scheint erlaubt, was hier zwei oder meh­re­re Men­schen frei­wil­lig und mög­lichst auf glei­cher Augen­hö­he mit­ein­an­der ver­ein­ba­ren, im bes­ten Fal­le geht es glei­cher­ma­ßen um die Lust aller Betei­lig­ten. Damit konn­ten zumin­dest in Ansät­zen auch die Pro­mis­kui­tät von Frau­en, ins­be­son­de­re als seri­el­le Mono­ga­mie gelebt, sowie gleich­ge­schlecht­li­che Part­ner­schaf­ten eine stär­ke­re Akzep­tanz erfahren.

Höchs­te gesell­schaft­li­che Aner­ken­nung erfährt jedoch nach wie vor die Ver­bin­dung der sexu­el­len Lust mit roman­ti­scher Lie­be. Sexua­li­tät ist in Bezie­hun­gen jedoch zu einem Grad­mes­ser ihres Gelin­gens gewor­den, zu einem Medi­um und Zei­chen von gemein­sa­mer Selbst­ver­wirk­li­chung. Sie gilt heu­te als intims­ter und authen­ti­scher Aus­druck des eige­nen Selbst und ist mit die­sem untrenn­bar ver­bun­den. Dar­aus fol­gen ent­spre­chen­de Iden­ti­täts­kon­struk­tio­nen und ent­wi­ckeln sich ent­spre­chen­de Vor­stel­lun­gen dar­über, wie Begeh­ren, Lust und Sexua­li­tät heu­te zu leben sind. Es ent­ste­hen wie­der­um Nor­mie­run­gen. Jen­seits der beschrie­be­nen Ver­än­de­run­gen sind hier­bei die geschlechts­spe­zi­fisch gepräg­ten Begeh­rens­struk­tu­ren weit­ge­hend bestehen geblie­ben: Sie wird begehrt. Er begehrt. Dar­aus fol­gen bestimm­te, geschlechts­spe­zi­fisch aner­kann­te Skrip­te, die kon­kre­te sexu­el­le Hand­lun­gen und Prak­ti­ken her­vor­brin­gen. Die­se sind ver­knüpft mit der Aus­bil­dung und Bestä­ti­gung von geschlechts­spe­zi­fi­schen – weib­li­chen wie männ­li­chen – Iden­ti­tä­ten, so z.B. die schö­ne Frau und der gute Liebhaber.

Der aktu­el­len Aus­hand­lungs­norm zwei­er oder meh­re­rer sich hier (ver­meint­lich beson­ders) authen­tisch und intim begeg­nen­der männ­li­cher, weib­li­cher, trans* Indi­vi­du­en steht  – in fast logi­scher Wei­se – die Sex­ar­beit ent­ge­gen, denn hier wird unter ande­ren Vor­zei­chen aus­ge­han­delt: Es geht (meist) aus­schließ­lich um sei­ne Lust und ihren Ver­dienst. Es geht um Arbeit, eine von ihrer Sei­te aus aktiv erbrach­te (sexu­el­le, ero­ti­sche) Dienst­leis­tung – für vie­le heu­te in der Kon­kre­ti­on einer qua­si ent­äu­ßer­ten, ver­mark­te­ten Sexua­li­tät kaum vor­stell­bar – und ums Bezah­len die­ser Arbeit, ums Geld­ver­die­nen, ihren Lebens­un­ter­halt oder einen Zusatzverdienst.

Ist Sex­ar­beit Arbeit? Im Sin­ne von zur Ver­fü­gung stel­len von Zeit, Raum, Ver­aus­ga­bung geis­ti­ger und kör­per­li­cher Arbeits­kraft? Sex­ar­beit kann grund­sätz­lich als eine akti­ve und im Vor­aus getrof­fe­ne Ver­ein­ba­rung beschrie­ben wer­den. Dabei wird eine bestimm­te Geld­sum­me gegen ver­ab­re­de­te sexu­el­le, ero­ti­sche Dienst­leis­tun­gen getauscht. Die Begeg­nung kann von Sei­ten der Kun­den als eine «pro­jek­ti­ve Insze­nie­rung» beschrie­ben wer­den, von Sei­ten der Sexarbeiter_in als eine pro­fes­sio­nel­le, durch­aus inti­me, aber kei­ne per­sön­lich-pri­va­te Bezie­hungs­auf­nah­me. Letz­te­re wird in aller Regel weder von der Sexarbeiter_in noch vom Kun­den gewünscht, da es die pro­fes­sio­nel­le und schüt­zen­de Kon­struk­ti­on ver­gleich­bar bei einer The­ra­pie, ver­las­sen wür­de. So legen sich die in der Sex­ar­beit Täti­gen auch durch­gän­gig Berufs­na­men zu.

Ein Anfang und ein Ende sowie Gren­zen der Begeg­nung sind klar umris­sen, da jede Tätig­keit sei­tens der Sexarbeiter_innen ver­ein­bart und bezahlt wer­den muss. Für alle Betei­lig­ten besteht dadurch kaum die Gefahr, die Kon­trol­le über die­se Geschäfts­be­zie­hung, das Los­las­sen oder die eige­nen Gefüh­le zu ver­lie­ren. Als pro­fes­sio­nell arbei­ten­de Dienstleister_in regelt sie_er den Ablauf: von der Kon­takt­auf­nah­me über die Ver­hand­lung bis zur kon­kre­ten Gestal­tung der Intim­kom­mu­ni­ka­ti­on mit dem Frei­er. Das heißt, hier kann und darf die bis heu­te bestehen­de klas­si­sche dicho­to­me Geschlech­ter­kon­struk­ti­on auf­ge­ho­ben wer­den: So kann er den durch­aus anstren­gen­den Job des guten Lieb­ha­bers hin­ter sich las­sen, sich in wis­sen­de und zupa­cken­de Hän­de einer sexu­ell akti­ven Frau (der «Hure», hier liegt mei­ner Ein­schät­zung nach das Stig­ma begrün­det) bege­ben und den Won­nen der pas­si­ven Hin­ga­be über­las­sen ohne als «Wasch­lap­pen» zu gel­ten. Folg­lich lässt sich auch das direk­te Ver­hält­nis von Kun­den und Sexarbeiter_innen nicht ein­fach als (sexu­el­les) Gewalt­ver­hält­nis beschrei­ben. Macht- und Gewalt­aus­übung sind kein Kundenmerkmal.

Da wir im Zeit­al­ter der ver­meint­lich voll­zo­ge­nen Eman­zi­pa­ti­on leben und die bestehen­de Begeh­rens-/Ge­schlech­ter-Dicho­to­mie aus­blen­den sowie Sexua­li­tät mit ihrer geschlechts­spe­zi­fi­schen Arbeits­tei­lung gegen­wär­tig zur eige­nen Ver­voll­komm­nung selbst­ver­ständ­lich und untrenn­bar dazu­ge­hört sowie Aus­gangs­punkt und Bedin­gung für eine befrie­di­gen­de Part­ner­schaft ist, hat sich der Dis­kurs über Sex­ar­beit auch zuneh­mend ver­scho­ben. So stel­len sich mehr denn je Fra­gen, wer denn heu­te noch in die­sem Bereich tätig ist und wer das über­haupt noch nach­fragt? Sex­ar­beit scheint fol­ge­rich­tig in der aktu­el­len gesell­schaft­li­chen Ima­gi­na­tio­nen eher von Aus­beu­tung, gerin­gen Res­sour­cen, kaum vor­han­de­nen Zugän­gen und Mög­lich­kei­ten geprägt zu sein, die Men­schen auf das ver­meint­lich ein­zi­ge, was noch bleibt, redu­ziert: den Ver­kauf des Kör­pers, der kon­se­quen­ter­wei­se mit einer hohen Aus­beu­tung ein­her­geht. Und auf Kun­den, die es nötig haben oder ansons­ten kei­ne Mög­lich­kei­ten. Abge­se­hen von die­sen Stig­ma­ti­sier­ten hat das alles doch nie­mand mehr nötig. In sol­cher Form Geld zu ver­die­nen, scheint über­holt, mit Aus­nah­me viel­leicht noch für die ver­schwin­dend weni­gen, die es ein­fach aus Lust und Pas­si­on tun und sich damit wie­der­um zuläs­si­ger­wei­se selbstverwirklichen.

Um sich im Kon­text die­ser Vor­stel­lun­gen der Sex­ar­beit etwas «sach­dien­li­cher» zu nähern, ist es mög­li­cher­wei­se rat­sam, zwei rele­van­te Ebe­nen zu unter­schei­den: das Ver­hält­nis von Kun­den (weni­ger von Kun­din­nen) und Sexarbeiter_innen sowie die aus­beu­te­ri­schen bis Zwang aus­üben­den Rah­men­be­din­gun­gen. Also die Fra­ge danach, was genau wie in der Sex­ar­beit statt­fin­det und wel­che Rol­le Men­schen­han­del, Arbeits­aus­beu­tung und Zwang dar­in spielen.

Macio­tis For­de­run­gen kann ich mich weit­ge­hend anschlie­ßen, eine wei­te­re Kri­mi­na­li­sie­rung zur Lösung die­ser kom­ple­xen Pro­ble­me ist völ­lig unge­eig­net und setzt am fal­schen Ende an. Sie stellt eine gan­ze Bran­che wie­der ins Zwie­licht. Die Aner­ken­nung als Arbeit ist mei­ner Mei­nung nach jedoch längst über­fäl­lig. Die bestehen­den (gesetz­li­chen) Rah­men­be­din­gun­gen und Son­der­ge­set­ze der Bran­che gehö­ren auf den Prüf­stand, die Aus­beu­tung der Arbeits­kraft und die teil­wei­se schwie­ri­gen Arbeits­be­din­gun­gen soll­ten stär­ker in den Fokus genom­men wer­den. Ins­be­son­de­re hier, bei den Ver­ant­wort­li­chen, u.a. den Arbeit- und Gesetz­ge­bern, bei der Umset­zung in den Kom­mu­nen und Ver­wal­tun­gen und mit der Stär­kung der Rech­te von Sexarbeiter_innen kann durch­aus ein ers­ter Ansatz zu einer nach­hal­ti­gen Ver­bes­se­rung lie­gen. Die Ver­än­de­rung in Bezug auf das von ihr ange­spro­che­ne Huren­stig­ma setzt aller­dings eine grund­le­gen­de Ver­än­de­rung in der dicho­to­men Geschlech­ter­kon­struk­ti­on vor­aus, die noch zu leis­ten wäre.

Chris­tia­ne Howe ist Sozio­lo­gin. Sie hat in ver­schie­de­nen For­schungs­pro­jek­ten zum The­ma gear­bei­tet und forscht aktu­ell zur poli­zei­li­chen Prä­ven­ti­ons­ar­beit. Kon­takt: howe@​hu-​berlin.​de.

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