Horoskope für den Umsturz: „Chef-Astrologin“ sagt im Reuß-Verfahren aus

Bun­des­an­walt Loh­se am Eröff­nungs­tag des Pro­zes­ses am 18. Juni vor dem Gerichts­ge­bäu­de in der Nym­phen­bur­ger Str. in München.

Hil­de­gard L. hat schon vie­les erlebt: Sie hat zwei Mal ein Stu­di­um abge­schlos­sen, arbei­te­te als Elek­tro­in­ge­nieu­rin, als Leh­re­rin in einer Berufs­schu­le, Unter­neh­me­rin, Pro­gram­mie­re­rin und zuletzt als Astro­lo­gin und Mit­ar­bei­te­rin einer AfD-Bun­des­tags­ab­ge­ord­ne­ten. Außer­dem hat sie zwei Mal gehei­ra­tet und in zwei­ter Ehe zwei Kin­der bekom­men. Wes­halb sie für den nächs­ten Lebens­ab­schnitt den Weg einer mut­maß­li­chen Rechts­ter­ro­ris­tin wähl­te und in Fol­ge des­sen seit über andert­halb Jah­ren in Unter­su­chungs­haft sitzt, ver­sucht der Staats­schutz­se­nat des Ober­lan­des­ge­richts Mün­chen aktu­ell herauszufinden.

Eltern waren Impfgegner*innen

Ihr wird vor­ge­wor­fen gemein­sam mit ande­ren Mit­glie­dern der Reichsbürger*innengruppe rund um Prinz Hein­rich XIII. Reuß den mili­tä­ri­schen Sturz der Bun­des­re­gie­rung und den Auf­bau eines Rats als Putsch­re­gie­rung geplant zu haben — oder zumin­dest mit­wis­send gewe­sen zu sein. L. ent­schei­det sich als ers­te der acht in Mün­chen ange­klag­ten Per­so­nen aus­zu­sa­gen und legt ein umfang­rei­ches, bis­wei­len lang­at­mi­ges Teil­ge­ständ­nis ab.
Zunächst brei­tet sie im Schne­cken­tem­po, sehr aus­führ­lich und über andert­halb Pro­zess­ta­ge hin­weg, ihren Lebens­lauf aus. Schon zu Beginn stellt L. klar: Ihre Eltern hät­ten kei­nes ihrer Kin­der imp­fen las­sen. Trotz­dem hät­ten sie sich nie mit Kin­der­krank­hei­ten ange­steckt, behaup­tet sie. Ansons­ten klingt ihre Vita zunächst unauf­fäl­lig: L. berich­tet auch über Fami­li­en­zer­würf­nis­se und beruf­li­che Hochs und Tiefs.

Rote Seidenunterwäsche

An einem gewis­sen Punkt der Ver­le­sung ihrer Aus­sa­ge wer­den ihre Erzäh­lun­gen aller­dings eso­te­risch Nach dem Kon­takt zu einer Astro­lo­gin und einem Medi­um, beginnt sie an deren Vor­aus­sa­gen zu glau­ben. Sie arbei­tet ein paar Jah­re spä­ter schließ­lich selbst als Astro­lo­gin und Kar­ten­le­ge­rin, grün­det sogar einen Ver­lag dafür und gibt regel­mä­ßig Semi­na­re. Ihr Inter­es­se, bezie­hungs­wei­se ihre Diens­te bezeich­net sie als „rein wissenschaftlich-mathematisch“.

Zwi­schen­zeit­lich glaubt sie nicht nur, die Erkran­kun­gen von Men­schen sehen, son­dern die­se auch selbst lin­dern zu kön­nen. Auf einem Semi­nar habe sie eine für sie ele­men­ta­re Weis­heit erfah­ren: Um ihre Lebens­en­er­gie zu schüt­zen, wür­de ihr emp­foh­len, möge sie ent­we­der Chak­ren-Stei­ne kau­fen oder Sei­den­un­ter­wä­sche tra­gen. Am bes­ten rote, vier Zen­ti­me­ter unter­halb des Bauch­na­bels anset­zend. Wäh­rend sich im Gericht dar­auf­hin offen­bar eini­ge das Lachen ver­knei­fen müs­sen oder pein­lich berührt sind, erzählt L. von die­sem absur­den Ereig­nis wie von jedem ande­ren. Sie legt den Kopf schief und lächelt Zustim­mung erhei­schend die Vor­sit­zen­de Rich­te­rin Illi­ni an.

Überfall auf Bundestag geplant

In fol­gen­den Pro­zess­ta­gen äußert sich L. aber schließ­lich auch zur Ankla­ge und beant­wor­tet umfas­send Fra­gen zu ihrer Ein­las­sung: Sie habe von dem Mit­an­ge­klag­ten und Freund Tho­mas T. von der Grup­pe gehört, sie hät­ten vor allem über Coro­na-Maß­nah­men für Kin­der gere­det, die­se ver­hin­dern wol­len. Bei anschlie­ßen­den Sit­zun­gen des Rats, der über die Umsturz­re­gie­rung ent­schei­den soll­te, wären sie und T. zwar dabei gewe­sen, hät­ten aller­dings nur als Beobachter*innen tätig wer­den dür­fen. Von Schieß­trai­nings hät­te sie zwar gewusst, von den Plä­nen zum bewaff­ne­ten Über­fall auf den Bun­des­tag durch ehe­ma­li­ge KSK-Sol­da­ten aller­dings erst sehr spät erfahren.

Gera­de das zwei­felt die Bun­des­an­walt­schaft aller­dings an. Die­se kon­fron­tiert L. mit Chat­ver­läu­fen mit der ehe­ma­li­gen AfD-Bun­des­tags­ab­ge­ord­ne­ten Mal­sack-Win­ke­mann. So schreibt L. nach einem Schieß­trai­ning der Reichsbürger*innen: „Die wür­den doch kein Trai­ning machen, wenn da nix lau­fen wür­de“, und bestä­tigt ihr, dass „es nicht mehr lan­ge dau­ern wür­de“. Es sei laut Bun­des­an­walt­schaft also nahe­lie­gend, dass L. zu die­sem Zeit­punkt durch­aus über den Putsch­plan Bescheid wuss­te. Laut L.s Ein­las­sung sei sie zu die­sem Zeit­punkt aller­dings noch unwis­send gewesen.

Birgit-Beruhigungsaktionen“

Ein wei­te­rer Chat­ver­lauf nach dem ers­ten Rats­tref­fen zei­ge außer­dem, so die BAW, dass L. Mal­sack-Win­ke­mann auf deren Fra­ge, ob sie im Rat dabei sei, „Na klar!“ geant­wor­tet habe. Zuvor beteu­er­te L., dass bei die­sem Tref­fen noch kei­ne per­so­nel­len Ent­schei­dun­gen getrof­fen wor­den sei­en und sie auch nicht in die­se mit­ein­be­zo­gen wor­den sei.

Die Kon­fron­ta­ti­on mit den Chats ver­un­si­chert L. im Gericht: Sie kann die Fra­ge nur aus­wei­chend beant­wor­ten. L. sagt, ihre Auf­ga­be wäre es gewe­sen Mal­sack-Win­ke­mann zu beru­hi­gen, für die sie schon wäh­rend ihres Bun­des­tags- Man­dats gear­bei­tet habe. Sie nennt die­se „typi­sche Birgit-Beruhigungsaktionen“.

Verschwiegenheit bei Strafe des Todes

Die Ver­schwie­gen­heits­er­klä­rung, die L. zum zwei­ten Rats­tref­fen unter­schrei­ben muss­te, nahm L. offen­bar nicht son­der­lich ernst — auch wenn Zuwi­der­hand­lun­gen mit der Todes­stra­fe geahn­det wer­den soll­ten. Kund*innen erzähl­te die Astro­lo­gin von den Tref­fen und Inhal­ten. Das Gespräch mit einer ihrer Kli­en­tin­nen ließ die mit­hö­ren­de Poli­zei beson­ders auf­hor­chen: L. erzähl­te, dass Lis­ten über sys­tem­kon­for­me Per­so­nen ange­legt wer­den müss­ten, und plau­der­te aus, dass eine „Alli­anz“, bestehend aus ver­schie­de­nen Mili­tärs und Geheim­diens­ten bald ein­grei­fen würde.

L.s zwei Ver­tei­di­ger, die sich auf­grund der hohen Anzahl von Ange­klag­ten in die eine Ecke der hin­ters­ten Ankla­ge­bank quet­schen müs­sen, schei­nen teil­wei­se nicht ganz mit ihren Ant­wor­ten zufrie­den zu sein. Sie bit­ten um eine Pau­se, ver­mut­lich um auf Man­dan­tin ein­zu­wir­ken und ihrem Gedächt­nis hin und wie­der auf die Sprün­ge zu helfen.

Ist die Angeklagte L. dement?

Der Anwalt eines wei­te­ren Ange­klag­ten ver­sucht durch die For­de­rung nach einem psych­ia­tri­schen Gut­ach­ten sogar L.s gesam­te Aus­sa­ge anzu­zwei­feln. Er sei der Mei­nung, L. lei­de an einer Demenz und kön­ne nicht wei­ter aus­sa­gen, sag­te er.

Wes­halb L. sich zu der Ankla­ge­schrift äußert, wäh­rend bei­spiels­wei­se Tho­mas T. bereits durch sei­ne Anwält*innen bekannt gege­ben hat, dass er schwei­gen wird, bleibt nur zu ver­mu­ten. Bei der Schwe­re der Vor­wür­fe kann aber ange­nom­men wer­den, dass L. und ihre Ver­tei­di­gung even­tu­ell auf ein mil­de­res Urteil und damit eine kür­ze­re Haft­stra­fe spekulieren.

Terminiert bis Juli 2025

Wei­te­re Fra­gen ver­schie­de­ner Verteidiger*innen und Unter­bre­chun­gen zu ihrer Beant­wor­tung zie­hen das Ver­fah­ren bis­wei­len in die Län­ge. Die Anwäl­te von L. bit­ten im Gericht dar­um, dass die ande­ren Verteidiger*innen ihre Fra­gen bis Ende Juli stel­len mögen, um im August die Ver­neh­mung von L. abschlie­ßen zu können.

Der ursprüng­lich bis Janu­ar 2025 ter­mi­nier­te Pro­zess ist kürz­lich bereits bis Juli 2025 ver­län­gert worden.