Rückführungsabkommen

Ver­trag zwi­schen Staa­ten, der die Mög­lich­keit beinhal­tet, unwill­kom­me­ne Einwanderer_innen wie­der in ihr Her­kunfts­land abzu­schie­ben oder aus­zu­wei­sen (Rück­füh­rung), sowie die Ver­pflich­tung, die­se wie­der auf­zu­neh­men (Rück(über)nahme).

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