Vorübergehende Aussetzung der Abschiebung einer «ausreisepflichtigen» Person etwa aufgrund von Abschiebehindernissen im Herkunftsland, ohne Arbeitserlaubnis. (Rechtliche Grundlage: Aufenthaltsgesetz, §§ 50–62a.)
Debatte, Bildung, Vernetzung zu Migration und gegen Rassismus und Neonazismus
Vorübergehende Aussetzung der Abschiebung einer «ausreisepflichtigen» Person etwa aufgrund von Abschiebehindernissen im Herkunftsland, ohne Arbeitserlaubnis. (Rechtliche Grundlage: Aufenthaltsgesetz, §§ 50–62a.)