Die „Nationalsozialistische Offensive“ vor Gericht

Im impo­san­ten his­to­ri­schen Jus­tiz­ge­bäu­de in der Turm­stra­ße in Moa­bit: Der Pro­zess gegen André M. gibt Ein­bli­cke in das Den­ken eines neo­na­zis­ti­schen Drohbriefschreibers.

Schmäch­tig, in sich zusam­men gesun­ken und mit dem Charme eines intro­ver­tier­ten Com­pu­ter­nerds sitzt der Schles­wig-Hol­stei­ner André M. auf der Ankla­ge­bank und schweigt beharr­lich zu den Ver­bre­chen, die ihm vor­ge­wor­fen werden.

Für über 100 Droh­mails an Behör­den, Per­so­nen des öffent­li­chen Lebens und Politiker*innen wird der Ange­klag­te ver­ant­wort­lich gemacht. Unter dem Namen „natio­nal­so­zia­lis­ti­sche Offen­si­ve“ soll er Mord- und Bom­ben­dro­hun­gen ver­sandt haben — trie­fend vor natio­nal­so­zia­lis­ti­schem Gedan­ken­gut und inklu­si­ve bru­ta­ler Gewalt­phan­ta­sien. Im April hat­te die Haupt­ver­hand­lung vor dem Land­ge­richt Ber­lin begon­nen und wird wohl noch eini­ge Mona­te andau­ern. Das Ver­fah­ren ist kom­plex, denn unüber­sicht­lich schei­nen die ver­schie­de­nen Strän­ge der Ermitt­lungs­ar­bei­ten gegen M. und kom­pli­ziert die tech­no­lo­gi­schen Details für den Nach­weis inter­net­ba­sier­ter Straftaten.

Dass der Ange­klag­te mit sei­nen Droh­mails ver­mut­lich nicht allei­ne agiert hat, offen­bar­te sich schon durch die Bom­ben­dro­hung, die beim Pro­zess­auf­takt am 21. April das Land­ge­richt erreich­te. Das gesam­te Gerichts­ge­bäu­de habe geräumt und nach Spreng­stoff durch­sucht wer­den müs­sen, berich­tet Fried­rich Bur­schel von der Rosa-Luxem­burg-Stif­tung, der an die­sem Tag vor Gericht anwe­send war. Gefun­den wor­den sei nichts. Nach einer Stun­de War­tens sei der Pro­zess mit der Ver­le­sung der Ankla­ge­schrift fort­ge­setzt wor­den. Die­se habe das Pro­fil eines Men­schen offen­bart, der extrem rechts, frau­en­feind­lich und gene­rell men­schen­ver­ach­tend ideo­lo­gi­siert ist, berich­tet Bur­schel wei­ter vom ers­ten Prozesstag.

M.s blickt auf eine lan­ge Lis­te von Vor­stra­fen für unge­wöhn­lich bru­ta­le Taten zurück. Das will zuerst gar nicht so recht zu der schma­len Per­son pas­sen, die da im Gerichts­saal zwi­schen sei­nen bei­den Anwäl­ten fast zu ver­schwin­den scheint. Im Lau­fe des Pro­zes­ses ent­steht immer mehr das Bild eines Man­nes mit zahl­rei­chen Pho­bien und psy­chi­schen Stö­run­gen — der sein per­sön­li­ches Unglück jedoch ziem­lich bewusst in men­schen­ver­ach­ten­den Ideo­lo­gien und rech­ten Straf­ta­ten zu kata­ly­sie­ren ver­such­te, ehe er mut­maß­lich zum Absen­der sprach­lich sehr gewalt­tä­ti­ger Faxe und E‑Mails wur­de.  Die letz­ten Jah­re ver­brach­te er irgend­wo zwi­schen Gefäng­nis, Psych­ia­trie und einem klei­nen Käm­mer­chen im Haus sei­ner Eltern.

Er will ein­fach provozieren“ 

Über eine mensch­li­che­re Sei­te von M. berich­tet die gleich­alt­ri­ge Cou­si­ne des Ange­klag­ten, die aus­sagt, M. beson­ders im Kin­des- und Jugend­al­ter sehr nah gestan­den zu haben. Die jun­ge Frau mit der pin­ken Blu­se wirkt bemüht, reflek­tiert über die Bezie­hung zu ihrem Cou­sin und zu sei­nen Straf­ta­ten zu spre­chen. Sie habe ihn anders ken­nen­ge­lernt als ande­re, zu ihr sei er immer lie­be­voll gewe­sen.  „Aber er war schon immer ein Stur­kopf und Klug­schei­ßer“, sagt sie und lacht. Auch M. muss bei die­ser Aus­sa­ge lächeln — eine der weni­gen Gefühls­re­gung, die er im bis­he­ri­gen Ver­lauf der Ver­hand­lun­gen offen zeigt. Die meis­te Zeit sitzt er auf­merk­sam zwi­schen sei­nen Ver­tei­di­gern, ver­zieht kei­ne Mie­ne und scheint dem Pro­zess so unbe­tei­ligt zu fol­gen, als wür­de nicht gera­de sein gesam­tes hoch pro­ble­ma­ti­sches Pri­vat­le­ben auf dem Ver­hand­lungs­tisch aus­ge­rollt. Zwi­schen­durch macht er sich Noti­zen auf einem Lap­top und tuschelt mit sei­nem Verteidiger.

Über die rech­te Gesin­nung ihres Cou­sins will Julia G. nichts gewusst haben. Die Haken­kreuz­fah­nen, die auf Fotos von M.s Zim­mer jede freie Flä­che des düs­te­ren Rau­mes zie­ren, habe sie gese­hen. Aber das sei doch nur Pro­vo­ka­ti­on gewe­sen, ihr Cou­sin habe immer pro­vo­zie­ren wol­len. Als Jugend­li­cher wur­de M. zum ers­ten Mal wegen die­ser „Pro­vo­ka­tio­nen“ ver­ur­teilt. Mehr als fünf Jah­re ver­brach­te er im Maß­re­gel­voll­zug in einer psych­ia­tri­schen Kli­nik, unter ande­rem wegen Brand­stif­tung und Sachbeschädigung.

Sei­ne ers­te Haft habe den Ange­klag­ten ver­än­dert, sagt G..  Seit­dem habe er nur noch zuhau­se im Inter­net gelebt, sei immer mage­rer gewor­den und habe fast kei­ne sozia­len Kon­tak­te mehr gepflegt. Auch sie habe den Kon­takt irgend­wann redu­ziert. Sie habe einen „Cut“ gebraucht, denn mit sei­nen Taten rui­nie­re M. nicht nur sein eige­nes Leben, son­dern das der gan­zen Fami­lie, sagt sie. Man spürt das Unver­ständ­nis und das Lei­den, das der Lebens­weg ihres Cou­sins bei der jun­gen Frau auslöst.

Poli­zei­kon­takt: Hass und Seelsorge

Zu der Poli­zei habe M. kein gutes Ver­hält­nis, berich­tet Julia G. wei­ter. Ein­zig eine Poli­zis­tin habe es nach sei­ner letz­ten Haft­ent­las­sung 2018 gege­ben, zu der so etwas wie ein Ver­trau­ens­ver­hält­nis ent­stan­den sei. Die­se Poli­zis­tin sagt auch vor Gericht aus. Sie sei M.s per­sön­li­che „Sach­be­ar­bei­te­rin“ gewe­sen, ver­ant­wort­lich für alle Delik­te, die den Ange­klag­ten betref­fen wür­den. Im Zuge des­sen habe sie M. mehr­fach zuhau­se besucht und ihm ange­bo­ten, sich bei Bedarf mit ihr in Ver­bin­dung zu set­zen. Die­ses Ange­bot nahm der Ange­klag­te wahr. Meh­re­re E‑Mails hat er der Poli­zis­tin vor sei­ner jüngs­ten Ver­haf­tung geschickt. Dar­in habe er sich über sei­nen psy­chi­schen Zustand aus­ge­las­sen und ihr von sei­ner Sozi­al­pho­bie berich­tet, von sei­ner Schlaf­stö­rung und den Näch­ten vorm Com­pu­ter, erzählt die Poli­zis­tin. War­um sich M. der Poli­zei­be­am­tin gegen­über soweit öff­ne­te und wie die­se den Kon­takt bewer­tet, wird nicht so recht deut­lich wäh­rend der Ver­neh­mung. Die zier­li­che Frau berich­tet sach­lich über M.s  pri­va­te Psy­cho­ana­ly­se. „Auch Gedan­ken zur Brand­stif­tung hat er in den E‑Mails geäu­ßert“ erklärt sie. M. sehe sich selbst dabei als „nicht the­ra­pier­bar“, in eine geschlos­se­ne Ein­rich­tung wol­le er aber auf kei­nen Fall noch einmal.

Die umfang­rei­chen E‑Mails an die Poli­zis­tin lie­fer­ten spä­ter einen ent­schei­den­den Hin­weis für die Ermitt­lun­gen: Eine Sprach­wis­sen­schaft­le­rin des Bun­des­kri­mi­nal­am­tes (BKA) bekam den Auf­trag, die E‑Mails von M. zu ana­ly­sie­ren und mit aus­ge­wähl­ten Droh­mails der „Natio­nal­so­zia­lis­ti­schen Offen­si­ve“ (NSO) zu ver­glei­chen. Und das Ergeb­nis ist ein­deu­tig: „Mit sehr hoher Wahr­schein­lich­keit gibt es Autoren­iden­ti­tät“, erklärt die Sach­ver­stän­di­ge vor Gericht. Sie begrün­det dies mit einer hohen Über­ein­stim­mung bei Schreib- und Gram­ma­tik­feh­lern sowie bei sti­lis­ti­schen Merk­ma­len auf allen sprach­li­chen Ebe­nen. Der Autor der Tex­te mache auf­fäl­lig vie­le Feh­ler in jedem Bereich von Gram­ma­tik und Ortho­gra­phie, aber habe gleich­zei­tig einen sehr gro­ßen Wort­schatz und die Inhal­te zeug­ten von Sach­kennt­nis­sen in bestimm­ten Berei­chen. Ein Befund wie die­ser sei ihr in 16 Jah­ren Berufs­er­fah­rung noch nicht unter­ge­kom­men, erklärt die Sprach­wis­sen­schaft­le­rin. Dass jemand das Wort „Judi­ka­ti­ve“ im rich­ti­gen Kon­text benutzt, aber falsch schreibt, das sei sehr selten.

Gru­se­li­ge Fun­de auf dem Com­pu­ter des Angeklagten

Zur Beweis­si­che­rung in dem Ver­fah­ren gab es außer­dem umfang­rei­che Aus­wer­tun­gen von Com­pu­ter (PC) und Mobil­te­le­fon des Ange­klag­ten. Vor Gericht berich­ten meh­re­re Mitarbeiter*innen der Poli­zei über die Sicher­stel­lung von Chat­nach­rich­ten, Inter­net­ak­ti­vi­tä­ten und Doku­men­ten auf dem Com­pu­ter des Ange­klag­ten. Deut­lich wird dabei vor allem, wie schwie­rig es ist, jeman­dem Hand­lun­gen im Inter­net nach­zu­wei­sen, der sich ein biss­chen mit Ver­schlüs­se­lungs­tech­no­lo­gien auskennt.

Und die­se Kennt­nis­se scheint M. zu haben. Rele­van­te Nach­rich­ten ver­sand­te er über die ver­schlüs­sel­te Platt­form Bit­Mes­sa­ge, die siche­rer ist als ande­re Mes­sen­ger wie Face­book oder Whats­App. Im Inter­net surf­te er ver­mehrt über einen Tor-Brow­ser, bei dem die Nach­ver­fol­gung von Daten sehr kom­pli­ziert ist, und über den man auch auf das so genann­te Dark­net zugrei­fen kann. Die Aus­wer­tun­gen offen­ba­ren, dass der Ange­klag­te ver­mut­lich viel in Deutsch­lands größ­tem Dark­net-Forum „Deutsch­land im Deep Web“ unter­wegs war, zu The­men wie Waf­fen schrieb und sich mit ande­ren Per­so­nen sei­ner Gesin­nung vernetzte.

Vie­le Datei­en auf M.s Com­pu­ter sind gelöscht – und mit einem ande­ren Pro­gramm über­schrie­ben wor­den, sodass sie sich nicht wie­der auf­ru­fen las­sen. Den­noch gibt es eini­ge Doku­men­te und Nach­rich­ten, die zugäng­lich sind oder wie­der­her­ge­stellt wer­den konn­ten. Im Gericht wer­den Bil­der und Vide­os vom PC des Ange­klag­ten in Augen­schein genom­men, die eine Poli­zis­tin aus­ge­wer­tet hat­te. Bil­der von blut­ver­schmier­ten Frau­en, von Adolf Hit­ler, von einem Baby im Wür­ge­griff mit der Unter­schrift „Kei­ne Angst, ist nur ein Tür­ken­ba­by“. Mate­ri­al, bei dem sich ein schwa­cher Magen schnell ein­mal umdreht und das mehr als deut­lich die ideo­lo­gi­sche Posi­tio­nie­rung, aber auch die gestör­te Per­sön­lich­keit des Ange­klag­ten offen­bart. Vide­os zei­gen Anlei­tun­gen zum Bau von und Umgang mit Waf­fen und zu der Prä­pa­ra­ti­on von Spreng­stof­fen. Deut­li­che Indi­zi­en dafür, dass es tat­säch­lich nicht bei den Wor­ten in den Bom­ben­dro­hun­gen blei­ben soll­te, son­dern Taten hät­ten fol­gen sol­len und können.

Digi­ta­le Roman­ze mit Spätfolgen

Immer wie­der taucht im Pro­zess auch der Name einer Chat­part­ne­rin M.s auf. Die­se Frau war es, die die Auf­merk­sam­keit der Poli­zei im Kon­text der Bom­ben­dro­hun­gen auf M. gelenkt hat­te. Eine Poli­zis­tin berich­tet: die jun­ge Frau habe den Ange­klag­ten wegen Belei­di­gung bei der Poli­zei ange­zeigt. Der­be Krän­kun­gen und die in sexua­li­sier­ter Spra­che vor­ge­brach­te Dro­hung, die per­sön­li­chen Daten der Frau auf Sei­ten für Sex­ar­beit zu ver­öf­fent­li­chen, sei­en der Grund dafür gewe­sen. In die­sem Kon­text habe die Frau bei der Poli­zei auch den Ver­dacht geäu­ßert, M. könn­te für die Droh­mail an eine Behör­de ver­ant­wort­lich sein, bei der die selbst an dem Tag einen Ter­min gehabt habe.

Die bei­den schei­nen eine Art Bezie­hung über das Inter­net geführt zu haben. Per­sön­li­che Tref­fen gab es nicht, wie Zeug*innen aus­sa­gen. Bezie­hun­gen roman­ti­scher Art im rea­len Leben hat M. laut sei­ner Cou­si­ne gene­rell nie gehabt und auch die Bezie­hung zu die­ser „Brief­freun­din“ scheint schwie­rig gewe­sen zu sein. Der Poli­zei gegen­über beschrieb sie den Kon­takt als eine „Sucht“, von der sie nicht los­kom­me. Immer wie­der wer­den Nach­rich­ten der bei­den ver­le­sen, in denen die Frau dem Ange­klag­ten ankün­digt, den Kon­takt mit ihm abzu­bre­chen, oder ihn auch mal als „Nazi­schwein“ belei­digt. Auch sie selbst lei­det wohl unter erheb­li­chen psy­chi­schen Pro­ble­men und soll unter dem Bor­der­line-Syn­drom lei­den. Einer Zeu­gin­nen-Vor­la­dung vor Gericht kön­ne sie laut ärzt­li­chem Attest auf­grund ihrer psy­chi­schen Situa­ti­on nicht nach­kom­men, berich­tet der Vor­sit­zen­de Richter.

Ein­schlä­gi­ges Verteidiger-Profil

Einer der bei­den Ver­tei­di­ger M.s, Tho­mas Pen­ne­ke, ver­liest an einem der Pro­zess­ta­ge Ende Mai eine umfang­rei­che Stel­lung­nah­me. In die­ser sagt er, M. bestrei­te alle Tat­vor­wür­fe, er habe kei­ne Droh­mails ver­schickt. Der Ange­klag­te macht von sei­nem Recht zu schwei­gen Gebrauch. Die­ses Schwei­gen des Ange­klag­ten scheint stra­te­gisch zu sein, denn Pen­ne­ke hat Erfah­rung mit Pro­zes­sen aus der Neo­na­zi­sze­ne. Er kommt selbst aus die­sem Kon­text. Das Anti­fa­schis­ti­sche Info­blatt berich­te­te schon 2011, der Rechts­an­walt sei in den 1990er Jah­ren unter ande­rem beim rech­ten Ver­ein „Jugend­hil­fe e.V.“ aktiv gewe­sen und habe bei NPD-Demos als Ord­ner agiert. Seit sei­nem Jura­stu­di­um in den 2000ern ver­tre­te er nun ver­schie­de­ne Sze­ne-Grö­ßen vor allem aus Meck­len­burg-Vor­pom­mern. Auf die wei­te­re Ver­tei­di­gungs­stra­te­gie darf man also gespannt sein. Auch dar­auf, wie das Gericht die Schuld­fä­hig­keit des Ange­klag­ten bewer­tet und ob es M.s Taten in einen grö­ße­ren Kon­text der neo-natio­nal­so­zia­lis­ti­schen Sze­ne einordnet.

Für das öffent­li­che Ver­fah­ren sind Ter­mi­ne bis Sep­tem­ber 2020 ange­setzt, die meist diens­tags und don­ners­tags in der Turm­stra­ße statt­fin­den (Vor­läu­fi­ge Daten: 16.06.2020, 18.06.2020, 23.06.2020, 25.06.2020, 26.06.2020, 17.07.2020, 20.07.2020, 21.07.2020, 23.07.2020, 11.08.2020, 13.08.2020, 18.08.2020, 20.08.2020, 25.08.2020,27.08.2020, 01.09.2020, 03.09.2020 jeweils 09:00 Uhr). Da es eine Zugangs­be­schrän­kung nicht nur für die Pres­se, son­dern auch für die Öffent­lich­keit gibt, ist zei­ti­ges Erschei­nen angeraten.

 

 

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