Bewegungsfreiheit für Alle! Plädoyer für offene Grenzen

Ein Jahr ist ver­gan­gen, seit am 3. Okto­ber 2013 366 Geflüch­te­te in Sicht­wei­te von Lam­pe­du­sa ertran­ken, wäh­rend im kei­nen Kilo­me­ter ent­fern­ten Hafen die Küs­ten­wa­che vor Anker lag. Ihnen und den ins­ge­samt min­des­tens drei­und­zwan­zig­tau­send­zwei­hun­dert­acht­und­fünf­zig Opfern euro­päi­scher Grenz­ab­schot­tungs­po­li­tik inner­halb von 14 Jah­ren kön­nen wir nur noch geden­ken. Und wir, die Men­schen in Euro­pa, müs­sen fra­gen: Was wur­de seit­dem geän­dert an der EU-Grenz­po­li­tik, die ins­be­son­de­re das Mit­tel­meer zu einer Todes­zo­ne macht? Im Okto­ber letz­ten Jah­res zeig­ten sich füh­ren­de EU-Poli­ti­ker_in­nen ange­sichts der bis dahin schwers­ten Schiffs­ka­ta­stro­phe tief bestürzt. «Die EU wird das Mög­li­che unter­neh­men, um die Situa­ti­on zu ändern», ver­sprach der dama­li­ge Kom­mis­si­ons­prä­si­dent Bar­ro­so. Was also hat sich geän­dert? Und was müss­te sich ändern? Im Fol­gen­den eine Bestands­auf­nah­me der herr­schen­den Grenz­po­li­tik und Dis­kus­si­on um soli­da­ri­sche Alternativen.

Wem nutzt die Grenze?

Für die voll­stän­di­ge Bestands­auf­nah­me bedarf es einer Ana­ly­se der gesell­schaft­li­chen Bedeu­tung der Gren­ze als Insti­tu­ti­on. Gren­zen erfül­len weit mehr Funk­tio­nen als die blo­ße Begren­zung staat­li­chen Ter­ri­to­ri­ums. Sie sind nicht nur geo­gra­fi­sche Lini­en, son­dern ent­fal­ten eine weit­rei­chen­de Wir­kung, indem sie auch ein gesell­schaft­li­ches «Drin­nen» und «Drau­ßen» defi­nie­ren. Die Gren­ze ver­ein­heit­licht nach innen Men­schen aller Gesell­schafts­schich­ten und kon­stru­iert eine Ein­heit auf Basis der Nati­on. Doch was bit­te­schön ist «deutsch»? Plötz­lich füh­len sich Groß­un­ter­neh­mer und pre­kär Beschäf­tig­te unter die­sem Eti­kett ver­eint, obwohl sie gegen­sätz­li­che Inter­es­sen haben. Öko­no­mi­sche Ungleich­heit wird so ver­schlei­ert und eine Soli­da­ri­sie­rung ähn­lich aus­ge­grenz­ter und aus­ge­beu­te­ter Men­schen aller Her­kunft verhindert.

Vori­ges Jahr ent­brann­te bei ver.di ein inter­ner Streit um die Auf­nah­me der 300 Lam­pe­du­sa-in-Ham­burg-Flücht­lin­ge, denen bis heu­te vom Ham­bur­ger Senat ein Auf­ent­halts- und Arbeits­recht ver­wei­gert wird. Ohne Soli­da­ri­tät jen­seits von Auf­ent­halts-Restrik­tio­nen wird kol­lek­ti­ve Inter­es­sen­ver­tre­tung geschwächt und Kämp­fe wer­den individualisiert.

Das begüns­tigt ein Aus­sie­ben von Einwander_innen nach wirt­schaft­li­cher Nütz­lich­keit. Kom­plett abge­rie­gel­te Gren­zen hat es noch nie gege­ben, ihr Über­tre­ten ist bloß ent­we­der legal oder ille­ga­li­siert. Lega­le – und damit ver­gleichs­wei­se ein­fa­che – Ein­wan­de­rungs­we­ge nach Deutsch­land und in die EU sind, neben der Fami­li­en­zu­sam­men­füh­rung, im Wesent­li­chen für Tätig­kei­ten vor­ge­se­hen, die hier benö­tigt wer­den. Die ille­ga­li­sier­te Ein­rei­se hin­ge­gen ist meist nur unter erheb­li­chem finan­zi­el­len Auf­wand mög­lich, der die Mög­lich­kei­ten vie­ler über­steigt. Für die Men­schen, die es hier­her schaf­fen, sind die auf­ent­halts­recht­li­chen Per­spek­ti­ven in der Regel begrenzt auf das Asyl­ver­fah­ren, Ket­ten­dul­dung oder auf­ent­halts­recht­li­che Ille­ga­li­tät. Je unsi­che­rer der Auf­ent­halt, des­to leich­ter lässt sich jemand mit unlieb­sa­men Tätig­kei­ten und schlech­ten Arbeits­be­din­gun­gen abspei­sen. So wer­den die Löh­ne zunächst der Betrof­fe­nen, in der Fol­ge aber auch in den Bran­chen mit hohem Anteil irre­gu­lä­rer Beschäf­ti­gung gedrückt. Die Selek­ti­on durch die Gren­ze nützt damit ins­be­son­de­re den Unternehmer_innen in den ent­spre­chen­den Bran­chen, nicht den Beschäftigten.

EU-Grund­satz Grenzabschottung

Mit zuneh­men­der euro­päi­scher Inte­gra­ti­on schot­te­te sich die EWG/EG und spä­ter die EU nach außen immer mehr ab. Spä­tes­tens seit der Abschaf­fung der Per­so­nen­kon­trol­len an den inner­eu­ro­päi­schen Gren­zen mit dem Schen­ge­ner Über­ein­kom­men von 1985 wur­de der Fokus immer stär­ker auf Kon­trol­len der Außen­gren­zen ver­la­gert. Heu­te hat sich dar­aus ein Grenz­re­gime ent­wi­ckelt, das auf phy­si­scher Grenz­ab­schot­tung, hoch­tech­no­lo­gi­sier­ter Über­wa­chung und einer weit­ge­hend undurch­läs­si­gen Geset­zes­la­ge beruht. Die phy­si­schen Gren­zen wer­den buch­stäb­lich hoch­ge­zo­gen: Bul­ga­ri­en hat gera­de einen 30 Kilo­me­ter lan­gen hoch­ge­rüs­te­ten Sta­chel­draht­zaun an der Gren­ze zur Tür­kei fer­tig­ge­stellt und folgt damit dem Bei­spiel Grie­chen­lands und den spa­ni­schen Exkla­ven Ceu­ta und Melilla.

Die EU-Grenz«schutz»agentur FRONTEX hat sich seit ihrer Grün­dung 2005 als wil­li­ge Dienst­leis­te­rin für die Mit­glied­staa­ten erwie­sen, wenn es dar­um ging und geht, Flücht­lin­ge an der Ein­rei­se zu hin­dern, Abschie­be­flü­ge durch­zu­füh­ren oder Infor­ma­tio­nen und Stra­te­gien zur Flücht­lings­ab­wehr zur Ver­fü­gung zu stel­len. Offi­zi­ell koor­di­niert sie nur die Abschot­tungs­maß­nah­men der Mit­glied­staa­ten, inof­fi­zi­ell mau­sert sie sich spä­tes­tens seit Inkraft­tre­ten des Über­wa­chungs­netz­werks EUROSUR zur euro­päi­schen Schalt­zen­tra­le der Grenz­ab­schot­tung. Seit dem 2. Dezem­ber 2013 fin­det dar­über ein Infor­ma­ti­ons­aus­tausch in Echt­zeit statt. Geteilt wer­den Erkennt­nis­se aus allen Mit­glied­staa­ten und aus Dritt­staa­ten, gewon­nen über Satel­li­ten- und Droh­nen­über­wa­chung, mit «selek­ti­ven Beob­ach­tung aus­ge­wie­se­ner Häfen und Küs­ten von Dritt­län­dern», Radar und Schiffs­funk, gesam­melt von Poli­zei­be­hör­den, Geheim­diens­ten, Mili­tär und Pri­vat­un­ter­neh­men zumeist aus der Rüs­tungs­bran­che, die Über­wa­chungs­bil­der an Fron­tex verkaufen.

Liby­en hat sei­ne Bereit­schaft zur Koope­ra­ti­on im Rah­men von EUROSUR bereits erklärt, Mau­re­ta­ni­en, Marok­ko, Sene­gal, Gam­bia, Gui­nea Bis­sau und die Kap Ver­den haben so genann­te «Koor­di­nie­rungs­zen­tren» zur Erstel­lung «natio­na­ler Lage­bil­der» errich­tet. Fron­tex fügt die so erlang­ten Daten zu einem «Infor­ma­ti­ons­bild des Grenz­vor­be­reichs» zusam­men. Bei Erkennt­nis­sen über eine Migra­ti­ons­be­we­gung, z.B. das Able­gen eines Flücht­lings­boo­tes, wird ein Alarm an die Behör­den in der ent­spre­chen­den Regi­on gesen­det, um Flücht­lings­schif­fe zu ver­fol­gen (vgl. Art 12 Abs. 2 b in der EURO­SUR-Ver­ord­nung) und die Gren­ze abzu­rie­geln. Nach Wil­len der EU sol­len mög­lichst vie­le Dritt­staa­ten ein­ge­bun­den wer­den, um Flie­hen­de bereits am Ver­las­sen des jewei­li­gen Hoheits­ge­bie­tes zu hin­dern – so genann­te Pull-backs. Das liby­sche Mili­tär hat gezeigt, wie das geschieht: durch Beschuss von Flücht­lings­schif­fen. Den­noch zögert die EU nicht, mit Län­dern wie Liby­en eng zu koope­rie­ren. So hat die EU Mit­te 2013 eigens eine Mis­si­on zum (Wie­der-) Auf­bau eines Grenz­schutz­sys­tems in Liby­en ins Leben geru­fen. In die­ser EU Bor­der Assis­tance Mis­si­on in Libya (EUBAM) wer­den liby­sche Grenz­schüt­zer auch von deut­schen Polizist_innen trai­niert. Fron­tex unter­hält zudem mit AFIC (Afri­ca FRONTEX Intel­li­gence Com­mu­ni­ty) seit 2010 eine qua­si-geheim­dienst­li­che Platt­form mit einer gan­ze Rei­he nord- und west­afri­ka­ni­scher Staa­ten.

Die­se Vor­ver­la­ge­rung der Grenz­ab­schot­tung hat lan­ge Tra­di­ti­on in der EU-Grenz­po­li­tik, die sich auch in der Aus­la­ge­rung und fak­ti­schen Abschaf­fung des Asyl­rechts durch Rück­über­nah­me­ab­kom­men äußert. Zuletzt unter­zeich­ne­te die Tür­kei nach jah­re­lan­gen Ver­hand­lun­gen im Dezem­ber 2013 mit der EU ein sol­ches Abkom­men. Dem­nach kön­nen über die Tür­kei Geflüch­te­te wie­der dort­hin abge­scho­ben wer­den, unge­ach­tet der Tat­sa­che, dass in der Tür­kei – wie in vie­len ande­ren Län­dern, mit denen Rück­über­nah­me­ab­kom­men geschlos­sen wur­den – kein funk­tio­nie­ren­des Asyl­sys­tem existiert.

Was hat sich geän­dert nach Lampedusa?

Die gesam­te euro­päi­sche und natio­nal­staat­li­che Grenz­po­li­tik folgt der Dok­trin der Abschot­tung. Die Tra­gö­die vor Lam­pe­du­sa wur­de als eine Zäsur in der töd­li­chen euro­päi­schen Grenz­po­li­tik dar­ge­stellt, doch was hat sich seit­dem wirk­lich ver­än­dert? Die EU-Kom­mis­si­on setz­te eine Mit­tel­meer-Task Force ein, die eine Abkehr «from exces­si­ve­ly mili­ta­ri­sed and secu­ri­ty-cent­red approa­ches» und «Res­ha­ping EU’s exter­nal action in rela­ti­on to migra­ti­on in the Medi­ter­ra­ne­an» emp­fahl. Ein Para­dig­men­wech­sel von einer sicher­heits­zen­trier­ten und mili­tar­sier­ten zu einer offe­ne­ren und huma­ni­tä­re­ren Grenz­po­li­tik ist aber nicht ersicht­lich. Nur eine Woche nach dem Schiffs­un­glück geneh­mig­te das Euro­päi­sche Par­la­ment die Inten­si­vie­rung der Grenz­über­wa­chung durch die Ein­füh­rung von EUROSUR. Nur mit einem euro­pa­wei­ten Grenz­über­wa­chungs­sys­tem kön­ne ver­hin­dert wer­den, dass das Mit­tel­meer ein Fried­hof für Flücht­lin­ge wird, so die Begrün­dung. Doch auch zuvor schei­ter­te die See­not­ret­tung von schiff­brü­chi­gen Flücht­lin­gen an Euro­pas Außen­gren­zen nicht an feh­len­der Über­wa­chung, bereits vor EUROSUR wur­de das Mit­tel­meer mit diver­sen EU-Pro­jek­ten wie GMES/Copernicus oder regio­na­len Infor­ma­ti­ons­ver­bün­den wie Seahor­se über­wacht und kon­trol­liert. Sie schei­ter­te an feh­len­dem poli­ti­schen Wil­len. Search and Res­cue, also die See­not­ret­tung Schiff­brü­chi­ger, wur­de stets als uner­wünsch­ter Anzie­hungs­fak­tor gese­hen, dar­an änder­te sich auch nach Lam­pe­du­sa nichts: Im Novem­ber 2013 wur­den im EU-Minis­ter­rat auf Vor­schlag Ita­li­ens Mög­lich­kei­ten zum Ein­satz mili­tä­ri­scher Maß­nah­men dis­ku­tiert, die Stei­ge­rung der Über­wa­chung in Ver­bin­dung mit mehr See­not­ret­tungs­maß­nah­men wur­de aber als kon­tra­pro­duk­ti­ver Pull-Fak­tor pro­ble­ma­ti­siert.

Die EU ent­schied sich nicht zu einem sol­chen Ein­satz, Ita­li­en unter­nahm eigen­stän­dig die Mili­tär­mis­si­on MARE NOSTRUM mit dem Ziel der See­not­ret­tung bis vor Liby­ens Küs­te. 2014 ret­te­te die ita­lie­ni­sche Mari­ne so 130.000 Flücht­lin­ge. Ab Novem­ber soll Fron­tex, das gera­de sein 10–jähriges Bestehen fei­ert, die ita­lie­ni­sche Mili­tär­mis­si­on durch eine eige­ne Ope­ra­ti­on TRITON ablö­sen. Schon wäh­rend des geziel­ten Ret­tungs­ein­sat­zes star­ben noch drei­tau­send Men­schen, TRITON hin­ge­gen ist nicht ein­mal mehr auf die See­not­ret­tung aus­ge­rich­tet und hat ein extrem ver­klei­ner­tes Ein­satz­ge­biet. Es geht also nicht ein­mal mehr offi­zi­ell um die Ret­tung aus See­not. Auch macht man sich nicht die Mühe, die Absicht der Flücht­lings­ab­wehr und wei­te­ren Grenz­ab­schot­tung zu ver­schlei­ern. Die ita­lie­ni­sche Rats­prä­si­dent­schaft hat jüngst den Vor­schlag gemacht, einen Gür­tel um die Län­der an den EU-Außen­gren­zen zu zie­hen – durch Errich­tung von Zen­tren poli­zei­li­cher Zusam­men­ar­beit auch mit Dritt­staa­ten wie der Tür­kei, mit Liby­en oder Tune­si­en. Die Metho­dik sei «not limi­t­ed to rejec­ting irre­gu­ar immi­grants».

Zwar wur­de 2013 die Pflicht zur See­not­ret­tung in die Fron­tex-Ein­satz­ver­ord­nung auf­ge­nom­men, die bestand aber auch vor­her schon. Wei­te­re inter­na­tio­na­le Schutz­vor­schrif­ten wer­den weit gedehnt, wenn nicht gebro­chen. Das Non-Refou­le­ment-Prin­zip, also das Ver­bot der Zurück­wei­sung, das die Gen­fer Flücht­lings­kon­ven­ti­on und die Euro­päi­sche Men­schen­rechts­kon­ven­ti­on fest­schrei­ben, wur­de von EU-Mit­glied­staa­ten und Fron­tex über Jahr­zehn­te hin­weg ver­letzt. Schutz­su­chen­de wur­den, wenn sie auf hoher See oder auch gar in EU-Hoheits­ge­wäs­sern auf­ge­grif­fen wur­den, kol­lek­tiv zurück­ge­drängt oder geschleppt. Das sei Dok­trin und Stra­te­gie gewe­sen, räum­te Fron­tex-Chef Ill­ka Lai­tinen im ARD-Inter­view ver­gan­ge­nes Jahr ein. Man habe sich ledig­lich an die recht­li­chen Vor­ga­ben der EU gehal­ten, so Lai­tinen. Trotz­dem lässt die EU Zurück­wei­sun­gen wei­ter­hin zu. Nach der seit Mai 2014 gül­ti­gen Neu­fas­sung der FRON­TEX-Ein­satz­ver­ord­nung soll die Agen­tur auf hoher See auf­ge­grif­fe­ne Geflüch­te­te direkt wie­der in Dritt­staa­ten zurück­schi­cken, wenn sie davon aus­geht, dass dort kei­ne Men­schen­rechts­ver­let­zun­gen dro­hen (vgl. Art. 10 Absatz 1). Eine Prü­fung fin­det direkt auf dem Schiff statt, ohne auf­schie­ben­de Wir­kung von Ein­sprü­chen (vgl. ebd., Art. 4).

Flucht wird in der EU also wei­ter kri­mi­na­li­siert und bekämpft. Die tech­no­lo­gisch hoch­ge­rüs­te­ten und über­wach­ten Außen­gren­zen der EU erzeu­gen lebens­ge­fähr­li­che Zustän­de. Zehn- wenn nicht Hun­dert­tau­sen­de gezähl­te und unge­zähl­te Men­schen haben in den letz­ten Deka­den ihr Leben ver­lo­ren bei dem Ver­such, die Gren­zen der EU zu über­win­den. Sie sind im Meer oder in Grenz­flüs­sen ertrun­ken, in Con­tai­nern erstickt, auf Boo­ten oder in der Wüs­te ver­durs­tet, unter Last­wa­gen zer­quetscht. Frau­en, Män­ner, Kin­der. Rei­che, Arme. Bedroh­te, Ver­folg­te, Ver­zwei­fel­te. Dazu kom­men noch all jene, die zwar nicht umkom­men, auf der Flucht aber benutzt, aus­ge­presst und miss­han­delt wer­den. Reflex­ar­tig beschul­di­gen Politiker_innen nach Boots­ha­va­rien kri­mi­nel­le Schlep­per­ban­den. Deren Geschäfts­mo­dell wird aber pro­fi­ta­bler und die Inan­spruch­nah­me ris­kan­ter, je dich­ter die Gren­zen geschlos­sen wer­den. Flucht­hil­fe, auch kom­mer­zi­el­le, ist nicht die Ursa­che, son­dern die Fol­ge der Abschot­tung. Das Ster­ben und Ster­ben­las­sen geht wei­ter, vor unse­ren Augen wird das Mit­tel­meer zum Mas­sen­grab. Dage­gen hilft kei­ne Ret­tungs­mis­si­on und kein Fron­tex-Ein­satz, die Grenz­po­li­tik der EU und ihrer Mit­glied­staa­ten muss grund­sätz­lich in Fra­ge gestellt werden.

Was muss sich ändern? Soli­da­ri­sche Alter­na­ti­ven zur Grenzabschottung

Die For­de­run­gen zur Ände­rung die­ses Zustan­des rei­chen von der Grenz­öff­nung für Men­schen in Not über das Recht auf Bewe­gungs­frei­heit bis hin zur Abschaf­fung der Fluchtursachen.

1. Huma­ni­tä­rer Korridor

Die Öff­nung der Gren­zen für Men­schen in Not bedeu­tet, dass Schutz­su­chen­de legal ein­rei­sen könn­ten. Das Pro­jekt Mel­ting Pot Euro­pa hat­te in sei­nem «Appell zur Öff­nung eines huma­ni­tä­ren Kor­ri­dors für ein euro­päi­sches Asyl­recht» die Minister_innen und Par­la­men­te in Euro­pa, die EU-Insti­tu­tio­nen und die inter­na­tio­na­len Orga­ni­sa­tio­nen auf­ge­for­dert, dass Euro­pa «huma­ni­tä­re Kor­ri­do­re öff­net, die es erlau­ben, Asyl­an­trä­ge direkt bei den euro­päi­schen Insti­tu­tio­nen in den Dritt­län­dern zu stel­len, um eine Ein­rei­se­er­laub­nis in die Uni­on zu erhal­ten.» Unter­schie­den wer­den muss dabei, ob für die Ertei­lung des huma­ni­tä­ren Visums, das dann in der Aus­lands­ver­tre­tung erteilt wür­de, von einer Vor­ab­prü­fung abhin­ge. So hat­te die Schweiz das mit dem «Bot­schafts­asyl» gehand­habt, das 2012 abge­schafft wur­de. Zuvor konn­ten Asyl­su­chen­de ihren Antrag in den schwei­ze­ri­schen Aus­lands­ver­tre­tun­gen stel­len. Dort wur­de dann ein Inter­view geführt und die­ses zur Ent­schei­dung an das schwei­ze­ri­sche Bun­des­amt für Migra­ti­on über­sandt. Bei posi­ti­ven Ent­schei­dun­gen konn­ten die Betrof­fe­nen dann legal in die Schweiz rei­sen. Der neue EU-Innen­kom­mis­sar Avra­mo­pou­los, als ehe­ma­li­ger grie­chi­scher Ver­tei­di­gungs­mi­nis­ter bekannt für sei­ne Hard­li­ner-Posi­ti­on gegen­über Flücht­lin­gen, schlug in sei­ner Antritts­re­de eben die­ses vor: «In Dritt­län­dern, in denen wir EU-Dele­ga­tio­nen haben, soll­ten wir einen Bera­ter für Ein­wan­de­rung und Asyl haben, der Asyl­ge­su­che vor Ort prü­fen kann.» Die Vor­ab­prü­fung führt jedoch zu Ver­zö­ge­run­gen und es wäre zu befürch­ten, dass dadurch huma­ni­tä­re Not­la­gen ent­stün­den. Zudem beinhal­tet die­ses Sys­tem die Gefahr einer «Asyl­prü­fung light», denn ange­sichts all­ge­gen­wär­ti­ger Spar­maß­nah­men ist nicht damit zu rech­nen, dass in den Bot­schaf­ten genü­gend geschul­tes Per­so­nal zur Durch­füh­rung von Inter­views, Rechts­be­ra­tung und Über­set­zung zur Ver­fü­gung gestellt wür­de. Zudem wür­den abge­lehn­te Asylbewerber_innen sich ver­mut­lich nicht von der ille­ga­li­sier­ten Wei­ter­rei­se abhal­ten las­sen, die­ser Vor­schlag beugt daher dem Ster­ben nicht vor.

Mit Ein­füh­rung eines huma­ni­tä­ren Kor­ri­dors bei Asyl­rechts­prü­fung im Auf­nah­me­land könn­ten Schutz­su­chen­de statt­des­sen bei den Aus­lands­ver­tre­tun­gen von EU-Mit­glied­staa­ten Asyl bean­tra­gen und wür­den dann legal zur Bear­bei­tung ihres Asyl­an­tra­ges ins EU-Gebiet rei­sen, statt auf einer gefähr­li­chen Rei­se ihr Leben zu ris­kie­ren. Das wäre eine erheb­li­che Ver­bes­se­rung im Ver­gleich zum töd­li­chen Sta­tus quo. Ein huma­ni­tä­rer Kor­ri­dor bringt aller­dings noch kei­ne qua­li­ta­ti­ve Ver­bes­se­rung des Asyl­rechts, son­dern nur eine Aus­wei­tung sei­nes Gel­tungs­be­rei­ches. Wich­tig ist also auch zu fra­gen, wel­che Rech­te den hier Ankom­men­den zuge­bil­ligt wer­den. Ohne die bes­se­re Aner­ken­nung von Asyl­grün­den blie­be es dabei, dass Schutz­be­rech­tig­te mas­sen­haft abge­lehnt, ihrer Rech­te beraubt und aus der EU in Ver­fol­gungs­si­tua­tio­nen, exis­ten­zi­el­le Not und Gesund­heits­ge­fähr­dung abge­scho­ben wür­den. Flucht­grün­de wür­den wei­ter­hin ungleich – je nach Ort des Asyl­ge­suchs und je nach Bedro­hungs­art – behan­delt wer­den. Sie wür­den auf Basis eines selek­ti­ven Asyl­rechts ent­schie­den, das immer Gegen­stand poli­ti­scher Aus­hand­lun­gen – in ande­ren Wor­ten: Will­kür – war und ist.

Die Debat­ten um so genann­te Wirt­schafts­flücht­lin­ge in der Bun­des­re­pu­blik zei­gen, wie sehr das Migra­ti­ons­recht abhän­gig ist von der poli­ti­schen Groß­wet­ter­la­ge. So folg­te die Reform des deut­schen Asyl­rechts 1993, mit der die Kon­zep­te der siche­ren Her­kunfts- und Dritt­staa­ten ein­ge­führt wur­de, nicht auf eine plötz­lich siche­re­re Situa­ti­on in den Her­kunfts- und Tran­sit­staa­ten, son­dern der poli­ti­schen Vor­ga­be, die Ein­wan­de­rung zu mini­mie­ren. Glei­ches gilt für die jüngs­te Ein­stu­fung von Ser­bi­en, Maze­do­ni­en und Bos­ni­en-Her­ze­go­wi­na als siche­re Her­kunfts­staa­ten. Ange­sichts der Tat­sa­che, dass Hun­ger und Unter­ernäh­rung gesund­heit­li­che Schä­den erzeu­gen, ist bei exis­ten­zi­el­ler Armut die durch die Euro­päi­sche Men­schen­rechts­kon­ven­ti­on und das Grund­ge­setz geschütz­te kör­per­li­che Unver­sehrt­heit nicht gewähr­leis­tet. In Anbe­tracht des­sen, dass die Indus­trie­län­der zuhauf an der Ent­ste­hung oder Ver­stär­kung von Flucht­ur­sa­chen mit­wir­ken, ist die Debat­te um «Wirt­schafts­flücht­lin­ge» zynisch. Die Res­sour­cen vie­ler Län­der, von Roh­stof­fen bis zur Arbeits­kraft, sol­len mög­lichst aus­beut­bar sein, die Fol­gen die­ser Poli­tik möch­te man aber nicht tra­gen. Soli­da­ri­sche Ansät­ze soll­ten Not daher immer auch als wirt­schaft­li­che Not begrei­fen. Doch selbst wenn Men­schen in exis­ten­zi­el­ler wirt­schaft­li­cher Not als Asyl­be­rech­tig­te aner­kannt wür­den: Es müss­te vor­her immer noch eine Prü­fung die­ser Not statt­fin­den. Dafür wären Plau­si­bi­li­täts­kri­te­ri­en zu defi­nie­ren und Armuts­gren­zen fest­zu­le­gen. Wo wäre da eine Gren­ze der Soli­da­ri­tät zu zie­hen? Wäre bei­spiels­wei­se die Gefahr des Feh­lens von Exis­tenz­grund­la­gen zumut­bar für Allein­ste­hen­de und für Fami­li­en ein Schutz­grund? Mit der­ar­ti­gen Schutz­schwel­len wür­den unwei­ger­lich man­chen Grund­rech­te zu- und ande­ren abgesprochen.

2. Gren­zen auf gegen poli­ti­sche Will­kür – Recht auf Bewegungsfreiheit 

Ein Grund­recht auf Bewe­gungs­frei­heit hin­ge­gen ist ein uni­ver­sa­lis­ti­scher und eman­zi­pa­to­ri­scher Ansatz. Bewe­gungs­frei­heit ist kei­ne Uto­pie, sie ist der­zeit nur auf bestimm­te pri­vi­le­gier­te Grup­pen und Gebie­te beschränkt, zum Bei­spiel die EU und die Staats­an­ge­hö­ri­gen ihrer Mit­glied­staa­ten. Die Per­so­nen­frei­zü­gig­keit der EU ent­stand zwar zuvor­derst aus wirt­schafts­po­li­ti­schen Moti­ven, man woll­te Arbeiternehmer_innen mög­lichst mobil ver­füg­bar haben. Seit dem Ver­trag von Maas­tricht ist sie aber nicht mehr an wirt­schaft­li­che Akti­vi­tät gebun­den. Die Dis­kre­panz zwi­schen unein­ge­schränk­ter Bewe­gungs­frei­heit für Waren, Kapi­tal und Dienst­leis­tun­gen bei Aus­schluss der Men­schen schien nicht mehr recht­fer­tig­bar. Das­sel­be muss auch welt­weit gel­ten. Wenn Han­del, Finanz­strö­me, Pro­duk­ti­ons- und Lie­fer­ket­ten sich immer frei­er bewe­gen kön­nen, braucht es auch Ent­spre­chun­gen für Men­schen, und zwar nicht nur beschränkt auf ihre wirt­schaft­li­che Ver­wert­bar­keit als Arbeits­kraft. Das Ungleich­ge­wicht zwi­schen öko­no­mi­schen und bür­ger­li­chen Frei­hei­ten gilt es zu kom­pen­sie­ren, indem alle Men­schen ein Recht auf Bewe­gungs­frei­heit erhal­ten. Auch die Char­ta von Lam­pe­du­sa, die Anfang des Jah­res von ver­schie­de­nen migra­ti­ons­po­li­ti­schen Orga­ni­sa­tio­nen und Grup­pen auf Lam­pe­du­sa ver­fasst wur­de, lehnt ein Migra­ti­ons­re­gime ab, das eini­gen Frei­zü­gig­keit erlaubt und ande­ren nicht. Sie for­dert Bewe­gungs­frei­heit für alle.

Bewe­gungs­frei­heit für alle hie­ße, dass Grenz­kon­trol­len abge­schafft wür­den. Offe­ne Gren­zen rufen bei vie­len Men­schen Asso­zia­tio­nen von Mas­sen­wan­de­run­gen in die rei­chen Län­der her­vor. Grenz­öff­nung bedeu­tet jedoch nicht, dass Tore geöff­net wer­den, die bis­her dicht ver­rie­gelt sind, denn bereits jetzt sind die EU-Außen­gren­zen ja nicht her­me­tisch abge­rie­gelt – kei­ne Gren­ze der Welt ist das. Men­schen neh­men sich längst die Bewe­gungs­frei­heit. Welt­weit sind 230 Mil­lio­nen Men­schen (3% der Welt­be­völ­ke­rung) in ande­re Län­der migriert – mehr Men­schen denn je. Auch die Anzahl der Men­schen auf der Flucht ist mit 50 Mil­lio­nen auf dem höchs­ten Stand seit dem Zwei­ten Welt­krieg. Neun von zehn Geflüch­te­ten befin­den sich in Ent­wick­lungs­län­dern. Man kann ent­geg­nen, dass dies vor allem so ist, weil die Gren­zen zu den rei­che­ren Regio­nen abge­schot­tet wer­den. Bis­he­ri­ge Grenz­öff­nun­gen haben Gegen­tei­li­ges gezeigt: Inner­halb der EU gilt der Weg­fall von Grenz­pos­ten als größ­te Errun­gen­schaft der EU für die Bürger_innen, trotz enor­mer Wohl­stands­ge­fäl­le zwi­schen den Staa­ten. Bei jedem Weg­fall von inner­eu­ro­päi­schen Gren­zen und ande­ren Mobi­li­täts­ein­schrän­kun­gen wur­de auf­grund teils enor­mer Wohl­stands­ge­fäl­le Mas­sen­mi­gra­ti­on befürch­tet. Auf lang­fris­ti­ge Sicht hat sich das nicht bestä­tigt. Ein­wan­de­rung als wirt­schaft­li­chen Nach­teil zu betrach­ten, ist eine ver­kür­zen­de Sicht­wei­se. Migra­ti­on ist volks­wirt­schaft­lich nicht schäd­lich. Schon inner­halb der Nütz­lich­keits­lo­gik greift die Het­ze gegen «Armutsmigrant_innen» daher zu kurz.

Die Fra­ge ist also nur, unter wel­chen Bedin­gun­gen Gren­zen pas­sier­bar sind. Der­zeit ste­hen fast nur gefähr­li­che und ille­ga­li­sier­te Wege zur Ver­fü­gung. Die aktu­el­len Bedin­gun­gen sind daher unzu­rei­chend und inak­zep­ta­bel. Die ent­schei­den­de Fra­ge ist, wie offen die Gren­zen für wen sind – und wel­che Rech­te den­je­ni­gen zuge­bil­ligt wer­den, die die Gren­ze pas­sie­ren und die bereits vor Ort sind. Wäh­rend der EU-Erwei­te­rungs­schrit­te wur­de ver­säumt, sozia­le Schutz­rech­te ein­zu­füh­ren. Es wur­den kei­ne Bedin­gun­gen in der Sozi­al- und Arbeits­markt­po­li­tik defi­niert, die­se Berei­che ver­blie­ben in natio­nal­staat­li­cher Kom­pe­tenz. Damit wur­de ein Sys­tem der Kon­kur­renz und des Lohn- und Sozi­al­dum­pings geschaf­fen. Der Kampf um Bewe­gungs­frei­heit darf sich also nicht dar­auf beschrän­ken, son­dern muss auch die sozia­len und Arbeits­rech­te in den Blick nehmen.

3. Flucht­ur­sa­chen bekämpfen

Die Abschaf­fung der Flucht­ur­sa­chen wäre die nach­hal­tigs­te Lösung gegen die zuneh­men­de Ver­trei­bung. Sie ist jedoch auch am schwie­rigs­ten zu errei­chen ange­sichts viel­fäl­tigs­ter Flucht­grün­den, so vor allem Krie­ge, Kli­ma­wan­del, Armut, Hun­ger und Aus­beu­tung. Die Besei­ti­gung die­ser Zustän­de liegt weder voll­stän­dig in der Hand hie­si­ger Poli­tik noch ist sie auch nur ansatz­wei­se abseh­bar. Der Kli­ma­wan­del ist längst im Gang und kann nur noch abge­schwächt wer­den. Krie­ge ent­ste­hen zwar auch mit Zutun euro­päi­scher Regie­run­gen, sei es durch Rüs­tungs­expor­te, wirt­schaft­li­che Aus­beu­tung oder Eska­la­ti­ons­di­plo­ma­tie, aber nicht alle Krie­ge kön­nen von hier aus ver­hin­dert wer­den. Armut und Hun­ger wird es ver­mut­lich min­des­tens bis zur Über­win­dung des Kapi­ta­lis­mus geben, der glo­ba­le Ungleich­heit und Aus­beu­tungs­struk­tu­ren schafft.

Was also tun? Ein Fazit

Der Kampf um eine gerech­te­re Wirt­schafts- und eine fried­li­che­re Außen­po­li­tik muss wei­ter­ge­hen, aber bis zur Abschaf­fung der Flucht­ur­sa­chen sind soli­da­ri­sche und eman­zi­pa­to­ri­sche Ant­wor­ten für die in der Zwi­schen­zeit Ver­trie­be­nen erfor­der­lich. Selek­ti­ve Grenz­öff­nun­gen wer­den bereits von poli­ti­schen Entscheidungsträger_innen dis­ku­tiert, und auch die Wirt­schaft for­dert mehr lega­le Ein­wan­de­rung. Die Lin­ke soll­te sich nicht auf die dahin­ter­ste­hen­de Nütz­lich­keits­lo­gik und Selek­ti­on ein­las­sen und die Defi­ni­ti­on von Schutz­schwel­len ver­wei­gern. Statt­des­sen soll­te sie mit der For­de­rung nach Bewe­gungs­frei­heit für alle den Dis­kurs verlagern.

Sofia Leo­ni­da­kis ist Flücht­lings­ak­ti­vis­tin und seit 2008 wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­te­rin u.a. für Migra­ti­on bei der Links­frak­ti­on in der Bre­mi­schen Bür­ger­schaft.