„Der Verfassungsschutz des Landes Sachsen-Anhalt richtet keine Bildungsveranstaltungen aus und betreibt auch keine Bildungsarbeit“, so die Antwort der Landesregierung auf eine gemeinsame Kleine Anfrage (Drs. 6/2996) der Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE im Landtag von Sachsen-Anhalt, Monika Hohmann und Henriette Quade. ‚Es kann nicht sein, was nicht sein darf‘, wäre eine gute Zusammenfassung dieser Antwort. Konkret ging es den beiden Abgeordneten darum, zu erfahren, inwiefern öffentliche Veranstaltungen des Verfassungsschutzes als Teil einer politischen Bildungsarbeit begriffen werden können. Diese Frage scheint bei 83 durchgeführten Veranstaltungen seit Juli 2010 durchaus berechtigt.
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