Empowerment durch Recht

Ange­sichts von Ent­mäch­ti­gung durch gesell­schaft­li­che Ungleich­heits­ver­hält­nis­se, wie Ras­sis­mus wer­den struk­tu­rel­le Macht­dif­fe­ren­zen geschaf­fen. Empower­ment ist ein eman­zi­pa­to­ri­scher und befrei­en­der Pro­zess, um von unglei­chen Macht­ver­hält­nis­sen in der Gesell­schaft aus­zu­bre­chen und die­se zu verändern.

Die Anwen­dung und Durch­set­zung von Anti­dis­kri­mi­nie­rungs­recht ist eine der Mög­lich­kei­ten, die zur Ver­fü­gung ste­hen, wenn es dar­um geht, erleb­tes Unrecht sicht­bar zu machen und indi­vi­du­el­le Schutz­rech­te ein­zu­for­dern. In Deutsch­land gibt es seit 2006 das All­ge­mei­ne Gleich­be­hand­lungs­ge­setz (AGG). Hier­bei han­delt es sich um die Umset­zung euro­päi­scher Anti­dis­kri­mi­nie­rungs­richt­li­ni­en u.a. aus dem Jahr 2000, die für alle euro­päi­schen Län­der ver­pflich­tend sind. Deutsch­land gehört zu den Län­dern, die als Schluss­lich­ter die Richt­li­ni­en in ein natio­na­les Gesetz umge­setzt haben. Dies lag auch am enor­men Wider­stand aus Kir­chen sowie Wirt­schafts- und Immo­bi­li­en­ver­bän­den. Ihr erfolg­rei­cher Ein­fluss ist im AGG in diver­sen Aus­nah­me­re­ge­lun­gen (z.B. die so genann­te «Kir­chen­klau­sel ») und stark ein­schrän­ken­den Rege­lun­gen (z.B. kur­ze Fris­ten) wie­der­zu­fin­den. Von den Gesetzesgegner_innen wur­den vor allem Ängs­te davor geschürt, dass enor­me Kos­ten durch Kla­ge­wel­len und Ent­schä­di­gungs­zah­lun­gen ent­ste­hen wür­den.. Eini­ge Jah­re spä­ter ist klar, dass das Gegen­teil ein­ge­tre­ten ist. Die Zahl der Kla­gen ist über­sicht­lich und es müss­te eher gefragt wer­den, war­um die Anwen­dung des AGG bei den Betrof­fe­nen, u.a. bei den Betrof­fe­nen von Ras­sis­mus, so wenig Reso­nanz fin­det. Wor­in lie­gen kon­kret die Hür­den und Bar­rie­ren? Wei­ter­le­sen „Empower­ment durch Recht“