Angesichts von Entmächtigung durch gesellschaftliche Ungleichheitsverhältnisse, wie Rassismus werden strukturelle Machtdifferenzen geschaffen. Empowerment ist ein emanzipatorischer und befreiender Prozess, um von ungleichen Machtverhältnissen in der Gesellschaft auszubrechen und diese zu verändern.
Die Anwendung und Durchsetzung von Antidiskriminierungsrecht ist eine der Möglichkeiten, die zur Verfügung stehen, wenn es darum geht, erlebtes Unrecht sichtbar zu machen und individuelle Schutzrechte einzufordern. In Deutschland gibt es seit 2006 das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Hierbei handelt es sich um die Umsetzung europäischer Antidiskriminierungsrichtlinien u.a. aus dem Jahr 2000, die für alle europäischen Länder verpflichtend sind. Deutschland gehört zu den Ländern, die als Schlusslichter die Richtlinien in ein nationales Gesetz umgesetzt haben. Dies lag auch am enormen Widerstand aus Kirchen sowie Wirtschafts- und Immobilienverbänden. Ihr erfolgreicher Einfluss ist im AGG in diversen Ausnahmeregelungen (z.B. die so genannte «Kirchenklausel ») und stark einschränkenden Regelungen (z.B. kurze Fristen) wiederzufinden. Von den Gesetzesgegner_innen wurden vor allem Ängste davor geschürt, dass enorme Kosten durch Klagewellen und Entschädigungszahlungen entstehen würden.. Einige Jahre später ist klar, dass das Gegenteil eingetreten ist. Die Zahl der Klagen ist übersichtlich und es müsste eher gefragt werden, warum die Anwendung des AGG bei den Betroffenen, u.a. bei den Betroffenen von Rassismus, so wenig Resonanz findet. Worin liegen konkret die Hürden und Barrieren? Weiterlesen „Empowerment durch Recht“