Was passierte in Zelle fünf? Der Polizei-Mord an Oury Jalloh und die Kriminalisierung von Protest und Gedenken

«Die­ser Pro­zess ist ein poli­ti­scher Pro­zess! Die Beschul­di­gun­gen, die hier von Poli­zei­zeu­gen vor­ge­bracht wer­den, sol­len ledig­lich der Ein­schüch­te­rung der Ange­klag­ten sowie der Kri­mi­na­li­sie­rung der Aktivist_innen in Geden­ken an Oury Jal­loh die­nen», erklärt der Ange­klag­te  Mbo­lo Yufanyi vor dem Amts­ge­richts Des­sau am 29. April 2014. Dem Akti­vis­ten der Geflüch­te­ten­selbst­or­ga­ni­sa­ti­on «The VOICE Refu­gee Forum» wird vor­ge­wor­fen, anläss­lich der Gedenk­de­mons­tra­ti­on zum 7ten Todes­ta­ges von Oury Jal­loh am 7. Janu­ar 2012 in Des­sau Polizist_innen ver­letzt zu haben.

Oury Jal­loh war am 7. Janu­ar 2005 in der Zel­le Num­mer fünf des Des­sau­er Poli­zei­re­viers ver­brannt. Gegen den dama­li­gen Dienst­grup­pen­lei­ter der Des­sau­er Poli­zei lief im Jahr 2007 ein Gerichts­ver­fah­ren. Die Ankla­ge lau­te­te auf Kör­per­ver­let­zung mit Todes­fol­ge. Denn fest steht: Der Dienst­grup­pen­lei­ter hat­te, als es in der Zel­le fünf brann­te, den Feu­er­alarm mehr­mals aus­ge­schal­tet und die Hil­fe­schreie des Inhaf­tier­ten bewusst igno­riert. Zunächst wur­den der Dienst­lei­ter und sein mit­an­ge­klag­ter Kol­le­ge frei­ge­spro­chen. Doch sowohl die Neben­kla­ge als auch die Staats­an­walt­schaft leg­ten Revi­si­on ein, sodass das Ver­fah­ren im Jahr 2011 erneut auf­ge­nom­men wur­de. Dar­auf­hin wur­de der Dienst­grup­pen­lei­ter wegen fahr­läs­si­ger Tötung zu einer Geld­stra­fe von 10.800 € verurteilt.

Jus­tiz und Poli­zei nah­men stets an, dass Ouri Jal­loh sich sel­ber ange­zün­det habe und die Beam­ten zu spät ein­ge­grif­fen hät­ten. Doch Freun­de von Ouri Jal­loh glau­ben nicht an Selbst­mord. Genau­so wenig wie der Akti­vist Mbo­lo Yufanyi: «Obwohl ich Oury nie­mals sel­ber ken­nen­ge­lernt habe, war ich im Moment des Bekannt­wer­dens der Umstän­de sei­ner Fest­nah­me und sei­nes spä­te­ren gewalt­sa­men Todes von Anfang an über­zeugt, dass Poli­zei­be­am­te ihn ermor­det haben muss­ten.» Der Ver­dacht liegt nahe, denn die die Todes-Umstän­de sind bis heu­te unge­klärt. Bei der Obduk­ti­on wur­de zwar ein – nahe­zu unver­sehr­tes – Feu­er­zeug in der Zel­le gefun­den, es träft aber kei­ne DNA-Spu­ren von Ouri Jal­loh. Außer­dem ist es nicht nach­zu­voll­zie­hen, wie der an Hän­den und Füßen Gefes­sel­te die schwer ent­zünd­ba­re Matrat­ze sel­ber ange­zün­det haben soll. Es gibt vie­le Hin­wei­se auf ein Ver­tu­schung durch Polizeimitarbeiter_innen, es sind bei­spiels­wei­se wich­ti­ge Beweis­do­ku­men­te ver­schwun­den. Zudem erklär­te der bestell­te Brand­gut­ach­ter vor Gericht, dass er von der Jus­tiz dazu auf­ge­for­dert wor­den sei, ein Gut­ach­ten zu erstel­len, aus dem her­vor­ge­he, dass Oury Jal­loh sich selbst ange­zün­det habe. Außer­dem wur­den kei­ne Spu­ren des bei Brand­op­fern übli­chen Stress­hor­mons Nor­ad­re­na­lin fest­ge­stellt, wor­aus sich schlie­ßen lässt, dass das Opfer beim Aus­bruch des Bran­des bewusst­los gewe­sen sein muss.

Am Todes­tag von Oury Jal­loh gibt es des­we­gen jedes Jahr Demons­tra­tio­nen, ins­be­son­de­re von Schwar­zen, die dar­an erin­nern, dass ein Schwar­zer in einem deut­schen Poli­zei­re­vier umge­kom­men ist, und Auf­klä­rung for­dern. Zum ers­ten Mal rie­fen Ouri Jal­lohs Freun­de im April 2006 unter dem Mot­to «Break the silence» zu Demons­tra­tio­nen auf und for­der­ten eine Auf­klä­rung der Todes­um­stän­de. «Demons­tra­tio­nen geben Min­der­hei­ten die Mög­lich­keit, eine Stim­me zu haben. Des­we­gen sind Polizeibeamt_innen ver­pflich­tet, Ver­samm­lun­gen zu gewäh­ren», so der Ver­tei­di­ger Mbo­lo Yufany­is, Felix Isen­see am 29. April. 2014 vor Gericht.

In den Auf­la­gen zur ers­ten Demons­tra­ti­on im Jahr 2006 stand, dass die Paro­le «Oury Jal­loh – Das war Mord» ein straf­ba­rer Inhalt und nicht zu nut­zen sei. Doch das Ober­lan­des­ge­richt Sach­sen-Anhalt hat­te kurz dar­auf ent­schie­den, dass die­se Aus­sa­ge von der Mei­nungs­frei­heit gedeckt sei. Bei der Demons­tra­ti­on zum sieb­ten Todes­tag Oury Jal­lohs, am 7. Janu­ar 2012, wur­den den Demons­trie­ren­den dann trotz­dem die Trans­pa­ren­te –ohne jeg­li­chen Auf­la­gen­be­scheid – ent­ris­sen. Die Begrün­dung lau­te­te erneut, der Slo­gan sei ver­bo­ten. «Es ist unfass­bar, dass die Ein­satz­kräf­te nichts von dem Urteil wuss­ten, dass die Paro­le ‹Ouri Jal­loh – Das war Mord› erlaubt ist. Zumal die Paro­le jah­re­lang von den Demons­tra­ti­ons­teil­neh­men­den geru­fen wur­den», empört sich der der Ver­tei­di­ger Felix Isen­see. «Es ist logisch, dass es dann zur Eska­la­ti­on kommt.» Im wei­te­ren Ver­lauf sei es zu mas­si­ver Poli­zei­ge­walt gekom­men, durch die zwei Demons­tran­ten schwer ver­letzt wur­den. Auch sein Man­dant Mbo­lo Yufanyi sei von Poli­zei­ge­walt betrof­fen gewe­sen. Doch die Anzei­gen, die sein Man­dant gegen die Ein­satz­kräf­te gestellt habe, sei­en ein­ge­stellt wor­den. Damit sei klar, in wel­che Rich­tung die Staats­an­walt­schaft ermitt­le. Der Ver­tei­di­ger betont: «Wir wer­den auf­de­cken kön­nen, dass Poli­zei­be­am­te gelo­gen haben, dass die Poli­zei­füh­rung von Anfang an die Gedenk­de­mo zur Dis­kri­mi­nie­rung der Anlie­gen ein­däm­men wolle.»

Foto: Thomas Kriska.
Foto: Tho­mas Kriska.

In sei­ner halb­stün­di­gen Rede im Gerichts­saal macht der Ange­klag­te Mbo­lo Yun­fanyi klar, dass er davon aus­ge­he, dass das Urteil längst geschrie­ben sei und er es ableh­ne, sich von einem Gericht in Sach­sen- Anhalt rich­ten zu las­sen. Er gibt zu ver­ste­hen, dass die fal­schen Men­schen auf der Ankla­ge­bank säßen: «Die­ses Ver­fah­ren, wie es hier heu­te geführt wird, ist, gemes­sen dar­an, dass es hier im eigent­li­chen Sin­ne um die Ermor­dung eines Men­schen durch die Poli­zei geht, völ­lig absurd. Hin­zu kommt noch, dass sämt­li­che rechts­wid­rig ange­ord­ne­ten Gewalt­tä­tig­kei­ten von Poli­zei­be­am­ten gegen Teil­neh­mer der Erin­ne­rungs­de­mons­tra­ti­on an den wider bes­se­res Wis­sen bis heu­te aktiv ver­tusch­ten Poli­zei­mord an Oury Jal­loh von jeg­li­cher Straf­ver­fol­gung aus­ge­nom­men blei­ben sol­len.» So führt Mbo­lo Yufanyi erneut Bewei­se an, die für eine Ermor­dung durch Polizist_innen spre­chen und weist auf wei­te­re unge­klär­te Todes­fäl­le im Des­sau­er Revier hin: 1997 starb Hans-Jür­gen Rose dort an schwers­ten inne­ren Ver­let­zun­gen. In der bekannt gewor­de­nen Zel­le Num­mer fünf wur­de 2002 Miro Bich­te­mann mit einem Schä­del­ba­sis­bruch tot auf­ge­fun­den. Die Poli­zei wür­de in allen Fäl­len stets ver­su­chen, den wah­ren Sach­ver­halt zu ver­tu­schen. Die Beam­ten wür­den sich gegen­sei­tig schüt­zen. «Dass der Poli­zei­ap­pa­rat auf gan­zer Linie ver­sagt hat, ist sowohl der Poli­zei­füh­rung als auch jedem ein­zel­nen Beam­ten vor­zu­wer­fen, der sich an der Ver­tu­schung des Mor­des an Oury Jal­loh allein durch die Akzep­tanz die­ser Situa­ti­on betei­ligt», sagt Yufanyi. Des­we­gen sei­en Pro­tes­te wei­ter­hin drin­gend not­wen­dig, denn „«Staats­an­walt­schaft und Gerich­te haben im mitt­ler­wei­le 10. lau­fen­den Jahr des bes­tia­li­schen Mor­des an Oury Jal­loh noch immer kein Inter­es­se dar­an, die wirk­lich Schul­di­gen in den Rei­hen der deut­schen Poli­zei aus­fin­dig zu machen. Statt­des­sen bemü­hen sie sich aber umso inten­si­ver dar­um, jene zu ver­fol­gen, die sich dafür ein­set­zen, dass die Gerech­tig­keit am Ende sie­gen wird.»

Nach dem Prozess. Der Protest wird weiter gehen! Foto: Thomas Kriska.
Nach dem Pro­zess: Der Pro­test wird wei­ter gehen! Foto: Tho­mas Kriska.

Als nach der Rede im Gericht die rund zwan­zig Unterstüzer_innen applau­die­ren, droht der Rich­ter Jür­gen Zahn sofort damit, den Gerichts­saal räu­men zu las­sen. Doch dazu konn­te es gar nicht kom­men. Denn die Gerichts­ver­hand­lung soll­te in weni­gen Minu­ten zu Ende sein: Ver­tei­di­ger Felix Isen­see bean­tragt das Ver­fah­ren wegen Aktenun­voll­stän­dig­keit aus­zu­set­zen. Zum einen befän­den sich die Jah­re 2008–2012, die wich­tig sei­en, um zu erfah­ren, was die Beam­ten über das auf­ge­ho­be­ne Ver­bot der Paro­le wuss­ten, nicht bei den Akten. Zum ande­ren lie­ge ihm das Beweis­vi­deo zum Demo­ver­lauf nicht voll­stän­dig vor. «Das Video ist ein zen­tra­ler Bestand­teil, um zu wis­sen wie die Demo abge­lau­fen ist. Wir haben ein Recht auf Akten­voll­stän­dig­keit», so Felix Isen­see. Es scheint, als wür­de die Staats­an­walt­schaft – wie­der ein­mal – ver­su­chen, Bewei­se ver­schwin­den zu las­sen, die zu Las­ten der Polizeibeamt_innen gehen wür­den. Denn in dem Beweis­vi­deo sei­en ent­schei­den­de Sze­nen, in denen die Poli­zei Gewalt gegen Demons­trie­ren­de am 7. Janu­ar 2012 anwen­de­te, her­aus­ge­schnit­ten wor­den. Der Staats­an­walt ver­sucht sich her­aus­zu­re­den, so sei es nicht gän­gi­ge Pra­xis, alle Daten zur Ver­fü­gung zu stel­len. Auf­grund der Daten­men­ge habe man nur geschnit­te­nes Mate­ri­al her­aus­ge­ge­ben. Als Felix Isen­see an den rechts­staat­li­chen Prin­zi­pi­en fest­hält, wird ihm die Über­ga­be des voll­stän­di­gen Video­ma­te­ri­als end­lich zuge­si­chert, die Ver­hand­lung aus­ge­setzt und ein neu­er Ter­min angesetzt.

Der Pro­test wird wei­ter­ge­hen. Mit Erfolg: Aktivist_innen sam­mel­ten inzwi­schen genug Geld, um ein erneu­tes Brand­gut­ach­ten erstel­len zu las­sen: Der Bri­te Mak­sim Smirn­ou kam 2013 zu dem Ergeb­nis, dass der Kör­per Ouri Jal­lohs nur durch einen Brand­be­schleu­ni­ger so ver­kohlt wer­den konn­te. Die Staats­an­walt­schaft hat nun ein neu­es Ver­fah­ren zur Klä­rung der Todes­ur­sa­che eingeleitet.