Im Zweifel für Racial Profiling

Vor dem Amts­ge­richt Tier­gar­ten ist ein 55-jäh­ri­ger Mann ange­klagt. Er weint. Nicht nach dem Urteil oder wenn er sich gegen die Vor­wür­fe sei­tens der Staats­an­walt­schaft wehrt, son­dern immer dann, wenn er schil­dert, wie es sich für ihn anfühlt, ras­sis­tisch behan­delt zu wer­den. Wenn er von einem Poli­zist als Affe bezeich­net wird – zwei Mal. Auch auf Nach­fra­ge, ob er ihn gera­de rich­tig ver­stan­den habe. Und wenn er beim Jog­gen im Park von Polizist_innen über Wochen auf­fäl­lig beob­ach­tet wird, wenn sie ganz lang­sam mit dem Strei­fen­wa­gen neben ihm her fah­ren. »That’s a tra­ves­ty!«, das sei eine Tra­ves­tie, so beur­teilt der Ange­klag­te das Ver­fah­ren, nach­dem die Rich­te­rin ihr Urteil ver­kün­det hat. Mit die­ser Aus­sa­ge ver­ab­schie­det er sich, als er aus Pro­test den Saal ver­lässt: »I can’t lis­ten to this any­mo­re«, er kön­ne das nicht mehr hören.

 

Dass sein Pro­zess nur vor dem Hin­ter­grund von Ras­sis­mus zu sehen ist, wird vom Gericht igno­riert. Die Rich­te­rin schafft es nicht ein­mal, das Wort »Ras­sis­mus« aus­zu­spre­chen. Auch dann nicht, wenn sie das Phä­no­men beschreibt. Statt­des­sen spricht sie von straf­mil­dern­den Umstän­den wegen der »Bio­gra­phie des Ange­klag­ten« und äußert Ver­ständ­nis dafür, dass er ver­är­gert ist, auf­ge­bracht nach lebens­lan­gen Erfah­run­gen mit »Belei­di­gun­gen bis hin zu Belästigungen«.

Roger D. [Name geän­dert], ein 55-jäh­ri­ger Schwar­zer, der in Ber­lin und New York City lebt, ist ange­klagt, weil er zwei Poli­zis­ten den Mit­tel­fin­ger gezeigt haben soll. Die Tat habe sich in Ber­lin im Park Hasen­hei­de im Okto­ber 2014 ereig­net, wäh­rend er dort jog­gen war. Die Staats­an­walt­schaft wirft ihm Belei­di­gung vor sowie Wider­stand gegen die Poli­zei und for­dert 40 Tages­sät­ze à 50 Euro als Strafe.

Am Anfang des Pro­zes­ses wird D. gefragt, ob er sich äußern möch­te. »Yes, I do want to make a state­ment. But I can’t do it in Ger­man«, er sei zu einer Aus­sa­ge bereit, kön­ne sie aber nicht auf Deutsch machen. Des­we­gen liest sein Anwalt sei­ne Erklä­rung vor. Die Abläu­fe rund um den Mit­tel­fin­ger, »die Ges­te«, wie es in der Ver­hand­lung mehr­fach heißt, hören sich aus Sicht des Ange­klag­ten anders an als in der Ankla­ge. Der Anwalt rat­tert das Geschrie­be­ne run­ter, spricht schnell und mit neu­tra­ler Stim­me: D. gehe mehr­mals in der Woche lau­fen und habe das Gefühl, von der Poli­zei anders behan­delt zu wer­den als die Wei­ßen Jogger_innen, die gleich­zei­tig im Park unter­wegs sei­en. Beson­ders pene­trant wür­den ihn die Streifenpolizist_innen bearg­wöh­nen und beobachten.

Am frag­li­chen Tag habe er »die Ges­te« zwar gemacht, aber nur, weil ein Poli­zei­wa­gen der­art nah an ihn her­an­ge­fah­ren sei, dass er die­sem sogar habe aus­wei­chen müs­sen. Außer­dem habe er wäh­rend des Jog­gens Musik gehört. „Noto­rious BIG“ – zu die­ser Rap­mu­sik mache er immer vie­le Ges­ten, inklu­si­ve Mit­tel­fin­ger­zei­gen, weil es zum Genuss die­ser Musik dazu gehö­re. Als er an die­sem Tag gejoggt sei, sei er plötz­lich an der rech­ten Schul­ter berührt wor­den. Er habe sich umge­dreht und sei ver­wun­dert dar­über gewe­sen, dass er einen Poli­zis­ten vor sich gese­hen habe. Vor allem aber habe eine auf ihn gerich­te­te Pis­to­le ihn in Panik ver­setzt. Als er die Waf­fe gese­hen habe, sei er so schnell wie mög­lich fort­ge­rannt. Als er dann aus dem Park raus­ge­lau­fen sei, hät­ten ihn plötz­lich meh­re­re Poli­zei­au­tos und Polizist_innen gestoppt. Sie hät­ten ihn bra­chi­al fest­ge­nom­men, ihm Hand­schel­len ange­legt und ihn auf die Poli­zei­wa­che gebracht. Sie hät­ten nicht erklärt, war­um. Auf der Poli­zei­wa­che hät­ten ihn die Beamt_innen nicht zu sei­nen Rech­ten informiert.

Statt­des­sen hät­ten sie ihn her­ab­las­send behan­delt. Ein Beam­ter habe gesagt: »Halt die Klap­pe, du Scheiß-Affe«. Der Ange­klag­te ver­ste­he nicht alles im Deut­schen. Aber er ver­ste­he Deutsch, wenn ihn jemand einen Affen nenne.

Nach­dem der Anwalt die Erklä­rung ver­le­sen hat­te, ergänzt der Ange­klag­te mit den Trä­nen rin­gend: Er erin­ne­re sich an alles, was auf der Poli­zei­sta­ti­on pas­siert sei. Wenn ihn jemand als Affe beschimp­fe, bedeu­te das, dass er als nicht nur min­der­wer­tig, son­dern nicht ein­mal als Mensch aner­kannt wer­de. Als Roger D. von den Ver­let­zun­gen und Schmer­zen an sei­nen Armen erzählt, die die Fest­nah­me durch die Poli­zei bei ihm aus­ge­löst hat, zit­tert sei­ne Stimme.

Im Anschluss han­delt die Rich­te­rin ent­lang detail­lier­ter Fra­gen die Abläu­fe im Park Hasen­hei­de ab. Der Ange­klag­te sagt, er habe die Poli­zis­ten nicht ange­schaut, habe sie wegen der Musik nicht gehört, als sie ihn auf­ge­for­dert hät­ten, ste­hen zu blei­ben. Die Poli­zei wür­de in ihrer Ver­si­on lügen, sagt Roger D. Eine Grup­pe Polizist_innen habe nach sei­ner Fest­nah­me vor ihm zusam­men­ge­ses­sen, über ihn gelacht und sich auf eine abge­spro­che­ne Ver­si­on des Vor­falls geeinigt.

Mehr­mals wäh­rend der Ver­hand­lung fragt die Rich­te­rin den Ange­klag­ten, ob er noch etwas sagen will. Jedes Mal bedankt sich Roger D. dann mehr­fach für ihre Zeit und dafür, dass er hier sei­ne Sicht der Din­ge habe vor­tra­gen können.

Im Pro­zess sagen auch die zwei Poli­zei­be­am­ten aus, die ihm »die Ges­te« vor­wer­fen und auf deren Bericht die Ankla­ge basiert. Die bei­den machen »die Ges­te« auch vor, wie Roger D. die Mit­tel­fin­ger gezeigt haben soll. »So wie im Zir­kus«, sagt ein Beam­ter. Sie beschrei­ben den Ange­klag­ten als völ­lig unkon­trol­liert. Roger D. habe – und die­sen Kom­men­tar will der Poli­zist nicht als Meta­pher ver­stan­den wis­sen — »rich­tig geschäumt vor Wut«. Sie hät­ten ihn nach dem Aus­weis fra­gen wol­len, als er wie eine »Explo­si­on« gewirkt habe, »auf­ge­bracht« und »noch aggres­si­ver als vor­her«. Er habe mit den Armen »wild um sich gefuch­telt«. »Auf mich hat es wie Schla­gen gewirkt«, bewer­tet einer der Poli­zis­ten das Gesche­hen. Durch die Aus­sa­gen der Beam­ten zie­hen sich durch­weg ras­sis­ti­sche Beschrei­bun­gen des Angeklagten.

Aber die zwei Beam­ten mit wei­ßer Haut­far­be kön­nen des­sen unge­ach­tet vor der Wei­ßen Rich­te­rin sicher auf­tre­ten. Manch­mal behaup­ten sie, dass ihre Fra­gen oder die des Anwalts nicht von Rele­vanz sei­en. Ab und zu ver­wei­sen sie läs­sig auf die Akte, anstatt Fra­gen zu beant­wor­ten. Sie wir­ken fast genervt von der Befra­gung vor Gericht, sie tun so als sei ohne­hin mehr als offen­sicht­lich, dass ihre Ver­si­on der Geschich­te zu glau­ben sei.

Und so kommt es auch: Es wird offen­sicht­lich, dass die Aus­sa­ge von Roger D. nicht annä­hernd so viel Gewicht hat wie der Bericht und die Aus­sa­gen eines Poli­zis­ten und sei­nes Kol­le­gen. Die berühm­te »Aus­sa­ge gegen Aus­sa­ge«- Situa­ti­on wird von der Rich­te­rin nicht als sol­che behan­delt. Zwei Wei­ße Poli­zis­ten beschul­di­gen einen Schwar­zen Jog­ger, ihnen den Mit­tel­fin­ger gezeigt zu haben. Aus Sicht der Rich­te­rin ist die Ver­si­on des Ange­klag­ten »nicht glaub­haft« und sei­ne »Wahr­neh­mung nicht zuverlässig«.

Immer­hin: Im Abschluss­plä­doy­er rückt der Staats­an­walt vom Vor­wurf des Schla­ges und Wider­stands gegen die Amts­per­so­nen ab. Es sei nicht erwie­sen und hier­für bean­tragt der Staats­an­walt Frei­spruch. Aber Roger D. sei auch nach der Beweis­auf­nah­me schul­dig der Belei­di­gung in »ehr­ver­let­zen­der Wei­se«. Ob Roger D. eine Waf­fe gese­hen habe oder ein Pfef­fer­spray mit einer sol­chen ver­wech­selt haben könn­te, wischt der Staats­an­walt mit einem lapi­da­ren „Schon mög­lich« vom Tisch.

Roger D. wird von der Rich­te­rin wegen Belei­di­gung ver­ur­teilt. In ihrer Begrün­dung sagt sie, sie habe Ver­ständ­nis für den Ange­klag­ten und sei­ne Lebens­er­fah­run­gen: »Das hab‘ ich straf­mil­dernd berück­sich­tigt«. 40 Tages­sät­ze à 30 Euro, statt 50. Die Rich­te­rin setzt zu einer Recht­fer­ti­gung an: »Das Urteil heißt nicht, dass ich nicht ihre beson­de­re Situa­ti­on…«, doch in die­sem Moment wird sie aus den Rei­hen der Prozessbeobachter_innen unter­bro­chen. Eini­ge kön­nen ihre Empö­rung über die­sen Pro­zess nicht mehr für sich behal­ten. Sie for­dern die Rich­te­rin auf, das, wor­über sie da spricht, doch beim Namen zu nen­nen. Ein, zwei Stim­men rufen laut: »Das ist Rassismus!«