Staatsanwaltschaften und rechter Terror: Preisverleihung in Potsdam

Die preis­ge­krön­te Arbeit von Fio­na Schmidt und Isa­bel­la Greif ist online und auf Papier im Buch­han­del erhältlich

Im Rah­men des Neu­jahrs­emp­fan­ges der Rosa-Luxem­burg-Stif­tung Bran­den­burg ist am Mon­tag, 22. Janu­ar 2018, auch wie­der der „Wis­sen­schaft­lich-publi­zis­ti­sche För­der­preis“ ver­ge­ben wor­den. Geehrt wer­den mit der Ver­ga­be des Prei­ses für das Jahr 2017 zwei jun­ge Wis­sen­schaft­le­rin­nen, die sich ein heik­les The­ma vor­ge­nom­men haben: Fio­na Schmidt  und Isa­bel­la Greif reich­ten ihre Mas­ter­ar­beit zum The­ma „Staats­an­walt­schaft­li­cher Umgang mit rech­ter und ras­sis­ti­scher Gewalt. Eine Unter­su­chung struk­tu­rel­ler Defi­zi­te und Kon­ti­nui­tä­ten am Bei­spiel der Ermitt­lun­gen zum NSU-Kom­plex und dem Okto­ber­festat­ten­tat“ ein. Sie kom­men in ihrer Arbeit, die sie an der Hum­boldt-Uni­ver­si­tät zu Ber­lin vor­leg­ten, zu einer ernüch­tern­den Bilanz der Tätig­keit staat­li­cher Ermitt­lungs- und Ver­fol­gungs­be­hör­den, wenn es um nazis­ti­sche, rech­te und ras­sis­ti­sche Gewalt­ta­ten und ter­ro­ris­ti­sche Nazi-Anschlä­ge geht. 

Die Büro­lei­te­rin der Bran­den­bur­ger RLS, Cath­le­en Bür­gelt, hob in ihren ein­füh­ren­den Wor­ten die hohe Qua­li­tät aller zehn ein­ge­reich­ten Arbei­ten zum För­der­preis her­vor, was der Jury die Arbeit nicht eben erleich­tert habe. Bür­gelt: „Für den heu­te zu ver­ge­be­nen För­der­preis wur­den 10 Arbei­ten ein­ge­reicht, die alle­samt von einer solch her­aus­ge­ho­be­nen Qua­li­tät waren, dass sie alle preis­wür­dig gewe­sen wären. Allein vier der ein­ge­reich­ten Arbei­ten set­zen sich mit Rechts­ra­di­ka­lis­mus in Theo­rie und/oder Pra­xis aus­ein­an­der: Neben den Preis­trä­ge­rin­nen hat Gesi­ne Dan­nen­berg das oppo­si­tio­nel­le Han­deln der AfD-Frak­ti­on im Land­tag Bran­den­burg unter­sucht, Chris­to­pher Fritz­sche einen kul­tur­wis­sen­schaft­li­chen-sozio­lo­gi­schen Blick auf die geschlechts­po­li­ti­schen Dis­kur­se in der Neu­en Rech­ten gewor­fen und Chris­ti­na Thu­mann  die Ver­wen­dung von Meta­phern in Face­book­ein­trä­gen von Politiker*innen der AfD und des Front Natio­nal und ihrer Kommentator*innen analysiert.“

Außer­dem, so zähl­te Bür­gelt die Ein­rei­chun­gen auf, haben Ric­car­do Altie­ri und Frank Jacob einen Band ein­ge­reicht, der sich mit dem 1. Welt­krieg und dem Han­deln der Sozi­al­de­mo­kra­tie beschäf­tigt, Anna Eckert hat sich in ihrer Dis­ser­ta­ti­on unter dem Titel „Respek­ta­bler All­tag“ mit einer Eth­no­gra­phie von Erwerbs­lo­sig­keit in Wit­ten­ber­ge beschäf­tigt und dabei Kul­tur­theo­rie, Sozio­lo­gie und Eth­no­lo­gie inter­dis­zi­pli­när zur Anwen­dung gebracht. Mit dem Bild­band „mit­ge­brach­te Augen­bli­cke“ hat Johan­nes Praus eine künst­le­ri­sche Arbeit ein­ge­reicht, die in beein­dru­cken­der Wei­se ein­ma­li­ge Cha­rak­te­re und Bege­ben­hei­ten im Kon­text sozia­ler Wider­sprü­che spie­gelt. Die Arbeit von Nikos Tzana­kis Papad­akis beschäf­tigt sich in einem ori­gi­nel­len Ansatz mit dem phi­lo­so­phi­schen The­ma Logik und Geschich­te in der Kri­tik der poli­ti­schen Öko­no­mie bei Karl Marx. Inga Fili­ci­tas Jen­sen stellt nicht nur einen his­to­ri­schen Ver­gleich der Pro­test­be­we­gun­gen gegen Zwangs­räu­mun­gen gegen Ende der Wei­ma­rer Repu­blik und seit 2007 an, son­dern wagt auch in beein­dru­cken­der Wei­se eine Metho­den- und Theo­rie­kri­tik gän­gi­ger Ver­fah­ren in der Bewe­gungs-und Pro­test­for­schung. Janet­te Otter­stein hat in ihrer Arbeit „Inter­sek­tio­na­li­tät. Sack­gas­se oder Grund zum Fei­ern?“ das ver­sucht, was die Rosa-Luxem­burg-Stif­tung pro­gram­ma­tisch ver­tritt, näm­lich mit dem Span­nungs­feld von Wis­sen­schaft und poli­ti­scher Pra­xis wie auch von Denk­ba­rem und Mach­ba­rem oder Ana­ly­sie­ren und Ein­grei­fen pro­duk­tiv umzu­ge­hen und dies für die poli­ti­sche Bil­dung ver­ständ­lich aufzubereiten.

Der eins­ti­ge Jus­tiz­mi­nis­ter Bran­den­burgs, Volk­mar Schö­ne­burg, der als LIN­KEN-MdL und Jurist auch im Bran­den­bur­gi­schen NSU-Unter­su­chungs­aus­schuss sitzt, konn­te aus eige­ner Anschau­ung und Erfah­rung die hohe Qua­li­tät der aus­ge­zeich­ne­ten Arbeit in sei­ner Lau­da­tio her­vor­he­ben und die Aus­wahl durch das Kura­to­ri­um der RLS Bran­den­burg begründen.

Isa­bel­la Greif nahm den För­der­preis der Rosa-Luxem­burg-Stif­tung Bran­den­burg am 22.1.2018 in Pots­dam ent­ge­gen und hielt eine enga­gier­te Dan­kes­re­de Foto: Burschel

Danach hat­te eine der Preis­trä­ge­rin­nen, Isa­bel­la Greif, das Wort. Ihre Ko-Autorin Fio­na Schmidt war wegen eines Aus­lands­auf­ent­hal­tes ver­hin­dert. Wir doku­men­tie­ren hier ihre enga­gier­te Dan­kes­re­de: „Sehr geehr­te Damen und Her­ren, wir freu­en uns sehr über die­sen För­der­preis und möch­ten uns sehr herz­lich bei dem Kura­to­ri­um der Rosa-Luxem­burg-Stif­tung Bran­den­burg bedan­ken. Ich spre­che auch für Fio­na Schmidt, die sehr bedau­ert heu­te Abend nicht hier sein zu kön­nen und herz­li­che Grü­ße und ihren Dank aus­rich­ten lässt. Unser beson­de­rer Dank gilt denen, die wir zu dem The­ma des staats­an­walt­schaft­li­chen Umgangs mit rech­ter und ras­sis­ti­scher Gewalt inter­view­en durf­ten und die uns in unse­rer Arbeit unter­stützt haben: Diet­rich Kuhl­brodt, Ste­phan Mar­tin, Andrea Titz, Wer­ner Diet­rich, Ulrich Chaus­sy, Robert Andre­asch, Anto­nia von der Beh­rens, Gideon Botsch, Hei­ke Kleff­ner, die Per­son aus der Staats­an­walt­schaft und Ayşe Güleç. Wir möch­ten uns auch für die anre­gen­den Gesprä­che bei Lann Horn­scheidt, Hajo Fun­ke, Fritz Bur­schel, Doris Lieb­scher und Cars­ten Ili­us bedanken.

Ins­be­son­de­re seit dem Früh­jahr 2015 lässt sich eine erneu­te Zunah­me rech­ter und ras­sis­tisch moti­vier­ter Gewalt beob­ach­ten. Die­se Ent­wick­lun­gen fin­den im Kon­text eines erstar­ken­den Rechts­po­pu­lis­mus statt, der sich auch im wach­sen­den Ein­fluss rech­ter Par­tei­en und neu­rech­ter Grup­pen zeigt. Die Mehr­heits­ge­sell­schaft, die Medi­en und die Poli­tik ver­säu­men es, der all­täg­li­chen, ras­sis­ti­schen Gewalt deut­lich ent­ge­gen­zu­tre­ten. Ver­bän­de von Opfern ras­sis­ti­scher Gewalt wei­sen seit jeher auch auf den ver­harm­lo­sen­den Umgang der Straf­ver­fol­gungs­be­hör­den mit rech­ten und ras­sis­ti­schen Tat­mo­ti­ven hin, die in Ermitt­lungs- und Gerichts­ver­fah­ren ent­nannt, ent­kon­tex­tua­li­siert und ent­po­li­ti­siert — oder gar nicht erst auf­ge­nom­men wer­den. Sie beto­nen die struk­tu­rell und insti­tu­tio­nell ras­sis­ti­schen Dimen­sio­nen der Ermitt­lun­gen, in denen Opfer zu Täter*innen gemacht wer­den. Es fin­det eine struk­tu­rel­le Ungleich­be­hand­lung durch die Jus­tiz statt, die dem Anspruch der Opfer auf die Auf­klä­rung von Straf­ta­ten und all­ge­mein ihrem Schutz nicht gerecht wird.

Schützt ein Staat sei­ne Bürger*innen nicht vor Gewalt und Kri­mi­na­li­tät, ver­säumt er es, den Rechts­frie­den zu wah­ren — eine der grund­le­gen­den Vor­aus­set­zun­gen des gesell­schaft­li­chen Zusam­men­le­bens. In der Aus­ein­an­der­set­zung mit insti­tu­tio­nel­lem Ras­sis­mus und den struk­tu­rel­len Defi­zi­ten und Kon­ti­nui­tä­ten des jus­ti­zi­el­len Umgangs mit rech­ter und ras­sis­ti­scher Gewalt ist ein Per­spek­tiv­wech­sel zen­tral, wie ihn u.a. das NSU-Tri­bu­nal for­dert. Das migran­tisch situ­ier­te Wis­sen als einen Zugang und eine Per­spek­ti­ve zu begrei­fen, ist im Kon­text rech­ter und ras­sis­ti­scher Gewalt ent­schei­dend, um die staat­li­chen Nar­ra­ti­ve her­aus­zu­for­dern, die das Wis­sen und die Viel­zahl an Erfah­run­gen von Betrof­fe­nen außen vor­las­sen. Der „Schaf­fung von Rechts­frie­den“ kommt auch der NSU-Pro­zess nicht nach. Und mit Blick auf Ende des Pro­zes­ses ste­hen wir vor der Her­aus­for­de­rung, dass kein Schluss­strich unter den NSU-Kom­plex gezo­gen wer­den darf. Im Pro­zess wird vor allem das staat­li­che Nar­ra­tiv über den NSU gestärkt. Die Geschich­te zum NSU-Kom­plex schrei­ben hin­ge­gen die Nebenkläger*innen und ihrer Vertretung.

Die zen­tra­len Fra­gen sind nach wie vor unbe­ant­wor­tet: Wie wur­den die Opfer aus­ge­sucht? Gab es Helfer*innen an den Tat­or­ten? Wie groß war das Netz­werk von Mitwisser*innen, Unterstützer*innen und mög­li­cher­wei­se sogar Mittäter*innen? Was wuss­ten die Sicher­heits­be­hör­den und Ihre V‑Leute in mehr oder weni­ger unmit­tel­ba­rer Nähe zum NSU-Kern­trio? Hät­ten mit dem staat­li­chen Wis­sen Mor­de ver­hin­dert kön­nen? Die Auf­klä­rung des NSU-Kom­ple­xes wird von staat­li­chen Stel­len, ins­be­son­de­re und wie­der­holt von den Ver­fas­sungs­schutz­äm­tern und den Straf­ver­fol­gungs­be­hör­den im Pro­zess und den mitt­ler­wei­le 12 Unter­su­chungs­aus­schüs­sen immer wie­der limi­tiert. Es stellt sich die Fra­ge nach dem staat­li­chen Auf­klä­rungs­wil­len, gera­de wenn zum Schut­ze des Staats­wohls der Quel­len­schutz, also das Decken der V‑Leute, über der Straf­ver­fol­gung steht.

Wie kann es wei­ter­ge­hen? Einen wich­ti­gen Bei­trag muss die Wis­sen­schaft lie­fern. Unse­re Arbeit hat gezeigt, dass eine wei­ter­ge­hen­de trans­dis­zi­pli­nä­re Aus­ein­an­der­set­zung mit der Behör­de der Staats­an­walt­schaft und der BAW über­fäl­lig und not­wen­dig ist. Vor allem aber braucht es ange­sichts von zum Teil 120-jäh­ri­gen Sperr­fris­ten von Ver­fas­sungs­schutz-Akten zum NSU-Kom­plex einen lan­gen Atem und die Aus­kunfts­be­reit­schaft von aktu­el­len und ehe­ma­li­gen Mitarbeiter*innen aus den Behör­den. Im Fall des Okto­ber­festat­ten­tats und auch bei der Auf­klä­rung des NSU-Kom­ple­xes waren es zum Teil pri­va­te Recher­chen und anwalt­li­che Ermitt­lun­gen, die Fra­gen und der Durch­hal­te­wil­le der Betrof­fe­nen und Geschä­dig­ten sowie Ent­hül­lun­gen durch jour­na­lis­ti­sche und anti­fa­schis­ti­sche Inves­ti­ga­ti­on, die offe­ne Fra­gen zu beant­wor­ten hal­fen und nicht die pflicht- und recht­mä­ßi­gen Ermitt­lun­gen der Behör­den. Im Gegen­teil: Nicht-Ermitt­lung durch die BAW und offe­ne, kri­mi­nel­le Ver­tu­schung durch die Inlands­ge­heim­diens­te sind für das mage­re Ergeb­nis nach über 400 Pro­zess­ta­gen und fast 5 Jah­ren Ver­hand­lung verantwortlich.

Der staat­li­che Selbst­schutz und die Auf­kün­di­gung des Auf­klä­rungs­ver­spre­chens dür­fen nicht gedul­det wer­den. Das ist unse­re Auf­ga­be, wenn es um die Rechts­staat­lich­keit als Min­dest­stan­dard einer offe­nen Gesell­schaft geht.“

Die Arbeit der Preis­trä­ge­rin­nen ist im Buch­han­del gedruckt erhält­lich. Der Band ist im Pots­da­mer Wis­sen­schafts­ver­lag „Welt­Trends“ unter der ISBN-Num­mer 978−3−945878−78−1 erschienen.

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