Sich den NSU-Prozess schönreden

Schön­heit ist eine Fra­ge der Per­spek­ti­ve: Der Bun­ker am Straf­jus­tiz­zen­trum in der Mün­che­ner Nym­phen­bur­ger­stra­ße, in des­sen Innern der NSU-Pro­zess läuft Foto: Burschel

Aus der siche­ren Distanz von meh­re­ren Hun­dert Kilo­me­tern kommt die preis­ge­krön­te Zeit-Kolum­nis­tin Özlem Top­çu zu dem Schluss, dass der NSU-Pro­zess vor dem Ober­lan­des­ge­richt in Mün­chen durch­aus kei­ne Ent­täu­schung sei, son­dern „viel bringt. Sogar sehr viel“. So fin­det Frau Top­çu, dass es schon eine tol­le Sache ist, dass es an der Schuld von Bea­te Zsch­ä­pe inzwi­schen – nach 366 Tagen Pro­zess und über vier Jah­ren Pro­zess­dau­er – kei­ne Zwei­fel mehr gibt und die „Beweis­auf­nah­me die Ankla­ge in vol­lem Umfang bestä­tigt“ habe. Zum Beleg zitiert sie hier­zu aus­ge­rech­net Tho­mas Bli­wier, einen der Anwäl­te von Mit­glie­dern der Fami­lie Yoz­gat, die als Hin­ter­blie­be­ne des am 4. April 2006 in einem Kas­se­ler Inter­net­ca­fé mut­maß­lich vom NSU ermor­de­ten, damals 21-jäh­ri­gen Halit Yoz­gat Neben­klä­ger im Mün­che­ner Ver­fah­ren sind. Gera­de die boh­ren­den Fra­gen und Zwei­fel, die die Neben­kla­ge­ver­tre­ter im Fall Yoz­gat uner­müd­lich for­mu­liert haben, sind bis heu­te unge­klärt und offen. İsm­ail Yoz­gat, Halits Vater, hat ange­kün­digt, dass er das Urteil von Mün­chen nicht aner­ken­nen wer­de, solan­ge die offe­nen Fra­gen nicht annä­hernd geklärt sind. Gegen den dama­li­gen Mit­ar­bei­ter des hes­si­schen Lan­des­am­tes für Ver­fas­sungs­schutz Andre­as Tem­me, der – obwohl zwei­fels­frei zur Tat­zeit am Tat­ort anwe­send – bis heu­te behaup­tet, nichts, aber auch gar nichts mit­be­kom­men zu haben, läuft nun ein Straf­ver­fah­ren wegen uneid­li­cher Falsch­aus­sa­ge und das Lon­do­ner For­schungs­team „Foren­sic Archi­tec­tu­re“ weist ihm zudem nach, dass er die Unwahr­heit gesagt haben muss.


Top­çu ist begeis­tert, dass „sich in der lan­gen Pro­zess­zeit gezeigt [hat], dass der NSU kei­ne iso­lier­te Grup­pe von drei Ver­schwo­re­nen war. Die Grup­pe hat­te Hel­fer und Ver­bin­dun­gen zu rechts­extre­men Netz­wer­ken wie Blood and Honour“. Die­se Erkennt­nis­se sind, das gesteht Top­çu zu, ein­zig und allein der Hart­nä­ckig­keit eines Teils der Neben­kla­ge im Pro­zess zu ver­dan­ken. Dass die­ses Wis­sen kom­plett der in „vol­lem Umfang“ nach­ge­wie­se­nen Ankla­ge­schrift ent­ge­gen­steht, wo bis heu­te von einer iso­lier­ten, von der Sze­ne abge­kap­sel­te Drei-Per­so­nen-Zel­le die Rede ist, stört Top­çu dabei keineswegs.
Auch wenn ein paar „häss­li­che Din­ge“ wie das „Ver­sa­gen und die Unwahr­hei­ten von eini­gen Ver­fas­sungs­schutz­äm­tern und Ermitt­lungs­be­hör­den“ zuta­ge geför­dert wor­den sei­en, kön­ne mit einem Pro­zess­be­tei­lig­ten – mit Blick auch auf das Frei­ta­ler Ter­ror­ver­fah­ren – die posi­ti­ve Ein­schät­zung gewon­nen wer­den, „dass der NSU-Pro­zess eine Sen­si­bi­li­sie­rung in vie­len Amts­stu­ben bewirkt hat und Ermitt­ler heu­te häu­fi­ger an das Motiv Ras­sis­mus den­ken“. Für die­se Annah­me gibt es weit und breit kei­ne Bestä­ti­gung und kei­ne Bele­ge, im Gegen­teil, es darf davon aus­ge­gan­gen wer­den, dass die Emp­feh­lun­gen des ers­ten NSU-Bun­des­tags­un­ter­su­chungs­aus­schus­ses gegen den insti­tu­tio­nel­len Ras­sis­mus in kei­ner Wei­se auch nur ansatz­wei­se umge­setzt wor­den sind. Das gro­tes­ke Schei­tern des Mam­mut­pro­zes­ses gegen das nazis­ti­sche „Akti­ons­bü­ro Mit­tel­rhein“ wegen Pen­sio­nie­rung des Vor­sit­zen­den Rich­ters, ein völ­lig ent­po­li­ti­sier­tes, von einem uner­träg­lich schwa­dro­nie­ren­den Rich­ter vor­ge­tra­ge­nes Urteil im Ver­fah­ren gegen die Nazi-Schlä­ger von Ball­städt (Thü­rin­gen) und der Down­gra­de des Naue­ner Ver­fah­rens vom Ter­ror- zum nor­ma­len Straf­ver­fah­ren spre­chen indes eine kom­plett ande­re Spra­che. Das Vor­ge­hen und Ver­laut­ba­run­gen der Poli­zei zum Mord an Bir­gül D. in Duis­burg am 3. Mai 2017 weckt hor­ri­ble Erin­ne­run­gen an die ras­sis­ti­schen NSU-Ermitt­lun­gen. Wei­te­re Bei­spie­le sind Legion.
Aber viel­leicht meint Top­çu ja was völ­lig ande­res und ver­sucht noch aus dem Dra­ma der Betrof­fe­nen und der Ver­wei­ge­rung der „lücken­lo­sen Auf­klä­rung“ Nek­tar der natio­na­len Selbst­be­spie­ge­lung zu sau­gen: „In Mün­chen hat das Land sich selbst wei­ter ken­nen­ge­lernt, in einen der vie­len Spie­gel geschaut.“
Mit ihrer Rechts­staats­elo­ge posi­tio­niert sich Top­çu gegen eine Pres­se­er­klä­rung der anrü­chi­gen „Isla­mi­schen Gemein­schaft Mil­lî Görüş“, die dar­in ihrer Entäu­schung über den NSU-Pro­zess Aus­druck ver­leiht und für ihre Ent­täu­schung vor allem die Bun­des­an­walt­schaft ver­ant­wort­lich macht. Dort heißt es: „Sie [die Bun­des­an­walt­schaft – FCB] hat zu kei­nem Zeit­punkt auch nur den Anschein erweckt, als gin­ge es ihr um umfas­sen­de Auf­klä­rung des NSU-Kom­ple­xes. Viel­mehr war sie stets dar­um bemüht – mit tat­kräf­ti­ger Unter­stüt­zung des Gerichts, den Kreis der Ver­däch­ti­gen so klein wie mög­lich zu hal­ten. Alle Bemü­hun­gen der Opfer­an­wäl­te, Spu­ren, die zu wei­te­ren Tat­ver­däch­ti­gen füh­ren könn­ten, nach­zu­ge­hen, wur­den abge­blockt oder ander­wei­tig unmög­lich gemacht.“
Dem ist in der Tat kaum etwas hin­zu­zu­fü­gen. Das kann Frau Top­çu aber nicht so ohne Wei­te­res wis­sen, da sie seit Jahr und Tag nicht mehr gese­hen ward im A 101, dem bun­ker­ar­ti­gen Saal im Straf­jus­tiz­zen­trum in Mün­chen, wo der NSU-Pro­zess seit vier Jah­ren Dau­er­gast ist. Dass die Bun­des­an­walt­schaft von Beginn an auf der Eng­füh­rung des Pro­zes­ses gemäß ihrer Ankla­ge­schrift und der ja angeb­lich wider­leg­ten „Trio“-These besteht und dafür auch bereit ist, die etwa 100 Pro­zess­be­tei­lig­ten und die Öffent­lich­keit dreist zu belü­gen, wie im Fal­le des schred­dern­den Meis­ter­spi­ons im Bun­des­amt für Ver­fas­sungs­schutz Lothar Lin­gen, ist ihr kei­ne Erwäh­nung wert.
Top­çu ist begeis­tert: „Fol­ge­pro­zes­se sind nicht aus­ge­schlos­sen“. Auch, dass die Bun­des­an­walt­schaft der­zeit die tat­säch­lich lau­fen­den wei­te­ren Ermitt­lungs­ver­fah­ren gegen bis vor Kur­zem neun wei­te­re Ver­däch­ti­ge, sowie ein zehn­tes, ein so genann­tes Struk­tur­er­mitt­lungs­ver­fah­ren, haupt­säch­lich dazu ver­wen­det, unlieb­sa­me neue Erkennt­nis­se zu bun­kern, kann ihre Freu­de nicht trüben.
Haar­sträu­ben­de State­ments des Sit­zungs­ver­tre­ters des Gene­ral­bun­des­an­walts im Mün­che­ner Pro­zess, Her­bert Die­mer, sind ihr offen­bar auch nicht zur Kennt­nis gekom­men: Wäh­rend der alte Herr der Ankla­ge schon mal die „Alt-Ver­tei­di­ge­rin“ Zsch­ä­pes, Anja Sturm, mit den Wor­ten „Sie war­ten und schwei­gen still!“ abkan­zel­te, ließ er die Pro­zess­öf­fent­lich­keit kürz­lich einen Blick in ein rechts­staat­li­ches Par­al­lel­uni­ver­sum erha­schen. Im Zusam­men­hang mit der Ent­tar­nung von Ste­fan „Pinoc­chio“ Lan­ge, des eins­ti­gen Chefs der „Blood & Honour“-Division Deutsch­land und neben­be­ruf­li­chen Spit­zels des Ver­fas­sungs­schut­zes im Nazi-Bio­top, in dem der NSU gedieh, wie­der­holt Die­mer ein­mal mehr die Theo­rie der „iso­lier­ten Zel­le“, von der Top­çu meint, sie sei wider­legt. Die­mer: „Um eine Ent­de­ckung zu ver­mei­den, beschränk­ten Böhn­hardt, Mund­los und Zsch­ä­pe ihren Kon­takt in ihr frü­he­res Umfeld auf das Nötigs­te“, wes­halb es unwahr­schein­lich sei, dass sie mit Lan­ge Kon­takt gehabt haben könn­ten. „Der­ar­ti­ge skan­dal­träch­ti­ge Spe­ku­la­tio­nen von Medi­en oder soge­nann­ten NSU-Exper­ten“ weist Die­mer zurück, schon weil es nicht in sein Welt­bild passt, in dem der NSU eben die­se abge­kap­sel­te Zel­le sein muss und der Ver­fas­sungs­schutz genann­te Inlands­ge­heim­dienst viel zur Auf­klä­rung des NSU-Kom­ple­xes bei­getra­gen hat. Wört­lich aus der Mit­schrift des 365ten Pro­zess­ta­ges am 24. Mai 2017: „Es gibt auch kei­nen Grund für die Annah­me, das BfV könn­te sol­che Umstän­de bewusst zurück­ge­hal­ten haben. Es ist viel­mehr so, dass die Ermitt­lun­gen in die­sem Ver­fah­ren durch geheim­dienst­li­che Infor­ma­tio­nen wesent­lich geför­dert wur­den und die Auf­de­ckung ohne geheim­dienst­li­che Infor­ma­tio­nen nicht mög­lich gewe­sen wäre.“ Hier könn­te frei­lich ein from­mer Wunsch Vater eines veri­ta­blen Hirn­ge­spinsts sein. Ansons­ten wäre eine sol­che Aus­sa­ge – nach allem, was wir über die Ver­stri­ckung des Staa­tes in den NSU-Kom­plex wis­sen – eine bein­har­te Dreistigkeit.
Ange­sichts der wei­ter ekla­tant und wie am ers­ten Pro­zess­tag unge­klär­ten offe­nen Fra­gen und Unge­reimt­hei­ten im NSU-Kom­plex, ange­sichts des nach wie vor drin­gen­den Ver­dachts der kei­nes­wegs nur pan­nen­haf­ten Ver­qui­ckung staat­li­che Stel­len in die Ver­bre­chen des NSU durch Unter­las­sung, Ermög­li­chung und Gesche­hen­las­sen, ist, nicht ent­täuscht zu sein, ein Kraft­akt. Die Ver­bre­chen des NSU, das sind ja nicht nur 10 Mor­de (übri­gens auch von 2000 bis 2007 und nicht nur bis 2006, wie Top­çu falsch schreibt), son­dern auch meh­re­re Mord­ver­su­che, zwei ange­klag­te und ein wei­te­rer Bom­ben­an­schlag und min­des­tens 15 Bank- und Raubüberfälle.
Die irr­wit­zi­gen Kaprio­len und explo­si­ven neu­en Erkennt­nis­se rund um V‑Mann „Pri­mus“, Ralf Marsch­ner, V‑Mann „Tarif“, Micha­el See, und einen nament­lich bekann­ten NSU-Hel­fer beim so genann­ten Stol­len­do­sen-Anschlag in Köln, die behör­den­in­ter­nen Blo­cka­den etwa bei der Wei­ter­ga­be wich­ti­ger Infor­ma­tio­nen, ein­mal etwa vom Ver­fas­sungs­schutz in Bran­den­burg oder ein­mal sei­tens eines hoch­ran­gi­gen säch­si­schen Poli­zis­ten an die thü­rin­ger Kol­le­gen und Ziel­fahn­der, haben das Gericht nicht die Boh­ne inter­es­siert. Inso­fern darf Top­çus posi­ti­ve Bilanz schon nur noch als mut­wil­li­ge Gut­gläu­big­keit bezeich­net wer­den. Mit der Rea­li­tät im Mün­che­ner End­los-Pro­zess jeden­falls hat das wenig zu tun.

(Anfang Juni zuerst auf dem Blog von NSU-Watch erschie­nen)