In Tei­len der Neben­kla­ge­ver­tre­tung wird eben­falls beklagt, dass die BAW den Pro­zess­be­tei­lig­ten mit Taschen­spie­ler­tricks voll­stän­di­ge Akten­ein­sicht vor­ent­hal­te. Neben dem Pro­zess gegen Bea­te Zsch­ä­pe, Wohl­le­ben und noch drei Ange­klag­te lau­fen wei­te­re neun Ermitt­lungs­ver­fah­ren sowie ein „Struk­tur­ver­fah­ren“ gegen „Unbe­kannt“ im gesam­ten NSU-Kom­plex. Ins­be­son­de­re das „Unbekannt“-Verfahren gilt den Kri­ti­kern als Park­platz für unbe­que­me Ermitt­lungs­er­geb­nis­se, die die Grund­the­se der BAW aus der Ankla­ge, es habe sich beim NSU um eine „iso­lier­te“ Drei-Per­so­nen-Zel­le gehan­delt, in Fra­ge stel­len könn­ten. Ent­spre­chen­de For­de­run­gen nach kom­plet­ter Akten­ein­sicht wür­den brüsk mit Ver­weis auf die Geheim­hal­tung in lau­fen­den Ver­fah­ren abgewiesen.

Auf die­se Wei­se wird der Ver­fas­sungs­schutz genann­te Inlands­ge­heim­dienst, des­sen Ver­stri­ckung in den NSU-Kom­plex kaum noch abzu­strei­ten ist, abge­schirmt und ver­hin­dert, dass jen­seits der sehr eng geführ­ten Ankla­ge­schrift in geheim­dienst­li­chen Sphä­ren wie dem V‑Leute-Sys­tem her­um­ge­schnüf­felt wird. Die Ermitt­lung wei­te­rer zum Teil hoch bri­san­ter Ent­hül­lun­gen im bizar­ren NSU-Kos­mos über­neh­men dann zwangs­läu­fig ehr­gei­zi­ge Inves­ti­ga­ti­v­jour­na­lis­ten oder auch Anwäl­te der Neben­kla­ge.

So etwa der Ent­hül­lungs­jour­na­list Dirk Laabs. Ein ums ande­re Mal för­dert er, zusam­men mit der unter­des­sen sehr grau­en Emi­nenz Ste­fan Aust, neue Hin­wei­se zuta­ge, wie nah der Staat über Ver­fas­sungs­schutz-Infor­man­ten am NSU dran war und dass er ein­schrei­ten und die Ver­bre­chen des NSU hät­te ver­hin­dern kön­nen. In ihrem sehr soli­den Buch „Hei­mat­schutz“ aus 2014 steht schon drin, dass eine der dicken Spin­nen im Netz der säch­si­schen Nazi-Orga­ni­sa­tio­nen, Ralf „Mano­le“ Marsch­ner, unter ande­rem eine Bau­fir­ma in Zwi­ckau betrieb und für die­se Fir­ma regel­mä­ßig Fahr­zeu­ge aus­ge­lie­hen wur­den, vor­wie­gend für Bau­stel­len in Mün­chen und Nürn­berg und unter ande­rem etwa im zeit­li­chen Zusam­men­hang mit dem Mord an Habil Kılıç am 29. August 2001 in Mün­chen. Der Ver­dacht dräng­te sich auf, dass die­se Fahr­zeu­ge zu Mord­zwe­cken aus­ge­lie­hen wor­den sei­en und damit Kon­tak­te zwi­schen Marsch­ner oder Leu­ten in sei­ner Fir­ma und dem NSU bestan­den haben müs­sen. Immer­hin, so hieß es in dem Buch, arbei­te­te zu jener Zeit ein wei­te­rer Unter­stüt­zer des NSU bei Marsch­ner als Vor­ar­bei­ter, ein gewis­ser Max-Flo­ri­an Burk­hardt, gegen den eines der wei­te­ren NSU-Ermitt­lungs­ver­fah­ren läuft und dem vor­ge­wor­fen wird, für das NSU-Kern­trio Papie­re zur Ver­fü­gung gestellt zu haben, mit denen unter ande­rem eine Woh­nung ange­mie­tet wur­de. Neu­es­te Recher­chen von Laabs und Aust, mit denen sie im Fern­se­hen im Anschluss an den TV-Drei­tei­ler „Mit­ten in Deutsch­land: NSU“ (kon­kret-online „On the Spot“) für Auf­ruhr sorg­ten, erga­ben, dass mög­li­cher­wei­se gar nicht Burk­hardt selbst bei Marsch­ner arbei­te­te, son­dern der Inha­ber von des­sen mani­pu­lier­tem Aus­weis, näm­lich Uwe Mund­los. Bekannt, aber ein­mal mehr auch unfass­bar an die­ser neu­en Spur ist, dass Ralf Marsch­ner unter dem Deck­na­men „Pri­mus“ zur frag­li­chen Zeit auch Spit­zel – also V‑Mann – des Bun­des­am­tes für Ver­fas­sungs­schutz (BfV) gewe­sen ist. Dar­aus soll­te fol­gen, dass der Inlands­ge­heim­dienst auch von den Mor­den wuss­te oder hät­ten wis­sen kön­nen. In einer Pres­se­er­klä­rung spre­chen eini­ge Anwäl­te der Neben­kla­ge ent­spre­chend von amt­lich „betreu­tem Mor­den“. In einem ful­mi­nan­ten Beweis­an­trag vom 12. April 2016 schrei­ben die­se Anwäl­te: „Der Umstand, dass Poli­zei­be­hör­den und der Ver­fas­sungs­schutz über Marsch­ner bzw. durch Marsch­ner sel­ber erlang­te, wei­te­re, bis­her nicht bekann­te Infor­ma­tio­nen über Mund­los, Böhn­hardt und Zsch­ä­pe hat­ten, mit denen eine Fest­nah­me der Drei mög­lich gewe­sen wäre, ist ein für die Ange­hö­ri­gen und Opfer des NSU zen­tra­les Thema.“
Ob die­ser neue unge­heu­er­li­che Ver­dacht der Über­prü­fung stand­hält, wird sich zei­gen: Er fußt ein­zig und allein auf der Erin­ne­rung eines dama­li­gen Bau­lei­ters, der einer­seits den ech­ten Max-Flo­ri­an Burk­hardt auf einem Foto nicht, Uwe Mund­los aber mit völ­li­ger Sicher­heit als die­sen Vor­ar­bei­ter Marsch­ners erkannt haben will. Dass die Glaub­wür­dig­keit des „Ver­fas­sungs­schut­zes“ unter dem neu­en Ver­dacht zu lei­den hat und es ihm an den Kra­gen geht, ist jedoch sehr unwahr­schein­lich. Das war schon bei frü­he­ren Ent­hül­lun­gen die­ser Dimen­si­on nicht der Fall.

(c) Yücel Özdemir

Bild: Yücel Özdemir

Allein dem hart­nä­cki­gen Nach­boh­ren von Neben­kla­ge­an­wäl­ten ist es zu ver­dan­ken, dass die Geschich­te des Ver­fas­sungs­schüt­zers Andre­as Tem­me nicht ad acta gelegt wer­den konn­te: BAW und Gericht in Mün­chen hat­ten sich strikt gewei­gert, die etwa 37 Akten­ord­ner aus dem Ermitt­lungs­ver­fah­ren gegen Tem­me bei­zu­zie­hen, obwohl die Rol­le von Staats­die­ner Tem­me, der bei der Ermor­dung von Halit Yoz­gat in Kas­sel am 6. April 2006 in des­sen Inter­net­ca­fé anwe­send war, bis heu­te völ­lig unge­klärt ist. Die BAW gewähr­te Pro­zess­be­tei­lig­ten aus dem Mün­che­ner Pro­zess zwar Ein­blick in die Akten, jedoch nur, wenn sie dazu nach Karls­ru­he zu rei­sen bereit waren.

Die Neben­kla­ge­ver­tre­ter der Fami­lie Yoz­gat, die Kanz­lei Bli­wier, Dier­bach, Kienz­le (BDK) aus Ham­burg, hat­ten Mit­schnit­te aus einer Tele­fon­über­wa­chung bei Tem­me, die unter­des­sen bei der zustän­di­gen Poli­zei in Kas­sel lagern, im Früh­jahr 2015 aus­fin­dig gemacht und neu tran­skri­bie­ren las­sen. Dabei kam Erstaun­li­ches zuta­ge: Als Tem­me im Lau­fe der Ermitt­lun­gen gegen sich als Beschul­dig­tem mit dem „Geheim­schutz­be­auf­trag­ten“ sei­ner Behör­de tele­fo­nier­te, sag­te die­ser gleich zu Beginn: „Ich sage ja jedem: Wenn er weiß, dass irgend­wo so was pas­siert – bit­te nicht vor­bei­fah­ren!“ Ein Satz, der im Grun­de nur so ver­stan­den wer­den kann, dass der hes­si­sche Ver­fas­sungs­schutz vor dem Tod Yoz­gats wuss­te, dass die­ser Mord bevor­steht. Den auf­schluss­rei­chen Satz hat­te eine poli­zei­li­che Erfas­se­rin 2006 übri­gens als nicht rele­vant kur­zer­hand weggelassen.

Die­sel­ben und wei­te­re Anwäl­te haben nun erst vor kur­zem, Mit­te März 2016, im Zusam­men­hang mit dem V‑Mann Cars­ten Szc­ze­pan­ski, Deck­na­me Piat­to, des Bran­den­bur­ger Ver­fas­sungs­schut­zes neue Hin­wei­se dar­auf prä­sen­tiert, dass die Zustän­di­gen im Bran­den­bur­ger Innen­mi­nis­te­ri­um alar­mie­ren­de Hin­wei­se von Spit­zel Piat­to auf das „Trio“ zwar erhal­ten und auch das Thü­rin­ger LKA dar­über infor­miert hat­ten, sich dann aber gewei­gert hät­ten, ent­spre­chen­de Maß­nah­men der Thü­rin­ger zu ermög­li­chen, weil man eine Gefähr­dung der Quel­le, also des V‑Manns, befürch­te­te. Piat­to hat­te schon 1998 den Hin­weis gege­ben, dass die drei Flüch­ti­gen in Sach­sen auf der Suche nach Waf­fen sei­en, mit denen sie „wei­te­re“ Über­fäl­le bege­hen woll­ten, um sich dann ins Aus­land abzu­set­zen. Die­se Mit­tei­lung des Infor­man­ten hat jedoch nicht zur Ergrei­fung der drei sich bewaff­nen­den Nazis geführt, obwohl den Beam­ten die Bri­sanz der Mit­tei­lung Piat­tos bewusst war. Im Gegen­teil: Einer der zustän­di­gen V‑Mann-Füh­rer, also amt­li­chen Betreu­er, Piat­tos, Rein­hard Gör­litz, der einen bizar­ren Auf­tritt als ver­mumm­ter Zeu­ge in Mün­chen hat­te und sich dort so bockig gab, wie man das bis dahin nur von Nazi-Zeu­gen kann­te, soll einem der Beweis­an­trä­ge zufol­ge gelo­gen haben, um die obsku­ren Umstän­de die­ser Geschich­te zu ver­tu­schen. Die Neben­kla­ge­ver­tre­ter scheu­en sich nicht, in ihren Beweis­an­trä­gen den staat­li­chen Stel­len eine Mit­ver­ant­wor­tung an den Ver­bre­chen des NSU vor­zu­wer­fen. Wie bri­sant die­se amt­li­chen Unter­las­sun­gen waren, mag sich dar­in spie­geln, dass es noch im Janu­ar 2013 dazu auch ein „Kri­sen­tref­fen“ gege­ben hat. Wo? Beim Gene­ral­bun­des­an­walt in Karls­ru­he. Mit dabei: Das Bun­des­amt für Ver­fas­sungs­schutz und das Bundeskriminalamt.

Der Bei­trag erschien zuerst auf der Home­page von NSU-Watch: https://​www​.nsu​-watch​.info/​2​0​1​6​/​0​5​/​k​r​e​a​t​i​v​e​s​-​a​k​t​e​n​h​a​n​d​l​i​ng/