Feudalismus

Staats- und Gesell­schafts­ord­nung, in der die länd­li­che arbei­ten­de Bevöl­ke­rung in abso­lu­ter Abhän­gig­keit (Leib­ei­gen­schaft) von der Herr­schaft (in der Regel: Mon­ar­chie) steht und weit­ge­hend recht­los aus­ge­beu­tet wird.

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