Migrant_innen, die aufgrund ihrer «deutschen Volkszugehörigkeit» (§ 6 Bundesvertriebenengesetz) auf der Grundlage des Blutsrecht (ius sanguinis) bis Ende 1992 in die BRD einwandern konnten und bestimmte Privilegien genossen. Seit 1993 «Spätaussiedler_innen» genannt, heute anderen Migrant_innen weitgehend gleichgestellt und häufig ähnlich diskriminiert.
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