Mit dem „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“ in den autoritären Staat

Vier­tel­jah­res­heft des Baye­ri­schen Flücht­lings­rats „Hin­ter­land“, Nr. 41: „100 Jah­re Abschiebehaft“

Ein neu­es Gesetz, gepaart mit Abschre­ckungs­maß­nah­men, soll Geflüch­te­te bun­des­weit zu völ­lig recht­lo­sen Men­schen machen, über die der Staat will­kür­lich ver­fü­gen kann. Ein Kommentar.

Seit der „Flücht­lings­kri­se“ 2015, die in Wahr­heit eine Kri­se der Behör­den im Umgang mit Geflüch­te­ten war, erle­ben wir einen Abbau des Flücht­lings­rechts in erschre­cken­dem Aus­maß. Unab­läs­sig spuckt das Bun­des­in­nen­mi­nis­te­ri­um Papie­re, Ent­wür­fe, Geset­zes­vor­ha­ben aus, ein­zeln oder zu Pake­ten geschnürt. Oft sind die Gemein­hei­ten ver­steckt: Wohl­fahrts­ver­bän­de bekom­men höchs­tens 48 Stun­den für eine Stel­lung­nah­me, über­for­der­te Parlamentarier*innen win­ken die Geset­ze durch.

Geflüch­te­te sol­len schnel­ler und län­ger in Abschiebehaft
Wie 1992 droht eine Ent­ker­nung des Flücht­lings­rechts. Doch anders als in den 1990ern steht jetzt kei­ne Euro­päi­sche Uni­on bereit zur Ver­tei­di­gung des Rech­tes auf Schutz. In einem „Race to the Bot­tom“ über­bie­ten sich die euro­päi­schen Natio­nal­staa­ten im Abbau von Flücht­lings­rech­ten und in der Erfin­dung neu­er alter Abschre­ckungs­maß­nah­men. Dazu dient auch das neue Geord­ne­te-Rück­kehr-Gesetz, das jetzt vom Kabi­nett beschlos­sen wur­de. Rechts­mit­tel für oder zuguns­ten von Geflüch­te­ten sol­len abge­baut wer­den: Sie sol­len frü­her, schnel­ler und län­ger in Abschie­be­haft genom­men wer­den kön­nen; für die benö­tig­ten Plät­ze sol­len in Ein­rich­tun­gen für Straf­haft beson­de­re Trak­te für Abschie­be­häft­lin­ge ein­ge­rich­tet wer­den können.

Wer zudem nach Ansicht der Aus­län­der­be­hör­de nicht hin­rei­chend bei der Pass­be­schaf­fung mit­wirkt, soll, geht es nach dem Gesetz, auch kei­ne Dul­dung mehr bekom­men. Statt­des­sen ist eine Beschei­ni­gung vor­ge­se­hen, die eine dau­er­haf­te Lager­un­ter­brin­gung, ein abso­lu­tes Arbeits- und Bil­dungs­ver­bot und eine Redu­zie­rung der Leis­tun­gen um 60 Pro­zent für die Betrof­fe­nen bereit­hält. Jeg­li­che Form der Inte­gra­ti­on oder Teil­ha­be soll damit unter­bun­den wer­den. In unge­ahn­ter Mas­si­vi­tät will man hier einen Sta­tus schaf­fen, den Georg Rest­le vom Poli­tik­ma­ga­zin Moni­tor ganz zu Recht so kom­men­tiert: „See­ho­fer schafft hier einen neu­en Men­schen­ty­pen: den Rechtlosen.“

Damit die Durch­set­zung der Abschie­bung nicht am Wider­stand von Unterstützer*innen schei­tert, hält der Geset­zes­ent­wurf noch ein Schman­kerl bereit: Das Datum von Abschie­bun­gen und sogar Bot­schafts­vor­füh­run­gen wird als „Geheim­nis“ ein­ge­stuft, wer es wei­ter­gibt, begeht damit Geheim­nis­ver­rat. Aber auch alle ande­ren, die die­se Ter­mi­ne wei­ter­ge­ben oder ver­öf­fent­li­chen, kön­nen der Bei­hil­fe zum Geheim­nis­ver­rat beschul­digt werden.

Man weiß nicht so recht was schlim­mer ist. In der Kom­bi­na­ti­on aber liest sich das neu­es­te See­ho­fer-Gesetz wie abge­schrie­ben vom Kum­pel Orbán aus Ungarn. Gibt es dort nicht schon Inter­nie­rungs­la­ger für Geflüch­te­te, wo der Vor­wurf, das sei­en ille­ga­le Haft­an­stal­ten, mit dem Hin­weis gekon­tert wird, nach Ser­bi­en sei­en die Tore der Lager all­zeit offen? Eben­falls in Ungarn wer­den Men­schen­rechts­or­ga­ni­sa­tio­nen, vor allem die­je­ni­gen, die sich auch für Rech­te Geflüch­te­ter ein­set­zen, mas­siv in ihrer Arbeit behin­dert und mit Stra­fen bedroht. See­ho­fer begibt sich mit sei­nem Geset­zes­ent­wurf auf den Pfad des auto­ri­tä­ren Staates.

Eine blo­ße Mit­tei­lung des Abschie­be­ter­mins wird dann zur Straftat
Mas­siv wird in die Lebens­mög­lich­kei­ten von Geflüch­te­ten ein­ge­grif­fen: Sie sol­len iso­liert und sepa­riert wer­den, ver­füg­bar für eine Abschie­bung, die den­noch in vie­len Fäl­len gar nicht mög­lich sein wird. Zugleich soll jeder Ver­such, Geflüch­te­te vor der Abschie­bung zu war­nen oder zu bewah­ren, bestraft wer­den. Dies gilt nicht allein im Fal­le einer Abschie­bung, son­dern bereits weit im Vor­feld und bei der blo­ßen Mit­tei­lung eines Abschie­be­ter­mins. Der Geset­zes­ent­wurf ist unaus­ge­go­ren, aber allein in ihrer Maß­lo­sig­keit mar­kie­ren die Vor­schlä­ge den Weg in eine Gesell­schaft, in der der Staat schon bestraft, was ihn nur ärgert und sei­ne allei­ni­ge Ver­fü­gung über die Grup­pe der Aus­rei­se­pflich­ti­gen infra­ge stellt. Es dau­ert nicht mehr lan­ge, dann wird gegen jedes Auf­mu­cken gegen die Aus­län­der­be­hör­den der Straf­tat­be­stand der Majes­täts­be­lei­dung wie­der ein­ge­führt. Das ist, eben­so wie die Ein­füh­rung von Body-Cams, die nur bei Über­grif­fen auf Poli­zis­ten, nicht bei Über­grif­fen von Poli­zis­ten, aus­ge­wer­tet wer­den sol­len, ein erschre­cken­der Schritt in Rich­tung eines Obrigkeitsstaates.

Dr. Ste­phan Dünn­wald ist Mit­ar­bei­ter des Baye­ri­schen Flücht­lings­rat. Sein Bei­trag erschien zuerst im aktu­el­len Hin­ter­land-Maga­zin Nr. 41. Hele­ne Mil­den­ber­ger hat dies Hin­ter­land-Heft zusam­men mit dem Peri­odi­kum des Flücht­lings­ra­tes Schles­wig-Hol­stein „Der Schlep­per“ für uns rezen­siert.