Ein Jahr ist vergangen, seit am 3. Oktober 2013 366 Geflüchtete in Sichtweite von Lampedusa ertranken, während im keinen Kilometer entfernten Hafen die Küstenwache vor Anker lag. Ihnen und den insgesamt mindestens dreiundzwanzigtausendzweihundertachtundfünfzig Opfern europäischer Grenzabschottungspolitik innerhalb von 14 Jahren können wir nur noch gedenken. Und wir, die Menschen in Europa, müssen fragen: Was wurde seitdem geändert an der EU-Grenzpolitik, die insbesondere das Mittelmeer zu einer Todeszone macht? Im Oktober letzten Jahres zeigten sich führende EU-Politiker_innen angesichts der bis dahin schwersten Schiffskatastrophe tief bestürzt. «Die EU wird das Mögliche unternehmen, um die Situation zu ändern», versprach der damalige Kommissionspräsident Barroso. Was also hat sich geändert? Und was müsste sich ändern? Im Folgenden eine Bestandsaufnahme der herrschenden Grenzpolitik und Diskussion um solidarische Alternativen.
Wem nutzt die Grenze?
Für die vollständige Bestandsaufnahme bedarf es einer Analyse der gesellschaftlichen Bedeutung der Grenze als Institution. Grenzen erfüllen weit mehr Funktionen als die bloße Begrenzung staatlichen Territoriums. Sie sind nicht nur geografische Linien, sondern entfalten eine weitreichende Wirkung, indem sie auch ein gesellschaftliches «Drinnen» und «Draußen» definieren. Die Grenze vereinheitlicht nach innen Menschen aller Gesellschaftsschichten und konstruiert eine Einheit auf Basis der Nation. Doch was bitteschön ist «deutsch»? Plötzlich fühlen sich Großunternehmer und prekär Beschäftigte unter diesem Etikett vereint, obwohl sie gegensätzliche Interessen haben. Ökonomische Ungleichheit wird so verschleiert und eine Solidarisierung ähnlich ausgegrenzter und ausgebeuteter Menschen aller Herkunft verhindert.
Voriges Jahr entbrannte bei ver.di ein interner Streit um die Aufnahme der 300 Lampedusa-in-Hamburg-Flüchtlinge, denen bis heute vom Hamburger Senat ein Aufenthalts- und Arbeitsrecht verweigert wird. Ohne Solidarität jenseits von Aufenthalts-Restriktionen wird kollektive Interessenvertretung geschwächt und Kämpfe werden individualisiert.
Das begünstigt ein Aussieben von Einwander_innen nach wirtschaftlicher Nützlichkeit. Komplett abgeriegelte Grenzen hat es noch nie gegeben, ihr Übertreten ist bloß entweder legal oder illegalisiert. Legale – und damit vergleichsweise einfache – Einwanderungswege nach Deutschland und in die EU sind, neben der Familienzusammenführung, im Wesentlichen für Tätigkeiten vorgesehen, die hier benötigt werden. Die illegalisierte Einreise hingegen ist meist nur unter erheblichem finanziellen Aufwand möglich, der die Möglichkeiten vieler übersteigt. Für die Menschen, die es hierher schaffen, sind die aufenthaltsrechtlichen Perspektiven in der Regel begrenzt auf das Asylverfahren, Kettenduldung oder aufenthaltsrechtliche Illegalität. Je unsicherer der Aufenthalt, desto leichter lässt sich jemand mit unliebsamen Tätigkeiten und schlechten Arbeitsbedingungen abspeisen. So werden die Löhne zunächst der Betroffenen, in der Folge aber auch in den Branchen mit hohem Anteil irregulärer Beschäftigung gedrückt. Die Selektion durch die Grenze nützt damit insbesondere den Unternehmer_innen in den entsprechenden Branchen, nicht den Beschäftigten.
EU-Grundsatz Grenzabschottung
Mit zunehmender europäischer Integration schottete sich die EWG/EG und später die EU nach außen immer mehr ab. Spätestens seit der Abschaffung der Personenkontrollen an den innereuropäischen Grenzen mit dem Schengener Übereinkommen von 1985 wurde der Fokus immer stärker auf Kontrollen der Außengrenzen verlagert. Heute hat sich daraus ein Grenzregime entwickelt, das auf physischer Grenzabschottung, hochtechnologisierter Überwachung und einer weitgehend undurchlässigen Gesetzeslage beruht. Die physischen Grenzen werden buchstäblich hochgezogen: Bulgarien hat gerade einen 30 Kilometer langen hochgerüsteten Stacheldrahtzaun an der Grenze zur Türkei fertiggestellt und folgt damit dem Beispiel Griechenlands und den spanischen Exklaven Ceuta und Melilla.
Die EU-Grenz«schutz»agentur FRONTEX hat sich seit ihrer Gründung 2005 als willige Dienstleisterin für die Mitgliedstaaten erwiesen, wenn es darum ging und geht, Flüchtlinge an der Einreise zu hindern, Abschiebeflüge durchzuführen oder Informationen und Strategien zur Flüchtlingsabwehr zur Verfügung zu stellen. Offiziell koordiniert sie nur die Abschottungsmaßnahmen der Mitgliedstaaten, inoffiziell mausert sie sich spätestens seit Inkrafttreten des Überwachungsnetzwerks EUROSUR zur europäischen Schaltzentrale der Grenzabschottung. Seit dem 2. Dezember 2013 findet darüber ein Informationsaustausch in Echtzeit statt. Geteilt werden Erkenntnisse aus allen Mitgliedstaaten und aus Drittstaaten, gewonnen über Satelliten- und Drohnenüberwachung, mit «selektiven Beobachtung ausgewiesener Häfen und Küsten von Drittländern», Radar und Schiffsfunk, gesammelt von Polizeibehörden, Geheimdiensten, Militär und Privatunternehmen zumeist aus der Rüstungsbranche, die Überwachungsbilder an Frontex verkaufen.
Libyen hat seine Bereitschaft zur Kooperation im Rahmen von EUROSUR bereits erklärt, Mauretanien, Marokko, Senegal, Gambia, Guinea Bissau und die Kap Verden haben so genannte «Koordinierungszentren» zur Erstellung «nationaler Lagebilder» errichtet. Frontex fügt die so erlangten Daten zu einem «Informationsbild des Grenzvorbereichs» zusammen. Bei Erkenntnissen über eine Migrationsbewegung, z.B. das Ablegen eines Flüchtlingsbootes, wird ein Alarm an die Behörden in der entsprechenden Region gesendet, um Flüchtlingsschiffe zu verfolgen (vgl. Art 12 Abs. 2 b in der EUROSUR-Verordnung) und die Grenze abzuriegeln. Nach Willen der EU sollen möglichst viele Drittstaaten eingebunden werden, um Fliehende bereits am Verlassen des jeweiligen Hoheitsgebietes zu hindern – so genannte Pull-backs. Das libysche Militär hat gezeigt, wie das geschieht: durch Beschuss von Flüchtlingsschiffen. Dennoch zögert die EU nicht, mit Ländern wie Libyen eng zu kooperieren. So hat die EU Mitte 2013 eigens eine Mission zum (Wieder-) Aufbau eines Grenzschutzsystems in Libyen ins Leben gerufen. In dieser EU Border Assistance Mission in Libya (EUBAM) werden libysche Grenzschützer auch von deutschen Polizist_innen trainiert. Frontex unterhält zudem mit AFIC (Africa FRONTEX Intelligence Community) seit 2010 eine quasi-geheimdienstliche Plattform mit einer ganze Reihe nord- und westafrikanischer Staaten.
Diese Vorverlagerung der Grenzabschottung hat lange Tradition in der EU-Grenzpolitik, die sich auch in der Auslagerung und faktischen Abschaffung des Asylrechts durch Rückübernahmeabkommen äußert. Zuletzt unterzeichnete die Türkei nach jahrelangen Verhandlungen im Dezember 2013 mit der EU ein solches Abkommen. Demnach können über die Türkei Geflüchtete wieder dorthin abgeschoben werden, ungeachtet der Tatsache, dass in der Türkei – wie in vielen anderen Ländern, mit denen Rückübernahmeabkommen geschlossen wurden – kein funktionierendes Asylsystem existiert.
Was hat sich geändert nach Lampedusa?
Die gesamte europäische und nationalstaatliche Grenzpolitik folgt der Doktrin der Abschottung. Die Tragödie vor Lampedusa wurde als eine Zäsur in der tödlichen europäischen Grenzpolitik dargestellt, doch was hat sich seitdem wirklich verändert? Die EU-Kommission setzte eine Mittelmeer-Task Force ein, die eine Abkehr «from excessively militarised and security-centred approaches» und «Reshaping EU’s external action in relation to migration in the Mediterranean» empfahl. Ein Paradigmenwechsel von einer sicherheitszentrierten und militarsierten zu einer offeneren und humanitäreren Grenzpolitik ist aber nicht ersichtlich. Nur eine Woche nach dem Schiffsunglück genehmigte das Europäische Parlament die Intensivierung der Grenzüberwachung durch die Einführung von EUROSUR. Nur mit einem europaweiten Grenzüberwachungssystem könne verhindert werden, dass das Mittelmeer ein Friedhof für Flüchtlinge wird, so die Begründung. Doch auch zuvor scheiterte die Seenotrettung von schiffbrüchigen Flüchtlingen an Europas Außengrenzen nicht an fehlender Überwachung, bereits vor EUROSUR wurde das Mittelmeer mit diversen EU-Projekten wie GMES/Copernicus oder regionalen Informationsverbünden wie Seahorse überwacht und kontrolliert. Sie scheiterte an fehlendem politischen Willen. Search and Rescue, also die Seenotrettung Schiffbrüchiger, wurde stets als unerwünschter Anziehungsfaktor gesehen, daran änderte sich auch nach Lampedusa nichts: Im November 2013 wurden im EU-Ministerrat auf Vorschlag Italiens Möglichkeiten zum Einsatz militärischer Maßnahmen diskutiert, die Steigerung der Überwachung in Verbindung mit mehr Seenotrettungsmaßnahmen wurde aber als kontraproduktiver Pull-Faktor problematisiert.
Die EU entschied sich nicht zu einem solchen Einsatz, Italien unternahm eigenständig die Militärmission MARE NOSTRUM mit dem Ziel der Seenotrettung bis vor Libyens Küste. 2014 rettete die italienische Marine so 130.000 Flüchtlinge. Ab November soll Frontex, das gerade sein 10–jähriges Bestehen feiert, die italienische Militärmission durch eine eigene Operation TRITON ablösen. Schon während des gezielten Rettungseinsatzes starben noch dreitausend Menschen, TRITON hingegen ist nicht einmal mehr auf die Seenotrettung ausgerichtet und hat ein extrem verkleinertes Einsatzgebiet. Es geht also nicht einmal mehr offiziell um die Rettung aus Seenot. Auch macht man sich nicht die Mühe, die Absicht der Flüchtlingsabwehr und weiteren Grenzabschottung zu verschleiern. Die italienische Ratspräsidentschaft hat jüngst den Vorschlag gemacht, einen Gürtel um die Länder an den EU-Außengrenzen zu ziehen – durch Errichtung von Zentren polizeilicher Zusammenarbeit auch mit Drittstaaten wie der Türkei, mit Libyen oder Tunesien. Die Methodik sei «not limited to rejecting irreguar immigrants».
Zwar wurde 2013 die Pflicht zur Seenotrettung in die Frontex-Einsatzverordnung aufgenommen, die bestand aber auch vorher schon. Weitere internationale Schutzvorschriften werden weit gedehnt, wenn nicht gebrochen. Das Non-Refoulement-Prinzip, also das Verbot der Zurückweisung, das die Genfer Flüchtlingskonvention und die Europäische Menschenrechtskonvention festschreiben, wurde von EU-Mitgliedstaaten und Frontex über Jahrzehnte hinweg verletzt. Schutzsuchende wurden, wenn sie auf hoher See oder auch gar in EU-Hoheitsgewässern aufgegriffen wurden, kollektiv zurückgedrängt oder geschleppt. Das sei Doktrin und Strategie gewesen, räumte Frontex-Chef Illka Laitinen im ARD-Interview vergangenes Jahr ein. Man habe sich lediglich an die rechtlichen Vorgaben der EU gehalten, so Laitinen. Trotzdem lässt die EU Zurückweisungen weiterhin zu. Nach der seit Mai 2014 gültigen Neufassung der FRONTEX-Einsatzverordnung soll die Agentur auf hoher See aufgegriffene Geflüchtete direkt wieder in Drittstaaten zurückschicken, wenn sie davon ausgeht, dass dort keine Menschenrechtsverletzungen drohen (vgl. Art. 10 Absatz 1). Eine Prüfung findet direkt auf dem Schiff statt, ohne aufschiebende Wirkung von Einsprüchen (vgl. ebd., Art. 4).
Flucht wird in der EU also weiter kriminalisiert und bekämpft. Die technologisch hochgerüsteten und überwachten Außengrenzen der EU erzeugen lebensgefährliche Zustände. Zehn- wenn nicht Hunderttausende gezählte und ungezählte Menschen haben in den letzten Dekaden ihr Leben verloren bei dem Versuch, die Grenzen der EU zu überwinden. Sie sind im Meer oder in Grenzflüssen ertrunken, in Containern erstickt, auf Booten oder in der Wüste verdurstet, unter Lastwagen zerquetscht. Frauen, Männer, Kinder. Reiche, Arme. Bedrohte, Verfolgte, Verzweifelte. Dazu kommen noch all jene, die zwar nicht umkommen, auf der Flucht aber benutzt, ausgepresst und misshandelt werden. Reflexartig beschuldigen Politiker_innen nach Bootshavarien kriminelle Schlepperbanden. Deren Geschäftsmodell wird aber profitabler und die Inanspruchnahme riskanter, je dichter die Grenzen geschlossen werden. Fluchthilfe, auch kommerzielle, ist nicht die Ursache, sondern die Folge der Abschottung. Das Sterben und Sterbenlassen geht weiter, vor unseren Augen wird das Mittelmeer zum Massengrab. Dagegen hilft keine Rettungsmission und kein Frontex-Einsatz, die Grenzpolitik der EU und ihrer Mitgliedstaaten muss grundsätzlich in Frage gestellt werden.
Was muss sich ändern? Solidarische Alternativen zur Grenzabschottung
Die Forderungen zur Änderung dieses Zustandes reichen von der Grenzöffnung für Menschen in Not über das Recht auf Bewegungsfreiheit bis hin zur Abschaffung der Fluchtursachen.
1. Humanitärer Korridor
Die Öffnung der Grenzen für Menschen in Not bedeutet, dass Schutzsuchende legal einreisen könnten. Das Projekt Melting Pot Europa hatte in seinem «Appell zur Öffnung eines humanitären Korridors für ein europäisches Asylrecht» die Minister_innen und Parlamente in Europa, die EU-Institutionen und die internationalen Organisationen aufgefordert, dass Europa «humanitäre Korridore öffnet, die es erlauben, Asylanträge direkt bei den europäischen Institutionen in den Drittländern zu stellen, um eine Einreiseerlaubnis in die Union zu erhalten.» Unterschieden werden muss dabei, ob für die Erteilung des humanitären Visums, das dann in der Auslandsvertretung erteilt würde, von einer Vorabprüfung abhinge. So hatte die Schweiz das mit dem «Botschaftsasyl» gehandhabt, das 2012 abgeschafft wurde. Zuvor konnten Asylsuchende ihren Antrag in den schweizerischen Auslandsvertretungen stellen. Dort wurde dann ein Interview geführt und dieses zur Entscheidung an das schweizerische Bundesamt für Migration übersandt. Bei positiven Entscheidungen konnten die Betroffenen dann legal in die Schweiz reisen. Der neue EU-Innenkommissar Avramopoulos, als ehemaliger griechischer Verteidigungsminister bekannt für seine Hardliner-Position gegenüber Flüchtlingen, schlug in seiner Antrittsrede eben dieses vor: «In Drittländern, in denen wir EU-Delegationen haben, sollten wir einen Berater für Einwanderung und Asyl haben, der Asylgesuche vor Ort prüfen kann.» Die Vorabprüfung führt jedoch zu Verzögerungen und es wäre zu befürchten, dass dadurch humanitäre Notlagen entstünden. Zudem beinhaltet dieses System die Gefahr einer «Asylprüfung light», denn angesichts allgegenwärtiger Sparmaßnahmen ist nicht damit zu rechnen, dass in den Botschaften genügend geschultes Personal zur Durchführung von Interviews, Rechtsberatung und Übersetzung zur Verfügung gestellt würde. Zudem würden abgelehnte Asylbewerber_innen sich vermutlich nicht von der illegalisierten Weiterreise abhalten lassen, dieser Vorschlag beugt daher dem Sterben nicht vor.
Mit Einführung eines humanitären Korridors bei Asylrechtsprüfung im Aufnahmeland könnten Schutzsuchende stattdessen bei den Auslandsvertretungen von EU-Mitgliedstaaten Asyl beantragen und würden dann legal zur Bearbeitung ihres Asylantrages ins EU-Gebiet reisen, statt auf einer gefährlichen Reise ihr Leben zu riskieren. Das wäre eine erhebliche Verbesserung im Vergleich zum tödlichen Status quo. Ein humanitärer Korridor bringt allerdings noch keine qualitative Verbesserung des Asylrechts, sondern nur eine Ausweitung seines Geltungsbereiches. Wichtig ist also auch zu fragen, welche Rechte den hier Ankommenden zugebilligt werden. Ohne die bessere Anerkennung von Asylgründen bliebe es dabei, dass Schutzberechtigte massenhaft abgelehnt, ihrer Rechte beraubt und aus der EU in Verfolgungssituationen, existenzielle Not und Gesundheitsgefährdung abgeschoben würden. Fluchtgründe würden weiterhin ungleich – je nach Ort des Asylgesuchs und je nach Bedrohungsart – behandelt werden. Sie würden auf Basis eines selektiven Asylrechts entschieden, das immer Gegenstand politischer Aushandlungen – in anderen Worten: Willkür – war und ist.
Die Debatten um so genannte Wirtschaftsflüchtlinge in der Bundesrepublik zeigen, wie sehr das Migrationsrecht abhängig ist von der politischen Großwetterlage. So folgte die Reform des deutschen Asylrechts 1993, mit der die Konzepte der sicheren Herkunfts- und Drittstaaten eingeführt wurde, nicht auf eine plötzlich sicherere Situation in den Herkunfts- und Transitstaaten, sondern der politischen Vorgabe, die Einwanderung zu minimieren. Gleiches gilt für die jüngste Einstufung von Serbien, Mazedonien und Bosnien-Herzegowina als sichere Herkunftsstaaten. Angesichts der Tatsache, dass Hunger und Unterernährung gesundheitliche Schäden erzeugen, ist bei existenzieller Armut die durch die Europäische Menschenrechtskonvention und das Grundgesetz geschützte körperliche Unversehrtheit nicht gewährleistet. In Anbetracht dessen, dass die Industrieländer zuhauf an der Entstehung oder Verstärkung von Fluchtursachen mitwirken, ist die Debatte um «Wirtschaftsflüchtlinge» zynisch. Die Ressourcen vieler Länder, von Rohstoffen bis zur Arbeitskraft, sollen möglichst ausbeutbar sein, die Folgen dieser Politik möchte man aber nicht tragen. Solidarische Ansätze sollten Not daher immer auch als wirtschaftliche Not begreifen. Doch selbst wenn Menschen in existenzieller wirtschaftlicher Not als Asylberechtigte anerkannt würden: Es müsste vorher immer noch eine Prüfung dieser Not stattfinden. Dafür wären Plausibilitätskriterien zu definieren und Armutsgrenzen festzulegen. Wo wäre da eine Grenze der Solidarität zu ziehen? Wäre beispielsweise die Gefahr des Fehlens von Existenzgrundlagen zumutbar für Alleinstehende und für Familien ein Schutzgrund? Mit derartigen Schutzschwellen würden unweigerlich manchen Grundrechte zu- und anderen abgesprochen.
2. Grenzen auf gegen politische Willkür – Recht auf Bewegungsfreiheit
Ein Grundrecht auf Bewegungsfreiheit hingegen ist ein universalistischer und emanzipatorischer Ansatz. Bewegungsfreiheit ist keine Utopie, sie ist derzeit nur auf bestimmte privilegierte Gruppen und Gebiete beschränkt, zum Beispiel die EU und die Staatsangehörigen ihrer Mitgliedstaaten. Die Personenfreizügigkeit der EU entstand zwar zuvorderst aus wirtschaftspolitischen Motiven, man wollte Arbeiternehmer_innen möglichst mobil verfügbar haben. Seit dem Vertrag von Maastricht ist sie aber nicht mehr an wirtschaftliche Aktivität gebunden. Die Diskrepanz zwischen uneingeschränkter Bewegungsfreiheit für Waren, Kapital und Dienstleistungen bei Ausschluss der Menschen schien nicht mehr rechtfertigbar. Dasselbe muss auch weltweit gelten. Wenn Handel, Finanzströme, Produktions- und Lieferketten sich immer freier bewegen können, braucht es auch Entsprechungen für Menschen, und zwar nicht nur beschränkt auf ihre wirtschaftliche Verwertbarkeit als Arbeitskraft. Das Ungleichgewicht zwischen ökonomischen und bürgerlichen Freiheiten gilt es zu kompensieren, indem alle Menschen ein Recht auf Bewegungsfreiheit erhalten. Auch die Charta von Lampedusa, die Anfang des Jahres von verschiedenen migrationspolitischen Organisationen und Gruppen auf Lampedusa verfasst wurde, lehnt ein Migrationsregime ab, das einigen Freizügigkeit erlaubt und anderen nicht. Sie fordert Bewegungsfreiheit für alle.
Bewegungsfreiheit für alle hieße, dass Grenzkontrollen abgeschafft würden. Offene Grenzen rufen bei vielen Menschen Assoziationen von Massenwanderungen in die reichen Länder hervor. Grenzöffnung bedeutet jedoch nicht, dass Tore geöffnet werden, die bisher dicht verriegelt sind, denn bereits jetzt sind die EU-Außengrenzen ja nicht hermetisch abgeriegelt – keine Grenze der Welt ist das. Menschen nehmen sich längst die Bewegungsfreiheit. Weltweit sind 230 Millionen Menschen (3% der Weltbevölkerung) in andere Länder migriert – mehr Menschen denn je. Auch die Anzahl der Menschen auf der Flucht ist mit 50 Millionen auf dem höchsten Stand seit dem Zweiten Weltkrieg. Neun von zehn Geflüchteten befinden sich in Entwicklungsländern. Man kann entgegnen, dass dies vor allem so ist, weil die Grenzen zu den reicheren Regionen abgeschottet werden. Bisherige Grenzöffnungen haben Gegenteiliges gezeigt: Innerhalb der EU gilt der Wegfall von Grenzposten als größte Errungenschaft der EU für die Bürger_innen, trotz enormer Wohlstandsgefälle zwischen den Staaten. Bei jedem Wegfall von innereuropäischen Grenzen und anderen Mobilitätseinschränkungen wurde aufgrund teils enormer Wohlstandsgefälle Massenmigration befürchtet. Auf langfristige Sicht hat sich das nicht bestätigt. Einwanderung als wirtschaftlichen Nachteil zu betrachten, ist eine verkürzende Sichtweise. Migration ist volkswirtschaftlich nicht schädlich. Schon innerhalb der Nützlichkeitslogik greift die Hetze gegen «Armutsmigrant_innen» daher zu kurz.
Die Frage ist also nur, unter welchen Bedingungen Grenzen passierbar sind. Derzeit stehen fast nur gefährliche und illegalisierte Wege zur Verfügung. Die aktuellen Bedingungen sind daher unzureichend und inakzeptabel. Die entscheidende Frage ist, wie offen die Grenzen für wen sind – und welche Rechte denjenigen zugebilligt werden, die die Grenze passieren und die bereits vor Ort sind. Während der EU-Erweiterungsschritte wurde versäumt, soziale Schutzrechte einzuführen. Es wurden keine Bedingungen in der Sozial- und Arbeitsmarktpolitik definiert, diese Bereiche verblieben in nationalstaatlicher Kompetenz. Damit wurde ein System der Konkurrenz und des Lohn- und Sozialdumpings geschaffen. Der Kampf um Bewegungsfreiheit darf sich also nicht darauf beschränken, sondern muss auch die sozialen und Arbeitsrechte in den Blick nehmen.
3. Fluchtursachen bekämpfen
Die Abschaffung der Fluchtursachen wäre die nachhaltigste Lösung gegen die zunehmende Vertreibung. Sie ist jedoch auch am schwierigsten zu erreichen angesichts vielfältigster Fluchtgründen, so vor allem Kriege, Klimawandel, Armut, Hunger und Ausbeutung. Die Beseitigung dieser Zustände liegt weder vollständig in der Hand hiesiger Politik noch ist sie auch nur ansatzweise absehbar. Der Klimawandel ist längst im Gang und kann nur noch abgeschwächt werden. Kriege entstehen zwar auch mit Zutun europäischer Regierungen, sei es durch Rüstungsexporte, wirtschaftliche Ausbeutung oder Eskalationsdiplomatie, aber nicht alle Kriege können von hier aus verhindert werden. Armut und Hunger wird es vermutlich mindestens bis zur Überwindung des Kapitalismus geben, der globale Ungleichheit und Ausbeutungsstrukturen schafft.
Was also tun? Ein Fazit
Der Kampf um eine gerechtere Wirtschafts- und eine friedlichere Außenpolitik muss weitergehen, aber bis zur Abschaffung der Fluchtursachen sind solidarische und emanzipatorische Antworten für die in der Zwischenzeit Vertriebenen erforderlich. Selektive Grenzöffnungen werden bereits von politischen Entscheidungsträger_innen diskutiert, und auch die Wirtschaft fordert mehr legale Einwanderung. Die Linke sollte sich nicht auf die dahinterstehende Nützlichkeitslogik und Selektion einlassen und die Definition von Schutzschwellen verweigern. Stattdessen sollte sie mit der Forderung nach Bewegungsfreiheit für alle den Diskurs verlagern.
Sofia Leonidakis ist Flüchtlingsaktivistin und seit 2008 wissenschaftliche Mitarbeiterin u.a. für Migration bei der Linksfraktion in der Bremischen Bürgerschaft.