Die europäische Migrationspolitik. Zu viel vom immer Gleichen

Titelbild von transform! Europäische Zeitschrift für kritisches Denken und politischen Dialog 10/2012
Titel­bild von trans­form! Euro­päi­sche Zeit­schrift für kri­ti­sches Den­ken und poli­ti­schen Dia­log 10/2012

Wird in einem euro­päi­schen Kon­text über Migra­ti­on gespro­chen, dau­ert es meist nicht lan­ge bis der Name FRONTEX fällt. Migra­ti­on steht meist zusam­men mit «ille­gal», und «ille­ga­le Migra­ti­on», der Begriff lässt kei­nen Zwei­fel, muss bekämpft wer­den. Das ist der Punkt, an dem FRONTEX, die Grenz­schutz­agen­tur der EU, ins Spiel kommt. Dies ist para­dig­ma­tisch für die restrik­ti­ve Hal­tung der euro­päi­schen Poli­tik, wenn es um Ein­wan­de­rung geht.

Dabei kann sich die Migra­ti­ons- und Asyl­po­li­tik der EU, zumin­dest auf den ers­ten Blick, sehen las­sen. So ver­fügt die EU über eine gan­ze Rei­he von För­der­töp­fen in dem Bereich, wie den Flücht­lings­fonds, den Inte­gra­ti­ons­fonds und nicht zuletzt das För­der­pro­gramm Soli­da­ri­tät und Steue­rung der Migra­ti­ons­strö­me (SOLID).[acp footnote]Die Web­sei­ten der Kom­mis­si­on, unter http://​ec​.euro​pa​.eu/​h​o​m​e​-​a​f​f​a​i​r​s​/​f​u​n​d​i​n​g​/​i​n​t​r​o​/​f​u​n​d​i​n​g​_​i​n​t​r​o​_​e​n​.​htm, in Eng­lisch, geben einen Über­blick über die Fonds.[/acp] Aller­dings wer­den die Gel­der aus die­sen sehr viel­fäl­tig ver­wen­det, so dass prak­tisch auch Sta­chel­draht für Grenz­an­la­gen damit finan­ziert wer­den kann. Dane­ben gibt es zum Bei­spiel mit der Blue Card[acp footnote]Richtlinie 2009/50/EG des Rates vom 25. Mai 2009 über die Bedin­gun­gen für die Ein­rei­se und den Auf­ent­halt von Dritt­staats­an­ge­hö­ri­gen zur Aus­übung einer hoch­qua­li­fi­zier­ten Beschäftigung.[/acp] eine euro­päi­sche Rege­lung, mit der Arbeits­kräf­te aus Län­dern außer­halb der EU ange­stellt wer­den kön­nen, wei­te­re Geset­ze zur lega­len Ein­wan­de­rung sind in Pla­nung oder befin­den sich im legis­la­ti­ven Ver­fah­ren, irgend­wo zwi­schen Par­la­ment und Rat in ers­ter oder in zwei­ter Lesung. Glei­ches gilt für den Bereich der Asyl­po­li­tik. Zwi­schen 2002 und 2005 sind euro­päi­sche Min­dest­re­ge­lun­gen für die ein­zel­nen Asyl­sys­te­me geschaf­fen wor­den, zudem bestehen Ansät­ze, wie die Not­fall-Richt­li­nie für tem­po­rä­ren Schutz[acp footnote]Richtlinie 2001/55/EG des Rates vom 20. Juli 2001 über Min­dest­nor­men für die Gewäh­rung vor­über­ge­hen­den Schut­zes im Fal­le eines Mas­sen­zu­stroms von Ver­trie­be­nen und Maß­nah­men zur För­de­rung einer aus­ge­wo­ge­nen Ver­tei­lung der Belas­tun­gen, die mit der Auf­nah­me die­ser Per­so­nen und den Fol­gen die­ser Auf­nah­me ver­bun­den sind, auf die Mitgliedsstaaten.[/acp], mit der man asyl­po­li­tisch auf den Krieg im Koso­vo 1999 reagier­te oder ein Neu­an­sied­lungs­pro­jekt, mit dem Men­schen, die abseh­bar dau­er­haft nicht mehr in ihre Hei­mat zurück­keh­ren kön­nen, in der EU end­gül­tig woh­nen blei­ben kön­nen. Wei­ter­le­sen „Die euro­päi­sche Migra­ti­ons­po­li­tik. Zu viel vom immer Gleichen“