Mit dem „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“ in den autoritären Staat

Vier­tel­jah­res­heft des Baye­ri­schen Flücht­lings­rats „Hin­ter­land“, Nr. 41: „100 Jah­re Abschiebehaft“

Ein neu­es Gesetz, gepaart mit Abschre­ckungs­maß­nah­men, soll Geflüch­te­te bun­des­weit zu völ­lig recht­lo­sen Men­schen machen, über die der Staat will­kür­lich ver­fü­gen kann. Ein Kommentar.

Seit der „Flücht­lings­kri­se“ 2015, die in Wahr­heit eine Kri­se der Behör­den im Umgang mit Geflüch­te­ten war, erle­ben wir einen Abbau des Flücht­lings­rechts in erschre­cken­dem Aus­maß. Unab­läs­sig spuckt das Bun­des­in­nen­mi­nis­te­ri­um Papie­re, Ent­wür­fe, Geset­zes­vor­ha­ben aus, ein­zeln oder zu Pake­ten geschnürt. Oft sind die Gemein­hei­ten ver­steckt: Wohl­fahrts­ver­bän­de bekom­men höchs­tens 48 Stun­den für eine Stel­lung­nah­me, über­for­der­te Parlamentarier*innen win­ken die Geset­ze durch. Wei­ter­le­sen „Mit dem „Geord­ne­te-Rück­kehr-Gesetz“ in den auto­ri­tä­ren Staat“